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EAS 3181Unecht stille Beteiligung an einer kroatischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2555-IV/4/201020.09.2010

Ist eine in Österreich ansässige österreichische Staatsbürgerin an einer gewerblich tätigen kroatischen Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, unecht still beteiligt, dann ist dadurch eine Mitunternehmerschaft mit der kroatischen Kapitalgesellschaft begründet worden. Die kroatischen Gesellschaftsbetriebstätten sind damit anteilig kroatische Betriebstätten der österreichischen Investorin geworden…

UFSW RV/4697-W/02Kein ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer unecht stillen Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2003

…oder § 38, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche 132.500,--" Die angeführte Beilage ./A Punkt B (AS 11/01) hat u.a. nachstehenden Inhalt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.) Atypisch stille Beteiligung an der I...Anlagenleasing .. GesmbH., 1060 Wien, mit einer Einlage von S 100.000…

UFSG RV/0208-G/03Über die Anerkennung einer Organschaft einer atypisch stillen Gesellschaft als Organträger ist im Feststellungs- und nicht im (abgeleiteten) Körperschaftsteuerverfahren zu entscheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…stille Beteiligung) ähnelt seine Stellung der eines Kommanditisten. Es liegt somit eine Mitunternehmerschaft auch dann vor, wenn die Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert nur für den Fall der Unternehmensveräußerung bzw. -auflösung vorgesehen ist (VwGH 22.10.1986, 86/13/0092). Die Tatsache der unecht…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 3/3

…der stillen Mitunternehmerschaft hatte in Wahrheit keinerlei bestimmende zivil- oder gesellschaftsrechtliche Gründe, sondern erfolgte allein in der Absicht und zu dem Zweck der Steuerersparnis durch Verwertung der GmbH-Verluste. Für diesen Zweck, und weil es ansonsten keinen vernünftigen Grund gab, war die unecht stille Gesellschaft…

UFSG RV/0071-G/02Wurden von der Vermieterin die von der Mieterin vorgenommenen Gebäudeeinbauten entgeltlich abgelöst und gleichzeitig rückvermietet, so wird sich der Mietzins nicht an durchschnittlichen (ortsüblichen) Mieten, sondern daran orientieren, dass sich die Investition in angemessener Zeit amortisiert (Finanzierungsfunktion).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 3/3

…S. Auf die Bw. und die beiden stillen Gesellschafter sollte das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis 22:31:47 verteilt werden. Das Finanzamt vertrat bisher die Auffassung, unecht stille Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden GmbH seien denkunmöglich, weshalb keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vorlägen, erließ gegenüber der Beschwerdeführerin…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…mit Null- oder Minuskapital steuerrechtlich nicht möglich sind. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die Leistung der Einlagen - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als unecht oder echte stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen ist (VwGH 23.10.1997, 94/15/0160, 0161 und 96/15/0180…

UFSG RV/0187-G/10Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2010

…zu Unrecht vorgenommene Wertberichtigung mit der Zuerkennung der Ausbuchung des Forderungszuwachses infolge verdeckter Ausschüttungen per saldo aufhob und sie ertragsteuerlich nicht benachteiligt wurde. 6. Stille Beteilungen Tz. 29, 31: Im bisherigen Verfahren wurde die steuerliche Beurteilung damit begründet, das Eingehen der genannten stillen Beteiligungen durch…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…mit Null- oder Minuskapital steuerrechtlich nicht möglich sind. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die Leistung der Einlagen - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als unecht oder echte stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen ist (VwGH 23.10.1997, 94/15/0160, 0161 und 96/15/0180…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…S. Auf die B GmbH und die beiden stillen Gesellschafter sollte das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis 22:31:47 verteilt werden. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, unechte stille Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden GmbH seien denkunmöglich und daher liegen keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vor. Es erließ…

UFSG RV/0071-G/02Wurden von der Vermieterin die von der Mieterin vorgenommenen Gebäudeeinbauten entgeltlich abgelöst und gleichzeitig rückvermietet, so wird sich der Mietzins nicht an durchschnittlichen (ortsüblichen) Mieten, sondern daran orientieren, dass sich die Investition in angemessener Zeit amortisiert (Finanzierungsfunktion).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 2/3

…die Gesellschafter bedingt gewesen. Ebenso sei auf die vereinbarte Wertsicherung verzichtet worden, weil ab 1988 eine unecht stille Beteiligung vereinbart worden war, bei welcher die stillen Gesellschafter ohnehin an stillen Reserven und Firmenwert des Unternehmens beteiligt wurden. Zusammenfassend kommt sie hierbei zum Ergebnis, eine verdeckte …

UFSG RV/0072-G/02Vom Schuldner der Einkünfte übernommene Kapitalertragsteuerbeträge sind auch kapitalertragsteuerpflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 2/2

…die Gesellschafter bedingt gewesen. Ebenso sei auf die vereinbarte Wertsicherung verzichtet worden, weil ab 1988 eine unecht stille Beteiligung vereinbart worden war, bei welcher die stillen Gesellschafter ohnehin an stillen Reserven und Firmenwert des Unternehmens beteiligt wurden. Zusammenfassend kommt sie hierbei zum Ergebnis, eine verdeckte …

UFSW RV/0957-W/03Abgeleiteter Bescheid, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2004

…und Mitgesellschafter (und somit der Bw.) hat sich weiters als unecht stille Gesellschafterin u.a. an der Z GmbH beteiligt. Im Zuge eines dortigen Betriebsprüfungsverfahrens (Prüfungsauftrag 1998) wurde der zugehörige Feststellungsbescheid für das Jahr 1991 im Mai 1999 aufgehoben und die stille Beteiligung nicht anerkannt…

UFSG RV/0234-G/04Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2008

…besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden und der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert (vgl. nochmals zB das bereits vorangeführte VwGH-Erkenntnis). Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird…

UFSG RV/0104-G/03Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2008

…besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden und der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert (vgl. nochmals zB das bereits vorangeführte VwGH-Erkenntnis). Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird…

UFSW RV/3445-W/07Finanzierungskosten einer fehlgeschlagenen atypisch stillen Beteiligung als Sonderbetriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…für den Erwerb der berufungsgegenständlichen unechten stillen Beteiligung an der B-GmbH ebenfalls nicht entgegen, da die Zahlung zeitgleich mit Abschluss des schriftlichen Vertrages vom 30. August 2004 erfolgte. Es wird somit festgestellt, dass der Bw. die unechte stille Beteiligung durch den Kredit laut Zusage…

UFSW RV/1759-W/05Verdeckte Ausschüttung und Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006

…Rahmen der Bw. (Mitunternehmerschaft) zur Gänze als Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40…

UFSW RV/0884-W/02Vorsteuerabzug bei unecht steuerbefreiten Leistungen, Nachweis von Provisionszahlungen, verdeckte Ausschüttung, Empfängerbenennung von Provisionen, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Abzugsfähigkeit von Strafen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003Teil 2/2

…Betrieblich veranlasste bzw. im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erlittene Schäden seien jedoch Betriebsausgabe. Dem vorliegenden Vertrag zufolge wurde die Vereinbarung mit der Bw. abgeschlossen. Festgestellt wurde, dass es keine Hinweis auf eine stille Beteiligung gab, dem Kläger (R. R.) standen keinerlei Kontrollrechte zu, er sollte…

UFSW RV/1366-W/04Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustbeteiligungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2006Teil 1/2

…bei einer frühestmöglichen Kündigung nach 7 Jahren jedenfalls der Höhe nach mit 140% der eingezahlten atypisch stillen Einlage nach oben hin begrenzt ist. Die unecht stillen Beteiligungsverhältnisse (F-AG & Stille) sowie die daraus resultierenden Verlustzuweisungen des Jahres 1994 sind nach Ansicht der Betriebsprüfung aus folgenden…

UFSW RV/2599-W/02Ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…einer GmbH als unechte stille Gesellschafter, dann muss die Vereinbarung die Voraussetzungen wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen erfüllen, auch wenn keine familiären, sondern nur gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen wäre…

UFSK RV/0208-K/03Steuerliche Anerkennung einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2004

…Aus diesem Grunde erübrigt sich eine Überprüfung dahingehend, ob die in der obigen Aufzählung unter lit. b und c genannten Kriterien vorliegen. Aufgrund obiger Ausführungen bleibt der unecht stillen Gesellschaft ihre steuerliche Anerkennung versagt. Die Erörterung der Rechtsfrage, ob und in welcher Höhe den streitgegenständlichen…