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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1609-W/03

Gewerbliche Vermittlung von E-Commerze-Dienstleistungen als Einkunftsquelle?

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/1609-W/03vom 19.09.2005Teil 1 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Erich Radschek, Christian Schuckert und Manfred Obermüller im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des NN, vertreten durch X, vom 29. April 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom 29. Jänner 2002 betreffend Einkommensteuer 1995 bis 1999 bzw. vom 24. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001 nach der am 30. Juni 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Den Berufungen betreffend Einkommensteuer 1995 bis 2000 wird Folge, der Berufung betreffend Einkommensteuer 2001 wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern in € (und in historischen ATS) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe I. Ausgangslage und erstinstanzliche Verfahrensergebnisse I.1. Der Berufungswerber (Bw), Jg. 1933, war bis zu seinem pensionierungsbedingten Ausscheiden aus dem Dienst per 30. November 1993 bei der ... AG als Kernphysiker nichtselbständig tätig. Seit 1994 bezog er eine 1997 abgefertigte Firmenpension, daneben auf Dauer eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Nachdem der Bw am 12. Juni 1991 bei seinem Wohnsitzfinanzamt die Eröffnung eines Gewerbebetriebes im Jahre 1990 angemeldet hatte (Gewerbeart: "gelegentliche Vermittlungen"), erlangte er am 3. Juni 1992 den Gewerbeschein für das freie Gewerbe "Vermittlung von Werkverträgen zwischen Unternehmen und deren Auftraggebern" mit Standort an seinem Wohnsitz. Aufgrund der Zurücklegung wurde diese Gewerbeberechtigung mit 27. November 1995 im Gewerberegister gelöscht. Mit Ende des Jahres 2001 stellte der Bw diese, in den Steuererklärungen seit 1992 als "internationale Handelsagentur" bezeichnete Tätigkeit laut Schreiben vom 21. Jänner 2002 "aus gesundheitlichen Gründen" ein. 1991 hatte der Bw seine um S 70.000,00 erworbene Beteiligung an der WTC (zum Firmengeflecht siehe weiter unten) um S 140.000,00 veräußert und einen entsprechenden Veräußerungsgewinn von S 70.000,00 als sonstige Einkünfte zur Versteuerung erklärt. Bei der Veranlagung des Bw zur Einkommensteuer für 1991 blieben Firmenidentität und nähere Umstände der Beteiligung unerforscht. Aus der weiter unten näher beschriebenen gewerblichen Tätigkeit erzielte der Bw seit Gründung des (unter dem Namen C... firmierenden) Einzelunternehmens nachstehende Jahresergebnisse (in öS; nach Korrektur durch das FA): | | Einnahmen | Aufwendungen | Gewinn/Verlust | 1992 | 0 | 133.433,00 | -133.433,00 | 1993 | 0 | 99.404,00 | -99.404,00 | 1994 | 0 | 275.265,00 | -275.265,00 | 1995 | 64.000,00 | 425.928,00 | -361.928,00 | 1996 | 180.000,00 | 292.477,00 | -112.477,00 | 1997 | 0 | 280.059,00 | -280.059,00 | 1998 | 125.000,00 | 199.220,00 | -74.220,00 | 1999 | 138.870,00 | 111.960,00 | +26.910,00 | Zw.summe | 507.870,00 | 1.817.746,00 | -1.309.876,00 | 2000 | 0 | 27.428,00 | -27.428,00 | 2001 | 0 | 25.614,00 | -25.614,00 | Total | 507.870,00 | 1.870.788,00 | -1.362.918,00 Bei der Umsatzsteuer wurden in den Jahren 1998 und 1999 Zahllasten von S 3.293,00 bzw. S 15.106,00, im Übrigen nur Gutschriften aus Vorsteuerüberhängen verzeichnet. I.2. Das Finanzamt bezweifelte von Anbeginn, ob die Tätigkeit eine steuerliche Einkunftsquelle bilde, anerkannte jedoch zunächst in vorläufigen Einkommensteuerbescheiden für 1992 und 1993 die erlittenen, hinsichtlich bestimmter Fremdleistungen und Bewirtungsspesen korrigierten, Verluste als ausgleichsfähige negative Einkünfte. Die Umsatzsteuer setzte es für diese Zeiträume mangels (fristgerecht erachteter) Abgabe einer Erklärung gemäß § 21 Abs.8 UStG 1972 nicht fest. I.3. In einem ersten Rechtsgang berief der Bw gegen die Einkommensteuerbescheide für 1992 und 1993. Er begehrte die Anerkennung der nunmehr unter Empfängerbenennung betragsmäßig aufgegliederten Fremdarbeitskosten und erläuterte in Beantwortung von Vorhaltsfragen den Hintergrund seiner Betätigung wie folgt: Zu Frage 1: Den Gewerbeschein für die Berechtigung zur Vermittlung von Werkverträgen habe er 1995 zurückgelegt, um Pensionskürzungen zu vermeiden. Der Gewerbeschein sei im Inland nicht unbedingt nötig, da er als Vice President of the Board of the World Trade Association (WTA) mit Sitz in New York vor allem im internationalen Bereich tätig sei. Zu Frage 2: Er habe (Anm.: bis 28.10.1997) ausschließlich Zahlungen für Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Bau des WTC am Flughafen... durch die WTC Betriebsgesellschaft erhalten (lt. Erklärung 1995 = 64.000,00; 1996 = 180.000,00). Zu Frage 3: Die "Fremdarbeiten" bezögen sich auf Schreibarbeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung von WTCs in Osteuropa (Beispiel angeführt) stünden. Diese seien als Vorleistungen nötig geworden, wobei bis dato (28.10.1997) noch keine Gegenleistung erfolgt sei. In den Folgejahren werde daraus mit hohen Vermittlungsprovisionen zu rechnen sein. Aus den übersandten Beilagen ergibt sich: Die Firma des Bw stellte der Firma WTC Betriebsgesellschaft mit Re. vom 10. Mai 1995 die Organisation eines Meetings am 2./3.März'95 der CEEU WTCs im WTC... Airport, zum Pauschalpreis von S 28.000,00 plus 20% MWSt. und mit Re. vom 17. Mai 1995 die Teilnahme vom 20.-27.April'95 am Spring Meeting '95 der WTCA in Mexiko, dies in Vertretung der Interessen des WTC..., und die Akquisition des WTCA Spring Meetings 1996 zum Pauschalpreis von S 36.000,00 plus 20% MWSt. in Rechnung. Der Firma des Bw wurden 1993-1995 von einem ständig beauftragen Büro laufend abgerechnete Schreibarbeiten, Kopien, Fax- und Telefonkosten sowie Porti; Übersetzungen, Sekretariatsarbeiten etc. im Netto-Gesamtbetrag von S 40.941,00, 128.864,33 bzw. 297.785,10, jeweils zuzüglich 20% MWSt., in Rechnung gestellt. I.4. Das Finanzamt gab sodann ohne weitere Prüfung des Zusammenhanges der belegten Ausgaben mit der betrieblichen Tätigkeit des Bw dem, auf Festsetzung der Umsatzsteuer und Ansatz der negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in beantragter Höhe gerichteten Berufungsbegehren mit Berufungsvorentscheidung statt, wobei es jeweils gem. § 200 Abs.1 BAO vorläufige Bescheide erließ. Für 1994 wurde der Bw sodann erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer (endgültig) und zur Einkommensteuer (vorläufig) veranlagt. Während das Finanzamt für die - hier nicht strittigen - Umsatzsteuer-Folgejahre erklärungsgemäße Festsetzungsbescheide erließ (für 1995 vorläufig), versagte es in seinen für den Streitzeitraum durchwegs endgültigen Einkommensteuerbescheiden den Ausgleich der erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb mit anderen positiven Einkünften. Es begründete dies wie folgt: "(...) Nur Betätigungen, die auf Dauer gesehen einen Einnahmenüberschuss erwarten lassen und zu einem Gesamtgewinn führen, kommen als Einkunftsquelle in Betracht, Lt. Judikatur des VwGH ist die Ertragfähigkeit einer Betätigung nur dann gegeben, wenn sich die Eignung der Tätigkeit, positive Einkünfte zu erzielen, in absehbarer Zeit abzeichnet und innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes auch ein Totalgewinn eintritt. Da seit Betriebseröffnung (= 1992) ausgenommen 1999 nur Verluste erwirtschaftet und kein Totalgewinn erzielt wurde, liegt einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Die 1995 - 1999 geltend gemachten Verluste konnten daher steuerlich keine Anerkennung finden. Die vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheide werden daher diesbezüglich geändert und gem. § 200 Abs.2 BAO für endgültig erklärt. Die Anlaufverluste 1992-1994 wurden gewährt." I.5. Mit Schriftsatz vom 29. April 2002 erhob der Bw gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 bis 1999 Berufung. I.5.1. Zur Begründung seines Begehrens auf erklärungsgemäße Veranlagung führte der Bw aus, er habe das Einzelunternehmen C. gegründet, um als Sales Agent der so genannten TradeCard (TC) tätig zu werden, des ersten globalen E-Commerce Systems, welches Käufer, Verkäufer, Banken und Transportfirmen vernetze. Dieses Handelssystem sei von der globalen World Trade Association (WTCA) entwickelt worden, in deren Committees und Task Forces er seit Jahren tätig sei und maßgeblichen Anteil daran gehabt habe, der ursprünglich rein non profit ausgerichteten WTCA einen kommerziellen, profitorientierten Arm zu geben, mit der Entwicklung kommerzieller Produkte, deren Vermarktung einzelne World Trade Centers (WTC) und Independent Sales Organisations (ISO) übernehmen sollten. - Bei erfolgreicher Markteinführung hätten sich für den Bw jedenfalls Überschüsse in Millionenhöhe ergeben. Dazu übermittle er in der Beilage die entsprechenden Verträge und Komitee-Mitgliederlisten der WTCA. I.5.2. Im Gegensatz zur äußerst lukrativen Geschäftsidee hätten sich die tatsächlichen Erfolge aus angeführten Gründen nicht eingestellt: - Die ursprünglich geplante und vorbereitete Markteinführung 1997/1998 (Beilage 2) habe sich aufgrund unvorhergesehener technischer Schwierigkeiten gemeinsam mit der geplanten Börsennotierung an der NASDAQ um rund zwei Jahre auf April 2000 verschoben. - Durch den beginnenden globalen Sinkflug der Aktienkurse im März 2000 und das Absacken der Weltwirtschaft sei das inzwischen technisch ausgereifte Projekt auf nunmehr Ende 2002 verschoben worden. - Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen des 11. September 2001, wo durch den Terroranschlag auf den Sitz der WTCA Geschäftspartner des Bw ums Leben gekommen seien, habe er am 14. September 2001 einen schweren Herzinfarkt erlitten, der einen längeren Aufenthalt in der Intensivstation sowie in der Folge medizinische Eingriffe notwendig gemacht und somit eine weitere berufliche Tätigkeit verbunden mit transatlantischen Flügen verhindert habe. - Die Verzögerung, schließlich Verhinderung des wirtschaftlichen Erfolges sei durch eine Verkettung von Umständen hervorgerufen worden, die der Bw weder vorhersehen noch beeinflussen habe können. Dem Schriftsatz waren beigefügt - ein Schreiben des TradeCard-Chairman GFT (ohne Ortsangabe, vom 12. Oktober 1999, Faxnummer leserlich, Seitenzahl P.02/05) an den TradeCard Advisory Board (namentlich aufgeführt, darunter der Bw) samt Anhang (P.03/05-P.05/05) eines vom Funktionär K.C. unterzeichneten "Non-Disclosure Agreement" (Geheimhaltungsvereinbarung); - Listen der Mitglieder verschiedener WTCA-Komitees, nicht aber die auch als Beilage verzeichnete Liste der Mitglieder des TC Advisory Board (siehe Vorhaltsbeantwortung vom 15. Juli 2003); - Visitenkarte der Firma des Bw; - TC-Broschüre mit der Kontaktadresse der Firma des Bw als einer der ISO (Independent Sales Organisation). I.5.3. Für den Fall, dass das Finanzamt über die Berufung nicht im eigenen Wirkungskreis entscheiden sollte, beantragte der Bw die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat. Das Finanzamt legte die Berufung gegen die Bescheide über Einkommensteuer für 1995 bis 1999 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Am 1. Jänner.2003 wurde der UFS für das Rechtsmittel zuständig. Von der in § 323 Abs.12 1.Satz BAO vorgesehenen Möglichkeit, Entscheidung durch den gesamten Senat zu beantragen, machte der Bw keinen Gebrauch. I.6. Am 14. Oktober 2003 legte das Finanzamt die Berufung des Bw gegen die Bescheide über Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001, in welchen - mit gleicher Begründung wie für 1995 bis 1999 - den geltend gemachten Verlusten als Ergebnisse einer Liebhabereitätigkeit die steuerliche Anerkennung versagt worden war, dem UFS zur Entscheidung vor. Darin hatte der Bw die erklärungsgemäße Veranlagung zur Einkommensteuer - unter Anerkennung der anfallenden Verluste aus gewerblicher Tätigkeit - sowie hilfsweise Entscheidung durch den gesamten Berufungsenat und eine mündliche Senatsverhandlung beantragt. II. Weitere Verfahrensergebnisse II.1. Im Berufungsverfahren vor dem UFS (betreffend Einkommensteuer 1995 - 1999) wurde der Bw zunächst aufgefordert, nachstehende Fragen zu beantworten und die angesprochenen Unterlagen vorzulegen: - Der vom Bw vorgelegte Prospekt ("Broschüre") und seine Berufungsausführungen ließen auf konkrete Geschäftsbeziehungen mit WTA schließen. Das gesamte Vorbringen biete aber keine Anhaltspunkte für ein Entwicklungsvorhaben, welches Vorlaufzeiten von mehr als 7 bis 12 Jahren ab Investitionsbeginn (aus Sicht des Bw: 1992) erklären würde. - Der Bw wurde ersucht dokumentarisch nachzuweisen, welche epochale technische Entwicklung konkret in Vorbereitung war, worin sein eigener Beitrag dazu bestand und welche Marktanalysen (der WTCA-Prospekt spreche von 1994) angestellt wurden, aufgrund deren seitens des Projektträgers wie des Bw seriöse Ertragsaussichten bestanden. Die beim Entwickler 1997 aufgetretenen technischen Probleme und die Prüfung der Finanzierungswürdigkeit des Innovationsvorhabens durch angefragte Geldgeber seien an Hand authentischer Unterlagen im Einzelnen zu erläutern. - Der Bw wurde aufgefordert, eine detaillierte Prognoserechnung vorzulegen, aus der sich die sachliche Begründung für derart lange Vorlaufzeiten wie auch der Zeitpunkt des erwarteten Totalüberschusseintritts nachvollziehen ließen. Auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Bw bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit schwerpunktmäßigem Auslandsbezug wurde hingewiesen. II.2. Der Bw antwortete am 15. Juli 2003 mit folgenden Ausführungen: Präambel - Hinweis auf Beilagen, davon neu: ISO-Vertrag des Bw mit FSTS/TC. Der Bw stellte fest, dass bei Entwicklungen dieser Größenordnung oft lange Anlaufzeiten aufträten bzw. solche oft unterschätzt würden. Aus persönlicher Erfahrung, gewonnen in langjähriger internationaler Tätigkeit durch Mitarbeit im Management bei solchen Projekten könne er sagen, dass das Management immer mit solchen Vorlaufzeiten konfrontiert werde, dass aber mit steigender Dimension einer Entwicklung die Voraussage des "break-even Punktes" (= der Kostendeckung bzw. Rentabilitätsgrenze) umso schwieriger sei. Beispiele für besonders lange, vergleichbare Vorlaufzeiten waren seines Erachtens Entwicklungen in den Philips-Labors/Eindhoven (Stereo und LCD-Schirm) bzw. die High Temperature Reactor (HTR) Technologie, wo der kommerzielle Einsatz erst Jahrzehnte nach der technischen Entwicklung bzw. noch gar nicht erfolgt sei. Im Einzelnen führte er zu den Vorhaltsfragen aus: II.2.1. Welche epochale Entwicklung? Technisch handle es sich bei TC um die Entwicklung ganz neuer Software zur Finanzierung und Durchführung von business to business (b2b) Handelstransaktionen. Full Service Trade System (FSTS) / TC sei eine Entwicklung der internationalen WTCA Holding Inc. und der WTCA Offshore Holding (Bermudas) Ltd. durch deren dafür gegründete FSTS/TC Ltd. (später Inc.). Aus Steuergründen sei das Hauptquartier letzterer mit Zentralcomputer zuerst auf den Bermudas errichtet, dann in die USA verlegt worden. Technische Details seien in den übermittelten Dokumenten gegeben. Der Bahn brechende, epochale Charakter dieser Innovation zeige sich an folgenden Merkmalen: - TC sei das erste und bisher einzige voll computerisierte System, das Exporteur, Importeur, Frachter und Banken in einem System verbinde. - Das System sei transparent. Zustand und Bewegung jeder Transaktion könne von jedem Teilnehmer jederzeit über Computer eingesehen werden. - Alle Dokumente und Unterschriften des Systems seien elektronisch. Zusatzdokumente, wie z.B. für Qualitätskontrolle, Verzollung und Ähnliches würden ins System aufgenommen. - Eine neue Art der Handelsdokumentation sei entwickelt worden. - Die Rolle des Financiers/der Bank sei neu definiert und von der Export- auf die Importseite verschoben worden. - Das System sei ursprünglich zur Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe (KMUs = engl. SMEs) ausgelegt gewesen, um deren Zugang zum Welthandel zu erleichtern und zu unterstützen, habe aber inzwischen auch das Interesse der Großbetriebe gefunden. - Das neue Handelssystem verbillige die Finanzierungs- und Transaktionskosten. II.2.2. Der Beitrag des Bw? Aufgrund langjähriger internationaler bzw. Auslandstätigkeit im wissenschaftlich-technischen Management, aufgrund seiner Gründung von und Vorsitzführung in, (nicht genannte) Industrien und Forschungszentren verbindenden internationalen Gruppen, sowie im Handel unterstützenden Management habe er als Mitglied des Board of Directors der WTCA Holding Inc. sowie der WTCA Offshore Holding (Bermudas) Ltd. und des Scientific Advisory Board (wissenschaftlichen Beirates) an der Initiierung und Leitung der Entwicklung von TC teilgenommen. Dadurch sei ihm der Weg zur Refundierung seiner Auslagen durch profitorientierte Geschäftstätigkeit seiner Firma als einer TC-ISO eröffnet worden. Beiliegende Dokumente würden seine Stellung in Bezug auf das Projekt TC dokumentieren. II.2.3. Marktanalysen und Ertragsaussichten? - Die Marktanalyse (MA) Österreich sei in die näher bezeichneten beigefügten Dokumente eingegangen. Außerdem habe die Firma des Bw das Recht zur Akquirierung in der Schweiz und im Zentral-Osteuropäischen Raum (CEEU), der in dieser MA auch erfasst worden sei, besessen. Die Marktanalyse 1994 sei mit dieser MA des Businessplans März 1997 überholt worden. - Die Bezug habenden Dokumente zeigten klar, dass seriöse Ertragsaussichten bestanden hätten und bestünden. Die Zeitskala zum Break-even sei aber unterschätzt bzw. durch Zusatzentwicklungen gestreckt worden (Punkt 4. des Schreibens). II.2.4. Beim Entwickeln aufgetretene technische Probleme? II.2.4.1.Es seien solche der Software-Entwicklung gewesen, hauptsächlich betreffend die Absicherung des voll computerisierten Welthandelssystems vor nicht autorisierten elektronischen Zugriffen sowie betreffend die elektronische Signatur. - Zu Anfang der Entwicklung habe folgende technische Ausgangssituation bestanden: WTCA habe als weltweit erstes ihr eigenes globales elektronisches Welthandelsdateninformationssystem entwickelt (teilweise über Satelliten), viele Jahre vor Internet. Dieses elektronische Network von WTCA habe allen Sicherheitsanforderungen von TC entsprochen, sei aber bis zuletzt nur den über 300 Welthandelszentren (WTCs) und ihren über 400.000 Kundenfirmen offen gestanden. Internet jedoch habe zu Beginn der Entwicklung von TC nicht den obigen Anforderungen entsprochen. Diese Entwicklung sei daher auf Basis des WTCA Electronic Networks begonnen worden. - "Wir wurden aber alle von der rasanten Entwicklung von Internet überrascht", von seiner rapiden Ausbreitung und raschen globalen Akzeptanz im b2c (business to customers)-Handel, worauf eine raschere Entwicklung seiner Sicherheitsphilosophie bis zu einem für TC annehmbaren Sicherheitsgrad gefolgt sei und eine Nutzung im b2b-Handel ermöglicht habe. - Da TC nicht nur auf WTCs und deren Klienten, sondern den allgemeinen Welthandel abziele, hätten die Projektanten der weltweiten Internet-Entwicklung mit der Weiterentwicklung von TC nachziehen müssen, was die Potenz und Akzeptanz von TC sehr vergrößert habe, aber mit Verzögerungen bezahlt werden musste. - Verweis auf beiliegendes Dokument Sch. II.2.4.2. Weitere Entwicklungen des Systems: - Erweiterung von Letter of Credit (LoC, L/C) - finanzierten Geschäften, von besonderer Bedeutung für KMUs, zu anderen Formen der Finanzierung, die mehr von Interesse für Großkunden seien, sowie - Verwendung von TC auch für den jeweiligen nationalen Handel, hätten zwar auch wichtige Akzeptanzerhöhungen, aber weitere Verzögerungen gebracht. II.2.5. Prüfung der Finanzwürdigkeit des Innovationsvorhabens durch angefragte Geldgeber? Aus den Dokumenten K - S seien die Finanzwürdigkeit und deren Überprüfung ersichtlich. Sollten mit der Vorhaltsfrage Förderungen angesprochen worden sein, müsse der Bw betonen, dass die gesamte Entwicklung von TC und auch seine Firma keinerlei nationale oder internationale Förderungen welcher Art immer jemals beantragt und erhalten hätten. Die gesamte TC-Entwicklung sei von Anbeginn profitorientiert geplant und über Aktienpakete der FSTS/TC Ltd. sowie durch private Vorleistungen von Einzelpersonen/Firmen finanziert worden. WTCA (siehe Dokument Z) und Einzelinteressenten hätten die Gründung von TC Ltd. nach Prüfung der Finanzwürdigkeit durch Ankauf von Aktienpaketen finanziert. Dazu seien Vorleistungen von Personen und Firmen gekommen, die sich aus Profitinteresse zugesellt hätten (ISO). Über die spätere Hereinnahme von Zusatzkapital siehe nächster Punkt. II.2.6. Prognose, Vorlaufzeiten, Verzögerungen des Break-even , Umschichtungen? Siehe dazu Dokumente K bis S und St. bis U. Die Firma des Bw sei von den technischen Entwicklungen voll abhängig gewesen. Der Break-even (Rentabilitätsschwelle) und der Zeitpunkt für die IPO an der NASDAQ (Börsegang) seien durch die beschriebenen Ereignisse hinausgezögert worden, bis über den März 2001 hinaus, als die Börsen einbrachen. Durch diese Verzögerungen sei die finanzielle Basis von TC "natürlich" in Mitleidenschaft gezogen gewesen. Das ganze Trachten habe aufs Überleben von TC gerichtet werden müssen. Es seien viele Verhandlungen mit Banken geführt worden (Bank of America, Citybank, GEC, Warburg Pinkas, u.a.), wobei natürlich immer auch die Finanzwürdigkeit von TC eruiert worden sei (diese Dokumentationen seien aber nicht zugänglich; Anm.: Gründe für seinen Ausschluss von solchen Informationen gab der Bw nicht bekannt). Schließlich habe die Venture-Capital Bank Warburg Pinkas (W-P) das beste Angebot unterbreitet. Nach Ausgabe zusätzlicher Aktien habe W-P die Mehrheit der Aktien übernommen, was mit einer Verdünnung der bestehenden Aktien erkauft worden sei; W-P habe aber auch, mit einigen "personellen Zufügungen", das TC-Management mit gleich bleibender Geschäftsführung übernommen, was für die Güte der bis dahin geleisteten Arbeit und Entwicklung spreche. Die neue IPO an der NASDAQ werde nicht vor Ende 2003 stattfinden. II.2.7. Ziele, Konzept, Anbahnungen (Firma des Bw), Abbruch wegen Krankheit? Dies sei dem Dokument V zu entnehmen. II.2.8. Zu den unter II.2.6. getätigten Ausführungen legte der Bw handschriftlich in englischer Sprache abgefasste Berechnungen, übertitelt mit "C Break-even Estimates" auf drei Blättern bei, und zwar: Bl.1/"Accumulated Expenditures & Revenues before Tax (US$)", Bl.2/"Swiss Transactions" und Bl.3/"AUT LoC financed Foreign Trade". Demnach hätte der Break-even auf Schätzungsbasis 1997 mit "+16.0" schon im Jahr 2000, auf Schätzungsbasis 2000 mit "+18.0" im Jahr 2004 eintreten sollen. Im Text der Eingabe wird ein nachvollziehbarer Zusammenhang dieser Prognoseziffern mit der Marktanalyse für Österreich nicht hergestellt. II.2.9. In den beigefügten Dokumenten (vom Referenten übersetzt an Hand des Englisch-Wörterbuches der TU München, zugänglich über www.leo.org) ist zu lesen: Zu II.2.1. der Ausführungen (Doks C, F, G H): Dok.C: Die TC-Werbebroschüre erläutert das innovative Produkt, eine "weltweit erstmalige" (voll-) elektronische Dienstleistung auf dem Gebiet der Finanzierung und Abwicklung von Handelsgeschäften. Dieser Service verbinde revolvierende (Rahmen-)Kredite mit einer Computer-Software, welche es dem Anwender ermögliche, Zahlungen und Wareneingänge zu kontrollieren. Der Zugang zu einem Netzwerk privater Kommunikation ermögliche es, die eigenen Unterlagen elektronisch abzulegen und wieder aufzurufen, wie auch den (jeweiligen) Stand der Geschäftsabwicklung bei Bedarf zu überprüfen. - Nach Kurzvorstellung der Konzeptträgerin FSTS und ihrer Muttergesellschaft WTCA preist die Broschüre TC als einfache, sichere und kostengünstige Alternative zur herkömmlichen Art der Finanzierung und körperlichen Dokumentation von Handelsgeschäften an. 1994 habe WTCA eine Reihe von Marktstudien in ausgewählten Ländern bei einem repräsentativen Sample von Exporteuren, Importeuren, Spediteuren und Kreditinstituten in Auftrag gegeben. Die Umfrageergebnisse zeigten hohe Unzufriedenheit mit den zeitraubenden, papierintensiven Geschäftsabwicklungen herkömmlicher Art und die Bereitschaft, E-Commerce als brauchbare Alternative in Betracht zu ziehen. Weiters habe sich der Finanzierungsbedarf von Klein- und Mittelbetrieben als unterversorgt erwiesen. Es hätte sich gezeigt, dass einige dieser Unternehmen bei richtiger Finanzierung und rationeller Dokumentation Ertragskraft und Handelsumfang deutlich steigern könnten. Durch diese Ergebnisse angespornt, habe FSTS sein Expertenteam für die Entwicklung von TC aufgeboten. - Das Dienstleistungsprodukt TC bediene sich des E-Commerce, um internationale (i. tätige) Unternehmen bei der Handelsfinanzierung, im Warentransport und bei der Dokumentation (von Geschäftsvorfällen) zu unterstützen. Durch die Netzwerkverbindung der am Geschäft Beteiligten könnten Unternehmen ihre Daten elektronisch austauschen, die entsprechenden Unterlagen erstellen (zB "TC POPFI" = Warenbestellung und Rechnungsformular elektronisch) und ein Handelsgeschäft elektronisch abschließen. Dem Importeur biete TC die Sicherheit, dass nur bezahlt wird, wenn die elektronischen Belege mit dem (Kauf-)Auftrag übereinstimmen. Dem Exporteur biete TC Zahlungssicherheit, wenn die Auftragsbedingungen erfüllt sind. Für den Spediteur automatisiere TC die herkömmlich arbeitsintensiven Funktionen der Handelsfinanzierung. - TC funktioniere als elektronische Netzwerk-Schnittstelle zwischen den Beteiligten (desktop-Schaubild) mit kostengünstigem lokalen Verbindungsaufbau, d.h. man könne die Unterlagen mit Hilfe der TC-Software erstellen und festlegen, wann man damit online gehen will, um sie dem System (Netzwerk) zu übermitteln. Dann würden diese Unterlagen an die jeweiligen Geschäftspartner im In- und Ausland elektronisch verteilt. - Mit TC hätten Importeure Zugang zu revolvierenden Krediten eines mitwirkenden Geldinstitutes im Heimatland. Kreditlinien, Finanzierungskosten und andere Gebühren im Zusammenhang mit dem Kredit würden vom Kreditinstitut bestimmt. - TC ermögliche das Erstellen von Kaufaufträgen, Rechnungsformularen, Konnossementen, Warenrechnungen und Versicherungsbestätigungen. All diese elektronischen Lieferdokumente würden EDI-Standards entsprechen. Auch der Eingang anderer Belege/Unterlagen, die außerhalb des Systems bearbeitet würden, wie Ursprungs- oder Prüfzeugnisse, könne damit überwacht werden. - Belegunstimmigkeiten könnten im TC-System einfach und kostenlos geändert oder berichtigt werden. Alle am Geschäft beteiligten Seiten würden Updates der berichtigten Unterlagen erhalten. Elektronische Handelsgeschäfte würden rasch und einfach abgeschlossen. Dadurch, dass Käufer und Verkäufer die Kontrolle hätten, würde die Funktion von Mittelsmännern minimiert. - Datensicherheit sei ein wesentlicher Teil von TC. Jeder Firma werde eine eigene TC User ID-Nummer zugeteilt und der Firmeninhaber oder -leiter entscheide, welche Beschäftigten Zugang zu welchen Dateien im System hätten. Jeder Beschäftigte wähle sodann sein eigenes, einmaliges Passwort. Außerdem werde eine digitale Signatur verwendet, um den Systemanwender zu bestätigen und die elektronische Übermittlung von Unterlagen im System frei zu geben. - Eine Verschlüsselungstechnik auf dem neuesten Stand werde für alle über das TC-Kommunikationsnetz laufenden Geschäftstätigkeiten Datensicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit nach heimischem Recht gewährleisten (" will be protected": unklar, ob als Ist-Zustand oder Zukunftsvorstellung aufzufassen). - TC Software sei einfach am Tischcomputer zu installieren. Man folge nur den Hinweisen auf der Installationsdiskette, schon könne man das System in Betrieb nehmen. Das TC-Anwender-Handbuch und die Online-Hilfe sollten jedwede auftauchende Frage beantworten. Ein TC Technik-Support stehe auf Anruf bereit. Dok.F , Seiten 16 bis 22 im "Bus(iness)PlanApril97": Hier wird das Produkt TC näher beschrieben. Es sei dazu bestimmt, die Probleme der SMEs (=KMUs) bei der Finanzierung von Handelsgeschäften anzupacken, möglicherweise ("potentially") zu reduzieren und so Handelsschranken abzubauen. - Das Handelsvolumen aller WTCA-Länder habe 1993 $ 3.5 Billionen betragen und werde sich laut Vorhersage von FWA (=?) bis 2000 auf $ 6.9 Bill. steigern. FWA schätze den Zielmarkt des FSTS-Produktes TC (betreffend "letters of credit" für SMEs) auf $ 485Mrd. "currently" (= April 1997), und für das Jahr 2000 auf $ 739 Mrd. FSTS werde binnen fünf Jahren ab dem Anlaufen im jeweiligen Land einen Marktanteil von schätzungsweise 5% erreichen. Dies gründe sich auf die rückblickende Erfahrung von Finanzierungsanbietern. FSTS und WTCA im Überblick : - FSTS, mit Sitz auf Bermudas, sei eine Tochtergesellschaft der WTCA Offshore Holdings (Bermudas) Ltd., einer hundertprozentigen Tochter der WTCA. FSTS betreibe zurzeit ihr Geschäft in Mieträumlichkeiten auf den Bermudas und beschäftige zwölf Mitarbeiter. Nach Vereinbarung mit einem ( Anm.: ungenannten ) angegliederten Unternehmen würden bestimmte Leistungen des Marketings, des Programmmanagements und der Kundenverbindung in New York ( Anm.: von jenem U.? ) erbracht. Die Fachbereiche innerhalb FSTS seien gegliedert in: operativer Betrieb: Organisation; Geschäftsabwicklung; Überwachung; Kundenkontakt und Betreuung; Technologie: Umsetzung und Verbesserung des TC-Verfahrens; Produktinstallation; technische Betreuung - Beratungsstelle; Kommunikationsbereich; Betriebssicherheit; Managementinformationssystem, Datenbankverwaltung; Finanzen: Abteilung für Rechts- und Schadensangelegenheiten; Bankenabwicklung; Rechnungswesen, Steuern und Finanzanalyse; "Funder Relations" (Bankverbindungen) und Finanzierungskontrolle; Anlegerpflege; Humankapital; Schutz geistigen Eigentums; Vertrieb: eigene Erträge ("direct sales"); Überwachung der unabhängigen Handelsvertreter; Produktplatzierung und Bezirksorganisation; F&E: Welthandelsforschung, Untersuchungen; Produktforschung; Produktentwicklung; Produkteinführung. - WTCA sei der größte Welthandelsverband, eine nicht gewinnorientierte, unpolitische Vereinigung. 1970 mit 16 WTCs gegründet, sei sie auf über 300 Center in 97 Ländern gewachsen. Ein World Trade Center sei eine technische Einrichtung, die der internationalen Geschäftswelt handelsbezogene Dienstleistungen anbiete. KMUs als typische Kunden verfügten nicht über die Mittel, ein eigenes internationales Kommunikationsnetz aufzubauen. WTCenters förderten die wechselseitige Unterstützung sowie den Leistungs- und Informationsaustausch zwischen den über 500.000 SMEs, die zu ihren Kunden zählten; sie förderten internationale Geschäftsbeziehungen; böten ein Umfeld an, welches Kommunikation zwischen Firmen erleichtere; brächten Geschäftspartner zusammen; und förderten die verstärkte Beteiligung von Entwicklungsländern am (Welt-) Handel. WTCA unterstütze diese Ziele durch den Aufbau von Welthandelszentren und angeschlossenen Diensten. Jedes WTC beherberge eine umfassende Auswahl internationaler Unternehmen und Regierungsstellen. Es fördere Handelsmissionen und ähnliche Aktivitäten, entwickle und betreibe Bildungsprogramme, Wirtschaftsklubs, Videokonferenzeinrichtungen sowie Handels- und Informationsdienste, einschließlich des im WTC NETWORK automatisierten Anschlusssystems, welches Käufer und Verkäufer verbinde. Viele der größten Handelsorganisationen seien Mitglieder von WTCA ( es werden bekannte Organisationsnamen angeführt ). Der Anhang E liste die WTCA-Direktoren (Vorstandsmitglieder) mit ihren Direktoraten auf ( Anm.: im Ordner, Dok I/J, befindet sich eine Liste des BofD von WTCA Offshore Holdings/Bermudas/Ltd., darunter auch der Bw ) . Entwicklung von FSTS : Zunächst habe man gemeint, den Zugang von SMEs zur Handelsfinanzierung mit einer speziell für den internationalen Handel entwickelten Kreditkarte verbessern zu können. Nach Untersuchungen einer Arbeitsgruppe im Rahmen der WTCA ( Holdings/Bermudas Ltd.? ) wollte man dies mit einer elektronischen Kauforder ( P urchase O rder = PO) für den erleichterten Dokumentationsfluss verbinden. In diesem Stadium sei FWA, ein auf die Entwicklung von Initiativen zur Handelsfinanzierung spezialisiertes Beratungsunternehmen (geleitet von einem ehemaligen Vizepräsidenten der U.S. Eximbank), mit einer diesbezüglichen Markt- und Machbarkeitsstudie beauftragt worden. FWA sei dabei zu dem Schluss gekommen, dass TC jene Handelsbarrieren, unter denen SMEs litten, substanziell behandeln würde. Zur selben Zeit wurde WTCA von ihren (Patent-)Anwälten empfohlen, in den USA die Patentrechte zu beantragen (anzumelden). Das Patent sei im Dezember 1996 zum Marktpreis an FSTS verkauft worden und zurzeit rechtshängig. FSTS strebe auch Patentschutz in Kanada, im Vereinigten Königreich und in Singapur an. Unter den vorhandenen Softwareanbietern wählte WTCA die Firma AMS (American Management Services) aus, eine zweckmäßige Baubeschreibung für TC zu entwickeln. AMS sei ein Marktführer im Bereitstellen von IT-Systemen, einschließlich Finanzierungsprodukten für Banken und andere Institutionen auf der ganzen Welt. Nach erfolgreicher Beendigung dieses Auftrages sei AMS beauftragt worden, die Client/Server-Versionen der Software zu entwickeln. Die Entwicklung sei gegenwärtig abgeschlossen und die Einführung des Produktes mit Juli 1997 zu erwarten. Ein großes amerikanisches Anwaltsbüro sei beauftragt, die rechtlichen Auswirkungen von TC zu prüfen. Nach Prüfung der Rechtslage in mehreren Ländern ließ WTCA über ihre hundertprozentige Tochter WTCA Offshore Holdings (Bermudas) Ltd. die Firma FSTS in Bermudas als juristische Person eintragen. (Infolge offensichtlicher Textlöschung sind Seiten 18/unten und 19/oben leer.) In den vergangenen 6 Monaten habe dieses (?) Team mit seiner Partnerfirma in N.Y. und mit einer Reihe von Beratern folgende Meilensteine erarbeitet: - TC Version 1.6. sei erfolgreich getestet und bei etlichen Importeuren, Exporteuren, Kreditgebern und Spediteuren ( versuchsweise ) eingesetzt worden; - die Dienstleistungen von EQUANT (ehemals SCITOR/SITA) VAN seien erworben und damit alle Testnutzer-Standorte in vier Ländern verbunden worden; - System-Sicherheitsmaßnahmen seine entwickelt worden, einschließlich RSA-Verschlüsselung und Alta Vista Tunnelanlage, um sichere Kommunikation über VAN (für TC-Geschäfte) und das Internet (sowohl intern als auch zwischen Geschäftsstelle und Kunden) zu gewährleisten; - zusätzliches Kapital sei aufgebracht worden durch die Ausgabe von Aktien an Direktoren bzw. durch das Angebot von Schuldverschreibungen an WTCs, so dass sich das Kapital von $ 3.4 Mio. auf $ 11 Mio. erhöht habe; - die Nutzung der Systeme von Bank of America, Nations Bank und Royal Bank of Canada sowie SFF sei vereinbart worden; - Gespräche mit einer Reihe anderer internationaler Großbanken, wie ABN Amro, NatWest, Standard Chartered, Commonwealth Bank of Australia und Maybank, seien begonnen worden; - mit zwei wichtigen Partnern aus der Verkehrsbranche, AmPresidentLines und Burlington Air Express. seien Verbindungen aufgebaut worden; - eine Checkliste der Implikationen in den Bereichen E-Commerce, Steuern und Ordnungsvorschriften sei erstellt und diesbezügliche Rechtsberatung in USA, NL, Frankreich, Korea, Taiwan und VR China eingeholt worden; - Beginn einer koordinierten Werbekampagne unter Einsatz produzierter Werbemittel; - Nach einer Umschau unter den "Big Six" sei Arthur Andersen zum Wirtschaftsprüfer für FSTS bestellt worden. Die Prüfung sei bis 20. April 1997 abzuschließen; - zusammen mit WTCAS (WTCA Services) seien gut besuchte ISO-Schulungen und Vertriebsseminare abgehalten worden, mit nachfolgender Bestellung einer Reihe von ISOs zu TC-Repräsentanten; - TC Software Version 1.8. sei übernommen und mit deren Test begonnen worden. TC im Überblick : - Kreditgeber vor Ort würden Importeuren vorgenehmigte Kredite gewähren; - eine zentrale Datenverarbeitungsanlage verbinde Systemnutzer und Systempartner elektronisch, und ermögliche elektronische Belegübermittlung, Rechnungslegung, Belegaufbewahrung und das Abstimmen von Belegen; - die Verifizierung von Datenfeldern in Schlüsselmeldungen der Systembenutzer werde im Zentralcomputer auf Bermudas durchgeführt; - bestehende Mechanismen der Entrichtung/Auszahlung würden in das System einbezogen. Systembenutzer, mit dem Zentralcomputer durch ein weltweites VAN verlinkt, würden mit Windows-Software versorgt, die durch ein Modem auf den Zentralcomputer zugreife. Alternativ könnten Benutzer durch einen örtlichen Systempartner ( als gängige Partner werden WTC-, EDI Service Bureau-, Kredit- oder Transportberater genannt ) auf TC zugreifen. Jeder Benutzer werde einem Kundendienstorgan bei FSTS zugeteilt, welches für Unterstützung und Koordination von technischen Antworten an den Benutzer zuständig sei. FSTS werde ununterbrochen zur Verfügung stehen, um die Benutzerhilfe und die ständige Erreichbarkeit des für die Ablaufüberwachung verantwortlichen Bedienerpersonals zu gewährleisten. Bei Ausweitung des Benutzerkreises würde die Installation und Betreuung von Kunden an externe Berater ausgegliedert. Zurzeit seien Gespräche mit externen Dienstleistern im Gange. Die Pläne von FSTS sähen auch eine Reihe von regionalen Büros und Nebenstellen vor, um TC weiterhin mit Werbedienstleistungen, Produktservice und technischer Unterstützung zu versorgen. Handelsgeschäfte, Schritt für Schritt mit FSTS : Das TC Abwicklungsmodell beseitige oder beschleunige viele Abläufe, die bei einem herkömmlichen, mit "letter of credit" getätigten Handelsgeschäft vorkämen. Dies spare Kosten und Zeit auf beinahe jeder Stufe, von der Kaufverhandlung bis zum Wareneingang. (Beschreibung der TC-Funktion in 12 Etappen und vergleichendes Schaubild) Der wertmäßige Umfang eines TC-gesteuerten Geschäftsvorfalles betrage nach Angaben von FWA und den U.S. Zollbehörden für Ausfuhren aus den USA im Durchschnitt $ 40.000, wobei 73% der Lieferungen einen Wert von unter $ 20.000 hätten. Kreditfinanzierte Importe nach USA würden zwischen $ 20.000 und $ 80.000 liegen. Somit ergebe sich ein Gesamtdurchschnitt von etwa $ 40.000 pro TC-gesteuertes Geschäft. Dok.G - Technologie und Anlagen, Seite 33 im BusPlanApril97: FSTS nutze vorhandene, erprobte Technologien in einer einzigartigen, innovativen Kombination. AMS sei unter Vertrag genommen worden, eine Software für die zentrale Einrichtung, für Systembenutzer und für Systempartner zu entwickeln. Die Aufbaumethode nutze zweckorientierte Techniken und Client/Server-Architektur (Anm.: eine Wiederholung schon zitierter Ausführungen. ) Dok.H - Das im Schreiben verwiesene "TC Sales Representative Program" enthält nicht die behaupteten Hinweise auf technische Detailbeschreibungen. Hier wird im Wesentlichen die bisher zitierte Information plakativ, insbes. im Unterabschnitt "FAQs", wiederholt. Auf den TC-Demonstrationsdisketten finden sich aber weiter unten wiedergegebene Spezifika. Zu II.2.2. der Ausführungen (Doks I/J: Den Eigenbeitrag des Bw zur Entwicklung von TC sollte Dok. I/J belegen. Dieses besteht in einer an alle Vorstandsmitglieder, so auch an den Bw, ergangenen Einladung vom 5.Oktober 1998 zur Jahreshauptversammlung der WTCA Offshore Holdings (Bermudas) Ltd. am 17.Oktober 1998 in Sevilla/Spanien (die dort erwähnte Tagesordnung befindet sich nicht in den Unterlagen); und in einer Einladung vom 7.Oktober 1999 an die Mitglieder des TC-Beirates zu einer Versammlung in Osaka/Japan am 20.Oktober 1999. An dieser Veranstaltung würde der CEO von TC, K.C., über den aktuellen Projektstand referieren. Zu II.2.3. der Ausführungen (Doks K bis S) betreffend Marktanalysen und Ertragsaussichten: Dok. K gibt als "Kurzfassung" einen Überblick auf FSTS und TC. Neben schon wiedergegebenen Inhalten leitet der BusPlanApril97 (auf Seiten 5 bis 8) aus der von FWA untersuchten Welthandelsentwicklung folgendes Marktpotenzial ab: 2001 werde FSTS 70.000 Kunden haben, bei weltweit mehr als 500.000 von WTCs betreuten Unternehmen, wobei die Nutzung des Systems nicht auf diese Firmen beschränkt sei. FSTS habe seine Prognosen und Budgets auf Basis folgender Annahme erstellt: FSTS würde im Bereich der kreditfinanzierten SME-Geschäfte einen Marktanteil von 3% bis 7% gewinnen und durchschnittlich 1% des Umsatzwertes in Rechnung stellen. Diese Marktdurchdringung werde im Verlauf von fünf Jahren erreicht, wenn man die Durchdringung eines bestimmten Marktes unter Anwendung einer logarithmischen Kurve monatsweise berechne. Im internationalen Handel seien SMEs anders als größere Firmen typischerweise mit bedeutenden Hindernissen konfrontiert: - Kreditinstitute würden SMEs nur widerwillig Handelsfinanzierungen anbieten, nachdem sie ihres Erachtens vermindert kreditwürdig seien und übermäßige Sicherheiten erforderten. - Herkömmliche Handelsfinanzierungsinstrumente wie "letter of credit" seien infolge manueller Belegüberprüfung und anderer Umstände unerschwinglich teuer. - Die Auszahlung an Lieferanten auf L/C-Basis dauere wegen der Dokumentationserfordernisse und wegen des erheblichen Zeit- und Kostenaufwandes für die Berichtigung von Fehlern oftmals bis zu vier Wochen. - Der körperliche Belegfluss sei zeitraubend. In den von FWA berücksichtigten Umfragen hätten 25% der Händler diese und andere Finanzierungsumstände als wesentliche Handelshindernisse bezeichnet. Die Probleme hätten den Umfang des SME-Handels stark beschränkt, was die Aufmerksamkeit der meisten Regierungen und internationalen Organisationen auf sich gezogen habe (UN, Weltbank, WTCA). Schätzungsweise würden sich 73% dieser Handelsgeschäfte auf einen Umsatzwert von unter $ 40.000 belaufen; auf diesem Umsatzniveau sei das Preisgefüge von TC deutlich billiger als die bestehenden Finanzierungsmechanismen. FSTS habe die Entwicklung von TC auf die aktuelle Version 1.8. gebracht, die zur allgemeinen Freigabe als Version 2.0. im 3.Quartal 1997 zur Verfügung stehen werde. FSTS sei zum 19.März 1997, nach Beschaffung zusätzlichen Kapitals bei ihren Vorstandsmitgliedern, bei WTCs und Privatpersonen sowie nach Ausgabe von Optionen zu $5 je Aktie wie folgt ausgestattet: | ausgegebene Aktien | 5,693.167 | Grundkapital | 11,648.000 | ausstehende Optionen | 2,945.500 | Aktienbesitz von WTCA | 3,100.000 Die Geschäftspläne und Prognosen der Firma zeigten einen zusätzlichen Kapitalbedarf bis März 1999 von $17 Mill. auf; wonach das Projekt finanziell aktiv sein würde. Mit EQUANT (früher SCITOR) sei ein Kommunikationsvertrag abgeschlossen worden, der VAN-Dienste weltweit bereitstelle. Dieses System habe sich für die Anforderungen von TC geeignet erwiesen, doch sei auch die Inanspruchnahme anderer Dienste technisch möglich und laut Vertrag zulässig. (Die Seite 7 des BusPlanApril97 fehlt) (eine fehlende Aufzählung der beteiligten Systempartner fortsetzend:) - Unabhängige WTC-Handesvertreter. Einer der Vorteile von FSTS/TC sei die Verbindung mit 320 World Trade Centers. Ihre Mitglieder seien die Zielgruppe für das Produkt. Weil WTCs für den Verkaufsvorgang besondere Kompetenzen einbrächten, habe FSTS jenen Vertretern einen höheren Provisionssatz angeboten. - Finanzierungseinrichtungen. Die Marktanalyse von FSTS zeige, dass Kreditgeber das Geschäft mit wertmäßig niedrigen, hohe L/C-Kosten verursachenden Umsätzen in bedeutendem Umfang an TC weitergeben und so in das gegenständliche System auslagern würden. - Spediteure, Postvorbereiter, Logistik. Die Beförderungsunternehmen wickelten derzeit papierintensive Vorgänge in großem Umfang ab und könnten vom E-Commerce profitieren. Sie seien in der Entwicklung des elektronischen Datenaustausches (EDI) führend gewesen und könnten ihre Laufkundschaft an TC verweisen wollen, um das Geschäft effizienter zu machen; als Systembenutzer würden sie den Handelspartnern ein geringes Entgelt für Büroarbeit anlasten und infolge der rationalisierten Zahlungsvorgänge davon profitieren, dass ihre Kunden TC benützen. - FSTS werde TC-Anforderungen auch direkt entgegen nehmen, wenn mögliche Benutzer das System kennen gelernt hätten; die Organisationsstruktur von FSTS reflektiere das. (restliche Seite leer oder gelöscht) Dok. L: besteht aus dem Titelblatt des "vertraulichen" BusPlanApril97. Dok. M: enthältInvestitionsüberlegungen Neben dem eigenen, auf Bermudas stationierten Personal, mit welchem alle Aspekte des Vorhabens (kompetenzmäßig) berücksichtigt worden seien, habe man sich der gesamten Fachkenntnisse von WTCA Services Corp.Inc. (WTCAS), einer Gesellschaft im Konzern, bedient. Dort seien Mitarbeiter tätig, die über längere Erfahrung im Projektmanagement, im Bankwesen sowie im Management von Werbung und Vertrieb verfügten. FSTS habe auch erfahrene Berater in den Bereichen Transport und E-Commerce herangezogen. Die weltweit rund 500.000 Firmen, großteils SMEs, welche in über 300 WTCenters netzwerkartig miteinander verbunden seien, stellten für FSTS einen leicht zugänglichen Markt dar. Wenige potenzielle Mitbewerber hätten Zugang zu so einem riesigen Netz. WTCA sei am Welthandelsgeschehen seit 25 Jahren beteiligt. Sie habe das notwendige Fachwissen, die Erfahrung, Reputation und Beziehungen, um FSTS zum Erfolg zu verhelfen. Die Vorstandsmitglieder von FSTS, welche auch Direktoren oder Vorstandsmitglieder von WTCA seien, hätten typischerweise Führungsfunktionen in großen Firmen, in Regierungen oder in Handelsverbänden inne. Der seit Gründung 1970 amtierende WTCA-Präsident sei auch Vorstandsvorsitzender von FSTS. Die Firma AMS sei ein führender Entwickler von Systemen des electronic banking. Zu ihrem Kundenstock zählten über 350 führende Kreditinstitute der Welt. Als Aktionäre von FSTS "hätten sie" ("they have": unklar, ob führende Kreditinstitute oder AMS ) ein starkes Eigeninteresse daran, ein erfolgreiches System zu entwickeln und auf dem letzten Stand zu halten, welches ihr Verständnis von Chancen und Risken des Wettbewerbs anspreche. TC stelle die erste Gelegenheit für Anwender dar, die Vorteile des internationalen EDI voll zu nutzen. Mit dem Angebot eines geschlossenen Kreislaufs für internationalen Handel mache sich die TC-Technik EDI noch nicht voll zu Nutze. Die nächste Generation von TC werde als natürliche Weiterentwicklung von EDI auftreten, für die großen Unternehmungen und für jene, die ihre Geschäfte auf Offene Rechnung (auf Kontokorrent-Basis) tätigen. Man habe mit zwei führenden Anbietern von EDI Gespräche aufgenommen um festzustellen, welche Verknüpfungen für die Entwicklung des Produktes benötigt werden. Während sich die genaue Baubeschreibung von TC EDI noch in einem frühen Stadium befinde, habe FSTS zwei Produkte ermittelt, die zu TC passten: Die Vorangekündigte Lieferung = Advanced Shipping Notice (ASN) und ein System der Logistikverfolgung, das Logistics Tracking Systems (LTS). Damit könne TC EDI von Kontokorrent-Kunden für die Lagerverwaltung eingesetzt werden und den Warendurchgang beschleunigen, sobald die staatlichen Behörden die Zollabfertigung auf EDV umgestellt hätten. Bedeutende Zugangshindernisse für mögliche Konkurrenten: Einzelne Banken, Märkte oder Länder verfügten nicht über den Verbund von Systemen oder Hoffnungsmärkten, um so einen geschlossenen Kreislauf von Handelspartnern zu entwickeln. FSTS habe von Systempartnern Teilnahmeverpflichtungen erlangt und die Technologie für ein umfassendes Handelssystem entwickelt, welches die Mitgliederbasis von WTCA und die Verbindung mit führenden Partnern wirksam einsetze. Manche Kreditinstitute hätten in die Infrastruktur erheblich investiert für Mechanismen einer laufenden Handelsfinanzierung, hauptsächlich in die Schnittstelle Bank/Kunde; sie könnten abgeneigt sein, dies durch neue Systeme zu ersetzen. Und FSTS besitze das rechtshängige Patent, welches auf der einzigartigen Prüfeignungsfunktion von TC beruhe. Ihre Führerschaft werde sie befähigen, der Konkurrenz die Maßstäbe zu setzen. Unter "leistungsfähigere Finanzierung" räumt der BusPlanApril97 die Möglichkeit einer bloßen Kostenparität für den Importeur ein und schließt dessen spätere Belastung mit Gebühren für die Belegkorrektur im neuen System - nach gebührenfreier Startphase - nicht aus. Konkrete Berechnungen zur Ausweitung und Verbilligung des Kreditgeschäftes (insbes. der Bereitstellungsprovision) werden nicht angestellt. Das Wachstumspotenzial wird, auf Grundlage der Steigerungsraten im Welthandelsvolumen von 11% pro Jahr seit 1985 bis 1993 und in der Hoffnung auf einen weltweiten Einsatz von TC, generell und bezogen auf TC-Marktanteile optimistisch eingeschätzt, namentlich für die steigende Zahl der am internationalen Handel beteiligten SMEs, ohne sich dabei auf konkretes Zahlenmaterial zu stützen. - Neue Produkte würden TC für Händler attraktiv machen. Dazu gehöre die Kreditgewährung an Lieferanten (bisheriger Standard, ohne TC), um deren Kapitalbedarf bis zum Zahlungseingang zu decken. Man benötige eine Software, die Finanztransaktionen für Lieferanten und Käufer automatisch aufeinander abstimmt, und Unterstützungsprogramme, die Geschäftsfalldaten aus anderen Systemen auf TC laden. Dok. N: Sodann illustriert der BusPlanApril97 die "aktuelle Entwicklung des Welthandels" an Hand einer für 1994 bis 2000 bloß prognostisch fortgeführten Kurve, welche die Verlangsamung des Wachstums von 1992 bis 1993 ignoriert und kontinuierlich steil nach oben führt. Daraus wird nicht erkennbar, wie die SMEs zur Entwicklung beigetragen haben. Weiters werden die Finanzierungsinstrumente näher erläutert und ihr Anteil am gesamten Volumen der Außenhandelsfinanzierung beziffert: Demnach würden Geschäfte mit Vorausinkasso in vernachlässigbarer Größenordnung, mit dokumentärem Inkasso zu 20%, auf offene Rechnung zu 47,5% und mit Kreditbrief (Letter of Credit), dem bevorzugten Finanzierungsinstrument von SMEs, zu 32,5% zahlungshalber abgewickelt. Factoring habe einen noch geringen, aber wachsenden Anteil am Fremdfinanzierungsvolumen im Welthandel. SMEs

Normen und Schlagworte

BetriebsaufgabeGesamtverlustUnwägbarkeitenkeine Liebhaberei

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/1609-W/03
Stammnummer
18680
Gültig
19.09.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
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