…vornherein mit einem hohen Risiko behaftet und Verluste daraus sind als eine Auswirkung des allgemeinen Unternehmerrisikos anzusehen ebenso wie der Umstand, dass die C. durch offensichtlich malversive Handlungen der Geschäftsführung in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Derartige Folgen geschäftlichen Handels stellen daher keine Unbilligkeit des Einzelfalles dar…
…des Einzelfalles wie die vom Bw. als unbillige Ungleichbehandlung empfundene Änderung der Praxis der Abgabenbehörden (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008), welche alle in Frage kommenden Abgabepflichtigen in gleicher Weise betrifft, und sich solcherart lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage darstellt. Eine Unbilligkeit des…
…allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…des Nahrungsstandes, besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern es genügt, wenn etwa die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles…
…allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, ist die Einziehung "nach der Lage des Falles unbillig" (vgl. dazu Stoll, BAO…
…von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Hingegen ist eine sachliche Unbilligkeit dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…noch keine tatbestandsmäßige (sachliche) Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO ableiten. Es entspreche vielmehr der ständigen Rechtsprechung, dass eine unrechtmäßige doch rechtskräftig gewordene Abgabenfestsetzung nur dann zu einer Nachsichtsbewilligung führen könnte, wenn (über die rechtswidrige Abgabenvorschreibung hinaus) besondere Umstände des Einzelfalles hinzutreten würden…
…zu einer atypischen Belastungswirkung kommen. Eine derartige sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage trifft, oder Geschäftsvorfälle vorliegen, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind…
…der Haftungsschuld) auf Grund sachlicher Unbilligkeit sein (VwGH 14.9.1993, 93/15/0024; VwGH v. 22.9.1992, 92/14/0083; VwGH v. 20.2.1997, 95/15/0130). § 236 BAO eröffnet somit die Möglichkeit, eine in Folge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene…
…die begehrte Nachsicht gestützt werden kann. Das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit des Einzelfalles wurde von der Bw. in keiner Lage des Verfahrens behauptet und war daher auch nicht näher zu überprüfen. Da mangels Vorliegen einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung die gegenständliche Berufung aus Rechtsgründen abzuweisen war…
…sei die Einziehung nach Lage des Falles unbillig (Stoll, BAO, Handbuch, Seite 586, sowie die dort angeführten Erkenntnisse). Die Bestimmungen der §§ 12 UStG und 20 EStG seien allgemeine Rechtslage, die jeden Steuerpflichtigen treffe. Es liege somit keine Unbilligkeit des Einzelfalles vor und dem Ansuchen sei…
…allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…kein grobes Verschulden vorliegt. Eine Verschuldenskomponente ist jedoch in § 205 BAO nicht normiert. Aus den dargestellten Gründen liegt keine Unbilligkeit des Einzelfalles, sondern eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, sodass es bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen des § 236 BAO fehlt. Das Nachsichtsansuchen war daher bereits aus…
…unbillig an, weil deren Fälligkeitszeitpunkt aus der Sicht der Bw. weit in der Vergangenheit liegt. Von einer sachlichen Unbilligkeit ist auszugehen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit…
…treten demgegenüber allgemein ein und sind deswegen nicht als Unbilligkeit des Einzelfalles anzusehen. Daher kommt dem Umstand, dass nach der nunmehr geltenden Rechtslage ein Abgabentatbestand nicht erfüllt wäre, bei der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung keine Bedeutung zu.(VwGH,20 .September 1996,93/17/0007…
…Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt und für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte vorsorgen müssen. Da die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…Norm mit umfassenden persönlichen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, kann im Einzelfall nicht als Unbilligkeit gewertet und durch Nachsicht behoben werden (VwGH 31.5.1983, 82/14/0343). Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einzelfalles ist eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…Unbilligkeit liege etwa dann vor, wenn die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich seien, so etwa, wenn die Abstattung nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Eine Unbilligkeit des Einzelfalles sei dann nicht gegeben…
…derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen…
…Unbilligkeit des Einzelfalles vor, die zu einer Nachsichtsgewährung führe. Der am 16. Dezember 2008 vom Unabhängigen Finanzsenat an den Bw. übermittelte Fragenvorhalt zur Feststellung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse blieb unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des…