…Festsetzung in welcher Höhe immer: Die Bw hat mit ihrem die Zwangsstrafenfestsetzung auslösenden - soweit aber den vorgelegten Akten und dem Bericht des Finanzamtes entnommen werden kann, in Vorzeiträumen keineswegs pflichtwidrigen - Verhalten eine Abgabenbelastung zwar objektiv hinausgezögert und die verspätete Festsetzung der ihr aus der erklärungskonformen…
…Verhalten in der Vergangenheit ahnden, sondern ein bestimmtes künftiges Verhalten herbeiführen, wobei es dem Zweck von Zwangsstrafen als Beugemittel entspricht, Zwang zu unterlassen, wenn nichts mehr zu erzwingen ist. Dies führt aber nicht zu einer Ermessensfehlerhaftigkeit bei der Festsetzung der Zwangsstrafe, nur weil jenes Verhalten…
…die Höhe der Zwangsstrafe betrifft, so ist der Berufungswerberin allerdings zuzugestehen, dass ihr steuerliches Verhalten in der Vergangenheit einwandfrei war. Aus der Sicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dieses wesentliche Ermessenskriterium (vgl. Ritz, aaO, § 111 Tz. 10) bei der Bemessung der Zwangsstrafe in Höhe von…
…der anrechenbaren Beschau gezogenen Muster seien durch die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) untersucht worden. Die Untersuchung habe ergeben, dass nicht Kleinfleisch 80/20 des Produktcodes 0203 2955 9110 sondern gefrorene Teile ohne Knochen des Kotelettstranges exportiert worden seien. Aufgrund des Verhaltens der Bf. in der Vergangenheit…
…resultierte, es also durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung zumindest nicht zu einer verspäteten Steuerentrichtung kam. Weiters ist richtig, dass der Bw. die Einkommensteuer 2005 samt Anspruchszinsen binnen eines Monats nach Bescheiderstellung bezahlt hat und auch sonst seinen steuerlichen Verpflichtungen in der Vergangenheit nachgekommen ist. Da…
…steuerliches Verhalten in der Vergangenheit einwandfrei war und die Prüfungsfeststellungen - im Unterschied zu jenen bei der Einzelfirma und der GmbH - zu keiner Änderung der erklärten Besteuerungsgrundlagen führten. Da diese wesentlichen Ermessenskriterien (vgl. Ritz, a. a. O., § 111 Tz. 10) bei der Bemessung der Zwangsstrafe in…
…sich in der Vergangenheit in ähnlichen Situationen bewährt? oder: Wo möchte ich hin? Was sind meine schulischen Ziele? Wie kann ich die erreichen: Zwischenziele formulieren, nach einiger Zeit schauen, wo man steht und ob das Ziel noch das gleiche ist. Usw.) Auch Verhalten in Krisensituationen…
…erzwingen. Eine gänzliche Abstandnahme von der verhängten Zwangsstrafe war auch nicht deshalb geboten, weil der Bw. die Aufforderung zur Einreichung der Einkommensteuererklärung am 20. 3. 2006 befolgt hat. Zwar sollen Zwangsstrafen nicht ein rechtswidriges Verhalten in der Vergangenheit ahnden, sondern ein bestimmtes künftiges Verhalten herbeiführen…
…Unsicherheit. Diese Arbeitsfähigkeit sei über die unterschiedlichen Phasen des Projektes zu erhalten und laufend zu verbessern. Während eines Projektes könne es auch zur Veränderung des Projektteams kommen - Integration von neuen Teammitarbeitern, Ausscheiden von erfahrenen Teammitarbeitern, Veränderungen in der Rolle im Team oder im Unternehmen. Hierbei…
…zu erhalten, war jede Vorgangsweise für mich gerechtfertigt und angemessen. Gerade auch diese Umstände haben mich letztlich dazu veranlasst, die nicht mehr einbringlich zu machende Forderung nicht im Konkursverfahren anzumelden, da seitens des Masseverwalters signalisiert wurde, dass meine Mitwirkung in der Geschäftsführung und der daraus…
…kurzfristige Terminarbeiten gegangen sei. In dieser Situation sei es in den letzten fünf Jahren das selbstverständliche Bemühen des Bw. gewesen, einen drohenden Konkurs zu vermeiden und die drei Arbeitsplätze zu erhalten, den eines Druckereiangestellten, eines Lehrlings und den seiner Tochter. Der Betrieb sei mit 30…
…Betriebsausgabencharakter von damit im Zusammenhang stehenden Zahlungen entscheidend darauf an, ob ein bestimmtes Verhalten in Ausübung des Berufes als freiberuflich Tätiger gesetzt wird oder ob die Berufsausübung dazu nur Gelegenheit schafft. Der Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass Leistungen eines Rechtsanwaltes aus einer von ihm für…
…dessen Verhalten in der Regel Beispielswirkung zukommen wird, weshalb aus generalpräventiven Gründen an sich eine äußerst strenge Bestrafung zu fordern wäre: Gerade derjenige Pflichtenträger, welcher in seinem weiteren Berufe als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Einhaltung unter anderem der abgabenrechtlichen Pflichten bei seinen Klienten zu fordern…
…zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Weiters sei festzustellen, dass er Angestellter in der Schmuckbranche sei. Bei Schmuckmessen trete er auch als Einzelunternehmer auf, um Informationen, Trends, Insiderwissen, Marktforschung usw. aus erster Hand aus Sicht des Einzelunternehmers zu erhalten bzw. zu betreiben. Mit den hier angefochtenen…
…in der Vergangenheit. Das aber bis dato danach von der Bw. an den Tag gelegte steuerliche Verhalten (fristgerechte Erklärungsabgabe) führte zu erklärungsgemäßen Veranlagungen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Bw. das Verschulden ihres damaligen steuerlichen Vertreters zuzurechnen ist, ist demgegenüber ein Fehlverhalten auch der…
…Abgabenpflichtigen die Richtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise vermittelt. Der Abgabenpflichtige hat im Vertrauen auf die Richtigkeit sein Verhalten in der gegenständlichen Frage entsprechend ausgerichtet. Schließlich wurde oben dargelegt, dass das vom Finanzamt in der Vergangenheit durchgeführte Procedere auf einer denkbaren Interpretation der in Frage stehenden Bestimmungen…
…sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Treu und Glauben bestehen nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen…
…gewesen sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Gutachten des Bundessozialamtes lässt dies offen. Demnach sei der Bw zwar zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Stande, für den Unterhalt zu sorgen. Der Zeitpunkt in der Vergangenheit, ab dem er nicht im Stande gewesen sei, sich…
…S 300,00). Aufgrund der Schätzungen, dass mit einem Gesamtgewinn von rd. S 165.000,00 pro Jahr gerechnet worden sei und die Gesellschafter für ihr eingesetztes Kapital rd. 10% erhalten sollten, sei der Vorweggewinn für die Geschäftsherrin in Höhe von S 120.000,00…
…S 300,00). Aufgrund der Schätzungen, dass mit einem Gesamtgewinn von rd. S 165.000,00 pro Jahr gerechnet worden sei und die Gesellschafter für ihr eingesetztes Kapital rd. 10% erhalten sollten, sei der Vorweggewinn für die Geschäftsherrin in Höhe von S 120.000,00…