…behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Wird allerdings eine Abgabe nicht entrichtet, weil die Gesellschaft überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt er dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. In seiner Berufung bringt der Bw. vor, dass die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit mittellos gewesen…
…Verletzung abgabenrechtlicher Bestimmungen relevant (vgl. VwGH 2.7.2002, 96/14/0076). Eine im Sinne des § 30 Konkursordnung anfechtbare Begünstigung des Abgabengläubigers hat die Abgabenbehörde dem Bf. nicht zugemutet. Die höchstgerichtliche Judikatur geht davon aus, dass der Vertreter, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen abgabenrechtliche Pflichten…
…die Vertretenen, die Uneinbringlichkeit, die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Es steht außer Streit, dass die Bw im maßgeblichen Zeitraum Leiterin des Vereines G: war und daher zum Kreis der in § 80…
…wirtschaftlichen Lage des Bw auch auf sein Verhalten in Steuerangelegenheiten einzugehen. Die beantragte Nachsicht betrifft überwiegend Einkommensteuer 1997 die aufgrund der eingereichten Steuerklärung des Bw antragsgemäß veranlagt wurde. Den Bw hätte daher die Pflicht getroffen (wie jeden Abgabepflichtigen), für die zu erwartende Steuernachforderung entsprechend vorzusorgen…
…Unter diesen Umständen verletze der Vertreter keine abgabenrechtliche Pflicht. Keinesfalls könne davon ausgegangen werden, dass die Bw. Abgabenschulden der Fa.M-KG jemals schlechter behandelt habe, als die übrigen Schulden des Unternehmens, sodass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vorliege. Als Beweis der vorstehenden Ausführungen verwies…
…auch entrichtet würden. Die Haftung für die Lohnabgaben 1998 ergäbe sich aus der Bestimmung des § 78 EStG, wonach jede Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstelle, wenn die Mittel insgesamt nicht auch für die Lohnsteuer reichen. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2000…
…der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich ist. Die Haftung des § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt. Diese Tatbestandsvoraussetzung…
…zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begründen kann. Daher war der Berufung hinsichtlich der Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 in Höhe von S 198.996,00, für 1997 in Höhe von S 108…
…weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begründen kann. Der Berufung war daher hinsichtlich folgender Abgaben stattzugeben: | US | 2002 | 16.12.2002 | 3,783,21 | SZ3 | 2002 | 18.08.2003 | 61,41 |…
… 9 BAO begründet, weil hiefür nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung ist. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann kein diesbezügliches abgabenrechtlich relevantes Fehlverhalten des Bw. erkannt werden. Allerdings ist es auch die Pflicht eines Geschäftsführers, die der GmbH vorgeschriebenen Abgaben aus den Mitteln…
…oben dargelegt - bereits aus § 78 Abs. 3 EStG. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 26. Januar 1999…
…welchen Anteil er in diesem Fall an der schuldhaften Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten gehabt hat. Im Fall mehrerer potenziell haftungspflichtiger Personen ist auch eine Entscheidung dahingehend zu treffen, ob die jeweiligen Anteile an der die Haftung begründenden schuldhaften Pflichtverletzungen zu einer unterschiedlichen Ermessensübung führen müssen. Die…
…Tz 7). Nach ständiger Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes hat dieser Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die der GmbH obliegen und damit auch die abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die die KG treffen. Bei schuldhafter Verletzung haftet er für die Abgaben der KG (vgl. VwGH 23.1…
…vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende und einzubehaltende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters darstellt. Dass für die Entrichtung der übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. unter…
…vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende und einzubehaltende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters darstellt. Dass für die Entrichtung der übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. unter…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt, dass die Ausbezahlung von Löhnen ohne korrekte Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer in jedem Fall eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstellt (sowie Hinweise auf weitere VwGH Erkenntnisse). Das trifft entgegen den Ausführungen des Bw auch im gegenständlichen Fall zu. Es kommt daher…
…in der Dispositonsfreiheit des Geschäftsführers liegt, die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass nicht durch eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ein Abgabenausfall eintritt. Mit Wirksamkeit des Haftungsbescheides für Abgabenschulden der Gesellschaft wird der Geschäftsführer zum Gesamtschuldner dieser Abgaben. Die Bezahlung von Abgaben durch einen…
…der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl VwGH vom 26. Januar 1999, 98/14/0114). Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht…
…Er habe, solange liquiden Mittel zur Verfügung standen, Abgabenverbindlichkeiten beglichen. Eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten liege daher nicht vor. Mit Schriftsatz vom 20. September 2004 ersuchte das FA um Nachweis der finanziellen Situation ab Oktober 2001, um Bekanntgabe aller liquiden Mittel, deren Verwendung und die…
…wird entgegnet, dass zu Gunsten die Primärschuldnerin im Zeitraum 17.2 bis 17.3.2003 Gutschriften iHv. € 292.000,-- auf das Kontokorrentkreditkonto eingelangt sind. Für die Beantwortung der Frage, ob eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten vorliegt, ist daher zu prüfen, ob der Bw. bzw…