…KEG | | 31.386,00 | 44.590,00 | Trinkgelder (1/3 von 10% des Umsatzes) | 50.000.00 | 50.000,00 | 50.000,00 | Geschäftsführer Ka GmbH | 108.000,00 | | | Gehalt der Gattin |…
…wenngleich seine Vollständigkeit denkmöglich dargestellt worden sei. Ursache für die Verkürzung des Warenseinsatzes könne jedoch das Bemühen um die Darstellung eines verbesserten Jahresergebnisses im Hinblick auf den beabsichtigten Betriebsverkauf sein. Zusammenfassend stelle die in der Berufung gewählte Textierung der Tz 21 wohl das Bemühen um…
…von immerhin sieben Jahren, innerhalb welchem EK beständig und planmäßig entsprechende Abgabenverkürzungen bewirkt hat (Verkürzung Kapitalertragsteuer 1994 - Verkürzung Umsatz-, Einkommensteuern für 1998 im Jahre 2000). Den Erschwerungsgründen stehen - wie vom Einzelbeamten ausgeführt - als mildernd gegenüber die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des EK, die Schadensgutmachung im Ausmaß…
…2 lit. a FinStrG auch dadurch zu verantworten, dass er für den Monat Jänner 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 171,46 € bewirkt habe, freigesprochen. Die gemäß § 185 FinStrG festzusetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden pauschal mit 363,00 €…
…ab dem 5. Juni 2004, und im Anlassfall somit ausdrücklich anwendbar im Hinblick auf die Teilfakten der (fahrlässigen) Verkürzung der Umsatzsteuer 2002 und 2003 (die Abgabe der entsprechenden Jahresumsatzsteuererklärungen zur vorangeführten StNr. und somit erfolgte die Tatbegehung nach der Aktenlage am 26. Juli 2004 bzw…
…versucht wird, hätte keine Veranlassung zu dieser Programmierung eines neuen Eprom bestanden. Insgesamt gesehen lagen daher genügend "gewichtige Anhaltspunkte" im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung vor, die für eine systematische und nachhaltige Verkürzung von Umsätzen sprechen. Mehr wird für das Sicherstellungsverfahren nicht gefordert. Nochmals sei…
31.12.2004 betrage das buchmäßig ausgewiesene negative Eigenkapital bereits 430.138,01 €. Dem Unternehmen stünden keine Vermögenswerte zur Verfügung, um eine Abgabenschuld in dem im Sicherstellungsauftrag angeführten Ausmaß abzudecken. Die Gesellschaft besitze kein eigenes Grundvermögen, das Unternehmen werde in einem gemieteten Lokal betrieben…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für 7/2007 in Höhe von € 16.552,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hierdurch das Finanzvergehen der…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 82 Abs. 1…
…FinStrG aus. Ob dem Bw. insoweit eine Vorwurf einer fahrlässigen Handlungsweise trifft, war nicht näher zu untersuchen, da eine eventuell fahrlässig bewirkte Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen keine mit Strafe bedrohte Tat im Sinne des Finanzstrafgesetzes darstellt. Es war daher insgesamt mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG…
…jeweils vorsätzlich 1. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume 2/02 sowie 4 - 5/02 iHv. insgesamt 4.903,00 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…wäre ergänzend anzumerken, dass auch im Falle von Einzelunternehmern die Möglichkeit besteht, dass nicht diese selbst, sondern andere Personen die finanzstrafrechtliche Verantwortung für eine allfällige Verkürzung bestimmter Umsatzsteuervorauszahlungen in Frage kommen. Mit gutem Grund bestimmt daher § 29 Abs.5 FinStrG, dass eine Selbstanzeige nur für…
…Mödling unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 2-10/2004 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach…
…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 8 Abs…
…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 8 Abs…
…Stellungnahme mit dem Bemerken übermittelt, dass ein Nachweis einer Verkürzung an Umsatzsteuer 2002 und 2004 nach der Aktenlage kaum möglich erscheine und die der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegten Schätzungen ohne Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges erfolgt sind. Mit Antwortschreiben vom 12. April 2010 sah die Finanzstrafbehörde erster…
…Abgabe einer dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldung betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2002 und Jänner 2003 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 12.877,55 (12/02 € 10.101,18 + 01/03 € 2.776,37) bewirkt, indem er die diesbezüglichen…
…a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate Februar 2001 und April bis Dezember 2001 in Höhe von € 39.567,00 wissentlich bewirkt habe; und weiters b) Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge samt…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat 12/2007 in Höhe von € 5.000,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Aus diesem…
…des genannten Finanzamtes (vorsätzlich) als (abgabenrechtlich) Verantwortlicher der Fa. M GmbH unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, vorsätzlich eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate 07 und 12/2005; 03, 05, 08 und 12/2006…