…als Gutschrift im Sinne der gesetzlichen Formerfordernisse des UStG 1994 anerkannt werden: Gem. den o.a. gesetzlichen Bestimmungen, würde die Bw. auch dann den Umsatzsteuerbetrag schulden, wenn sie als Nicht-Unternehmer eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag ausfertigt. D.h. Voraussetzung für die Umsatzsteuerschuld ist…
…Fall des § 11 Abs 12 erster Satz UStG (Umsatzsteuerschuld aufgrund einer Rechnung) vorlag. Für das 1. Quartal 2003 reichte er dennoch eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) mit aus Vorsteuern resultierender Gutschrift ein. Er trug sich nämlich mit dem - der Abgabenbehörde erst später dargelegten - Gedanken, dann wenn die…
…auf und erklärte die mit der Errichtung und der Übertragung ins Wohnungseigentum in den Jahren 1994 bis 1996 in Zusammenhang stehenden Umsatzsteuern und Vorsteuern mit den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. mit den Jahresumsatzsteuererklärungen. Bei einer aufgrund einer Kontrollmitteilung im Jahr 1998 durchgeführten Prüfung gemäß § 151 Abs…
…dieser Wohnanlage auf und erklärte die mit der Errichtung und der Übertragung ins Wohnungseigentum in den Jahren 1994 bis 1996 in Zusammenhang stehenden Umsatzsteuern und Vorsteuern mit den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen bzw mit den Jahresumsatzsteuererklärungen. Bei einer aufgrund einer Kontrollmitteilung im Jahr 1998 durchgeführten Prüfung gemäß …
…Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 Abs.2 Z.1 lit.a leg.cit. für Sollversteuerer wie P mit Ablauf des Kalendermonates entsteht, in dem eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist). Der solcherart ermittelten Betrag wäre auch um die nach § 11 Abs.12 UStG 1994 aufgrund…
…einem anderen Unternehmer (hier der Firma C-GmbH) Umsätze zu fingieren, um aus dieser Gutschrift selbst Vorsteuer zu lukrieren. Ohne Leistung ausgestellte Rechnungen sind Scheinrechnungen, die gemäß § 11 Abs. 14 UStG Umsatzsteuerschuld auf Grund Rechnungslegung auslösen. Eine Vorsteuer steht aus diesen Rechnungen nicht zu. Einem…
…gegenständlichen Berufung vor, dass sich für den Umsatzsteuervorauszahlungszeitraum 1/2007 tatsächlich ein Guthaben in Höhe von € 316,42 ergebe, für die Monate 5-12/2007 ergebe sich aufgrund einer Neuveranlagung ebenfalls ein Guthaben in Höhe von € 256,55. Eingewendet wurde weiters, die Umsatzsteuervorauszahlungen…
…9) [ .... ] Da die am 16. Dezember 1996 fällige Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer 1996 der F GmbH in Höhe von S 250.523,-- nicht entrichtet worden war (lediglich eine Ausbuchung der diesbezüglichen Belastung des Abgabenkontos vom 11. November 1996 erfolgte aufgrund einer Gutschriftsbekanntgabe am 28. Jänner 1997)…
…BW an der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuer vorliege. Die Umsatzsteuer Nachzahlung sei auf einen von der BW falsch erkannten Sachverhalt zurückzuführen. Die BW habe bis dato alle X Umsätze aufgrund einer Gutschrift ohne Umsatzsteuer ausbezahlt bekommen. Dies sei auch im Jahr 2004 der Fall gewesen…
…Mai 2005 und die eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen zugrunde gelegt wurden. Weiters wird unter Hinweis auf den Arbeitsbogen auf eine (der Beschwerdebehörde nicht vorliegende) Rechnung vom 10. August 2005 verwiesen, wonach die Umsatzsteuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gegeben sei, sowie auf den zwischen der A-AG und der…
…4) Die Frage der Einbringlichmachung einer allfälligen Umsatzsteuerschuld bei der Z-GmbH stelle sich nicht und sei für die Frage der Vorsteuerberechtigung ohne Belang. Auf den Grundsatz der Neutralität könne es nicht ankommen, wenn die Berichtigung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolge. Eine automatische "Aufrechnungsmöglichkeit" zwischen…
…April 2005 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer 2004 für den Bw. in Höhe von € 2.997,00 fest und führte begründend aus, dass die Umsatzsteuerschuld sich aufgrund der ausgestellten Gutschrift der L-GesmbH gemäß dem § 11 Abs. 12 UStG ergebe. Mit Schreiben vom 6…
…Aktenlage mit der Abhaltung von Seminaren. Aufgrund der beim FA am 12. Juli 1996 eingelangten Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 1995 ergab sich eine Umsatzsteuer Gutschrift in Höhe von 43.933,00 S (3.192,74 €). Mit Vorhalt vom 18. Dezember 1996 wurde die Bwin unter…
…S (129.440,21 €) gesondert ausgewiesen worden sei, sei für diesen Zeitraum die Umsatzsteuerschuld in dieser Höhe aufgrund der Rechnung entstanden und entsprechend festzusetzen. Infolge dieser Feststellungen nahm das Finanzamt mit Bescheiden vom 9. Oktober 1998 das Umsatzsteuerverfahren für das Jahr 1994 wieder auf…
…bezüglich dieser Restschuld, vielmehr sei aufgrund des Überrechnungsantrags die Gutschrift bereits einen Monat vor Fälligkeit der Umsatzsteuerrestschuld erfolgt und somit der Bescheid vom 9.12.2003 über die Festsetzung eines Säumniszuschlags ersatzlos aufzuheben. Begefügt war dem Vorlageantrag die Korrespondenz des Steuerberaters N. mit der Rechtsvertreterin…
…Diese Verkäufe (1994 an KGM, 1995 an AP und RG sowie 1999 an SS) wurden durch Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes rückgängig gemacht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt aufgrund eines überhöht ausfakturierten Kaufpreises keine Übereinstimmung zwischen der gelieferten und der in Rechnung gewählten Bezeichnung des Liefergegenstandes vor…
…1999 zur Unterschrift vorgelegt (Kündigungsschreiben von SS, Gutschrift über Stornierung). Lt. KA hat HU noch gesagt, dass für ihn und SS damit alles erledigt sei, sie können noch einen Nachmieter finden. Dass aufgrund der Stornierung von SS Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen gewesen wäre…
…"Eine mehrfach in Monaten ausgewiesene USt vermag daran nichts zu ändern, zumal nicht nach Tagen, sondern stets nach Monaten abgerechnet wurde." Mit Berufungsvorentscheidung vom 29.9.1999 wurde der Erstbescheid des Finanzamtes bestätigt und in der Begründung ausgeführt, dass Gutschriften unter den im Gesetz genannten…
…Umsatzsteuerschuld erheblich geringer sei als in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten ausgeführt. Der [Straf]Betrag von € 13.000,00 sei angesichts der aus Sicht des Beschuldigten geringeren Umsatzsteuerschulden als zu hoch anzusehen und sei ihm insbesondere kein vorsätzliches Verhalten anzulasten, da er lediglich aufgrund einer…
…von drei Monaten wäre dabei die Ersatzfreiheitsstrafe mit etwa zehn Wochen auszumessen. Aufgrund des zu beachtenden Verböserungsverbotes (siehe oben) war aber die ursprünglich verhängte Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls anteilig auf vier Wochen zu verringern. Die Voraussetzungen für die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe liegen hingegen nicht mehr vor…