…Interpretation anstrebt, wird darauf verwiesen, dass die Grenze jeder Interpretation der Wortlaut des Gesetzes ist. Eine Interpretation des Gesetzes, die vermeiden würde, dass ungeachtet eines Gesamtverlustes im Veranlagungsjahr Körperschaftsteuer zu entrichten wäre, scheitert somit am äußersten Wortsinn der hier maßgeblichen Rechtsnormen § 13 Abs. 3 KStG…
…einer verfassungskonformen Interpretation anstrebt, wird darauf verwiesen, dass die Grenze jeder Interpretation der Wortlaut des Gesetzes ist. Eine Interpretation des Gesetzes, die vermeiden würde, dass ungeachtet eines Gesamtverlustes im Veranlagungsjahr Körperschaftsteuer zu entrichten wäre, scheitert somit am äußersten Wortsinn der hier maßgeblichen Rechtsnormen § 13 Abs…
…einer verfassungskonformen Interpretation anstrebt, wird darauf verwiesen, dass die Grenze jeder Interpretation der Wortlaut des Gesetzes ist. Eine Interpretation des Gesetzes, die vermeiden würde, dass ungeachtet eines Gesamtverlustes im Veranlagungsjahr Körperschaftsteuer zu entrichten wäre, scheitert somit am äußersten Wortsinn der hier maßgeblichen Rechtsnormen § 13 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Dr. Christian Haid und Mag. Bruno Sundl im Beisein der Schriftführerin Claudia Schmölzer über die Beschwerden der ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die KRW Zwach…
…wird darauf verwiesen, dass die Grenze jeder Interpretation der Wortlaut des Gesetzes ist. Eine Interpretation des Gesetzes, die vermeiden würde, dass ungeachtet eines Gesamtverlustes im Veranlagungsjahr Körperschaftsteuer zu entrichten wäre, scheitert somit am äußersten Wortsinn der hier maßgeblichen Rechtsnormen § 13 Abs. 3 KStG 1988 iVm…
…Bezug auf diese Vermietung ist bei Berücksichtigung der bisherigen Einnahmen und Ausgaben (2013-2018) und auch bei Einbeziehung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben nach einer Modernisierung bis zum Dezember 2032 und auch bis Dezember 2033 mit einem Gesamtverlust des Bf zu rechnen (Prognoserechnung 2013-2034…
…Die subjektive Gewinnerzielungsabsicht des Bw werde wohl nicht bezweifelt, doch komme es hier auf die objektive Ertragfähigkeit an. Da ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum mit Gesamtverlust vorliege, sei die Annahme von Liebhaberei ( ergänze : nicht entkräftet, sondern) eindeutig bestätigt. Der Bw beantragte Entscheidung über seine Berufung durch die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Erich Radschek, Christian Schuckert und Manfred Obermüller im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des NN, vertreten durch X, vom 29. April 2002 gegen die Bescheide des…
…die Berufung wurde erwogen: 3.1. Aus der streitgegenständlichen Betätigung erzielte der Bw mit Ausnahme eines Jahres nur negative Ergebnisse, die sich bei Aufgabe der Tätigkeit 2001 auf einen Gesamtverlust von - S 1.362.918,00 kumulierten. Dieser bietet Anlass, die zu Grunde liegende Betätigung -…
noch nicht zum Anlass nahm, sein Engagement als gescheitert zu betrachten und dieses sofort zu beenden, ist ihm nicht als unbeirrte Fortführung einer im Rückblick objektiv ertragunfähigen Tätigkeit anzulasten. Immerhin war das Promoting von WTCs nicht ohne Einnahmen geblieben. Auch diesbezügliche Gespräche mit Generaldirektor... und…
…| unbekannt | 1993 | - 226.721,00 | 1994 | - 144.465,00 | 1995 | - 288.259,00 | 1996 | - 90.855,00 | 1997- 2001 | 0,00 | Gesamtverlust | ca. 880.300,00 (°1989 und 1990: "voraussichtlicher Gewinn bzw…
…argumentiert oder sonst erkennbar. Selbst wenn man jedoch die Lohnkosten außer Ansatz lässt, ergibt sich im Betätigungszeitraum - unter Berücksichtigung der USt-Gutschriften - ein Gesamtverlust 1986 bis 1994 von -S 519.440, der durch die Prognose für 1994 bis 1999 aufgrund der nachfolgend aufgezeigten Kalkulationsmängel nicht…
… 200 Abs. 1 BAO vorläufig zu erlassen. Im gegenständlichen Fall ist in den Jahren 1998 - 2000 ein Gesamtverlust in Höhe von 115.520,20 S entstanden. Im Jahr 2001 wurde ein Gewinn in Höhe von 15.683,65 S und im Jahr 2002 ein Gewinn…
…Tz 13 bis 15 des Betriebsprüfungsberichtes vom 5. Mai 2000) und andererseits das seit dem Jahr 1972 mit einem bis einschließlich 1997 erwirtschafteten Gesamtverlust in Höhe von rd. S 3,200.000,00 betriebene Handelsunternehmen (Import und Export kunstgewerblicher Artikel wie Ikonen, Holzschnitzfiguren und Geschenkartikel…
15.6.6.6 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder Rz 1100: Verlegt ein beschränkt steuerpflichtiges ausländisches Gruppenmitglied die Geschäftsleitung in das Inland und wird als doppelansässige Körperschaft unbeschränkt steuerpflichtig, kommt es - wenn die Verlegung nicht zum Jahresende erfolgt - nach allgemeinem Steuerrecht in diesem Kalenderjahr zu zwei…
…zeitweises Leerstehen wegen Mietersuche, etc.) (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 309). 9. War die mit einem "Gesamtverlust" vorzeitig beendete Vermietungstätigkeit von vornherein nur (latent) zeitlich begrenzt geplant, liegt von Beginn an Liebhaberei vor (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 312). 10. Wurde die Vermietungstätigkeit…
…erwarten lässt. Fest steht, dass im gegenständlichen Fall die Gesamtverluste in Höhe von S 724.896,-- aus den Jahren 1987 - 1996 in keinem Verhältnis zu den Provisionseinnahmen/Umsätzen in Höhe von insgesamt S 384.860,00 stehen. Außerdem ist anzuführen, dass die Provisionen in den…
…geltender Rechtslage dann Einkünfte vorliegen, wenn eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. In den Jahren 1991 - 1998 wurde im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ein Gesamtverlust (ohne Berücksichtigung von Aufgabegewinnen) in Höhe von 170.927,- öS erwirtschaftet. Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO…
…einem anderen Grund entbehrlich. Es liegt ein abgeschlossener Tätigkeitszeitraum vor. Die Vermietung wurde im November 1998 begonnen und bereits im Jahr 2000 beendet. Für einen abgeschlossenen Zeitraum ist bei vorliegen eines Gesamtverlustes von Liebhaberei auszugehen, wenn die Tätigkeit aus anderen, insbesondere privaten, Motiven beendet wird…
…2011. Es sei aus dieser Prognoserechnung allerdings nicht ersichtlich, wann mit einem Gesamtüberschuss gerechnet werden könne. Bis zum Jahr 2011 sei ein Gesamtverlust in Höhe von € 21.239,65 erwirtschaftet worden. Weiters hätten die bisherigen Veranlagungen gezeigt, dass die Prognoserechnung nicht eingehalten worden sei…