…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 51 Abs…
…kann den Versuch einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer darstellen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 30.1.2001, 2000/14/0109) ist die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach…
…4 EStG 1988) zur Einkommensteuer zu veranlagen ist. Insoweit steht es dem Steuerpflichtigen im Ergebnis naturgemäß frei, Sonderausgaben oder Außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen oder nicht. Stellt der Bw. jedoch einen solchen Antrag, so hat er seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erstatten und das…
…bei Erlassung der Beschwerdeentscheidung auf die während des Rechtsmittelverfahrens festgestellten Tatsachen Bedacht zu nehmen (VwGH 3.7.2003, 2003/15/0047). Durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen wurde hinsichtlich der objektiven Tatseite die Verkürzung der Jahresumsatzsteuer für die Jahre 2006 und 2007 versucht. Im Ausmaß des…
…Abgaben zu verkürzen oder gar zu hinterziehen. Die Akten wurden am 24. August 2010 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
…eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2005 in Höhe von € 6.226,16 zu bewirken versucht und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG begangen habe. Begründend wurde ausgeführt, dass auf Grund der Nichteinreichung der Jahressteuererklärung für Umsatz- und Einkommensteuer…
…1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung und eine daraus resultierende Verkürzung an Umsatzsteuer 2000 kann daher nach Senatsmeinung nicht als erwiesen angenommen werden. Dem erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Hinterziehung der Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2002 in Höhe von € 20.995,00 liegt die Feststellung…
…Eine vermutete pauschale Abgabehinterziehung laut Berechnungsblättern und Mängel der Buchführung reichten für einen Sicherstellungsauftrag nicht aus. Wie bereits zur Zeugenaussage von F angeführt, sei dieser nur in den Jahren 2000-2002 für N -Betriebe tätig gewesen. Die angeblichen Verkürzungen könne daher für die Prüfungsjahre 1999…
…Selbst wenn meine Tochter sich die Prüfungen hätte anrechnen lassen wäre eine Verkürzung der 3-jährigen Ausbildung zur Physiotherapeutin nicht möglich gewesen. Die in den letzten Jahren empfindlich verschärften Bestimmungen hinsichtlich des Bezuges der Familienbeihilfe durch eine grammatikalische Interpretation noch weiter mit dem Ergebnis zu…
…eine Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 2-12/2001 in Höhe von € 2.819,48, 1-12/2002 in Höhe von € 14.779,97 und 1-12/2003 in Höhe von € 13.827,44 bewirkt, wobei er den Eintritt der Verkürzungen…
…30.000 entrichtet hatte und mit Ergehen des auf die Abfertigung zum freien Verkehr durch Verzollung folgenden Eingangsabgabenbescheides vom 7. Mai 1991 eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt hatte. Es steht daher fest, dass der Bw in objektiver und subjektiver Hinsicht den Tatbestand des § 35 Abs…
…Verhältnis zur Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht als identer Sachverhalt zu qualifizieren ist. Hinsichtlich des Verdachts einer Abgabenhinterziehung betreffend Umsatzsteuer 2003 hätte die Einleitung des Finanzstrafverfahrens - so wie für die Umsatzsteuer 2004 - nach § 33 Abs.1 FinStrG erfolgen müssen und nicht entgegen der Rechtsprechung…
…keine Verkürzung vorliege, da anhand einer Rechnung dargestellt werde, dass sich für die Jahre bis 1994 (aufgrund einer Gutschrift für Umsatzsteuer 1992 in Höhe von ATS 34.862,00) ein Guthaben von ATS 24.294,- ergeben habe. Bis zum Todestag 1994 habe die Mutter der…
…S. vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für den Zeitraum Juni 2001 bis Jänner 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 309.402,00 bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern…
…des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 sowie des § 304 durch BGBl I Nr. 57/2004 sinngemäß. Wegen der Verkürzung der Verjährungsfristen des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 dürfen Bescheide nicht gemäß § 299 Abs. 1 aufgehoben werden." Die…
…000,00 getätigt und dadurch im Jahr 1999 eine Verkürzung an Kapitalertragssteuer in Höhe von ATS 100.000,00 bewirkt zu haben. Im Schuldvorwurf Punkt 2. bleibe das Urteil unbekämpft. Bekämpft werde aber ausdrücklich auch die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 6.000,00.…
…Abs.1 FinStrG in objektiver Hinsicht zu erfüllen - fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von € 10.204,31 (Zoll € 8.503,91, EU € 1.700,40 bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen…
…des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem…