RIS AI
1 805 Treffer300 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3393-W/02Vorbereitungszeiten für Wiederholungsprüfungen sind bei erfolgtem Prüfungsantritt - unabhängig vom Prüfungserfolg - Zeiten der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…Der Bezug der Familienbeihilfe durch die Bw. erfolgte für den Zeitraum Juli bis September 2000 zu Recht. Zum nächstmöglichen Reifeprüfungstermin im Februar 2001 ist der Sohn nicht mehr angetreten, weil er bereits seinen Präsenzdienst leistete. Bei Unterbrechung der Ausbildung wegen der Ableistung des Präsenzdienstes zwar…

UFSW RV/2847-W/12Ende der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…Ableistung nach Eintritt der Volljährigkeit erfolgt, auf die vorgesehene Studienzeit dann nicht anzurechnen, wenn in dieser Zeit eine Fortsetzung vorliegt. Die vorgesehene Studienzeit verlängert sich daher um jene Monate, in denen für einen (einer) zur Fortsetzung gemeldeten Studierenden wegen der Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungs…

UFSW RV/0630-W/11Kein Familienbeihilfenanspruch während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…eine Unterbrechung der Ausbildung eines volljährigen Kindes darstellt und andererseits während der Dauer dieses Dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht (sh. VwGH 21.9.2006, 2004/15/0103). Gemeinsames Element dieser Bestimmungen ist, dass ein Anspruch normiert wird, der aber durch die Ableistung des Präsenz…

UFSW RV/0934-W/111) Zurückweisung einer Berufung als verspätet 2) Kein Familienbeihilfenanspruch während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz(Zivil)dienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Regelung stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…für den Gesetzgeber stelle der Präsenzdienst eine Unterberechung der Ausbildung dar. Solches lasse sich aus dem FLAG keinesfalls entnehmen. Dadurch habe das Finanzamt wegen einer falschen Rechtsauffassung seine Ermittlungspflichten verkannt. Selbst wenn das Gesetz die Vermutung ausspräche, während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes sei…

UFSW RV/2447-W/06Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2006

…der hier maßgeblichen Gesetzesstelle hätte einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedurft." Im Erkenntnis vom 22.10.1997, 96/13/0060, hat der Verwaltungsgerichtshof - hier zum Präsenzdienst - folgende Aussagen getroffen: Dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung jeder Ausbildung des…

UFSW RV/2054-W/10Kein Familienbeihilfenanspruch während des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz(Zivil)dienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Regelung stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes…

UFSW RV/0584-W/08Die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes beseitigt den Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz(Zivil)dienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Regelung stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes…

UFSF RV/0228-F/08Wurde der Zivildienst vor Vollendung des 26. Lebensjahres geleistet und befindet sich das Kind tatsächlich in dem Monat, in dem es das 26. Lebensjahr vollendet, in Berufsausbildung, wird gemäß § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 die Familienbeihilfe unter den allgemeinen Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben (§ 2 Abs 1 lit g) und zwar für die Monate nach Ableistung des Präsenzdienstes, sofern sie sich in diesen Monaten tatsächlich in Berufsausbildung befinden. Wurde der Präsenzdienst davor geleistet, wenn sie sich…

UFSW RV/0635-W/07Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung, wenn innerhalb von drei Monaten der Präsenzdienst angetreten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…Der Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 knüpft an die Tatbestandsvoraussetzung "Berufsausbildung", die vom volljährigen Kind begonnen oder fortgesetzt werden soll; in dieser Bestimmung wird, wie oben bereits gesagt, ein Anspruch normiert, wobei die Ableistung des Präsenzdienstes eine Unterbrechung der Ausbildung des…

UFSL RV/0494-L/05Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung), wenn das Kind während dieser Zeit Präsenzdienst leistet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…der Bw. am 6.April 2005 die Lehrabschluss-prüfung abgelegt und somit die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Im selben Monat (am 4. April 2005) hat er den Präsenzdienst angetreten. Dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung jeder Ausbildung des…

UFSW RV/1842-W/02Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…941/77), wonach die Ableistung des Präsenzdienstes keine Berufsausbildung darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof in der Folge mehrfach ausgesprochen, dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des Familienlastenausgleichsgesetzes (jedenfalls) eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstelle, die während dieser Zeit den Anspruch auf…

UFSL RV/0869-L/07Keine Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe, wenn der Präsenzdienst aus gesundheitlichen Gründen nur fünf Tage dauert und die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) erst rund zwei Jahre nach Leistung dieses (verkürzten) Präsenzdienstes begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…dem oben näher ausgeführten Gesetzteszweck für eine anpruchsverlängernde Wirkung eine Mindestdauer des tatsächlich geleisteten Präsenzdienstes in einem Ausmaß notwendig ist, der in der Regel die Unterbrechung einer bereits laufenden oder die Verzögerung des Beginnes einer Ausbildung im Ausmaß von einem Jahr (bei nach Semestern gegliederten…

UFSG RV/0214-G/08Der Besuch einer Musikschule und eines Universitätslehrganges als außerordentlicher Studierender ist keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…FLAG 1967 befunden hat. Dazu ist vorweg fest zu halten, dass während der Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die Ableistung dieses Dienstes eine Unterbrechung einer allfälligen Ausbildung des Kindes darstellt (vgl. dazu insbesondere VwGH 21.9.2006…

UFSI RV/0705-I/12Keine Familienbeihilfe während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht und andererseits die Ableistung dieser Dienste eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt (vgl. VwGH 21.09.2006, 2004/15/0103). Die strittige Frage, ob der beihilfenschädliche Tatbestand bei gleichzeitiger Erfüllung der hier in Rede stehenden Anspruchsvoraussetzungen der Berufsausbildung nach …

UFSS RV/0054-S/07Kein Familienbeihilfenanspruch während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes für den Gesetzgeber eine beihilfenschädliche Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt." Laut ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung steht außer Zweifel, dass für die Zeit ab Eintritt des Präsenzdienstes generell kein Anspruch auf Familienbeihife samt Kinderabsetzbeträgen besteht, da davon auszugehen ist, dass der…

UFSW RV/0547-W/06Unterbrechung der Berufsausbildung während der Ableistung des Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…der hier maßgeblichen Gesetzesstelle hätte einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedurft." Im Erkenntnis vom 22.10.1997, 96/13/0060, hat der Verwaltungsgerichtshof - hier zum Präsenzdienst folgende Aussagen getroffen: Dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung jeder Ausbildung des…

UFSK RV/0487-K/06Auch eine verkürzte Zivildienstableistung vermag im Einzelfall ein Tatbestandselement darzustellen, welches die Verlängerung des Familienbeihilfenanspruch über das 26. Lebensjahr hinaus rechtfertigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…ist den Tatbeständen des § 2 Abs. 1 lit. d, e, f und g FLAG 1967 klar zu entnehmen, dass einerseits die Ableistung des Zivil(Präsenz)dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung eines volljährigen Kindes darstellt und andererseits während der Dauer bzw. Leistung des Dienstes kein Anspruch…

UFSG RV/0113-G/03Keine Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag während Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Dass die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber des Familienlastenausgleichsgesetzes eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt, die während dieser Zeit den Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht nur in seinem Erkenntnis vom 9. Juni 1978…

UFSS RV/0150-S/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind, das sich ständig im Ausland aufhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 2/2

…den Gesetzgeber die Ableistung des Präsenzdienstes eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt. Im Erkenntnis vom 28.5.2008, 2007/15/0068, führte der Gerichtshof unter Hinweis auf seine in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung aus, dass die Ableistung des Präsenzdienstes nicht als Ausbildung für einen…