…Eine persönliche Unbilligkeit nach Lage des Falles sei nicht geltend gemacht worden, es erübrige sich daher darauf einzugehen. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eingetreten sei. Im Falle einer verspäteten…
…Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. Es ist jedenfalls auf die Unbilligkeit im Einzelfall abzustellen (zB VwGH vom 24.2.1998, 97/13/0237). Sachliche Billigkeitsgründe wurden weder im Erstantrag bzw. in der Berufung noch…
…welcher die Erstattung des vom Bf. entrichteten Eingangsabgabenbetrages, wegen Vorliegens einer Unbilligkeit nach Lage des Falles, rechtfertigt. Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung einer Unbilligkeit nach Lage der Sache…
…auch nicht berücksichtigen konnte. Eine Entlassung aus der Gesamtschuld komme deshalb nicht zur Anwendung, da keine Unbilligkeit nach Lage des Falles vorliege. Die Vorschreibung sei eine Auswirkung der allgemeinen Gesetzeslage. Im Übrigen bestehe für den Gesamtschuldner grundsätzlich die Möglichkeit der Direktzahlung nach Art. 214 BAO…
…liegt nicht in der Lage des Falles begründet, sondern ist immer gegeben, wenn einem Verpflichteten in Vollstreckung befindliche Abgabenschuldigkeiten gegen Entrichtung einer Abschlagszahlung nachgesehen werden. Auch aus diesem Blickwinkel vermag daher die Einhebung des gesamten noch offenen Steuerrückstandes keine persönliche Unbilligkeit zu begründen. Der anwaltliche…
…entrichteten Abgaben) nach Lage des Falles unbillig ist. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag zwingend abzuweisen. Die Unbilligkeit der Einhebung einer…
…in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben. Vom Bw. wird nicht vorgebracht…
…Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist dabei tatbestandsmäßige Voraussetzung für das in § 236 BAO vorgesehene Ermessen. Gemäß § 1 der Verordnung des…
…diesem nach Lage des Falles unbillig wäre. Der Antragsteller hat dabei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte. Im Rahmen von Nachsichtsansuchen ist zunächst zu prüfen, ob durch die Einhebung der Abgaben im gegenständlichen Fall eine Unbilligkeit…
…wenn die Einhebung der Abgabenschuld bei diesem nach der Lage des Falles unbillig wäre. Der Antragsteller hat dabei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte. Der Begriff der persönlichen Unbilligkeit ergibt sich nach der vorgenannten Gesetzesstelle (vgl…
…Zollbeträge und Ersatzforderungen für einzelne Fälle auf Antrag des Zollschuldners ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung nach Lage der Sache oder nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners unbillig wäre. Gemäß Abs.2 liegt eine Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners vor ,wenn…
…oder Änderungen der Rechtsprechung zu atypischen Belastungen und daher auch nicht zur Unbilligkeit der Abgabeneinhebung. Die gegenständliche Schenkungssteuervorschreibung stelle ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis dar, das nicht eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermöge. In der gegen diesen Abweisungsbescheid fristgerecht eingebrachten…
…bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Im ggstl. Verfahren wird das Vorliegen einer Unbilligkeit nach Lage der Sache…
…Dadurch ist es ausgeschlossen ,dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht…
…dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht, sowie sinngemäß ins Treffen…
…dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht, sowie sinngemäß ins Treffen…
…diesem nach Lage des Falles unbillig wäre. Der Antragsteller hat dabei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte. Im Rahmen des Ansuchen ist zunächst zu prüfen, ob durch die Einhebung der Abgaben im gegenständlichen Fall eine Unbilligkeit…
…Einziehung "nach der Lage des Falles unbillig". Zur sachlichen Unbilligkeit gilt allgemein, dass eine abgabenrechtliche Auswirkung, die ausschließlich Folge eines als generelle Norm erlassenen Gesetzes ist, durch das alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden, nicht im Einzelfall als Unbilligkeit…
…aus dem Sachverhalt heraus eine grobe Unbilligkeit der Einhebung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Nach …
…Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Eine Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles…