…der Stundungsantrag einer meritorischen Erledigung zugänglich sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 2012 wurden die Berufungen gegen die Zurückweisungsbescheide vom 11. November 2011 betreffend Mahnung und betreffend Stundungsantrag als unbegründet abgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid betreffend Stundung wurde weiters dahingehend abgeändert, dass die Bezeichnung des Bescheides anstelle…
…Eine analoge Anwendung, wie vom Bw ausgeführt wurde, hat daher nicht zu erfolgen. Da eine Beschwerdemöglichkeit im gegenständlichen Fall zu verneinen ist, war gem. § 156 Abs. 4 iVm § 156 Abs. 1 FinStrG mit Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit vorzugehen. Auf die Einwendungen gegen den Inhalt…
…von € 2.313,80 fest. Die beiden Bescheide wurden in einem Formular verbunden. In der "Rechtsbehelfsbelehrung zu I. und II." führte das Zollamt Wiener Neustadt, Zollstelle Mistelbach, ua. an, dass gegen diese Bescheide "innerhalb eines Monats nach Zustellung beim vorbezeichneten Amt jeweils der Rechtsbehelf…
…aus der Bemessungsgrundlage für 10% ermäßigten Steuersatz ergebende Umsatzsteuerschuld um einen Betrag von 1.370,68 € auf 757,88 € herabgesetzt wird und ein Betrag von 1.370,68 € samt Zinsen seit dem 16. April 2003 an die Beschwerdeführerin [richtig: Berufungswerberin] zurückzuzahlen ist." …
…Fall wurde von einem Beschwerdeführer gegen zwei gesonderte Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien Beschwerden erhoben. Die Beschwerde gegen den Ausweisungbescheid gemäß § 53 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 und die Beschwerde gegen den Bescheid über die Zurückweisung des Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung…
…vor: | a) | die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sie richtet; | b) | die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; | c) | die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; | d) | eine Begründung. Entspricht die Berufung nicht den in…
…20. Jänner 2006 noch im Schriftsatz vom 27. März 2005, in welchem die Berufung begründet wurde, eine Erklärung abgegeben wurde, welche Änderungen beantragt werden. In der nunmehr vor dem Unabhängigen Finanzsenat mit Beschwerde angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 31. März 2006, Zl. a., wies das Zollamt X…
…Absatz 1 BAO muss eine Berufung folgende vier Inhaltserfordernisse enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Entspricht eine Berufung nicht den…
…unmittelbar bevorstehenden Jahresendurlaub ist eine frühere Begründung leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen". Nach Fristerstreckung wurde in der Eingabe vom 20. Jänner 2006 die Begründung, ohne dass darin irgendwelche Anträge gestellt wurden, nachgereicht. In der nunmehr vor dem Unabhängigen Finanzsenat mit Beschwerde angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Datum 13.6.2001 erließ das Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien im Anschluss an eine Umsatzsteuersonderprüfung Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für den Zeitraum 1-8/2000. …
…Begründung zurückgewiesen, dass diese weder darauf gerichtet noch geeignet ist, eine Änderung des Spruches herbeizuführen. Gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 19. Dezember 2002, GZ. RV 329/1-6/02, erhoben die Bw. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2003…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Spruch der oben angeführten Erledigungen vom 7. November 2000 lautet dahingehend, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1997…
…1 Z. 1 BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Die Unzulässigkeit einer Berufung ist unter anderem dann gegeben, wenn sie sich nicht gegen den Spruch eines Bescheides richtet, sondern ausschließlich gegen dessen Begründung. Der…
…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich der Jahre 2003 bis 2005 Verkürzungen an Einkommensteuer in Höhe von € 9.712,44 bewirkt habe. Er habe hiemit Finanzvergehen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des…
…BAO). Mit der Zustellung dieser Ausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gelte die Zustellung an alle an der Feststellung von Einkünften Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs 3 BAO). Der Zustellverfügung des erstinstanzlichen Bescheides haften allerdings folgende Mängel an: 1. Als eine nach § 81…
…wonach eine Umsatzsteuerfestsetzung nur solange erfolgen kann, als nicht ein den Voranmeldungszeitraum beinhaltender Veranlagungsbescheid erlassen wurde (Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage, § 273 Tz. 14). § 274 idF AbgRmRefG findet keine Anwendung, weil im gegenständlichen Verfahren nicht ein Bescheid an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen Bescheides…
…stützt - aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (vgl. VwGH 14.12.1995, 94/15/0003; VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Der Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt, einem Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde…
…hat die Berufung aber nicht wegen Unzulässigkeit (§ 273 Abs. 1 lit. a BAO wegen Fehlens eines Anfechtungsgegenstandes), sondern wegen Verspätung (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO) zurückgewiesen. Solcherart ist aber im Zurückweisungsbescheid eine Feststellung der wirksamen Erlassung des mit der Berufung bekämpften Bescheides zu erblicken…
…hat die Berufung aber nicht wegen Unzulässigkeit (§ 273 Abs. 1 lit. a BAO wegen Fehlens eines Anfechtungsgegenstandes), sondern wegen Verspätung (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO) zurückgewiesen. Solcherart ist aber im Zurückweisungsbescheid eine Feststellung der wirksamen Erlassung des mit der Berufung bekämpften Bescheides zu erblicken…