…oder § 38, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche 132.500,--" Die angeführte Beilage ./A Punkt B (AS 11/01) hat u.a. nachstehenden Inhalt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.) Atypisch stille Beteiligung an der I...Anlagenleasing .. GesmbH., 1060 Wien, mit einer Einlage von S 100.000…
…stille Beteiligung) ähnelt seine Stellung der eines Kommanditisten. Es liegt somit eine Mitunternehmerschaft auch dann vor, wenn die Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert nur für den Fall der Unternehmensveräußerung bzw. -auflösung vorgesehen ist (VwGH 22.10.1986, 86/13/0092). Die Tatsache der unecht…
…der stillen Mitunternehmerschaft hatte in Wahrheit keinerlei bestimmende zivil- oder gesellschaftsrechtliche Gründe, sondern erfolgte allein in der Absicht und zu dem Zweck der Steuerersparnis durch Verwertung der GmbH-Verluste. Für diesen Zweck, und weil es ansonsten keinen vernünftigen Grund gab, war die unecht stille Gesellschaft…
…S. Auf die Bw. und die beiden stillen Gesellschafter sollte das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis 22:31:47 verteilt werden. Das Finanzamt vertrat bisher die Auffassung, unecht stille Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden GmbH seien denkunmöglich, weshalb keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vorlägen, erließ gegenüber der Beschwerdeführerin…
…mit Null- oder Minuskapital steuerrechtlich nicht möglich sind. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die Leistung der Einlagen - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als unecht oder echte stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen ist (VwGH 23.10.1997, 94/15/0160, 0161 und 96/15/0180…
…zu Unrecht vorgenommene Wertberichtigung mit der Zuerkennung der Ausbuchung des Forderungszuwachses infolge verdeckter Ausschüttungen per saldo aufhob und sie ertragsteuerlich nicht benachteiligt wurde. 6. Stille Beteilungen Tz. 29, 31: Im bisherigen Verfahren wurde die steuerliche Beurteilung damit begründet, das Eingehen der genannten stillen Beteiligungen durch…
…mit Null- oder Minuskapital steuerrechtlich nicht möglich sind. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die Leistung der Einlagen - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als unecht oder echte stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen ist (VwGH 23.10.1997, 94/15/0160, 0161 und 96/15/0180…
…S. Auf die B GmbH und die beiden stillen Gesellschafter sollte das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis 22:31:47 verteilt werden. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, unechte stille Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden GmbH seien denkunmöglich und daher liegen keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vor. Es erließ…
…die Gesellschafter bedingt gewesen. Ebenso sei auf die vereinbarte Wertsicherung verzichtet worden, weil ab 1988 eine unecht stille Beteiligung vereinbart worden war, bei welcher die stillen Gesellschafter ohnehin an stillen Reserven und Firmenwert des Unternehmens beteiligt wurden. Zusammenfassend kommt sie hierbei zum Ergebnis, eine verdeckte …
…die Gesellschafter bedingt gewesen. Ebenso sei auf die vereinbarte Wertsicherung verzichtet worden, weil ab 1988 eine unecht stille Beteiligung vereinbart worden war, bei welcher die stillen Gesellschafter ohnehin an stillen Reserven und Firmenwert des Unternehmens beteiligt wurden. Zusammenfassend kommt sie hierbei zum Ergebnis, eine verdeckte …
…und Mitgesellschafter (und somit der Bw.) hat sich weiters als unecht stille Gesellschafterin u.a. an der Z GmbH beteiligt. Im Zuge eines dortigen Betriebsprüfungsverfahrens (Prüfungsauftrag 1998) wurde der zugehörige Feststellungsbescheid für das Jahr 1991 im Mai 1999 aufgehoben und die stille Beteiligung nicht anerkannt…
…besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden und der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert (vgl. nochmals zB das bereits vorangeführte VwGH-Erkenntnis). Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird…
…besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden und der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert (vgl. nochmals zB das bereits vorangeführte VwGH-Erkenntnis). Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird…
…für den Erwerb der berufungsgegenständlichen unechten stillen Beteiligung an der B-GmbH ebenfalls nicht entgegen, da die Zahlung zeitgleich mit Abschluss des schriftlichen Vertrages vom 30. August 2004 erfolgte. Es wird somit festgestellt, dass der Bw. die unechte stille Beteiligung durch den Kredit laut Zusage…
…Rahmen der Bw. (Mitunternehmerschaft) zur Gänze als Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40…
…Betrieblich veranlasste bzw. im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erlittene Schäden seien jedoch Betriebsausgabe. Dem vorliegenden Vertrag zufolge wurde die Vereinbarung mit der Bw. abgeschlossen. Festgestellt wurde, dass es keine Hinweis auf eine stille Beteiligung gab, dem Kläger (R. R.) standen keinerlei Kontrollrechte zu, er sollte…
…bei einer frühestmöglichen Kündigung nach 7 Jahren jedenfalls der Höhe nach mit 140% der eingezahlten atypisch stillen Einlage nach oben hin begrenzt ist. Die unecht stillen Beteiligungsverhältnisse (F-AG & Stille) sowie die daraus resultierenden Verlustzuweisungen des Jahres 1994 sind nach Ansicht der Betriebsprüfung aus folgenden…
…einer GmbH als unechte stille Gesellschafter, dann muss die Vereinbarung die Voraussetzungen wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen erfüllen, auch wenn keine familiären, sondern nur gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen wäre…
…Aus diesem Grunde erübrigt sich eine Überprüfung dahingehend, ob die in der obigen Aufzählung unter lit. b und c genannten Kriterien vorliegen. Aufgrund obiger Ausführungen bleibt der unecht stillen Gesellschaft ihre steuerliche Anerkennung versagt. Die Erörterung der Rechtsfrage, ob und in welcher Höhe den streitgegenständlichen…
… 1 Abs. 2 LVO sowie die damit zusammenhängende Versagung eines dreijährigen Anlaufzeitraumes erscheint somit willkürlich und keinesfalls gerechtfertigt. Aufgrund der obigen Ausführungen beantragen wir somit a) die Anerkennung der atypisch stillen Beteiligung b) die Durchführung der einheitlichen und gesonderten Gewinnermittlung gemäß § 188 BAO c) die…