Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, y, vertreten durch Peter Weinmar, 1080 Wien, Lerchengasse 18, vom 20. Januar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 17. November 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie 2002 gemäß § 108e EStG 1988 entschieden: Die Berufung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Schaufler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…Zuordnung der Zahlung erlauben, legt der erkennende Richter die gesetzliche Tilgungsregel des § 1416 ABGB zugrunde, wonach bei Unklarheiten in der Willensmeinung zuerst die Zinsen und erst dann fällige Forderungen als abgedeckt gelten (vgl. auch UFS 12.12.2013, RV/0116-K/10; VwGH 22.12…
weitere GZ. RM/5300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Pensionist und Autohändler, dzt. Justizanstalt XXX, vertreten durch Dr. Franz Xaver Berndorfer, Rechtsanwalt, Lüfteneggerstraße 12, 4020 Linz, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.06.2012 I. den Beschluss gefasst: Die Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2003 (Sachbescheid) wird gemäß § 261 Abs. 2…
…der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (Alexander in Witte, Kommentar Zollkodex, 3…
…tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf. wegen Unklarheiten im Hinblick auf die Höhe des, im Schlussbericht des Hauptzollamtes…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…werden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen u.a. vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041). Im vorliegenden Fall wurde Unklarheit geschaffen, indem zum Einen die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide und die Sachbescheide vom 9.1.2007 im Kopf gleich bezeichnet wurden, nämlich als "Einkommensteuerbescheid 2003" bzw…
…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Instanz aufgehoben worden ist. Im Hinblick auf die aufgezeigten Unklarheiten bei der Zollwertermittlung und insbesondere auch in Anbetracht des Umstandes, dass der für das Jahr 1996 errechnete Faktor ohne entsprechende Begründung auch der Berechnung für…
…ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24.5.1991, 89/16/0068). Grundsätzlich ist sohin in Fällen der Unklarheit, was Gegenstand der Schenkung ist, der Wille der vertragsschließenden Parteien von Bedeutung, wobei aber dann…
…Bf. zum Zeitpunkt der Vorschreibung bestanden hat. Die diesbezügliche Unklarheit bzw. Unvollständigkeit des dazu festgestellten Sachverhaltes lassen Ungewissheiten an der Richtigkeit der buchmäßigen Erfassung bestehen, die im übrigen nach Ansicht der Rechtsbehelfbehörde durch eine Einschaltung der Finanzstrafbehörde wahrscheinlich zeitnäher zu beseitigen gewesen wären (siehe dazu …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. Oktober 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK…
…für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken. Dem Aussetzungsantrag liegt im Beschwerdefall ein Abgabenverfahren zu Grunde, worin gegenüber dem Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache OEG, Adresse1, gemäß § 81 BAO vertreten durch Gesellschafter2, Adresse2, über die Beschwerde vom 11.6.2019 (Eingangsdatum) gegen den Abrechnungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 29.5.2019 zu…
…eine Gewährung von Familienbeihilfe nicht schon deshalb erfolgen kann, wenn trotz dreier ausführlich begründeter Gutachten mangels entsprechender Unterlagen nach wie vor Unklarheiten über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Unterhaltsunfähigkeit bestehen. Da der Sachwalter bereits alle relevanten Unterlagen auch aus dem Gerichtsakt vorgelegt hat, ist nicht ersichtlich…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…