…behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Wird allerdings eine Abgabe nicht entrichtet, weil die Gesellschaft überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt er dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. In seiner Berufung bringt der Bw. vor, dass die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit mittellos gewesen…
…Verletzung abgabenrechtlicher Bestimmungen relevant (vgl. VwGH 2.7.2002, 96/14/0076). Eine im Sinne des § 30 Konkursordnung anfechtbare Begünstigung des Abgabengläubigers hat die Abgabenbehörde dem Bf. nicht zugemutet. Die höchstgerichtliche Judikatur geht davon aus, dass der Vertreter, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen abgabenrechtliche Pflichten…
…erfolgt sei, sei diesen Umsätzen die Steuerfreiheit zu versagen gewesen. Schon aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass im gegenständlichen Haftungsverfahren von einer schuldhaften Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Bf auszugehen ist: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass für den Fall, dass…
…die Vertretenen, die Uneinbringlichkeit, die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Es steht außer Streit, dass die Bw im maßgeblichen Zeitraum Leiterin des Vereines G: war und daher zum Kreis der in § 80…
…wirtschaftlichen Lage des Bw auch auf sein Verhalten in Steuerangelegenheiten einzugehen. Die beantragte Nachsicht betrifft überwiegend Einkommensteuer 1997 die aufgrund der eingereichten Steuerklärung des Bw antragsgemäß veranlagt wurde. Den Bw hätte daher die Pflicht getroffen (wie jeden Abgabepflichtigen), für die zu erwartende Steuernachforderung entsprechend vorzusorgen…
…Unter diesen Umständen verletze der Vertreter keine abgabenrechtliche Pflicht. Keinesfalls könne davon ausgegangen werden, dass die Bw. Abgabenschulden der Fa.M-KG jemals schlechter behandelt habe, als die übrigen Schulden des Unternehmens, sodass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vorliege. Als Beweis der vorstehenden Ausführungen verwies…
…§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. 3.1.1. Zur Vertreterhaftung Unstrittig ist, dass der Beschwerdeführer ab der Gründung der Primärschuldnerin bis zur Konkurseröffnung der Geschäftsführer der Primärschuldnerin war. Die Haftung…
…Zudem hat es die beschwerdeführende Partei unterlassen darzutun, dass der Primärschuldnerin bezogen auf die maßgeblichen Fälligkeitstage der haftungsgegenständlichen Abgaben (siehe obige Ausführungen) die vorhandenen Mittel zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgaben zu verwenden. Von einer Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ist daher auszugehen. Zur Lohnsteuer Nach § 78 Abs…
…auch entrichtet würden. Die Haftung für die Lohnabgaben 1998 ergäbe sich aus der Bestimmung des § 78 EStG, wonach jede Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstelle, wenn die Mittel insgesamt nicht auch für die Lohnsteuer reichen. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2000…
…in seiner Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer angeklagt worden. Ein Freispruch sei jedoch nur hinsichtlich des Vorwurfes der vorsätzlich und grob fahrlässigen Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten als faktisch handelnder Geschäftsführer der Primärschuldnerin erfolgt. Der Beschwerdeführer erhob gegen den Haftungsbescheid Beschwerde. Darin führte er im Wesentlichen aus…
…der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich ist. Die Haftung des § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt. Diese Tatbestandsvoraussetzung…
…zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begründen kann. Daher war der Berufung hinsichtlich der Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 in Höhe von S 198.996,00, für 1997 in Höhe von S 108…
…der vollen vereinbarten Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende und einzubehaltende Lohnsteuer ausreiche, eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters darstelle. Nach der Rechtsprechung komme bei der Lohnsteuer der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zum Tragen, damit sei die Möglichkeit…
…zu haben, wodurch evident ist, dass er die Tätigkeit des ***Name1*** nicht zumindest in solchen zeitlichen Abständen überwacht hat, die es ausschließen, dass ihm die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten, insbesondere die Verletzung abgabenrechtlicher Zahlungspflichten, verborgen bleibt. (vgl VwGH 31.1.2001, 95/13/0261). Es ist…
…weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begründen kann. Der Berufung war daher hinsichtlich folgender Abgaben stattzugeben: | US | 2002 | 16.12.2002 | 3,783,21 | SZ3 | 2002 | 18.08.2003 | 61,41 |…
…sich, dass jede vom Vertreter vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten mit den Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 BAO darstellt (VwGH vom 5.4.2011, 2009…
…Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel habe, so verletze der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erstrecke sich die Haftung auf den betrag, der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre. Eine Haftung zur…
…BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Der Beschwerdeführer übte die Geschäftsführertätigkeit tatsächlich zwischen 7. Juni 2017 und 1. September 2018 aus. Nur als Geschäftsführer der Primärschuldnerin war der Beschwerdeführer ihr abgabenrechtlicher Vertreter. Vor…
… 9 BAO begründet, weil hiefür nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung ist. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann kein diesbezügliches abgabenrechtlich relevantes Fehlverhalten des Bw. erkannt werden. Allerdings ist es auch die Pflicht eines Geschäftsführers, die der GmbH vorgeschriebenen Abgaben aus den Mitteln…
…Zeitraumes, in welchem der Bf. als Geschäftsführer tätig gewesen sei, sei keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht worden. Schon hier liege eine Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten durch den ehemaligen Geschäftsführer vor. Zum Vorwurf der Verjährung: Gemäß § 207 BAO unterliege das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die…