…Selbst nach den vom Finanzamt herangezogenen Einkommensteuer-Richtlinien sei von einer Nachversteuerung abzusehen, wenn vorerst prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausschieden. Im konkreten Fall habe tatsächlich eine (zum Zeitpunkt der Investition nicht absehbare) "wirtschaftliche" Unbrauchbarkeit der verkauften Wirtschaftsgüter vorgelegen. Mit Bescheid…
Unwägbarkeiten, dh. das Ergebnis negativ beeinflussende Ereignisse, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen und idR keinen Kausalzusammenhang zu einem gewollten Verhalten des Abgabepflichtigen aufweisen, bleiben in diesem Zusammenhang aber grundsätzlich außer Ansatz (vgl. Doralt/Renner, EStG8, § 2 (LVO) Tz 365). Für das Vorliegen einer Gesamtüberschusserzielungsabsicht…
…der Berufungswerber ursprünglich die Absicht gehabt habe, die Vermietung auf Dauer zu betreiben. Aufgrund der in einem Rechtsstreit mit dem Mieter gelegenen Unwägbarkeit und der diversen Streitereien sei er persönlich nicht mehr in der Lage gewesen, die Vermietung fortzusetzen. Laut der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…
…Rede stehenden Autobusse im Jahr 2005 verkauft. Unter dem Druck angespannter Liquidität sowie der Vorgaben des § 3 Abs. 1 BZP-VO war für unser Unternehmen eine Unwägbarkeit gegeben, die zum Verkauf der Autobusse führte. Durch den Verkauf der Autobusse konnten die Vorgaben des § 3 Abs…
…dass für den Bw. eine Unwägbarkeit im Sinne der oben dargestellten Rechtslage vorgelegen wäre: Der Bw. konnte sich vor Erwerb umfassend und hinreichend konkret über die Ausstattung und Leistungsfähigkeit des betreffenden Arbeitsgerätes informieren (was angesichts eines Kaufpreises von rund € 391.000 wohl auch erfolgt…
…nachweisen könne, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, die Prognose einen Gesamtüberschuss innerhalb des absehbaren Zeitraumes ergebe und der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit auf den Eintritt von Unwägbarkeiten zurückzuführen gewesen sei, seien die Verluste anzuerkennen. Es…
…die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der IZP gegeben sind oder nicht. Der Bf. begründet das frühzeitige Ausscheiden seiner Maschinen im Wesentlichen mit dem Vorliegen von nachträglich eingetretenen Unwägbarkeiten: Die Arbeitsmaschinen seien technisch unzulänglich gewesen, es seien zahlreiche Schäden aufgetreten und daher mehrmals Reparaturen erforderlich gewesen…
…bei selbstfahrenden landwirtschaftlichen Maschinen auch nicht ungewöhnlich bzw. durchaus vorhersehbar. Die (wohl auch bloß vermutete) längere Haltbarkeit einer anderen Traktormarke sei keine Unwägbarkeit, welche plötzlich im Nachhinein auftrete und die bisherigen Traktoren für den Betrieb unbrauchbar mache. Dieser Aspekt hätte jedenfalls schon bei der Kaufentscheidung…
…in weiterer Folge zur Unbrauchbarkeit im konkreten Betrieb des Bf. führten. Damit liegt jeweils eine nachträglich eingetretene Unwägbarkeit im Sinne VwGH 24.03.2015, 2013/15/0058, vor und steht daher die Prämie trotz Ausscheidens vor Ablauf der halben Behaltefrist zu. Der Beschwerde ist daher…
…wurden Einnahmen zwischen ATS 127.296,00 und ATS 237.057,00 erzielt. Im Jahre 2000 betrugen die Einnahmen ATS 213.356,00, sodass keine besonderen Unwägbarkeiten, die zu einer Verminderung der Einnahmen geführt haben, erkennbar sind. Die im Juni 1999 übermittelte Prognoserechnung weist im…
…kam es etwa zu einem kontinuierlichen Anstieg der Ausländernächtigungen, wobei dort die Ausländernächtigungen weniger als 10% der Gesamtnächtigungen ausmachen) und andererseits Schwankungen in der Auslastung bei einer Betätigung wie der gegenständlichen keine Unwägbarkeit sind, sondern in der Natur der Sache liegen. Der Spruch der angefochtenen…
…muss. Hat der Steuerpflichtige ursprünglich geplant, die Tätigkeit unbegrenzt oder zumindest bis zum Erzielen eines gesamtpositiven Ergebnisses fortzusetzen und hat sich die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben, so steht dies dem Vorliegen einer Einkunftsquelle nicht entgegen. Genau…
…Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben der Tätigen nach einem solchen Erfolg. Bestehen solche Unwägbarkeiten aber nicht, dann spricht ein Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes für Liebhaberei (vgl. VwGH 25.11.2000…
…Unwägbarkeiten für diese frühzeitige Beendigung der Vermietung lägen nicht vor. Nach Abschluss dieser Prüfung wurden mit 07.10.2020 der nach einer im Jahr 2014 durchgeführten BP vorläufig erlassene Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2012 endgültig mit 0,00 € festgesetzt und die zunächst vorläufig anerkannten Verluste…
…vor Erzielen dieses Gesamterfolges beendet, sei für den abgeschlossenen Zeitraum eine Einkunftsquelle nur dann anzunehmen, wenn Unwägbarkeiten vorliegen. Andernfalls habe der Abgabepflichtige den Nachweis zu führen, dass die Betätigung zumindest bis zum Erreichen eines Gesamtgewinns ausgerichtet war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst…
…unvorhergesehenes, anormales Ereignis im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit, sondern um ein typisches Geschäftsrisiko in diesem Betätigungsbereich. Probleme bei der Suche nach Nachfolgemietern können zwar unter Umständen Unabwägbarkeiten im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit darstellen, jedoch müssen auch diese über das Ausmaß eines gewöhnlichen Leerstandsrisikos hinausgehen. Im…
…die Konkurrenz im Transportgewerbe erhöht werde. Der Hinweis auf die steigende Konkurrenz aus den ehemaligen Oststaaten vermag daher auch keine Unwägbarkeit zu begründen. Im Übrigen hat sich die WTN laut eigenen Angaben bereits Ende 2003 zur Einstellungen der Transportleistungen entschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die…
…dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. Nach Ansicht des UFS ist im konkreten Berufungsfall zunächst abzuklären, ob der Bw. im Vermietungszeitraum…
…Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vorneherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. Bei der Betriebsprüfung war auch aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht festzustellen, dass seitens Frau…
…13.2. im Pkt. 6.2 der LRL seien 3 Jahre von Unwägbarkeiten gekennzeichnet gewesen, weshalb der absehbare Zeitraum für die Prognoserechnung bis Ende des Jahres 2016 reiche. Mit Ablauf des Jahres 2016 mache der Gesamteinnahmenüberschuss € 13.458,07 aus: | | | |…