…großer Lauschangriff) ergab sich u.a. der Verdacht, dass die Berufungswerberin (Bw.) bzw. dieser möglicher Weise zuzurechnende Personen in einen sog. "Karussellbetrug" verwickelt seien. Anhand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, der PAST und der Betriebsprüfungen des Finanzamtes und insbesondere der Urteile des Landesgerichtes für Strafsachen gegen…
…geliefert. Es finden sich keine Hinweise, dass seitens der Bw. irgendwelche Kontrollen unterlassen wurden, die den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten im Bereich von Lieferanten bzw. der Vermittler erregen oder gar bestätigen hätten können. Auch im Zuge der Abholung der Ware, ist keine Sorgfaltspflichtverletzung der Bw. erkennbar…
…Zeitpunkt bereits in vollem Umfange bekannt gewesen sei. Nicht bekannt sei der Sachverhalt jedoch der Bw. gewesen, die von den Umständen, die auf den Verdacht eines umsatzsteuerlichen ,,Karussellbetruges" schließen lassen könnten, in keiner Weise Kenntnis gehabt habe. Der Umstand, dass andere Abgabepflichtige die Bw. benützten…
…Am 26. August 2002 erstattete das Finanzamt bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Bw. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung im Rahmen eines "Umsatzsteuerkarussellbetruges". Auf Grund von Auskunftsersuchen gemäß Art. 5 der VO (EWG) Nr. 218/92 hatte das Finanzamt Innsbruck von den…
…2003: Die Bw sei im Jahr 2003 Glied einer Organisation gewesen, welche im Verdacht stehe, sich der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 2 FinStrG durch "Karussellbetrug" schuldig gemacht zu haben. Die Bw habe von den slowakischen Firmen G5***-GmbH, G1***-GmbH und G2***-GmbH Waren…
…dass die Bw die streitgegenständlichen Waren im Inland mit 5% Aufschlag auf den Einkaufspreis weiterveräußert hat. Der (unbekannte) Erwerber habe diesen Kaufpreis samt Umsatzsteuer an die Bw entrichtet. Aufschlag und Umsatzsteuer seien verdeckt an A**** G**** ausgeschüttet worden. Der so angesetzte Verkaufspreis (Einkaufspreis plus Aufschlag…
…feststellbar, da auf den Faxnachrichten anstelle der Faxnummer des Sendegeräts "000000000000" bzw. "0A1A1A1A" angegeben ist. Der hier gegenständliche Fall ist Teil eines umfangreichen, insgesamt 17 Einfuhren umfassenden Vorgangs, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um einen "in Lieferketten" organisierten Mehrwertsteuerbetrug oder Karussellbetrug handelt…
…feststellbar, da auf den Faxnachrichten anstelle der Faxnummer des Sendegeräts "000000000000" bzw. "0A1A1A1A" angegeben ist. Der hier gegenständliche Fall ist Teil eines umfangreichen, insgesamt 17 Einfuhren umfassenden Vorgangs, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um einen "in Lieferketten" organisierten Mehrwertsteuerbetrug oder Karussellbetrug handelt…
…vor, wenn die Originalunterlagen wieder nach Kun verbracht werden (keine leichte Nachprüfbarkeit). E) Feststellung Karussellbetrug: (1) Im Urteil Alex Kittel C-439/04 stellte der EuGH fest, dass die Beteiligung an Karussellgeschäften mit dem Ziel des Vorsteuerbetrugs zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug führt, wenn…
…im Herbst 2006 informiert, dass BB insbesondere im zweiten Halbjahr 2006 aus den Niederlanden erhebliche Mangen von Computerteilen innergemeinschaftlich erworben und diese umsatzsteuerpflichtig weiterverkauft habe. Für den oberösterreichischen Betrugskoordinator habe bereits damals der Verdacht eines Karussellbetruges bestanden. Die Berechtigung der Bw. zum Vorsteuerabzug sei von…
…um sicherzustellen, dass sein Umsatz nicht zu einer Lieferkette gehöre, die mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sei. "Tumpel weiter" unter Verweis auf Puchinger, Vorsteuerabzug trotz Karussellbetrug, FJ 2006, 75: Nun könne aber vernünftigerweise von einem Unternehmer nicht allgemein verlangt werden, dass er sich von jedem Umsatz…
…Speditionspapiere vorhanden sind, gegebenenfalls jedoch davon auszugehen ist, dass diese mangelhaft wären. Gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter C sei der Verdacht geäußert worden, er habe sich in der Vergangenheit mehrmals an Karussellbetrugsfällen beteiligt, ohne dies jedoch anhand von Tatsachen zu beweisen. Die Bw. habe die Waren…
…zu vermuten, wenn die zu zahlenden Preise für den Empfänger der Ware niedriger seien als die niedrigsten Preise dieser Waren auf dem freien Markt. Eine derartige Preisgestaltung sei aber hier nicht vorgelegen und die Bw hätte daher zu keinem Zeitpunkt einen Verdacht hegen müssen, dass…
…was von der Bw. nicht habe beeinflusst werden können und auch keinen Einfluss auf die umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferung habe, nicht direkt an die Firmensitzadresse des Abnehmers in Zypern gegangen sondern ohne Wissen, Kenntnis und Zutun der Bw. in die Slowakei verbracht worden sei, ändere dies nichts…
…Bw. betreffs der W-GmbH einen Verdacht hinsichtlich allfälliger Verwicklungen in Vorsteuerbetrügereien haben müssen, hätte er spätestens nach der USO-Prüfung für 7/2002 auf jede Geschäftsbeziehung mit [der] W-GmbH verzichtet. Die in der Berufungsvorentscheidung enthaltene Aussage über die W-GmbH sei daher ungeeignet…
…der Lieferung ist daher unverständlich und ergibt nur aus dem Blickwinkel eines versuchten Karussellbetruges einen Sinn. d. Zum Sachverhalt sei lediglich angefügt, dass zwar eine Homepage mittlerweile angelegt wurde. Auf dieser wird allerdings - bis auf die Nennung der Telefonnummer der österreichischen Niederlassung - ausschließlich das Warenumfeld…
…September 2002 mit einem Guthaben in Höhe von € 78.109,29 verbucht worden. Am 11. Dezember 2002 sei an die Bw. eine Auszahlung in Höhe von € 70.000,00 erfolgt. Die Lieferung der Ware nach Portugal auf die Insel Madeira sei nicht nachvollziehbar…
…mit dem Verdacht von Umsatzsteuerbetrügerein wurde auch bei der Firma O. eine Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass die Geschäftsführerin, Frau Do. O., sich nicht in Österreich aufhält. Für die Firma O. trat Er. H. (mit Vollmacht von Frau Do. O.) auf…
…Gänze den Finanzbehörden übermittelt. Ungeachtet des strafrechtlich und finanzstrafrechtlich getrübten Vorlebens des Herrn B.B. und der internationalen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht des "Karussellbetruges" wäre der Bw. der Vorsteuerabzug für jede einzelne Umsatzsteuervoranmeldung bis Oktober 2006 zur Gänze gewährt worden, obwohl der Rechnungsaussteller…
…nicht herausgibt. Diese Vorgangsweise gibt Anlass zu dem Verdacht, dass gegenständliche Bescheide und die Verweigerung der Mitteilung der ergänzenden Begründung von einem einheitlichen Behördenwillen getragen werden, die auf die Handlungsunfähigkeit meines Mandanten abzielen. 7.) Der Unabhängige Finanzsenat hat im Erkenntnis vom 05.09.2006, GZ…