…deren Befragung unter dem Aspekt der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung durch den Senat entscheidende Bedeutung zukommen wird. Im Finanzstrafverfahren gegen seine Ehegattin hat sich FF - siehe oben - der Aussage entschlagen. Dem Berufungssenat ist jedoch nunmehr bekannt geworden, dass gegen FF beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (vgl VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (vgl VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht…
…Waren nicht gekommen sei, behauptet nicht einmal der Bf. Zum Vorwurf des Einsatzes "geheimer" Beweismittel: Im Verfahren in Abgabensachen und im Verwaltungsverfahren - anders als im gerichtlichen Strafverfahren und im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht. Die Abgabenbehörde kann auch…
…Y. nach der Lage des Falles aus Gründen der Verfahrensökonomie und zur Verstärkung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als berechtigt und zweckmäßig. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG verfügt daher der Unabhängige Finanzsenat die Aufhebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Wien…
…der steuerliche Vertreter von DI.St. erstmalig die Vernehmung des Zeugen Ing.K.R.. Anlässlich der telefonischen Verständigung des Zeugen vom Verhandlungstermin gab dieser bekannt zu diesem Zeitpunkt ortsabwesend zu sein, so dass die Vernehmung telefonisch erfolgte. In der Bundesabgabenordnung wird keine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme…
…1986, 214) Im Verfahren in Abgabensachen und im Verwaltungsverfahren - anders als im gerichtlichen Strafverfahren und im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht. Die Abgabenbehörde kann auch Aussagen vor Gerichten, vor anderen Verwaltungsbehörden, vor Dienststellen der Polizei und der Gendarmerie…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht…
…1995, 611). Im Verfahren in Abgabensachen und im Verwaltungsverfahren - anders als im gerichtlichen Strafverfahren und im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht. Die Abgabenbehörde kann auch Aussagen vor Gerichten, vor anderen Verwaltungsbehörden, vor Dienststellen der Polizei und der Gendarmerie…
…17/0320 Im Verfahren in Abgabensachen und im Verwaltungsverfahren - anders als im gerichtlichen Strafverfahren und im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht. Die Abgabenbehörde kann auch Aussagen vor Gerichten, vor anderen Verwaltungsbehörden, vor Dienststellen der Polizei und der Gendarmerie…
…an sich auch eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht erforderlich, da im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren eine grundsätzliche Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht vorgesehen ist. Soweit als Beweismittel lediglich die Einsichtnahme in schriftliche Unterlagen bzw. Aussagen der Beschuldigten zur Verfügung stehen, wäre eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfindung für das später…
…erstinstanzliche Entscheidung auf Grund des Umstandes einer fehlenden vollständigen unmittelbaren Beweisaufnahme sowie auf Grund der Tatsache, dass eine Entscheidungsfällung vor Eintritt der Rechtskraft im korrespondierenden Abgabenverfahren stattgefunden hat, nicht mit Mangelhaftigkeit belastet ist. Eine zwingende Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist dem Finanzstrafverfahren fremd (vergleiche Dorazil-Harbich…
…würden Name und Anschrift der Empfänger nicht mit den in den Anmeldungen erklärten UlD übereinstimmen. Dieser Mangel an Übereinstimmung sei auch in den vorgelegten Speditionsbescheinigungen nicht behoben, wodurch die tatsächlichen Empfänger noch immer nicht nachgewiesen seien. Eine Empfangsbestätigung mit Datum (Unmittelbarkeit) der Übernahme des Empfängers…
…Parteiengehör ergibt sich kein Anspruch der Partei (im gegenständlichen Verfahren des Bw.) auf persönliche Anwesenheit einer Beweisaufnahme sowie kein Recht auf Befragung von Zeugen. Im Abgabenverfahren besteht nicht die Verpflichtung zur Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 183 BAO). Im Übrigen ist hinzuzufügen, dass der Bw. zweimal persönlich…
…in der Berufungsverhandlung vom Verteidiger gestellten Antrag, den Zeugen R nochmals zum selben Beweisthema zu befragen, obwohl dieser bereits am 8. November 2002 vor dem Spruchsenat ausführlich einvernommen worden ist, war - unter Verweis auf die diesbezügliche Gesetzeslage nach § 158 FinStrG, wonach die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahmen…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht…
…Das Beweisverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199). Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht…