…dass eine Einhebung der Abgabenschuldigkeiten prinzipiell möglich wäre. Dahingehend hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (z.B. VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033) dargetan, dass bei Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO nicht vorliegt. Der Bw. hat nun selbst dargetan…
…angemessenen Betrages für die Hausmeisterwohnung nicht den geltenden unpfändbaren Freibetrag, die Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist. Es kann daher keine persönliche Unbilligkeit vorliegen, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen…
…wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. Demnach bezieht der Bw. Sozialhilfe in Höhe von monatlich ca. € 400,00 und verfügt weiters über kein pfändbares Vermögen. Bei dieser Sachlage sind die Abgabenschulden derzeit uneinbringlich. Im Falle einer Uneinbringlichkeit liegt jedoch keine Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des …
…kein weiteres Vermögen. Aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen Situation der Bw. ist mangels laufender Einkünfte und der Überbelastung des vorhandenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens von einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auszugehen. Mangels tatsächlicher Möglichkeit einer Abgabeneinbringung liegt daher eine persönliche Unbilligkeit in Form einer Existenzgefährdung oder in…
…nach der Lage des Falles keine Berücksichtigung mehr finden. Laut Berufungsvorbringen ist der Bw. nicht in der Lage, die noch restlichen Abgabenschuldigkeiten zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.5.2001, 2001/13/0033) liegt bei einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine persönliche Unbilligkeit…
…Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes bei der Primärschuldnerin entstanden. In der dagegen form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass ein Betrag für die Kapitalertragsteuer in Höhe von € 4.925,14 gefordert werde, der auch von der GmbH nicht geschuldet werde. Laut Kontoauszug des…
…1 EO unpfändbar. Verwertbares Vermögen ist laut Aktenlage nicht vorhanden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.5.2001, 2001/13/0033) liegt bei - der im gegenständlichen Fall gegebenen - Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO…
…die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Durch die Eröffnung des Konkursverfahrens per 22. Dezember 2005 wäre die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes bei der Gesellschaft entstanden. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 21. Juni 2006 wurde der über das Vermögen der K-GmbH eröffnete Konkurs nach…
…und Bw nicht oder nur sehr eingeschränkt besteht, ist von der derzeitigen Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auszugehen. Kann es aber infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw kommen, liegt eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung nicht vor…
…Verwertbares Vermögen ist laut Aktenlage nicht vorhanden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.5.2001, 2001/13/0033) liegt bei - der im gegenständlichen Fall gegebenen - Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO jedoch nicht vor…
…Bestreitung seines Unterhaltes nur mehr der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension verbleibt, zweifellos in einer wirtschaftlichen Notlage. Tritt zu einer solchen finanziellen Notlage eine im Hinblick auf die Höhe des Abgabenrückstandes gegebene Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten hinzu, indiziert dies eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung (vgl. Stoll, BAO-Kommentar…
…Widerspruches des WF mit Bescheid vom 14. August 1998 wieder aufgehoben werden müssen. Der vorhandene Hausrat sei gemäß § 29 Z 1 AbgEO unpfändbar. Der Bw. besitze auch keinerlei Geldforderungen gegen Dritte oder sonstiges Finanzvermögen, sodass auch diesbezüglich nichts Pfändbares vorhanden sei. Diese Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes…
…rund drei Jahre in Anspruch genommen hätte. Der Gefahr einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auf Grund gewährter Zahlungserleichterung war nach erstinstanzlicher Ansicht offensichtlich daher nur durch Bewilligung höherer als der beantragten Raten und einem zwangsläufig damit verkürzten Tilgungszeitraum zu begegnen. An dieser Entscheidungsfindung änderte auch nichts…
…Widerspruches des WF mit Bescheid vom 14. August 1998 wieder aufgehoben werden müssen. Der vorhandene Hausrat sei gemäß § 29 Z 1 AbgEO unpfändbar. Der Dw. besitze auch keinerlei Geldforderungen gegen Dritte oder sonstiges Finanzvermögen, sodass auch diesbezüglich nichts Pfändbares vorhanden sei. Diese Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes…
…der Abgabenbehörde erster Instanz vom 24. Mai 2011 wurde der Berufungswerber (Bw.) aufgefordert, für den Fall der Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes am Abgabenkonto der Fa. C-GmbH in Höhe von € 13.927,47 zum Zwecke der Vermeidung einer Haftung gemäß § 9 BAO den Nachweis zu…
…die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Durch das abgeschlossene Konkursverfahren sei der Abgabenrückstand bei der Firma uneinbringlich geworden. Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der GmbH sei die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes bei der Primärschuldnerin entstanden. In der gegen diesen Bescheid form- und fristgerecht eingebrachten…
…werden können, nicht anzulasten. Im betrachteten Zeitraum habe es durch den Geschäftsführer auch keine andere Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten gegeben, die für die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes ursächlich gewesen wäre. Da jedoch nur die Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Haftung nach § 9 BAO führen könne, seien…
…werden können, nicht anzulasten. Im betrachteten Zeitraum habe es durch den Geschäftsführer auch keine andere Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten gegeben, die für die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes ursächlich gewesen wäre. Da jedoch nur die Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Haftung nach § 9 BAO führen könne, seien…
…Freibetrag im Sinne des § 291 a EO (Unterhaltsexistenzminimum laut Existenzminimumverordnung Stand 1. Jänner 2006) entspricht, ist im Lichte dieser Verfahrensergebnisse für den gegenwärtigen Entscheidungszeitpunkt daher von der Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes beim Berufungswerber auszugehen. Da es im Berufungsfall wegen festgestellter Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes überhaupt zu keinen…
…Überdies wurde im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens kein Vermögen der Bw. zur Verteilung gebracht, obwohl der Verstorbene Geschäftsführer auch Alleineigentümer der Bw. war. Zudem haben laufende zwischenzeitige Erhebungen in den letzten Jahren keine Änderung dieses Sachverhaltes aufgezeigt. Daher sei die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auf Dauer gegeben…