…Festsetzung in welcher Höhe immer: Die Bw hat mit ihrem die Zwangsstrafenfestsetzung auslösenden - soweit aber den vorgelegten Akten und dem Bericht des Finanzamtes entnommen werden kann, in Vorzeiträumen keineswegs pflichtwidrigen - Verhalten eine Abgabenbelastung zwar objektiv hinausgezögert und die verspätete Festsetzung der ihr aus der erklärungskonformen…
…sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Treu und Glauben bestehen nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen…
…Verhalten in der Vergangenheit ahnden, sondern ein bestimmtes künftiges Verhalten herbeiführen, wobei es dem Zweck von Zwangsstrafen als Beugemittel entspricht, Zwang zu unterlassen, wenn nichts mehr zu erzwingen ist. Dies führt aber nicht zu einer Ermessensfehlerhaftigkeit bei der Festsetzung der Zwangsstrafe, nur weil jenes Verhalten…
…die Höhe der Zwangsstrafe betrifft, so ist der Berufungswerberin allerdings zuzugestehen, dass ihr steuerliches Verhalten in der Vergangenheit einwandfrei war. Aus der Sicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dieses wesentliche Ermessenskriterium (vgl. Ritz, aaO, § 111 Tz. 10) bei der Bemessung der Zwangsstrafe in Höhe von…
…sein Verhalten in der konkreten Situation zu beurteilen. Aus dem strengen Maßstab, den der VwGH an berufliche Parteienvertreter setzt, ist zudem abzuleiten, dass die Versäumung einer Frist durch einen beruflichen Parteienvertreter als absolut unüblich anzusehen ist, weshalb der Hinweis darauf, dass in der Vergangenheit keine…
…nachfolgender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ordnungsgemäß und sprachlich korrekt ausgeführt wurde, ist für die Frage der Wiedereinsetzung irrelevant. Nachträgliche Unzulänglichkeiten können daher keinesfalls als Beleg für ein schuldhaftes Verhalten in der Vergangenheit herangezogen werden. Folgt man der (unrichtigen) Rechtsansicht der belangten Behörde…
…des Abgabenschuldners erfolgt sei. In diesem Verhalten sei somit eine Vorsatztat im Sinne des Finanzstrafgesetzes zu erblicken, wodurch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre erstreckt werde. Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig (damals) Berufung erhoben. Beantragt werde eine ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide. An Sachverhalt sei zu…
…IdR würden sich die abgabenrechtlich relevanten Umstände in der Sphäre des Abgabepflichtigen ereignen, für die Abgabenbehörde bestünde daher im Rahmen der nachprüfenden Kontrolle die Schwierigkeit, dass sie in der Vergangenheit liegende Tatsachen festzustellen habe, die sich in der Sphäre des Abgabepflichtigen abgespielt haben und die…
…da jeder Fremdgeschäftsführer auch so gehandelt hätte, um eine gut erschlossene Einkunftsquelle auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Denn der Bf. sei noch 15 Jahre von seiner Pensionierung entfernt gewesen, habe in den letzten 5 Jahren rd. 1.000.000 € aus seiner Tätigkeit lukriert und…
…beim Finanzamt vorgesprochen. Er hat auch nicht wie betreffend die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2010 eine Einkommensteuererklärung der Abgabenbehörde übermittelt, in welcher er etwa seine Einkünfte aus den privaten Grundstückstransaktionen offengelegt hätte. Er hat sich tatsächlich vielmehr vollständig passiv verhalten in der Hoffnung, dass solcherart eine…
…oben) und die näheren Umstände der Taten allenfalls schuld- und strafmindernd (siehe nachstehend) zu würdigen sind. Zumal weiters in der Vergangenheit tatsächlich laut Aktenlage Lohnkonten für die Arbeitnehmer (wenngleich möglicherweise unter Erfassung zu geringer Lohnzahlungen) geführt worden sind und von der Beschuldigten entsprechende Lohnabgaben auch…
…der anrechenbaren Beschau gezogenen Muster seien durch die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) untersucht worden. Die Untersuchung habe ergeben, dass nicht Kleinfleisch 80/20 des Produktcodes 0203 2955 9110 sondern gefrorene Teile ohne Knochen des Kotelettstranges exportiert worden seien. Aufgrund des Verhaltens der Bf. in der Vergangenheit…
…sei aber leider erst ca. zwei Wochen später freigeschaltet worden. Das Resultat sei eine Flut an Anonymverfügungen gewesen. In der Zwischenzeit habe sie von der zuständigen Behörde ein Schreiben erhalten, wonach das "Parkpickerl" vom 8. Oktober 2020 bis 30. September 2021 bestätigt werde. Ihre Frage…
…20% der verhängten Strafe, mindestens jedoch mit zehn Euro zu bemessen. Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in…
…Unterlässt der Beschuldigte die gebotene Mitwirkung im Verwaltungsstrafverfahren, so bedeutet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Erhebungen durchführt (vgl. VwGH vom 20.09.1999, 98/21/0137). Wenn die Bf behauptet, es habe bereits in der Vergangenheit Missverständnisse mit dem…
…resultierte, es also durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung zumindest nicht zu einer verspäteten Steuerentrichtung kam. Weiters ist richtig, dass der Bw. die Einkommensteuer 2005 samt Anspruchszinsen binnen eines Monats nach Bescheiderstellung bezahlt hat und auch sonst seinen steuerlichen Verpflichtungen in der Vergangenheit nachgekommen ist. Da…
…steuerliches Verhalten in der Vergangenheit einwandfrei war und die Prüfungsfeststellungen - im Unterschied zu jenen bei der Einzelfirma und der GmbH - zu keiner Änderung der erklärten Besteuerungsgrundlagen führten. Da diese wesentlichen Ermessenskriterien (vgl. Ritz, a. a. O., § 111 Tz. 10) bei der Bemessung der Zwangsstrafe in…
…es dort "in der Vergangenheit zu keiner Zeit einen Studierenden mit Namen J, geb. am xx.xx.xxxx gegeben hat. Ebenso war die Überprüfung im Portal des brz ergebnislos, die hätte zeigen können, ob unter diesem Namen grundsätzlich für eine Universität in Österreich Studienbeitrag bezahlt…
…sich in der Vergangenheit in ähnlichen Situationen bewährt? oder: Wo möchte ich hin? Was sind meine schulischen Ziele? Wie kann ich die erreichen: Zwischenziele formulieren, nach einiger Zeit schauen, wo man steht und ob das Ziel noch das gleiche ist. Usw.) Auch Verhalten in Krisensituationen…
…habe somit erkennen lassen, dass ihn eine Bestrafung in keiner Weise beeindruckte und habe sein strafbares Verhalten in derselben Intensität fortgesetzt. Unter diesen Umständen sei eine Bestrafung, die bei vergleichbarem oder sogar höherem strafbestimmenden Wertbetrag um ein Drittel unter der Vorstrafe bleibe, weder aus general…