…die Erteilung des Patentes hat nur der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger Anspruch. Bis zum Beweis des Gegenteils wird als Erfinder der erste Anmelder angesehen. | (2) | Wird die Verbesserung oder sonstige weitere Ausbildung einer bereits durch Patent geschützten oder zur Patentierung angemeldeten und hiezu…
…Zahlungen ausgehend vom Lizenz- und Entwicklungsvertrag vom 7.9.2006 (umgewandelt in Patentkauf laut Vertrag vom 21.12.2007) aus der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie ausgeschieden worden. Wer in welchem Ausmaß im Rahmen einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit die steuerliche Förderung für Forschung und experimentelle Entwicklung iSd …
…€ 117.101,59 2004: € 100.797,99 2005: € 109.747,58 Nach Ansicht der BP stellt der an den Dienstnehmer bzw. ehemaligen Dienstnehmer bezahlte Betrag in Form einer Umsatzbeteiligung aus der Patentverwertung keinen Aufwand dar, der beim FFB I zu berücksichtigen ist…
…den Diensterfindern und der X GmbH erarbeiteten Erstere weiterhin eine Verbesserung des Produktes Pr3, wozu auch die Umarbeitung der Patentschrift hinsichtlich eines damals noch in Geltung befindlichen eigenen Patentes, einer Überprüfung und Bearbeitung eines US-Patentes, sowie eines darauf aufbauenden neuen österreichischen Patentes gehörte (vgl…
…die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt ist. Der Forschungsfreibetrag beträgt grundsätzlich bis zu 12% der Forschungsaufwendungen bzw. kann ein erhöhter Forschungsfreibetrag bis zu 18% geltend gemacht werden, wenn die Erfindungen nicht anderen Personen zur wesentlichen Verwertung überlassen werden." Unter Entwicklung oder Verbesserung einer Erfindung sind die…
…Betriebsausgaben jedenfalls ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volks-wirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebs-kosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungs-aufwendungen). Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen…
…von einer falschen Bemessungsgrundlage für den Forschungsfreibetrag ausgegangen. Die Bemessungsgrundlage wäre mit 50,15% u. a. auf Grund steuerl. Sonderbestimmungen zum Forschungsfreibetrag gekürzt worden. Ein falscher Ausgangspunkt hätte zur Schlussfolgerung geführt, dass der Aufwand des Patents gegenüber den Aufwendungen für die Weiterentwicklung und Verbesserung überwogen…
…Anlage 3). Die Seminare seien von ihm zur Verbesserung seiner Aussprache und Aneignung von Fachausdrücken aus den Bereichen Technik und Physik besucht worden. Es handle sich bei diesen Seminaren um eine auf seinen Beruf abgestimmte Weiterbildung, deren Notwendigkeit sich aus den obigen Ausführungen ergebe. Gemäß…
…Vertrieb, Logistik, Normungs- und Patentwesen, Riskmanagement und Risikofolgenabschätzung, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öko-Auditing, Innovationsmanagement". Hinzu kommt, dass der Bw. selbst in seinem Schriftsatz vom 18. Jänner 2002 angibt, dass Lehrveranstaltungen wie "Projektmanagement, QM, Betriebswirtschaft, Recht, Risikomanagement, Unternehmensführung, Englisch ..." zur "Schaffung/Erhaltung eines entsprechenden Niveaus bzgl…
…dass der ausscheidende Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens auf seine Forderung verzichtet, was natürlich zu einer Verbesserung der Eigenkapitalausstattung bei der W&Trans geführt habe. Ohne diesen Forderungsverzicht hätte Dr.S die Anteile nicht übernommen, da die Firma insolvent gewesen wäre und Konkurs hätte anmelden müssen…
…nur im Ausland (Hochsee) diese Lizenzen erwerbbar bzw. Praxis absolvierbar sei. Insgesamt würden sämtliche Schulungen eine umfangreiche Fortbildungsmaßnahme darstellen, die mit der bisherigen Tätigkeit des Bw. verwandt wären bzw. zusammenhängen würden. Die Fortbildungsmaßnahmen seien nicht nach einzelnen Patenten und Bescheinigungen zu betrachten, sondern insgesamt erforderlich…
…zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungsaufwendungen). Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen, es sei denn, die Erfindung ist bereits patentrechtlich geschützt.…
…kommen. Die Rationalisierungsklausel wiederum komme nur dann zur Anwendung, wenn die den Mantelkauftatbestand grundsätzlich erfüllende Totaländerung eine Verbesserung oder Rationalisierung der betrieblichen Struktur im Unternehmenskonzept der übernehmenden Körperschaft zum Ziel habe. Aufgrund des getätigten Abverkaufes des Anlagevermögens sowie Umlaufvermögens im Rahmen des Ausgleichsverfahrens bzw. aufgrund…
…Es seien in der Folge zwei Patente angemeldet und diese seien auch erteilt worden. Bei der Weiterentwicklung der Ideen von Dipl. Ing. WW habe sich herausgestellt, dass noch zusätzliche Entwicklungsarbeit notwendig sei, die beträchtliche Kosten verursacht habe. 2006 sei vom FA eine Steuerprüfung angesagt worden…
…wurden. Gleichzeitig erhöhte es die erklärten Ausgaben um einen Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z. 4 EStG (FFB) in Höhe von 100.000,00 S. Den sich ergebenden Gewinn besteuerte das FA mit dem ermäßigten Steuersatz für Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen nach …
…nachträglichen Anschaffungskosten. ... Gemäß Abs. 3 sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. ... Das Finanzamt stützt seine Entscheidung im Wesentlichen unter Hinweis auf VwGH 25. Februar 1954, 2959/51, auf…
…oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungsaufwendungen).. Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt…
…den Gesellschaftern möglichst großer Schaden zugefügt werden soll. H-Produkte: Diese seien Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen und zur Verbesserung der Versorgung der Körpers und seien von der Lieferfirma über Berater vertrieben worden. Dabei sei die Preisgestaltung so, dass man pro Jahr eine gewisse Mindestsumme abnehmen müsse…
…Es seien in der Folge zwei Patente angemeldet und diese seien auch erteilt worden. Bei der Weiterentwicklung der Ideen von Dipl. Ing. WW habe sich herausgestellt, dass noch zusätzliche Entwicklungsarbeit notwendig sei, die beträchtliche Kosten verursacht habe. 2006 sei vom FA eine Steuerprüfung angesagt worden…
…mit führenden Partnern wirksam einsetze. Manche Kreditinstitute hätten in die Infrastruktur erheblich investiert für Mechanismen einer laufenden Handelsfinanzierung, hauptsächlich in die Schnittstelle Bank/Kunde; sie könnten abgeneigt sein, dies durch neue Systeme zu ersetzen. Und FSTS besitze das rechtshängige Patent, welches auf der einzigartigen Prüfeignungsfunktion…