…gerichtliche Zuständigkeit vorgelegen hat, ändert nichts an diesem Umstand: Auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gelten (mit Ausnahme einer nicht existieren absoluten Verjährung der Strafbarkeit) grundsätzlich dieselben Fristen. Die fünfjährige Verjährung der Strafbarkeit allfälliger Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis November 1999 hat gemäß § 31 Abs.1…
…Verjährung der Strafbarkeit eingetreten war und daher insoweit gemäß § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eine finanzstrafrechtliche Verfolgung der beiden Beschuldigten nicht stattfinden hätte dürfen. Zur Begründung ist auszuführen, dass im Bezug auf die fahrlässigen Abgabenverkürzungen an Umsatzsteuer 1998 und an Umsatzsteuer 1999 entsprechend der…
…Finanzbehörde getroffenen Feststellungen habe die GmbH den Betrieb einstellen müssen und der Bw. habe seine Chance verloren, eine gesicherte Existenz aufzubauen. Es werde daher beantragt, die Strafe aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…
…und zwar für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Jänner 1996, für welche gemäß § 31 Abs. 1 letzter Satz FinStrG die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Jahres 1996 begann, nicht vor Ablauf des Jahres 2006 ein. Verjährung der Strafbarkeit ist somit im gegenständlichen Fall…
…14/0167-6, wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Das Finanzstrafverfahren ist damit wiederum in den Stand vor Ergehen einer Berufungsentscheidung zurückgefallen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs.1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die…
…dieser unrichtigen Steuerbescheide war der Verkürzungserfolg eingetreten, mit welchem die fünfjährige Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 FinStrG in Gang gesetzt wurde. Durch die Einleitung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens am 26. Juni 1997, welche jedenfalls innerhalb dieser fünfjährigen Verjährungsfrist erfolgt ist, wurde die Verjährung der Strafbarkeit gemäß …
…aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärungen erfolgte zu niedrige Abgabefestsetzung, welche betreffend Umsatzsteuer 1992 mit Bescheid vom 15. April 1994 und betreffend Umsatzsteuer 1993 mit Bescheid vom 7. Juli 1995 erfolgte, anzusehen. Mit Ablauf des 7. Juli 2005 ist daher auch insoweit absolute Verjährung der Strafbarkeit…
…dem Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 2007/15/yyy wurde am 14. Juni 2007 anhängig gemacht und mit (die gesamte Berufungsentscheidung aufhebendem) Erkenntnis vom 28. Oktober 2009 abgeschlossen. Demnach beträgt die zur Berechnung der absoluten Verjährung der Strafbarkeit hinsichtlich der vorgeworfenen, unter Pkt. II. genannten Finanzvergehen den…
…4.1992, 15 Os 112/91). Für die Beurteilung des Eintritts der absoluten Verjährung ist wesentlich, wann im Sinne des zweiten Satzes des § 31 Abs. 1 FinStrG die Verjährungsfrist begonnen hat. Nach § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist…
…Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. d., im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm § 82 Abs…
…zufolge des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. c.,im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm …
…Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 7. Jänner 2012 eingetreten. Die Tathandlung zu Punkt 2. des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 12.10.2004, Zl. c., erfolgte am 15. Jänner 2002. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des…
…sodass mittlerweile die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG spätestens mit Ablauf des 7. Jänner 2009 für Dezember 1998 sowie mit Ablauf des 7. Jänner 2010 für Dezember 1999 eingetreten ist. Trotz aufrecht bleibendem Schuldspruch war bei der Strafneubemessung durch den Unabhängigen…
…Einkommensteuer 1998 war daher bei der Strafbemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat von einem Gesamtverkürzungsbetrag an Einkommensteuern 1999 und 2000 in Höhe von € 14.153,62 auszugehen, zumal ein Strafanspruch des Staates wohl nur für nicht von der Verjährung der Strafbarkeit umfasste Verkürzungsbeträge bestehen kann…
…gemäß §§ 136, 157 FinStrG in Verbindung mit § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG vorzugehen. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann auch eine Bestrafung des Bw. hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruches betreffend versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg…
…880,00 sowie hinsichtlich der unter Spruchpunkt 2) angeführten Verkürzungen an Kapitalertragsteuer 1994 in Höhe von S 24.485,00 und 1995 in Höhe von S 22.422,00 mittlerweile absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten ist. Entsprechend der Bestimmung des …
…Lohnabgaben des Jahres 1993 ist eine Vollendung des Deliktes mit Nichtentrichtung der Lohnabgaben am 15. des jeweiligen Folgemonates eingetreten, also hat die Verjährungsfrist daher spätestens am 15. Jänner 1994 (für Dezember 1993) begonnen, sodass daher eine absolute Verjährung der Strafbarkeit spätestens mit Ablauf des 15…
…für welche die Frist für die Verjährung der Strafbarkeit spätestens am 15. November 1994 begann, ist entsprechend der Bestimmung des § 31 Abs. 5 FinStrG die Verjährung der Strafbarkeit jedenfalls mit 15. November 2004 eingetreten. Im Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Berufung beim unabhängigen Finanzsenat am…
…vorsätzlich verletzt hat, dass sie für die Jahre 1995 und 1996 keine Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat, erst mit Erlassung der Schätzungsbescheide vom 18. Juni 1998 in Gang gesetzt worden, sodass in diesem Fall eine Verjährung der Strafbarkeit noch nicht eingetreten ist. Gem. § 51 Abs…