…Maßnahmen, die auf die Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder die Feststellung von Abgabepflichtigen zumindest im Ergebnis ausgerichtet sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Abgabenbehörde eine nach außen erkennbare Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternehmen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu bewirken (vgl…
…85/15/0323; VwGH 19.2.1998, 97/16/0353). So unterbrechen zB abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährung grundsätzlich nur hinsichtlich jener Abgaben, die Gegenstand der Prüfung sind (vgl. VwGH 11.4.1984, 82/13/0050). Allgemeinen Ermittlungen, die nicht auf einen bestimmten Abgabenanspruch oder auf…
…Prüfungsauftrag und Prüfungsbericht von der Prüfung umfasste Abgaben, zu welchen im Prüfungsbericht jedoch keine expliziten Aussagen getroffen worden sind, zu unterbrechen. Die für die Entscheidung wesentlichen Bestimmungen lauten: § 207 Abs. 1 BAO: Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung…
…welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Gemäß § 323 Abs. 8 zweiter Satz BAO sind auf Abgaben, für die der Abgabenanspruch vor dem 1. Jänner 2002 entsteht, die §§ 212 Abs. 3 sowie 218 Abs. 2 und 6 (jeweils in der Fassung…
…ständiger Lehre und Rechtsprechung, dass abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährung unterbrechende Wirkung haben (vgl. für viele: VwGH 28.2.1995, 95/14/0021). Weiters unterbrechen auch abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsbescheide sind, die Verjährung der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter…
…dass der gegenständliche Bescheid nicht mehr hätte erlassen werden dürfen, da das Recht, die Abgabe festzusetzen bereits verjährt sei. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass seitens des Finanzamtes lediglich ein Vorhalt im November 1993 an die Bw. übermittelt worden sei, sodass die Verjährung mit dem Ablauf…
…der Meinung des FA gebe es keine höchstgerichtliche Rechtsprechung wonach ein Schreiben, das zwar als Bescheid bezeichnet sei, jedoch an eine nichtexistente Personengemeinschaft ausgestellt worden sei für eine andere Person Unterbrechungswirkung zeitigen solle. Nicht jedes falsche Schriftstück führe auch schon zu einer Unterbrechung der Verjährung…
…Maßnahmen, die die Prüfung der Voraussetzungen für eine Veranlagung zur Umsatzsteuer zum Gegenstand hatten (Vergabe einer Steuernummer, Nachschau) und geeignet gewesen wären, den Ablauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen, setzte das Finanzamt erst auf Grund der am 12. April 2001 eingebrachten Umsatzsteuererklärungen samt Regelbesteuerungsantrag. Es konnte…
…Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Im vorliegenden Berufungsfall ist der Abgabenanspruch gegenüber dem Berufungswerber durch den auf §§ 9 und 80 gestützten Haftungsbescheid vom 18.Februar…
…in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährung neu zu laufen. Gem. § 9 Abs. 1 KO wird durch die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegenüber dem Gesamtschuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des Tages zu…
…95/14/0036), dass Grundlagenbescheide (§ 188 BAO), die eindeutig auf die Geltendmachung von bestimmten Abgabenansprüchen gerichtet sind, die Verjährung dieser Abgaben (zB Einkommensteuer der Beteiligten) auch dann unterbrechen, wenn sie nicht vom für die Abgabenerhebung örtlich zuständigen Finanzamt erlassen wurden (vgl. Ritz, RdW 1995, 203)…
…in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, beginnt. Gemäß § 209 Abs. 1 BAO wird die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist…
…Gebühren und Verkehrsteuern bei einer anderen inländischen Abgabenbehörde eine Unterbrechungs-handlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO darstellt. Im gegenständlichen Fall war somit die Festsetzung der Grunderwerbsteuer innerhalb offener Verjährungsfrist erfolgt, weshalb der Berufung auf Grund der dargestellten Sach- und Rechtslage ein Erfolg zu…
…anzuwenden. Der Grundsatz, wonach bei Gesamtschuldverhältnissen Unterbrechungshandlungen gegen alle Gesamtschuldner wirken, gelte nach einhelliger Rechtsprechung nicht für eindeutig gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Maßnahmen. Da die in der Berufungsvorentscheidung angeführten Amtshandlungen ausschließlich gegen den Hauptschuldner gerichtet seien, würden diese keine Unterbrechung der Verjährungsfrist gegenüber dem Bw…
…anzuwenden. Der Grundsatz, wonach bei Gesamtschuldverhältnissen Unterbrechungshandlungen gegen alle Gesamtschuldner wirken, gelte nach einhelliger Rechtsprechung nicht für eindeutig gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Maßnahmen. Da die in der Berufungsvorentscheidung angeführten Amtshandlungen ausschließlich gegen den Hauptschuldner gerichtet seien, würden diese keine Unterbrechung der Verjährungsfrist gegenüber dem Bw…
…Nr. 57/2004 wird die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Gemäß …
…Verjährungsfrist betreffend eine Abgabe, die vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern zu erheben ist, NICHT iSd § 209 Abs. 1 BAO unterbricht. Die argumentierte, von der GroßBP durchgeführte Prüfung stellte insofern im Berufungsfall keine Prüfung durch eine sachlich zuständige Behörde dar und bewirkte damit keine Unterbrechung…
…lit. d BAO keinesfalls vor dem Zeitpunkt der Erlassung des vorläufigen Abgabenbescheides beginnen kann. Im Falle eines zu Unrecht erlassenen vorläufigen Abgabenbescheides, der keine tatsächliche Ungewissheit im Sinne des § 200 BAO benennt und dennoch unbekämpft geblieben und in Rechtskraft erwachsen ist, beginnt die Verjährung gem…
…der Abgabe. Die Verjährung fälliger Abgaben wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Bescheides gemäß §§ 201 und 202 unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Verjährung…
…Jänner 2005 ausgedehnt worden ist. Mangels eines gültigen Prüfungsauftrags betreffend der Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1994 zum Stichtag 31. Dezember 2004 konnte die abgabenbehördliche Prüfung die Unterbrechung der Verjährung der Abgaben nicht bewirken, weshalb der Berufung, soweit sie die Einkommensteuer für die Jahre…