…die Berufungswerberin (Bw.), die von Deutschland aus ein Unternehmen betreibt, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2010 mit der Zahllast in Höhe von € 197.494,14 erst am 15. Februar 2011 beim Finanzamt Graz-Stadt eingereicht hat, hat das Finanzamt mit dem…
…ergibt sich, dass dieser für die Voranmeldungszeiträume April 2004 bis März 2007 weder Umsatzsteuervoranmeldungen termingerecht eingereicht noch bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage entsprechende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer entrichtet hat. Diese Vorgänge hat die Finanzstrafbehörde im Zuge ihrer Ermittlungen teilweise entdeckt (nur teilweise offenbar deswegen, weil…
…indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht, sodass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach…
…weshalb für den unabhängigen Finanzsenat festzustehen scheint, dass ihm die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume bekannt war und er auch wusste, dass er durch diese Nichtabgabe/entrichtung eine Umsatzsteuerverkürzung bewirkt, wobei diese Kenntnis und dieses Wissen…
…einer vom Finanzamt Innsbruck beim Bf. durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung über die Voranmeldungszeiträume 1-10/2002 stellte der Prüfer fest, dass im Prüfungszeitraum weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet wurden (Niederschrift vom 10. März 2003). Mit dem Bescheid vom 12. März 2003 setzte das Finanzamt am…
…Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum September 2000 nicht am Fälligkeitstag 15. November 2000, sondern erst am 15. Februar 2001 entrichtet und bis zum Fälligkeitstag keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht worden ist, ist infolge Verletzung der sich aus § 21 Abs. 1 erster und zweiter Unterabsatz UStG 1994 in Verbindung…
…mündlichen Verhandlung nicht schuldig bekannt und dargelegt, dass im inkriminierten Zeitraum der Buchhalter G.S. für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen sowie für die lohnabhängigen Abgaben zuständig gewesen sei. Dies sei von G.S. in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme auch bestätigt worden…
…habe eine gerichtliche Verurteilung, finanzstrafrechtlich sei er unbescholten. Im Zuge einer Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung für die Zeiträume Mai bis September 2001 sei festgestellt worden, dass für einzelne Eingangsrechnungen Vorsteuer in Abzug gebracht worden sei, obwohl ein Leistungsaustausch nicht zustande gekommen sei. Tatgegenständlich habe es sich um ein…
…mit beschränkter Haftung. Er war als allein Verantwortlicher zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten und zur Abgabe von Abgabenerklärungen für die Gesellschaft verpflichtet. Im strafrelevanten Zeitraum Dezember 2006 bis Feber 2007 wurden für de Gesellschaft weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch die entsprechenden Vorauszahlungen/Zahllasten entrichtet. Der Prüfer…
…Fa. G-GmbH sei elektronisch am 9. Februar 2005 eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember 2004 mit einer Gutschrift von € 2.011,45 eingebracht und am 10. Februar 2005 am Abgabenkonto verbucht worden. Zwischen der Anmeldung des Prüfers zu einer Außenprüfung am 22. Februar…
…Zur subjektiven Tatseite ist festzustellen, dass die Bf. über einen Zeitraum von 9 Monaten seinen grundsätzlichsten abgabenrechtlichen Verpflichtungen, nämlich der rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Entrichtung von Vorauszahlungen nicht nachgekommen ist. Es bestehen aufgrund der beruflichen Qualifikation des Bf. als Steuerberater keine Zweifel davon…
…Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, entgegen der Bestimmungen der § 119 BAO und § 21 UStG 1994 betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis Juli 2011 die diesbezüglichen Umsatzsteuervoranmeldungen der Abgabenbehörde nur verspätet übersenden lassen, und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (Fakten Pkt.1…
…Zeitgerecht am 4. April 2006 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 1.519,15 ausgewiesen war). Wohl aus Gründen der Liquidität hat der Geschäftsführer Name jedoch vorerst…
…Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet, in welcher ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 166,81 ausgewiesen war (das tatsächliche Guthaben hat -€ 845,91 betragen, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge…
…was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 50,82 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2008, Finanzstrafakt Bl…
…nicht geschehen. Erst am 23. Dezember 2010 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (Liste UVA-Eingänge 2009, Finanzstrafakt Bl. 81) und die Zahllast mittels einer Saldozahlung der A-GmbH am 13. Jänner 2011…
…Prüfung (19. September 2011; siehe Arbeitsbogen zu ABNr. bb ) - wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (Liste UVA-Eingänge 2011, Finanzstrafakt Bl. 83) und die Zahllast mittels Saldozahlung der A-GmbH am 6. Oktober 2011…
…die Umsatzsteuer betrage für das erste Halbjahr 2011 1.408,27 Euro. Eine Umsatzsteuervoranmeldung oder weiterführende Aufzeichnungen werden nicht beigelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13.12.2011 weist das Finanzamt die Berufung ab. Der Bw habe der Vorladung vom 24.11.2011 für 12.12.2011…
…25. August 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es treffe zwar zu, dass sie für die genannten Zeiträume keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht habe, doch sei ihr die Tragweite dieser Versäumnisse nicht bewusst gewesen. Zu den angeführten Zeitpunkten habe sie sich, bedingt…
…betrugen: | März 2010 | 3.992,11 Euro | April 2010 | 1.237,32 Euro | Mai 2010 | 1.140,79 Euro | August 2010 | 582,50 Euro Die Bw hat die aus den Umsatzsteuervoranmeldungen resultierenden Zahllasten nicht am Fälligkeitstag entrichtet…