…deren Befragung unter dem Aspekt der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung durch den Senat entscheidende Bedeutung zukommen wird. Im Finanzstrafverfahren gegen seine Ehegattin hat sich FF - siehe oben - der Aussage entschlagen. Dem Berufungssenat ist jedoch nunmehr bekannt geworden, dass gegen FF beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster…
…Waren nicht gekommen sei, behauptet nicht einmal der Bf. Zum Vorwurf des Einsatzes "geheimer" Beweismittel: Im Verfahren in Abgabensachen und im Verwaltungsverfahren - anders als im gerichtlichen Strafverfahren und im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht. Die Abgabenbehörde kann auch…
…Y. nach der Lage des Falles aus Gründen der Verfahrensökonomie und zur Verstärkung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als berechtigt und zweckmäßig. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG verfügt daher der Unabhängige Finanzsenat die Aufhebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Wien…
…der steuerliche Vertreter von DI.St. erstmalig die Vernehmung des Zeugen Ing.K.R.. Anlässlich der telefonischen Verständigung des Zeugen vom Verhandlungstermin gab dieser bekannt zu diesem Zeitpunkt ortsabwesend zu sein, so dass die Vernehmung telefonisch erfolgte. In der Bundesabgabenordnung wird keine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme…
…an sich auch eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht erforderlich, da im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren eine grundsätzliche Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht vorgesehen ist. Soweit als Beweismittel lediglich die Einsichtnahme in schriftliche Unterlagen bzw. Aussagen der Beschuldigten zur Verfügung stehen, wäre eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfindung für das später…
…erstinstanzliche Entscheidung auf Grund des Umstandes einer fehlenden vollständigen unmittelbaren Beweisaufnahme sowie auf Grund der Tatsache, dass eine Entscheidungsfällung vor Eintritt der Rechtskraft im korrespondierenden Abgabenverfahren stattgefunden hat, nicht mit Mangelhaftigkeit belastet ist. Eine zwingende Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist dem Finanzstrafverfahren fremd (vergleiche Dorazil-Harbich…
…würden Name und Anschrift der Empfänger nicht mit den in den Anmeldungen erklärten UlD übereinstimmen. Dieser Mangel an Übereinstimmung sei auch in den vorgelegten Speditionsbescheinigungen nicht behoben, wodurch die tatsächlichen Empfänger noch immer nicht nachgewiesen seien. Eine Empfangsbestätigung mit Datum (Unmittelbarkeit) der Übernahme des Empfängers…
…Parteiengehör ergibt sich kein Anspruch der Partei (im gegenständlichen Verfahren des Bw.) auf persönliche Anwesenheit einer Beweisaufnahme sowie kein Recht auf Befragung von Zeugen. Im Abgabenverfahren besteht nicht die Verpflichtung zur Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 183 BAO). Im Übrigen ist hinzuzufügen, dass der Bw. zweimal persönlich…
…in der Berufungsverhandlung vom Verteidiger gestellten Antrag, den Zeugen R nochmals zum selben Beweisthema zu befragen, obwohl dieser bereits am 8. November 2002 vor dem Spruchsenat ausführlich einvernommen worden ist, war - unter Verweis auf die diesbezügliche Gesetzeslage nach § 158 FinStrG, wonach die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahmen…
…diesen Befragungen der steuerliche Vertreter der Bw. nicht verständigt und beigezogen wurde, zumal eine derartige Vorgangsweise in der BAO nicht vorgesehen ist. Die BAO sieht auch keine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensgrundsatz vor. Sämtliche Beweisergebnisse wurden der Bw zur Kenntnis gebracht und damit der Wahrung…
…der Finanzverwaltung nicht in der Lage sein sollten, sachdienliche Fragen zu stellen und die Antworten ordnungsgemäß wiederzugeben, findet sich kein Anhaltspunkt. Hier werden vom rechtsfreundlichen Vertreter allgemeine Behauptungen in den Raum gestellt, ohne konkrete Aussagen zu treffen. Auch im Berufungsverfahren ist eine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme…
…diesen Befragungen der steuerliche Vertreter der Bw. nicht verständigt und beigezogen wurde, zumal eine derartige Vorgangsweise in der BAO nicht vorgesehen ist. Die BAO sieht auch keine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensgrundsatz vor. Sämtliche Beweisergebnisse wurden der Bw zur Kenntnis gebracht und damit der Wahrung…
…diesen Befragungen der steuerliche Vertreter der Bw. nicht verständigt und beigezogen wurde, zumal eine derartige Vorgangsweise in der BAO nicht vorgesehen ist. Die BAO sieht auch keine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensgrundsatz vor. Sämtliche Beweisergebnisse wurden der Bw zur Kenntnis gebracht und damit der Wahrung…
…eingebrachte Beschwerde. Der VwGH hat die Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates mit Erkenntnis vom 25. März 2004, Zl. 2003/16/0101, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Demnach hätte der unabhängige Finanzsenat die im Verfahren gestellten Beweisanträge, ohne das Ergebnis der Beweisaufnahme in unzulässiger Weise…
…damit ein allenfalls widersprüchliches oder miteinander im Gegensatz stehendes Vorbringen der Eheleute HS und US sowie des Steuerberaters Mag. L unter dem Aspekt der Unmittelbarkeit einer Beweisaufnahme beweiswürdigend in verfahrensökonomischer Weise einer finanzstrafrechtlichen Bewertung unterzogen werden kann. Eine getrennte Verfahrensführung gegen HS und US wird…
…Beobachtungsstandorte öffentliche Straßen (Gehsteige). Wenn der Berufungsführer meint, dass der Grundsatz der Unmittelbarkeit einzuhalten ist, so ist er darauf hinzuweisen, dass im Abgabenverfahren eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht erforderlich ist. Das sogenannte Überwachungsprotokoll enthält das Datum und die Uhrzeit der Beobachtungen sowie den Inhalt der Beobachtungen…
… Von einer P.V. wird abgesehen, da im gegenständlichen Verfahren der Grundsatz der Unmittelbarkeit nicht gilt. Ihrem Mandanten steht es aber frei ebenfalls binnen drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zu den von Ihnen geltend gemachten Beweisthemen sowie auch zu allfälligen anderen das Verfahren betreffenden…
…im gegenständlichen Fall auf Grund der Angaben in der Steuererklärung zweifellos noch erforderlichen - Ermittlungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen hat. Zum anderen geht der Gesetzgeber mit der Regelung des § 279 Abs. 2 BAO erkennbar davon aus, dass eine Beweisaufnahme vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz nur…
…Von der Aufnahme beantragter Beweise ist abzusehen, wenn die unter Beweis zu stellenden Tatsachen als richtig anerkannt werden oder unerheblich sind, wenn die Beweisaufnahme mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand verbunden wäre, es sei denn, dass die Partei sich zur Tragung der Kosten bereit erklärt und für diese…
…in den KG T und P zugrunde gelegt. Aufgrund der bereits eingetretenen Rechtskraft hätten neuerliche Beweisaufnahmen nicht zu einer Änderung des angefochtenen Bescheides führen können. Zum anderen ist festzuhalten, dass die "Bodenschätzung" von Bediensteten der Finanzverwaltung durchgeführt wird, die aufgrund ihrer Ausbildung und jahrelangen Tätigkeit…