Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, y, vertreten durch Peter Weinmar, 1080 Wien, Lerchengasse 18, vom 20. Januar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 17. November 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie 2002 gemäß § 108e EStG 1988 entschieden: Die Berufung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Schaufler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (Alexander in Witte, Kommentar Zollkodex, 3…
…tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf. wegen Unklarheiten im Hinblick auf die Höhe des, im Schlussbericht des Hauptzollamtes…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…werden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen u.a. vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041). Im vorliegenden Fall wurde Unklarheit geschaffen, indem zum Einen die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide und die Sachbescheide vom 9.1.2007 im Kopf gleich bezeichnet wurden, nämlich als "Einkommensteuerbescheid 2003" bzw…
…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Instanz aufgehoben worden ist. Im Hinblick auf die aufgezeigten Unklarheiten bei der Zollwertermittlung und insbesondere auch in Anbetracht des Umstandes, dass der für das Jahr 1996 errechnete Faktor ohne entsprechende Begründung auch der Berechnung für…
…ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24.5.1991, 89/16/0068). Grundsätzlich ist sohin in Fällen der Unklarheit, was Gegenstand der Schenkung ist, der Wille der vertragsschließenden Parteien von Bedeutung, wobei aber dann…
…Bf. zum Zeitpunkt der Vorschreibung bestanden hat. Die diesbezügliche Unklarheit bzw. Unvollständigkeit des dazu festgestellten Sachverhaltes lassen Ungewissheiten an der Richtigkeit der buchmäßigen Erfassung bestehen, die im übrigen nach Ansicht der Rechtsbehelfbehörde durch eine Einschaltung der Finanzstrafbehörde wahrscheinlich zeitnäher zu beseitigen gewesen wären (siehe dazu …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. Oktober 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK…
…für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken. Dem Aussetzungsantrag liegt im Beschwerdefall ein Abgabenverfahren zu Grunde, worin gegenüber dem Bf…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…verbundenen Wiederaufnahmsbescheide (somit die Verfahrensbescheide) betraf. Nach dem maßgebenden Inhalt der Berufung erscheint somit unklar, welche Bescheide der Berufungswerber tatsächlich bekämpfen wollte. Da solcherart eine nicht beseitigte Unklarheit bei der Bezeichnung der mit Berufung bekämpften Bescheide (Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 lit. a BAO) vorlag…
…steuerlichen Vertreter der Bw. ist beizupflichten, wenn er argumentiert, dass es Sache des Finanzamtes gewesen wäre, die bestehende Unklarheit (Angabe von drei pensionsauszahlenden Stellen, aber nur zwei der Abgabenbehörde I. Instanz vorliegende Lohnzettel), etwa durch Anfragen bei der X- und der Y-Versicherungsanstalt, zu beseitigen…
…jedoch mit ausreichender Deutlichkeit der diesbezüglichen Begründung des Bescheides. Spruch und Begründung bilden insoweit eine Einheit, als für die Ermittlung des Sinnes eines Bescheides auch die Begründung heranzuziehen ist, insbesondere wenn wegen Unklarheit des Spruches an seinem Inhalt Zweifel bestehen (z.B. VfGH 17. 6…
Der steuerliche Vertreter hat Unklarheiten im Hinblick auf die Höhe des Verkürzungsprozentsatzes angemerkt (waren es 45% oder 50% oder ein Drittel?). Bei Untersuchung des scheinbar widersprüchlichen Sachverhaltes ergibt sich: Der Verkürzungsprozentsatz betrug in den einzelnen Getränkesparten der Lokale laut EPROM (zumeist) 50%. Durch die Mengenverkürzung…
…der Rechnungslegung im Innenverhältnis zwischen den Vertragspartnern, und sei es durch Ausstellung einer berichtigten Rechnung, beheben lassen. Die Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers (zB wie im Berufungsfall bei Unklarheit darüber, wer tatsächlich "liefernder Unternehmer" war), ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem…