…Obsiegens stünde der erstschuldnerischen GmbH ein Betrag in Höhe von 2.934,72 € s. A. zu. In diesem Rechtsstreit sei bisher nur ein noch nicht rechtskräftiges Versäumungsurteil ergangen. Somit könne zum derzeitigen Zeitpunkt nicht von einer völligen Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der erstschuldnerischen GmbH…
…Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers kommen kann (vgl. VwGH 10.5.2001…
…sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Bw. verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl…
…keine Teilzahlungen zur Abdeckung der Abgabenschulden mehr geleistet werden können. Bei dieser Sachlage sind die Abgabenschulden derzeit uneinbringlich. Im Falle einer Uneinbringlichkeit liegt jedoch keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO vor, da eine Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung nicht gegeben ist…
…April 2007 wurde über das Vermögen der Bw der Konkurs eröffnet. Nach Schlussverteilung (Quote 2,348133 %) wurde der Konkurs am 14. Februar 2008 aufgehoben. Auf Anfrage des Unabhängigen Finanzsenates teilte das Finanzamt mit, dass keine Zahlungen mehr auf dem Abgabenkonto der Bw zu erwarten seien…
…gegebenen - Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO jedoch nicht vor. Selbst wenn der Mangel der Einbringlichkeit und das Bestehen weiterer existenzgefährdender Verbindlichkeiten (Kredit in Höhe von € 150.000,00 und Schulden bei der Sozialversicherung…
…mehr vor, wenn die Finanzbehörde wegen offenbarer Uneinbringlichkeit der Forderung bei dem zuerst herangezogenen Gesamtschuldner die Steuer dem weiteren Gesamtschuldner vorschreibt. Im Hinblick darauf, dass in diesem Zeitpunkt kein anderer zahlungsfähiger Gesamtschuldner mehr vorhanden ist, ist die Abgabenbehörde gar nicht mehr in der Lage, im…
…die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften verpflichtet sind, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist. Beide Vertragspartner, Mieter und Vermieter, sind gemäß § 28 Abs. 1 GebG 1957 Gesamtschuldner derselben Gebühr und es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde an…
…es wegen der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und der verfügten Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im Sinn einer Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung vor…
…Die Uneinbringlichkeit ist daher trotz objektiver Verletzung der Abgabenzahlungspflicht nicht aus dem Verschulden des Bw., sondern letztlich deshalb eingetreten, weil zu einer Zeit, als wohl noch ein adäquater Einbringungserfolg zu erwarten gewesen wäre, von abgabenbehördlichen Pfändungsmaßnahmen gegenüber der Erstschuldnerin Abstand genommen wurde. Da die Haftung…
…Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Ritz (Bundesabgabenordnung³, S 584f, Tz 1, 5 und 7) führt dazu im Wesentlichen Folgendes aus: Maßnahmen nach § 206 liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz). Nichtfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit (§ 206…
…unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die…
…6/97, 4-12/98 im Hinblick auf die Umsatzsteuerjahresbescheide zurückgewiesen worden sei, für das gegenständliche Haftungsverfahren nichts gewonnen werden kann, zumal Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren dann nicht mit Erfolg erhoben werden können, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen…
…Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz). Nichtfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit (…
…Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 16.12.1991, 91/15/0114). Die Heranziehung zur Haftung ist eine Ermessensentscheidung, die im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit…
…die Abgabenbehörde aber nicht mehr abgehen. Die Vertreterin des Finanzamtes brachte vor, dass zwischenzeitig auf der der KG gehörenden unbelasteten Eigentumswohnung ein Pfandrecht einverleibt worden wäre. Da diese Wohnung vermietet wäre, wären auch die Mieteinnahmen gepfändet worden. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der KG…
…im Falle einer Haftungsinanspruchnahme die Umstände zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides gegeben sind (vgl. VwGH vom 26.6.1996, 95/16/0077. Haftungsvoraussetzung ist unter anderem die objektive Uneinbringlichkeit der Abgabe. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos…
…unbegründet abgewiesen. Die Berufungswerberin brachte am 3. September 1996 einen Vorlageantrag ein, der am 11. September 1996 der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Berufung wurde vorerst nicht erledigt. Mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl I 2002/97, ging die Entscheidungskompetenz mit 1…
…Ausmaß der Uneinbringlichkeit hat und dies ist im konkreten Fall erst mit Abschluss des Konkursverfahrens am 24. Juli 2001 gegeben gewesen. Die Geltendmachung einer Haftung ist jedoch in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu einer Ermessensübung in einer vergleichbaren Fallkonstellation in der…
…Vermögen der Fa.I-GmbH am 20. August 2003 deren selbständig vertretungsbefugter Gf., er zählt damit zum Kreis der im § 80 BAO genannten Vertreter und kann zur Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden kann. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben steht im gegenständlichen Fall aufgrund der…