Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1609-W/03
Gewerbliche Vermittlung von E-Commerze-Dienstleistungen als Einkunftsquelle?
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/1609-W/03vom 19.09.2005Teil 1 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder
ADir. Erich Radschek, Christian Schuckert und Manfred Obermüller im Beisein
der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des NN,
vertreten durch X, vom 29. April 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes
für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag.
Thomas Zach, vom 29. Jänner 2002 betreffend Einkommensteuer 1995 bis
1999 bzw. vom 24. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001
nach der am 30. Juni 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße
7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung
entschieden:
Den Berufungen betreffend
Einkommensteuer 1995 bis 2000 wird Folge, der Berufung betreffend
Einkommensteuer 2001 wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide
werden abgeändert.
Die
Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage
angeschlossenen Berechnungsblättern in € (und in historischen ATS) zu
entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Entscheidungsgründe
I.
Ausgangslage und erstinstanzliche Verfahrensergebnisse
I.1.
Der Berufungswerber (Bw), Jg. 1933, war bis zu seinem pensionierungsbedingten
Ausscheiden aus dem Dienst per 30. November 1993 bei der ... AG als
Kernphysiker nichtselbständig tätig. Seit 1994 bezog er eine 1997
abgefertigte Firmenpension, daneben auf Dauer eine Pension aus der gesetzlichen
Sozialversicherung.
Nachdem der Bw am 12. Juni 1991
bei seinem Wohnsitzfinanzamt die Eröffnung eines Gewerbebetriebes im Jahre
1990 angemeldet hatte (Gewerbeart: "gelegentliche Vermittlungen"), erlangte er
am 3. Juni 1992 den Gewerbeschein für das freie Gewerbe "Vermittlung von
Werkverträgen zwischen Unternehmen und deren Auftraggebern" mit Standort an
seinem Wohnsitz. Aufgrund der Zurücklegung wurde diese Gewerbeberechtigung
mit 27. November 1995 im Gewerberegister gelöscht. Mit Ende des Jahres 2001
stellte der Bw diese, in den Steuererklärungen seit 1992 als
"internationale Handelsagentur" bezeichnete Tätigkeit laut Schreiben vom
21. Jänner 2002 "aus gesundheitlichen Gründen" ein.
1991 hatte der Bw seine um
S 70.000,00 erworbene Beteiligung an der WTC (zum Firmengeflecht siehe
weiter unten) um S 140.000,00 veräußert und einen entsprechenden
Veräußerungsgewinn von S 70.000,00 als sonstige Einkünfte
zur Versteuerung erklärt. Bei der Veranlagung des Bw zur Einkommensteuer
für 1991 blieben Firmenidentität und nähere Umstände der
Beteiligung unerforscht.
Aus der weiter unten näher
beschriebenen gewerblichen Tätigkeit erzielte der Bw seit Gründung des
(unter dem Namen C... firmierenden) Einzelunternehmens nachstehende
Jahresergebnisse (in öS; nach Korrektur durch das FA):
|
|
Einnahmen
|
Aufwendungen
|
Gewinn/Verlust
|
1992
|
0
|
133.433,00
|
-133.433,00
|
1993
|
0
|
99.404,00
|
-99.404,00
|
1994
|
0
|
275.265,00
|
-275.265,00
|
1995
|
64.000,00
|
425.928,00
|
-361.928,00
|
1996
|
180.000,00
|
292.477,00
|
-112.477,00
|
1997
|
0
|
280.059,00
|
-280.059,00
|
1998
|
125.000,00
|
199.220,00
|
-74.220,00
|
1999
|
138.870,00
|
111.960,00
|
+26.910,00
|
Zw.summe
|
507.870,00
|
1.817.746,00
|
-1.309.876,00
|
2000
|
0
|
27.428,00
|
-27.428,00
|
2001
|
0
|
25.614,00
|
-25.614,00
|
Total
|
507.870,00
|
1.870.788,00
|
-1.362.918,00
Bei der Umsatzsteuer wurden
in den Jahren 1998 und 1999 Zahllasten von S 3.293,00 bzw.
S 15.106,00, im Übrigen nur Gutschriften aus
Vorsteuerüberhängen verzeichnet.
I.2.
Das Finanzamt bezweifelte von Anbeginn, ob die Tätigkeit eine steuerliche
Einkunftsquelle bilde, anerkannte jedoch zunächst in vorläufigen
Einkommensteuerbescheiden für 1992 und 1993 die erlittenen, hinsichtlich
bestimmter Fremdleistungen und Bewirtungsspesen korrigierten, Verluste als
ausgleichsfähige negative Einkünfte. Die Umsatzsteuer setzte es
für diese Zeiträume mangels (fristgerecht erachteter) Abgabe einer
Erklärung gemäß
§ 21 Abs.8 UStG 1972
nicht fest.
I.3.
In einem ersten Rechtsgang berief der Bw gegen die Einkommensteuerbescheide
für 1992 und 1993. Er begehrte die Anerkennung der nunmehr unter
Empfängerbenennung betragsmäßig aufgegliederten
Fremdarbeitskosten und erläuterte in Beantwortung von Vorhaltsfragen den
Hintergrund seiner Betätigung wie folgt:
Zu Frage 1: Den Gewerbeschein
für die Berechtigung zur Vermittlung von Werkverträgen habe er 1995
zurückgelegt, um Pensionskürzungen zu vermeiden. Der Gewerbeschein sei
im Inland nicht unbedingt nötig, da er als Vice President of the Board of
the World Trade Association (WTA) mit Sitz in New York vor allem im
internationalen Bereich tätig sei.
Zu Frage 2: Er habe
(Anm.: bis 28.10.1997)
ausschließlich Zahlungen für Vermittlungstätigkeit im
Zusammenhang mit dem Bau des WTC am Flughafen... durch die WTC
Betriebsgesellschaft erhalten (lt. Erklärung 1995 = 64.000,00; 1996 =
180.000,00).
Zu Frage 3: Die "Fremdarbeiten"
bezögen sich auf Schreibarbeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung
von WTCs in Osteuropa (Beispiel angeführt) stünden. Diese seien als
Vorleistungen nötig geworden, wobei bis dato (28.10.1997) noch keine
Gegenleistung erfolgt sei. In den Folgejahren werde daraus mit hohen
Vermittlungsprovisionen zu rechnen sein.
Aus den übersandten
Beilagen ergibt sich: Die Firma des Bw stellte der Firma WTC
Betriebsgesellschaft mit Re. vom 10. Mai 1995 die Organisation eines
Meetings am 2./3.März'95 der CEEU WTCs im WTC... Airport, zum Pauschalpreis
von S 28.000,00 plus 20% MWSt. und mit Re. vom 17. Mai 1995 die
Teilnahme vom 20.-27.April'95 am Spring Meeting '95 der WTCA in Mexiko, dies in
Vertretung der Interessen des WTC..., und die Akquisition des WTCA Spring
Meetings 1996 zum Pauschalpreis von S 36.000,00 plus 20% MWSt. in
Rechnung. Der Firma des Bw wurden 1993-1995 von einem ständig
beauftragen Büro laufend abgerechnete Schreibarbeiten, Kopien, Fax- und
Telefonkosten sowie Porti; Übersetzungen, Sekretariatsarbeiten etc. im
Netto-Gesamtbetrag von S 40.941,00, 128.864,33 bzw. 297.785,10, jeweils
zuzüglich 20% MWSt., in Rechnung gestellt.
I.4.
Das Finanzamt gab sodann ohne weitere Prüfung des Zusammenhanges der
belegten Ausgaben mit der betrieblichen Tätigkeit des Bw dem, auf
Festsetzung der Umsatzsteuer und Ansatz der negativen Einkünfte aus
Gewerbebetrieb in beantragter Höhe gerichteten Berufungsbegehren mit
Berufungsvorentscheidung statt, wobei es jeweils gem. § 200
Abs.1 BAO vorläufige Bescheide erließ. Für 1994 wurde der
Bw sodann erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer (endgültig) und
zur Einkommensteuer (vorläufig) veranlagt.
Während das Finanzamt
für die - hier nicht strittigen - Umsatzsteuer-Folgejahre
erklärungsgemäße Festsetzungsbescheide erließ (für
1995 vorläufig), versagte es in seinen für den Streitzeitraum
durchwegs endgültigen Einkommensteuerbescheiden den Ausgleich der
erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb mit anderen positiven
Einkünften. Es begründete dies wie folgt:
"(...) Nur
Betätigungen, die auf Dauer gesehen einen Einnahmenüberschuss erwarten
lassen und zu einem Gesamtgewinn führen, kommen als Einkunftsquelle in
Betracht, Lt. Judikatur des VwGH ist die Ertragfähigkeit einer
Betätigung nur dann gegeben, wenn sich die Eignung der Tätigkeit,
positive Einkünfte zu erzielen, in absehbarer Zeit abzeichnet und innerhalb
eines überschaubaren Zeitraumes auch ein Totalgewinn
eintritt.
Da
seit Betriebseröffnung (= 1992) ausgenommen 1999 nur Verluste
erwirtschaftet und kein Totalgewinn erzielt wurde, liegt
einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Die 1995 - 1999
geltend gemachten Verluste konnten daher steuerlich keine Anerkennung finden.
Die vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheide werden daher
diesbezüglich geändert und gem. § 200 Abs.2 BAO
für endgültig erklärt.
Die
Anlaufverluste 1992-1994 wurden gewährt."
I.5.
Mit Schriftsatz vom 29. April 2002 erhob der Bw gegen die Umsatz- und
Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 bis 1999 Berufung.
I.5.1. Zur Begründung
seines Begehrens auf erklärungsgemäße Veranlagung führte
der Bw aus, er habe das Einzelunternehmen C. gegründet, um als Sales Agent
der so genannten TradeCard (TC) tätig zu werden, des ersten globalen
E-Commerce Systems, welches Käufer, Verkäufer, Banken und
Transportfirmen vernetze. Dieses Handelssystem sei von der globalen World Trade
Association (WTCA) entwickelt worden, in deren Committees und Task Forces er
seit Jahren tätig sei und maßgeblichen Anteil daran gehabt habe, der
ursprünglich rein non profit
ausgerichteten WTCA einen kommerziellen, profitorientierten Arm zu geben, mit
der Entwicklung kommerzieller Produkte, deren Vermarktung einzelne World Trade
Centers (WTC) und Independent Sales Organisations (ISO) übernehmen sollten.
- Bei erfolgreicher Markteinführung hätten sich für den Bw
jedenfalls Überschüsse in Millionenhöhe ergeben. Dazu
übermittle er in der Beilage die entsprechenden Verträge und
Komitee-Mitgliederlisten der WTCA.
I.5.2. Im Gegensatz zur äußerst lukrativen
Geschäftsidee hätten sich die tatsächlichen Erfolge aus
angeführten Gründen nicht eingestellt:
- Die ursprünglich geplante und vorbereitete
Markteinführung 1997/1998 (Beilage 2) habe sich aufgrund unvorhergesehener
technischer Schwierigkeiten gemeinsam mit der geplanten Börsennotierung an
der NASDAQ um rund zwei Jahre auf April 2000 verschoben.
- Durch den beginnenden globalen Sinkflug der Aktienkurse
im März 2000 und das Absacken der Weltwirtschaft sei das inzwischen
technisch ausgereifte Projekt auf nunmehr Ende 2002 verschoben
worden.
- Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den tragischen
Ereignissen des 11. September 2001, wo durch den Terroranschlag auf den Sitz der
WTCA Geschäftspartner des Bw ums Leben gekommen seien, habe er am 14.
September 2001 einen schweren Herzinfarkt erlitten, der einen längeren
Aufenthalt in der Intensivstation sowie in der Folge medizinische Eingriffe
notwendig gemacht und somit eine weitere berufliche Tätigkeit verbunden mit
transatlantischen Flügen verhindert habe.
- Die Verzögerung,
schließlich Verhinderung des wirtschaftlichen Erfolges sei durch eine
Verkettung von Umständen hervorgerufen worden, die der Bw weder vorhersehen
noch beeinflussen habe können.
Dem Schriftsatz waren beigefügt - ein Schreiben
des TradeCard-Chairman GFT (ohne Ortsangabe, vom 12. Oktober 1999, Faxnummer
leserlich, Seitenzahl P.02/05) an den TradeCard Advisory Board (namentlich
aufgeführt, darunter der Bw) samt Anhang (P.03/05-P.05/05) eines vom
Funktionär K.C. unterzeichneten "Non-Disclosure Agreement"
(Geheimhaltungsvereinbarung); - Listen der Mitglieder verschiedener
WTCA-Komitees, nicht aber die auch als Beilage verzeichnete Liste der Mitglieder
des TC Advisory Board (siehe
Vorhaltsbeantwortung vom 15. Juli 2003); - Visitenkarte der Firma
des Bw; - TC-Broschüre mit der Kontaktadresse der Firma des Bw als
einer der ISO (Independent Sales Organisation).
I.5.3. Für den Fall, dass das Finanzamt über die
Berufung nicht im eigenen Wirkungskreis entscheiden sollte, beantragte der Bw
die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat. Das
Finanzamt legte die Berufung gegen die Bescheide über Einkommensteuer
für 1995 bis 1999 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung
vor.
Am 1. Jänner.2003
wurde der UFS für das Rechtsmittel zuständig. Von der in
§ 323 Abs.12 1.Satz BAO vorgesehenen Möglichkeit,
Entscheidung durch den gesamten Senat zu beantragen, machte der Bw keinen
Gebrauch.
I.6.
Am 14. Oktober 2003 legte das Finanzamt die Berufung des Bw gegen die
Bescheide über Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001, in welchen
- mit gleicher Begründung wie für 1995 bis 1999 - den
geltend gemachten Verlusten als Ergebnisse einer Liebhabereitätigkeit die
steuerliche Anerkennung versagt worden war, dem UFS zur Entscheidung vor. Darin
hatte der Bw die erklärungsgemäße Veranlagung zur
Einkommensteuer - unter Anerkennung der anfallenden Verluste aus
gewerblicher Tätigkeit - sowie hilfsweise Entscheidung durch den
gesamten Berufungsenat und eine mündliche Senatsverhandlung
beantragt.
II. Weitere
Verfahrensergebnisse
II.1. Im
Berufungsverfahren vor dem UFS (betreffend Einkommensteuer 1995 - 1999)
wurde der Bw zunächst aufgefordert, nachstehende Fragen zu beantworten und
die angesprochenen Unterlagen vorzulegen:
- Der vom Bw vorgelegte Prospekt ("Broschüre") und
seine Berufungsausführungen ließen auf konkrete
Geschäftsbeziehungen mit WTA schließen. Das gesamte Vorbringen biete
aber keine Anhaltspunkte für ein Entwicklungsvorhaben, welches
Vorlaufzeiten von mehr als 7 bis 12 Jahren ab Investitionsbeginn (aus Sicht des
Bw: 1992) erklären würde.
- Der Bw wurde ersucht dokumentarisch nachzuweisen, welche
epochale technische Entwicklung konkret in Vorbereitung war, worin sein eigener
Beitrag dazu bestand und welche Marktanalysen (der WTCA-Prospekt spreche von
1994) angestellt wurden, aufgrund deren seitens des Projektträgers wie des
Bw seriöse Ertragsaussichten bestanden. Die beim Entwickler 1997
aufgetretenen technischen Probleme und die Prüfung der
Finanzierungswürdigkeit des Innovationsvorhabens durch angefragte Geldgeber
seien an Hand authentischer Unterlagen im Einzelnen zu
erläutern.
- Der Bw wurde aufgefordert,
eine detaillierte Prognoserechnung vorzulegen, aus der sich die sachliche
Begründung für derart lange Vorlaufzeiten wie auch der Zeitpunkt des
erwarteten Totalüberschusseintritts nachvollziehen ließen. Auf die
erhöhte Mitwirkungspflicht des Bw bei der Aufklärung des Sachverhaltes
mit schwerpunktmäßigem Auslandsbezug wurde hingewiesen.
II.2.
Der Bw antwortete am 15. Juli 2003 mit folgenden
Ausführungen: Präambel
- Hinweis auf Beilagen, davon neu: ISO-Vertrag des Bw mit FSTS/TC. Der Bw
stellte fest, dass bei Entwicklungen dieser Größenordnung oft lange
Anlaufzeiten aufträten bzw. solche oft unterschätzt würden. Aus
persönlicher Erfahrung, gewonnen in langjähriger internationaler
Tätigkeit durch Mitarbeit im Management bei solchen Projekten könne er
sagen, dass das Management immer mit solchen Vorlaufzeiten konfrontiert werde,
dass aber mit steigender Dimension einer Entwicklung die Voraussage des
"break-even Punktes" (= der Kostendeckung bzw. Rentabilitätsgrenze) umso
schwieriger sei. Beispiele für besonders lange, vergleichbare Vorlaufzeiten
waren seines Erachtens Entwicklungen in den Philips-Labors/Eindhoven (Stereo und
LCD-Schirm) bzw. die High Temperature Reactor (HTR) Technologie, wo der
kommerzielle Einsatz erst Jahrzehnte nach der technischen Entwicklung bzw. noch
gar nicht erfolgt sei. Im Einzelnen führte er zu den Vorhaltsfragen
aus:
II.2.1. Welche
epochale Entwicklung?
Technisch handle es sich bei TC um die Entwicklung
ganz neuer Software zur Finanzierung und Durchführung von business to
business (b2b) Handelstransaktionen. Full Service Trade System (FSTS) / TC sei
eine Entwicklung der internationalen WTCA Holding Inc. und der WTCA Offshore
Holding (Bermudas) Ltd. durch deren dafür gegründete FSTS/TC Ltd.
(später Inc.). Aus Steuergründen sei das Hauptquartier letzterer mit
Zentralcomputer zuerst auf den Bermudas errichtet, dann in die USA verlegt
worden. Technische Details seien in den übermittelten Dokumenten gegeben.
Der Bahn brechende, epochale Charakter dieser Innovation zeige sich an folgenden
Merkmalen:
- TC sei das erste und bisher einzige voll
computerisierte System, das Exporteur, Importeur, Frachter und Banken in einem
System verbinde.
- Das System sei transparent. Zustand und Bewegung
jeder Transaktion könne von jedem Teilnehmer jederzeit über Computer
eingesehen werden.
- Alle Dokumente und Unterschriften des Systems
seien elektronisch. Zusatzdokumente, wie z.B. für Qualitätskontrolle,
Verzollung und Ähnliches würden ins System aufgenommen.
- Eine neue Art der Handelsdokumentation sei entwickelt
worden.
- Die Rolle des Financiers/der Bank sei neu
definiert und von der Export- auf die Importseite verschoben
worden.
- Das System sei ursprünglich zur
Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe (KMUs = engl. SMEs) ausgelegt
gewesen, um deren Zugang zum Welthandel zu erleichtern und zu unterstützen,
habe aber inzwischen auch das Interesse der Großbetriebe
gefunden.
- Das neue Handelssystem
verbillige die Finanzierungs- und Transaktionskosten.
II.2.2. Der Beitrag des
Bw?
Aufgrund langjähriger
internationaler bzw. Auslandstätigkeit im wissenschaftlich-technischen
Management, aufgrund seiner Gründung von und Vorsitzführung in, (nicht
genannte) Industrien und Forschungszentren verbindenden internationalen Gruppen,
sowie im Handel unterstützenden Management habe er als Mitglied des Board
of Directors der WTCA Holding Inc. sowie der WTCA Offshore Holding (Bermudas)
Ltd. und des Scientific Advisory Board (wissenschaftlichen Beirates) an der
Initiierung und Leitung der Entwicklung von TC teilgenommen. Dadurch sei ihm der
Weg zur Refundierung seiner Auslagen durch profitorientierte
Geschäftstätigkeit seiner Firma als einer TC-ISO eröffnet worden.
Beiliegende Dokumente würden seine Stellung in Bezug auf das Projekt TC
dokumentieren.
II.2.3. Marktanalysen und
Ertragsaussichten?
-
Die Marktanalyse (MA) Österreich sei in die näher bezeichneten
beigefügten Dokumente eingegangen. Außerdem habe die Firma des Bw das
Recht zur Akquirierung in der Schweiz und im Zentral-Osteuropäischen Raum
(CEEU), der in dieser MA auch erfasst worden sei, besessen. Die Marktanalyse
1994 sei mit dieser MA des Businessplans März 1997 überholt
worden. - Die Bezug habenden Dokumente zeigten klar, dass seriöse
Ertragsaussichten bestanden hätten und bestünden. Die Zeitskala zum
Break-even sei aber unterschätzt bzw. durch Zusatzentwicklungen gestreckt
worden (Punkt 4. des Schreibens).
II.2.4. Beim Entwickeln
aufgetretene technische Probleme?
II.2.4.1.Es seien solche der Software-Entwicklung gewesen, hauptsächlich
betreffend die Absicherung des voll computerisierten Welthandelssystems vor
nicht autorisierten elektronischen Zugriffen sowie betreffend die elektronische
Signatur.
- Zu Anfang der Entwicklung
habe folgende technische Ausgangssituation bestanden: WTCA habe als weltweit
erstes ihr eigenes globales elektronisches Welthandelsdateninformationssystem
entwickelt (teilweise über Satelliten), viele Jahre vor Internet. Dieses
elektronische Network von WTCA habe allen Sicherheitsanforderungen von TC
entsprochen, sei aber bis zuletzt nur den über 300 Welthandelszentren
(WTCs) und ihren über 400.000 Kundenfirmen offen gestanden. Internet jedoch
habe zu Beginn der Entwicklung von TC nicht den obigen Anforderungen
entsprochen. Diese Entwicklung sei daher auf Basis des WTCA Electronic Networks
begonnen worden.
- "Wir wurden aber alle von der
rasanten Entwicklung von Internet überrascht", von seiner rapiden
Ausbreitung und raschen globalen Akzeptanz im b2c (business to
customers)-Handel, worauf eine raschere Entwicklung seiner
Sicherheitsphilosophie bis zu einem für TC annehmbaren Sicherheitsgrad
gefolgt sei und eine Nutzung im b2b-Handel ermöglicht habe.
- Da TC nicht nur auf WTCs und
deren Klienten, sondern den allgemeinen Welthandel abziele, hätten die
Projektanten der weltweiten Internet-Entwicklung mit der Weiterentwicklung von
TC nachziehen müssen, was die Potenz und Akzeptanz von TC sehr
vergrößert habe, aber mit Verzögerungen bezahlt werden musste.
- Verweis auf beiliegendes Dokument
Sch.
II.2.4.2. Weitere Entwicklungen des Systems:
- Erweiterung von Letter of
Credit (LoC, L/C) - finanzierten Geschäften, von besonderer Bedeutung
für KMUs, zu anderen Formen der Finanzierung, die mehr von Interesse
für Großkunden seien, sowie - Verwendung von TC auch für
den jeweiligen nationalen Handel, hätten zwar auch wichtige
Akzeptanzerhöhungen, aber weitere Verzögerungen gebracht.
II.2.5. Prüfung der
Finanzwürdigkeit des Innovationsvorhabens durch angefragte
Geldgeber?
Aus den
Dokumenten K - S seien die
Finanzwürdigkeit und deren Überprüfung ersichtlich. Sollten mit
der Vorhaltsfrage Förderungen angesprochen worden sein, müsse der Bw
betonen, dass die gesamte Entwicklung von TC und auch seine Firma keinerlei
nationale oder internationale Förderungen welcher Art immer jemals
beantragt und erhalten hätten. Die gesamte TC-Entwicklung sei von Anbeginn
profitorientiert geplant und über Aktienpakete der FSTS/TC Ltd. sowie durch
private Vorleistungen von Einzelpersonen/Firmen finanziert worden. WTCA (siehe
Dokument Z) und Einzelinteressenten
hätten die Gründung von TC Ltd. nach Prüfung der
Finanzwürdigkeit durch Ankauf von Aktienpaketen finanziert. Dazu seien
Vorleistungen von Personen und Firmen gekommen, die sich aus Profitinteresse
zugesellt hätten (ISO). Über die spätere Hereinnahme von
Zusatzkapital siehe nächster Punkt.
II.2.6. Prognose,
Vorlaufzeiten, Verzögerungen des Break-even ,
Umschichtungen?
Siehe dazu
Dokumente K bis S und
St. bis U. Die Firma des Bw sei von den
technischen Entwicklungen voll abhängig gewesen. Der Break-even
(Rentabilitätsschwelle) und der Zeitpunkt für die IPO an der NASDAQ
(Börsegang) seien durch die beschriebenen Ereignisse hinausgezögert
worden, bis über den März 2001 hinaus, als die Börsen einbrachen.
Durch diese Verzögerungen sei die finanzielle Basis von TC "natürlich"
in Mitleidenschaft gezogen gewesen. Das ganze Trachten habe aufs Überleben
von TC gerichtet werden müssen. Es seien viele Verhandlungen mit Banken
geführt worden (Bank of America, Citybank, GEC, Warburg Pinkas, u.a.),
wobei natürlich immer auch die Finanzwürdigkeit von TC eruiert worden
sei (diese Dokumentationen seien aber nicht zugänglich;
Anm.:
Gründe für seinen Ausschluss von
solchen Informationen gab der Bw nicht bekannt). Schließlich habe
die Venture-Capital Bank Warburg Pinkas (W-P) das beste Angebot unterbreitet.
Nach Ausgabe zusätzlicher Aktien habe W-P die Mehrheit der Aktien
übernommen, was mit einer Verdünnung der bestehenden Aktien erkauft
worden sei; W-P habe aber auch, mit einigen "personellen Zufügungen", das
TC-Management mit gleich bleibender Geschäftsführung übernommen,
was für die Güte der bis dahin geleisteten Arbeit und Entwicklung
spreche. Die neue IPO an der NASDAQ werde nicht vor Ende 2003
stattfinden.
II.2.7. Ziele, Konzept,
Anbahnungen (Firma des Bw), Abbruch wegen Krankheit?
Dies sei dem
Dokument V zu entnehmen.
II.2.8. Zu den unter II.2.6.
getätigten Ausführungen legte der Bw handschriftlich in englischer
Sprache abgefasste Berechnungen, übertitelt mit "C Break-even Estimates"
auf drei Blättern bei, und zwar: Bl.1/"Accumulated Expenditures &
Revenues before Tax (US$)", Bl.2/"Swiss Transactions" und Bl.3/"AUT LoC financed
Foreign Trade". Demnach hätte der Break-even auf Schätzungsbasis 1997
mit "+16.0" schon im Jahr 2000, auf Schätzungsbasis 2000 mit "+18.0" im
Jahr 2004 eintreten sollen. Im Text der Eingabe wird ein nachvollziehbarer
Zusammenhang dieser Prognoseziffern mit der Marktanalyse für
Österreich nicht hergestellt.
II.2.9. In den beigefügten Dokumenten (vom Referenten
übersetzt an Hand des Englisch-Wörterbuches der TU München,
zugänglich über www.leo.org)
ist zu lesen:
Zu II.2.1. der
Ausführungen (Doks C, F, G H):
Dok.C:
Die TC-Werbebroschüre erläutert das innovative Produkt, eine "weltweit
erstmalige" (voll-) elektronische Dienstleistung auf dem Gebiet der Finanzierung
und Abwicklung von Handelsgeschäften. Dieser Service verbinde revolvierende
(Rahmen-)Kredite mit einer Computer-Software, welche es dem Anwender
ermögliche, Zahlungen und Wareneingänge zu kontrollieren. Der Zugang
zu einem Netzwerk privater Kommunikation ermögliche es, die eigenen
Unterlagen elektronisch abzulegen und wieder aufzurufen, wie auch den
(jeweiligen) Stand der Geschäftsabwicklung bei Bedarf zu
überprüfen.
- Nach
Kurzvorstellung der Konzeptträgerin FSTS und ihrer Muttergesellschaft WTCA
preist die Broschüre TC als einfache, sichere und kostengünstige
Alternative zur herkömmlichen Art der Finanzierung und körperlichen
Dokumentation von Handelsgeschäften an. 1994 habe WTCA eine Reihe von
Marktstudien in ausgewählten Ländern bei einem repräsentativen
Sample von Exporteuren, Importeuren, Spediteuren und Kreditinstituten in Auftrag
gegeben. Die Umfrageergebnisse zeigten hohe Unzufriedenheit mit den
zeitraubenden, papierintensiven Geschäftsabwicklungen herkömmlicher
Art und die Bereitschaft, E-Commerce als brauchbare Alternative in Betracht zu
ziehen. Weiters habe sich der Finanzierungsbedarf von Klein- und Mittelbetrieben
als unterversorgt erwiesen. Es hätte sich gezeigt, dass einige dieser
Unternehmen bei richtiger Finanzierung und rationeller Dokumentation
Ertragskraft und Handelsumfang deutlich steigern könnten. Durch diese
Ergebnisse angespornt, habe FSTS sein Expertenteam für die Entwicklung von
TC aufgeboten.
- Das
Dienstleistungsprodukt TC bediene sich des E-Commerce, um internationale (i.
tätige) Unternehmen bei der Handelsfinanzierung, im Warentransport und bei
der Dokumentation (von Geschäftsvorfällen) zu unterstützen. Durch
die Netzwerkverbindung der am Geschäft Beteiligten könnten Unternehmen
ihre Daten elektronisch austauschen, die entsprechenden Unterlagen erstellen (zB
"TC POPFI" = Warenbestellung und Rechnungsformular elektronisch) und ein
Handelsgeschäft elektronisch abschließen. Dem Importeur biete TC die
Sicherheit, dass nur bezahlt wird, wenn die elektronischen Belege mit dem
(Kauf-)Auftrag übereinstimmen. Dem Exporteur biete TC Zahlungssicherheit,
wenn die Auftragsbedingungen erfüllt sind. Für den Spediteur
automatisiere TC die herkömmlich arbeitsintensiven Funktionen der
Handelsfinanzierung.
- TC funktioniere
als elektronische Netzwerk-Schnittstelle zwischen den Beteiligten
(desktop-Schaubild) mit kostengünstigem lokalen Verbindungsaufbau, d.h. man
könne die Unterlagen mit Hilfe der TC-Software erstellen und festlegen,
wann man damit online gehen will, um sie dem System (Netzwerk) zu
übermitteln. Dann würden diese Unterlagen an die jeweiligen
Geschäftspartner im In- und Ausland elektronisch
verteilt.
- Mit TC
hätten Importeure Zugang zu revolvierenden Krediten eines mitwirkenden
Geldinstitutes im Heimatland. Kreditlinien, Finanzierungskosten und andere
Gebühren im Zusammenhang mit dem Kredit würden vom Kreditinstitut
bestimmt.
- TC
ermögliche das Erstellen von Kaufaufträgen, Rechnungsformularen,
Konnossementen, Warenrechnungen und Versicherungsbestätigungen. All diese
elektronischen Lieferdokumente würden EDI-Standards entsprechen. Auch der
Eingang anderer Belege/Unterlagen, die außerhalb des Systems bearbeitet
würden, wie Ursprungs- oder Prüfzeugnisse, könne damit
überwacht werden.
-
Belegunstimmigkeiten könnten im TC-System einfach und kostenlos
geändert oder berichtigt werden. Alle am Geschäft beteiligten Seiten
würden Updates der berichtigten Unterlagen erhalten. Elektronische
Handelsgeschäfte würden rasch und einfach abgeschlossen. Dadurch, dass
Käufer und Verkäufer die Kontrolle hätten, würde die
Funktion von Mittelsmännern minimiert.
- Datensicherheit
sei ein wesentlicher Teil von TC. Jeder Firma werde eine eigene TC User
ID-Nummer zugeteilt und der Firmeninhaber oder -leiter entscheide, welche
Beschäftigten Zugang zu welchen Dateien im System hätten. Jeder
Beschäftigte wähle sodann sein eigenes, einmaliges Passwort.
Außerdem werde eine digitale Signatur verwendet, um den Systemanwender zu
bestätigen und die elektronische Übermittlung von Unterlagen im System
frei zu geben.
- Eine
Verschlüsselungstechnik auf dem neuesten Stand werde für alle
über das TC-Kommunikationsnetz laufenden Geschäftstätigkeiten
Datensicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit nach heimischem Recht
gewährleisten
("
will
be protected": unklar, ob als Ist-Zustand oder Zukunftsvorstellung
aufzufassen).
-
TC Software sei einfach am Tischcomputer zu installieren. Man folge nur den
Hinweisen auf der Installationsdiskette, schon könne man das System in
Betrieb nehmen. Das TC-Anwender-Handbuch und die Online-Hilfe sollten jedwede
auftauchende Frage beantworten. Ein TC Technik-Support stehe auf Anruf
bereit.
Dok.F
,
Seiten 16 bis 22 im "Bus(iness)PlanApril97":
Hier wird das Produkt TC näher
beschrieben. Es sei dazu bestimmt, die Probleme der SMEs (=KMUs) bei der
Finanzierung von Handelsgeschäften anzupacken, möglicherweise
("potentially") zu reduzieren und so Handelsschranken
abzubauen.
-
Das Handelsvolumen aller WTCA-Länder habe 1993 $ 3.5 Billionen
betragen und werde sich laut Vorhersage von FWA (=?) bis 2000 auf
$ 6.9 Bill. steigern. FWA schätze den Zielmarkt des
FSTS-Produktes TC (betreffend "letters of credit" für SMEs) auf
$ 485Mrd. "currently" (= April 1997), und für das Jahr 2000 auf
$ 739 Mrd. FSTS werde binnen fünf Jahren ab dem Anlaufen im
jeweiligen Land einen Marktanteil von schätzungsweise 5% erreichen. Dies
gründe sich auf die rückblickende Erfahrung von
Finanzierungsanbietern.
FSTS und
WTCA im
Überblick
:
-
FSTS, mit Sitz auf Bermudas, sei eine Tochtergesellschaft der WTCA Offshore
Holdings (Bermudas) Ltd., einer hundertprozentigen Tochter der WTCA. FSTS
betreibe zurzeit ihr Geschäft in Mieträumlichkeiten auf den Bermudas
und beschäftige zwölf Mitarbeiter. Nach Vereinbarung mit einem
(
Anm.:
ungenannten
) angegliederten Unternehmen
würden bestimmte Leistungen des Marketings, des Programmmanagements und der
Kundenverbindung in New York
(
Anm.: von jenem
U.?
) erbracht. Die Fachbereiche innerhalb
FSTS seien gegliedert in:
operativer Betrieb:
Organisation; Geschäftsabwicklung; Überwachung; Kundenkontakt und
Betreuung;
Technologie:
Umsetzung und Verbesserung des TC-Verfahrens; Produktinstallation; technische
Betreuung - Beratungsstelle; Kommunikationsbereich; Betriebssicherheit;
Managementinformationssystem, Datenbankverwaltung;
Finanzen: Abteilung
für Rechts- und Schadensangelegenheiten; Bankenabwicklung; Rechnungswesen,
Steuern und Finanzanalyse; "Funder Relations" (Bankverbindungen) und
Finanzierungskontrolle; Anlegerpflege; Humankapital; Schutz geistigen
Eigentums;
Vertrieb: eigene
Erträge ("direct sales"); Überwachung der unabhängigen
Handelsvertreter; Produktplatzierung und
Bezirksorganisation;
F&E:
Welthandelsforschung, Untersuchungen; Produktforschung; Produktentwicklung;
Produkteinführung.
- WTCA sei der
größte Welthandelsverband, eine nicht gewinnorientierte, unpolitische
Vereinigung. 1970 mit 16 WTCs gegründet, sei sie auf über 300 Center
in 97 Ländern gewachsen. Ein World Trade Center sei eine technische
Einrichtung, die der internationalen Geschäftswelt handelsbezogene
Dienstleistungen anbiete. KMUs als typische Kunden verfügten nicht
über die Mittel, ein eigenes internationales Kommunikationsnetz aufzubauen.
WTCenters förderten die wechselseitige Unterstützung sowie den
Leistungs- und Informationsaustausch zwischen den über 500.000 SMEs, die zu
ihren Kunden zählten; sie förderten internationale
Geschäftsbeziehungen; böten ein Umfeld an, welches Kommunikation
zwischen Firmen erleichtere; brächten Geschäftspartner zusammen; und
förderten die verstärkte Beteiligung von Entwicklungsländern am
(Welt-) Handel.
WTCA
unterstütze diese Ziele durch den Aufbau von Welthandelszentren und
angeschlossenen Diensten. Jedes WTC beherberge eine umfassende Auswahl
internationaler Unternehmen und Regierungsstellen. Es fördere
Handelsmissionen und ähnliche Aktivitäten, entwickle und betreibe
Bildungsprogramme, Wirtschaftsklubs, Videokonferenzeinrichtungen sowie Handels-
und Informationsdienste, einschließlich des im WTC NETWORK automatisierten
Anschlusssystems, welches Käufer und Verkäufer
verbinde.
Viele
der größten Handelsorganisationen seien Mitglieder von WTCA
(
es werden bekannte
Organisationsnamen angeführt
). Der
Anhang E liste die WTCA-Direktoren (Vorstandsmitglieder) mit ihren Direktoraten
auf (
Anm.: im Ordner,
Dok I/J, befindet sich eine Liste des BofD von WTCA Offshore
Holdings/Bermudas/Ltd., darunter auch der
Bw
)
.
Entwicklung
von FSTS
:
Zunächst
habe man gemeint, den Zugang von SMEs zur Handelsfinanzierung mit einer speziell
für den internationalen Handel entwickelten Kreditkarte verbessern zu
können. Nach Untersuchungen einer Arbeitsgruppe im Rahmen der WTCA
(
Holdings/Bermudas
Ltd.?
) wollte man dies mit einer
elektronischen Kauforder
(
P
urchase
O
rder
= PO) für den erleichterten Dokumentationsfluss verbinden. In diesem
Stadium sei FWA, ein auf die Entwicklung von Initiativen zur Handelsfinanzierung
spezialisiertes Beratungsunternehmen (geleitet von einem ehemaligen
Vizepräsidenten der U.S. Eximbank), mit einer diesbezüglichen Markt-
und Machbarkeitsstudie beauftragt worden. FWA sei dabei zu dem Schluss gekommen,
dass TC jene Handelsbarrieren, unter denen SMEs litten, substanziell behandeln
würde. Zur selben Zeit wurde WTCA von ihren (Patent-)Anwälten
empfohlen, in den USA die Patentrechte zu beantragen (anzumelden). Das Patent
sei im Dezember 1996 zum Marktpreis an FSTS verkauft worden und zurzeit
rechtshängig. FSTS strebe auch Patentschutz in Kanada, im Vereinigten
Königreich und in Singapur an. Unter den vorhandenen Softwareanbietern
wählte WTCA die Firma AMS (American Management Services) aus, eine
zweckmäßige Baubeschreibung für TC zu entwickeln. AMS sei ein
Marktführer im Bereitstellen von IT-Systemen, einschließlich
Finanzierungsprodukten für Banken und andere Institutionen auf der ganzen
Welt. Nach erfolgreicher Beendigung dieses Auftrages sei AMS beauftragt worden,
die Client/Server-Versionen der Software zu entwickeln. Die Entwicklung sei
gegenwärtig abgeschlossen und die Einführung des Produktes mit Juli
1997 zu erwarten. Ein großes amerikanisches Anwaltsbüro sei
beauftragt, die rechtlichen Auswirkungen von TC zu
prüfen.
Nach
Prüfung der Rechtslage in mehreren Ländern ließ WTCA über
ihre hundertprozentige Tochter WTCA Offshore Holdings (Bermudas) Ltd. die Firma
FSTS in Bermudas als juristische Person eintragen.
(Infolge
offensichtlicher Textlöschung sind Seiten 18/unten und 19/oben
leer.)
In
den vergangenen 6 Monaten habe dieses (?) Team mit seiner Partnerfirma in N.Y.
und mit einer Reihe von Beratern folgende Meilensteine
erarbeitet:
-
TC Version 1.6. sei erfolgreich getestet und bei etlichen Importeuren,
Exporteuren, Kreditgebern und Spediteuren
(
versuchsweise
)
eingesetzt worden;
-
die Dienstleistungen von
EQUANT
(ehemals SCITOR/SITA)
VAN
seien erworben und damit alle Testnutzer-Standorte in vier Ländern
verbunden worden;
-
System-Sicherheitsmaßnahmen seine entwickelt worden, einschließlich
RSA-Verschlüsselung und Alta Vista Tunnelanlage, um sichere Kommunikation
über VAN (für TC-Geschäfte) und das Internet (sowohl intern als
auch zwischen Geschäftsstelle und Kunden) zu
gewährleisten;
-
zusätzliches Kapital sei aufgebracht worden durch die Ausgabe von Aktien an
Direktoren bzw. durch das Angebot von Schuldverschreibungen an WTCs, so dass
sich das Kapital von $ 3.4 Mio. auf $ 11 Mio. erhöht
habe;
-
die Nutzung der Systeme von Bank of America, Nations Bank und Royal Bank of
Canada sowie SFF sei vereinbart worden;
-
Gespräche mit einer Reihe anderer internationaler Großbanken, wie ABN
Amro, NatWest, Standard Chartered, Commonwealth Bank of Australia und Maybank,
seien begonnen worden;
-
mit zwei wichtigen Partnern aus der Verkehrsbranche, AmPresidentLines und
Burlington Air Express. seien Verbindungen aufgebaut worden;
-
eine Checkliste der Implikationen in den Bereichen E-Commerce, Steuern und
Ordnungsvorschriften sei erstellt und diesbezügliche Rechtsberatung in USA,
NL, Frankreich, Korea, Taiwan und VR China eingeholt worden;
- Beginn einer koordinierten
Werbekampagne unter Einsatz produzierter Werbemittel;
-
Nach einer Umschau unter den "Big Six" sei Arthur Andersen zum
Wirtschaftsprüfer für FSTS bestellt worden. Die Prüfung sei bis
20. April 1997 abzuschließen;
-
zusammen mit WTCAS (WTCA Services) seien gut besuchte ISO-Schulungen und
Vertriebsseminare abgehalten worden, mit nachfolgender Bestellung einer Reihe
von ISOs zu TC-Repräsentanten;
-
TC Software Version 1.8. sei übernommen und mit deren Test begonnen
worden.
TC
im Überblick
:
- Kreditgeber vor Ort
würden Importeuren vorgenehmigte Kredite gewähren;
-
eine zentrale Datenverarbeitungsanlage verbinde Systemnutzer und Systempartner
elektronisch, und ermögliche elektronische Belegübermittlung,
Rechnungslegung, Belegaufbewahrung und das Abstimmen von
Belegen;
-
die Verifizierung von Datenfeldern in Schlüsselmeldungen der Systembenutzer
werde im Zentralcomputer auf Bermudas durchgeführt;
-
bestehende Mechanismen der Entrichtung/Auszahlung würden in das System
einbezogen.
Systembenutzer,
mit dem Zentralcomputer durch ein weltweites VAN verlinkt, würden mit
Windows-Software versorgt, die durch ein Modem auf den Zentralcomputer zugreife.
Alternativ könnten Benutzer durch einen örtlichen Systempartner
(
als gängige
Partner werden WTC-, EDI Service Bureau-, Kredit- oder Transportberater
genannt
) auf TC
zugreifen.
Jeder
Benutzer werde einem Kundendienstorgan bei FSTS zugeteilt, welches für
Unterstützung und Koordination von technischen Antworten an den Benutzer
zuständig sei. FSTS werde ununterbrochen zur Verfügung stehen, um die
Benutzerhilfe und die ständige Erreichbarkeit des für die
Ablaufüberwachung verantwortlichen Bedienerpersonals zu
gewährleisten.
Bei
Ausweitung des Benutzerkreises würde die Installation und Betreuung von
Kunden an externe Berater ausgegliedert. Zurzeit seien Gespräche mit
externen Dienstleistern im Gange. Die Pläne von FSTS sähen auch eine
Reihe von regionalen Büros und Nebenstellen vor, um TC weiterhin mit
Werbedienstleistungen, Produktservice und technischer Unterstützung zu
versorgen.
Handelsgeschäfte,
Schritt für Schritt mit FSTS
:
Das
TC Abwicklungsmodell beseitige oder beschleunige viele Abläufe, die bei
einem herkömmlichen, mit "letter of credit" getätigten
Handelsgeschäft vorkämen. Dies spare Kosten und Zeit auf beinahe jeder
Stufe, von der Kaufverhandlung bis zum Wareneingang.
(Beschreibung
der TC-Funktion in 12 Etappen und vergleichendes Schaubild)
Der
wertmäßige Umfang eines TC-gesteuerten Geschäftsvorfalles
betrage nach Angaben von FWA und den U.S. Zollbehörden für Ausfuhren
aus den USA im Durchschnitt $ 40.000, wobei 73% der Lieferungen einen Wert
von unter $ 20.000 hätten. Kreditfinanzierte Importe nach USA
würden zwischen $ 20.000 und $ 80.000 liegen. Somit ergebe sich
ein Gesamtdurchschnitt von etwa $ 40.000 pro TC-gesteuertes
Geschäft.
Dok.G
- Technologie
und Anlagen, Seite 33 im BusPlanApril97:
FSTS
nutze vorhandene, erprobte Technologien in einer einzigartigen, innovativen
Kombination. AMS sei unter Vertrag genommen worden, eine Software für die
zentrale Einrichtung, für Systembenutzer und für Systempartner zu
entwickeln. Die Aufbaumethode nutze zweckorientierte Techniken und
Client/Server-Architektur (Anm.:
eine Wiederholung
schon zitierter
Ausführungen.
)
Dok.H
- Das im
Schreiben verwiesene "TC Sales Representative
Program"
enthält
nicht
die behaupteten Hinweise auf technische Detailbeschreibungen. Hier wird im
Wesentlichen die bisher zitierte Information plakativ, insbes. im Unterabschnitt
"FAQs", wiederholt. Auf den TC-Demonstrationsdisketten finden sich aber weiter
unten wiedergegebene Spezifika.
Zu II.2.2. der
Ausführungen (Doks I/J:
Den Eigenbeitrag des Bw zur
Entwicklung von TC sollte
Dok. I/J belegen.
Dieses besteht in einer an alle Vorstandsmitglieder, so auch an den Bw,
ergangenen Einladung vom 5.Oktober 1998 zur Jahreshauptversammlung der WTCA
Offshore Holdings (Bermudas) Ltd. am 17.Oktober 1998 in Sevilla/Spanien
(die dort erwähnte Tagesordnung befindet
sich nicht in den Unterlagen); und in einer Einladung vom 7.Oktober 1999
an die Mitglieder des TC-Beirates zu einer Versammlung in Osaka/Japan am
20.Oktober 1999. An dieser Veranstaltung würde der CEO von TC,
K.C., über den aktuellen
Projektstand referieren.
Zu II.2.3. der
Ausführungen (Doks K bis S) betreffend Marktanalysen und
Ertragsaussichten:
Dok.
K
gibt als "Kurzfassung" einen
Überblick auf FSTS und TC.
Neben
schon wiedergegebenen Inhalten leitet der BusPlanApril97 (auf Seiten 5 bis 8)
aus der von FWA untersuchten Welthandelsentwicklung folgendes Marktpotenzial ab:
2001 werde FSTS 70.000 Kunden haben, bei weltweit mehr als 500.000 von WTCs
betreuten Unternehmen, wobei die Nutzung des Systems nicht auf diese Firmen
beschränkt sei. FSTS habe seine Prognosen und Budgets auf Basis folgender
Annahme erstellt: FSTS würde im Bereich der kreditfinanzierten
SME-Geschäfte einen Marktanteil von 3% bis 7% gewinnen und durchschnittlich
1% des Umsatzwertes in Rechnung stellen. Diese Marktdurchdringung werde im
Verlauf von fünf Jahren erreicht, wenn man die Durchdringung eines
bestimmten Marktes unter Anwendung einer logarithmischen Kurve monatsweise
berechne.
Im internationalen
Handel seien SMEs anders als größere Firmen typischerweise mit
bedeutenden Hindernissen konfrontiert:
-
Kreditinstitute würden SMEs nur widerwillig Handelsfinanzierungen anbieten,
nachdem sie ihres Erachtens vermindert kreditwürdig seien und
übermäßige Sicherheiten erforderten.
-
Herkömmliche Handelsfinanzierungsinstrumente wie "letter of credit" seien
infolge manueller Belegüberprüfung und anderer Umstände
unerschwinglich teuer.
-
Die Auszahlung an Lieferanten auf L/C-Basis dauere wegen der
Dokumentationserfordernisse und wegen des erheblichen Zeit- und Kostenaufwandes
für die Berichtigung von Fehlern oftmals bis zu vier
Wochen.
-
Der körperliche Belegfluss sei zeitraubend.
In
den von FWA berücksichtigten Umfragen hätten 25% der Händler
diese und andere Finanzierungsumstände als wesentliche Handelshindernisse
bezeichnet. Die Probleme hätten den Umfang des SME-Handels stark
beschränkt, was die Aufmerksamkeit der meisten Regierungen und
internationalen Organisationen auf sich gezogen habe (UN, Weltbank, WTCA).
Schätzungsweise würden sich 73% dieser Handelsgeschäfte auf einen
Umsatzwert von unter $ 40.000 belaufen; auf diesem Umsatzniveau sei das
Preisgefüge von TC deutlich billiger als die bestehenden
Finanzierungsmechanismen.
FSTS
habe die Entwicklung von TC auf die aktuelle Version 1.8. gebracht, die zur
allgemeinen Freigabe als Version 2.0. im 3.Quartal 1997 zur Verfügung
stehen werde.
FSTS
sei zum 19.März 1997, nach Beschaffung zusätzlichen Kapitals bei ihren
Vorstandsmitgliedern, bei WTCs und Privatpersonen sowie nach Ausgabe von
Optionen zu $5 je Aktie wie folgt ausgestattet:
|
ausgegebene
Aktien
|
5,693.167
|
Grundkapital
|
11,648.000
|
ausstehende
Optionen
|
2,945.500
|
Aktienbesitz
von WTCA
|
3,100.000
Die
Geschäftspläne und Prognosen der Firma zeigten einen zusätzlichen
Kapitalbedarf bis März 1999 von $17 Mill. auf; wonach das Projekt
finanziell aktiv sein würde.
Mit
EQUANT (früher SCITOR) sei ein Kommunikationsvertrag abgeschlossen worden,
der VAN-Dienste weltweit bereitstelle. Dieses System habe sich für die
Anforderungen von TC geeignet erwiesen, doch sei auch die Inanspruchnahme
anderer Dienste technisch möglich und laut Vertrag
zulässig.
(Die
Seite 7 des BusPlanApril97 fehlt)
(eine
fehlende Aufzählung der beteiligten Systempartner
fortsetzend:)
- Unabhängige
WTC-Handesvertreter. Einer der Vorteile von FSTS/TC sei die Verbindung mit 320
World Trade Centers. Ihre Mitglieder seien die Zielgruppe für das Produkt.
Weil WTCs für den Verkaufsvorgang besondere Kompetenzen einbrächten,
habe FSTS jenen Vertretern einen höheren Provisionssatz
angeboten.
-
Finanzierungseinrichtungen. Die Marktanalyse von FSTS zeige, dass Kreditgeber
das Geschäft mit wertmäßig niedrigen, hohe L/C-Kosten
verursachenden Umsätzen in bedeutendem Umfang an TC weitergeben und so in
das gegenständliche System auslagern würden.
-
Spediteure, Postvorbereiter, Logistik. Die Beförderungsunternehmen
wickelten derzeit papierintensive Vorgänge in großem Umfang ab und
könnten vom E-Commerce profitieren. Sie seien in der Entwicklung des
elektronischen Datenaustausches (EDI) führend gewesen und könnten ihre
Laufkundschaft an TC verweisen wollen, um das Geschäft effizienter zu
machen; als Systembenutzer würden sie den Handelspartnern ein geringes
Entgelt für Büroarbeit anlasten und infolge der rationalisierten
Zahlungsvorgänge davon profitieren, dass ihre Kunden TC
benützen.
-
FSTS werde TC-Anforderungen auch direkt entgegen nehmen, wenn mögliche
Benutzer das System kennen gelernt hätten; die Organisationsstruktur von
FSTS reflektiere das.
(restliche
Seite leer oder
gelöscht)
Dok.
L: besteht aus dem Titelblatt des "vertraulichen"
BusPlanApril97.
Dok.
M: enthältInvestitionsüberlegungen
Neben
dem eigenen, auf Bermudas stationierten Personal, mit welchem alle Aspekte des
Vorhabens (kompetenzmäßig) berücksichtigt worden seien, habe man
sich der gesamten Fachkenntnisse von WTCA Services Corp.Inc. (WTCAS), einer
Gesellschaft im Konzern, bedient. Dort seien Mitarbeiter tätig, die
über längere Erfahrung im Projektmanagement, im Bankwesen sowie im
Management von Werbung und Vertrieb verfügten. FSTS habe auch erfahrene
Berater in den Bereichen Transport und E-Commerce
herangezogen.
Die
weltweit rund 500.000 Firmen, großteils SMEs, welche in über 300
WTCenters netzwerkartig miteinander verbunden seien, stellten für FSTS
einen leicht zugänglichen Markt dar. Wenige potenzielle Mitbewerber
hätten Zugang zu so einem riesigen Netz.
WTCA
sei am Welthandelsgeschehen seit 25 Jahren beteiligt. Sie habe das notwendige
Fachwissen, die Erfahrung, Reputation und Beziehungen, um FSTS zum Erfolg zu
verhelfen. Die Vorstandsmitglieder von FSTS, welche auch Direktoren oder
Vorstandsmitglieder von WTCA seien, hätten typischerweise
Führungsfunktionen in großen Firmen, in Regierungen oder in
Handelsverbänden inne. Der seit Gründung 1970 amtierende
WTCA-Präsident sei auch Vorstandsvorsitzender von FSTS.
Die
Firma AMS sei ein führender Entwickler von Systemen des electronic banking.
Zu ihrem Kundenstock zählten über 350 führende Kreditinstitute
der Welt. Als Aktionäre von FSTS "hätten sie"
("they have": unklar,
ob führende Kreditinstitute oder AMS
)
ein starkes Eigeninteresse daran, ein erfolgreiches System zu entwickeln und auf
dem letzten Stand zu halten, welches ihr Verständnis von Chancen und Risken
des Wettbewerbs anspreche.
TC
stelle die erste Gelegenheit für Anwender dar, die Vorteile des
internationalen EDI voll zu nutzen. Mit dem Angebot eines geschlossenen
Kreislaufs für internationalen Handel mache sich die TC-Technik EDI noch
nicht voll zu Nutze. Die nächste Generation von TC werde als
natürliche Weiterentwicklung von EDI auftreten, für die großen
Unternehmungen und für jene, die ihre Geschäfte auf Offene Rechnung
(auf Kontokorrent-Basis) tätigen.
Man
habe mit zwei führenden Anbietern von EDI Gespräche aufgenommen um
festzustellen, welche Verknüpfungen für die Entwicklung des Produktes
benötigt werden. Während sich die genaue Baubeschreibung von
TC EDI noch in einem frühen Stadium befinde, habe FSTS zwei Produkte
ermittelt, die zu TC passten: Die Vorangekündigte Lieferung = Advanced
Shipping Notice (ASN) und ein System der Logistikverfolgung, das Logistics
Tracking Systems (LTS). Damit könne TC EDI von Kontokorrent-Kunden
für die Lagerverwaltung eingesetzt werden und den Warendurchgang
beschleunigen, sobald die staatlichen Behörden die Zollabfertigung auf EDV
umgestellt hätten.
Bedeutende
Zugangshindernisse für mögliche Konkurrenten: Einzelne Banken,
Märkte oder Länder verfügten nicht über den Verbund von
Systemen oder Hoffnungsmärkten, um so einen geschlossenen Kreislauf von
Handelspartnern zu entwickeln. FSTS habe von Systempartnern
Teilnahmeverpflichtungen erlangt und die Technologie für ein umfassendes
Handelssystem entwickelt, welches die Mitgliederbasis von WTCA und die
Verbindung mit führenden Partnern wirksam einsetze. Manche Kreditinstitute
hätten in die Infrastruktur erheblich investiert für Mechanismen einer
laufenden Handelsfinanzierung, hauptsächlich in die Schnittstelle
Bank/Kunde; sie könnten abgeneigt sein, dies durch neue Systeme zu
ersetzen. Und FSTS besitze das rechtshängige Patent, welches auf der
einzigartigen Prüfeignungsfunktion von TC beruhe. Ihre Führerschaft
werde sie befähigen, der Konkurrenz die Maßstäbe zu
setzen.
Unter
"leistungsfähigere Finanzierung" räumt der BusPlanApril97 die
Möglichkeit einer bloßen Kostenparität für den Importeur
ein und schließt dessen spätere Belastung mit Gebühren für
die Belegkorrektur im neuen System - nach gebührenfreier Startphase
- nicht aus. Konkrete Berechnungen zur Ausweitung und Verbilligung des
Kreditgeschäftes (insbes. der Bereitstellungsprovision) werden nicht
angestellt.
Das Wachstumspotenzial wird,
auf Grundlage der Steigerungsraten im Welthandelsvolumen von 11% pro Jahr seit
1985 bis 1993 und in der Hoffnung auf einen weltweiten Einsatz von TC, generell
und bezogen auf TC-Marktanteile optimistisch eingeschätzt, namentlich
für die steigende Zahl der am internationalen Handel beteiligten SMEs, ohne
sich dabei auf konkretes Zahlenmaterial zu stützen. -
Neue Produkte würden TC für
Händler attraktiv machen. Dazu gehöre die Kreditgewährung an
Lieferanten (bisheriger Standard, ohne TC), um deren Kapitalbedarf bis zum
Zahlungseingang zu decken. Man benötige eine Software, die
Finanztransaktionen für Lieferanten und Käufer automatisch aufeinander
abstimmt, und Unterstützungsprogramme, die Geschäftsfalldaten aus
anderen Systemen auf TC laden.
Dok.
N: Sodann illustriert der BusPlanApril97 die "aktuelle Entwicklung des
Welthandels" an Hand einer für 1994 bis 2000 bloß prognostisch
fortgeführten Kurve, welche die Verlangsamung des Wachstums von 1992 bis
1993 ignoriert und kontinuierlich steil nach oben führt. Daraus wird nicht
erkennbar, wie die SMEs zur Entwicklung beigetragen haben.
Weiters werden die
Finanzierungsinstrumente näher erläutert und ihr Anteil am gesamten
Volumen der Außenhandelsfinanzierung beziffert:
Demnach
würden Geschäfte mit Vorausinkasso in vernachlässigbarer
Größenordnung, mit dokumentärem Inkasso zu 20%, auf offene
Rechnung zu 47,5% und mit Kreditbrief (Letter of Credit), dem bevorzugten
Finanzierungsinstrument von SMEs, zu 32,5% zahlungshalber abgewickelt. Factoring
habe einen noch geringen, aber wachsenden Anteil am Fremdfinanzierungsvolumen im
Welthandel.
SMEs
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
- Geschäftszahl
- RV/1609-W/03
- Stammnummer
- 18680
- Gültig
- 19.09.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF