…dass er die Verkürzungen nicht Wissens und damit nicht absichtlich bewirkt habe. Die ihm zur Last gelegten Tatbestände würden wohl aus einer Fahrlässigkeit, nicht aber aus Absicht resultieren. Die unter a) des angefochtenen Erkenntnisses angeführten Umsatzsteuerverkürzungen seien aus Fehlmeldungen erfolgt, deren Ursachen für ihn heute…
…Ehefrau. Der Bw. sei finanzstrafrechtlich unbescholten. Zum Zwecke der genauen Ermittlung der monatlichen Verkürzungsbeträge und der Gründe für die Entstehung der Restschulden laut Umsatzsteuererklärungen 2004 in Höhe von € 102.967,00 und 2005 in Höhe von € 612.011,00 wurde der Bw. aufgefordert…
…X.. Zudem werde der Verteidiger dem Unabhängigen Finanzsenat eine schriftliche Darstellung übersenden, wie sich die Umsatzsteuerrestschuld laut Jahreserklärung 2005 ermittle und welche Gründe für das Entstehen maßgeblich gewesen seien, wobei eine Zuordnung zu den einzelnen Monaten erfolgen werde. In der fortgesetzten mündlichen Verhandlung vom 11…
…Umsatzsteuerrestschuld aufgrund der Jahressteuererklärung 2003 ist dadurch entstanden, dass für den Monat Juni 2003 beim Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht worden war. In dieser Voranmeldung ist eine Zahllast in Höhe von € 18.417,71 ausgewiesen, was den Hauptgrund für die Nachforderung an Umsatzsteuer laut Jahreserklärung…
…850,76. Mangels weiterer Anhaltspunkte ist diese ebenfalls strafrelevante Umsatzsteuerrestschuld in freier Beweiswürdigung auf diejenigen Voranmeldungszeiträume des Jahres 2002 zu verteilen, für welche K keinerlei Angaben gemacht hat (Februar, März, Juli bis Dezember 2002). Die Entrichtung der Restschuld erfolgte laut Buchungsabfrage erst ab 19. Juni…
…12/04 zwei Voranmeldungen für die USt 12/05 keine Voranmeldung vor. Die Zahllast laut USt-Jahreserklärung 2005 von € 82,67 abzüglich der zweiten Voranmeldung für 12/04 (wohl richtig 12/05) iHv. € 1.556,02 ergibt den als Restschuld bezeichneten Fehlbetrag von…
…sei erst nach der Einleitung des Finanzstrafverfahrens bekannt gegeben, eine sofortige Entrichtung erfolgte ebenfalls nicht. Da dem Abgabepflichtigen auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmer und früherer Prüfungsmaßnahmen seine steuerlichen Verpflichtungen bekannt gewesen wären, weiters laut Aktenvermerk des Prüfers vom 12. Dezember 2002 (Finanzstrafakt, Bl…
…Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von S 63.929,00 ergeben habe. Der strafbestimmende Wertbetrag erfasse lediglich das Mehrergebnis laut Betriebsprüfung, wobei sich die vorsätzliche Tatbegehung aus der Nichtabgabe der Jahreserklärung ableiten lasse. Zum Spruchpunkt 3.) des angefochtenen Erkenntnisses führt der Spruchsenat aus, dass es der Bw…
…Aufnahme in der Jahreserklärung 2002 Rechnung getragen worden, da zum Bilanzerstellungszeitpunkt die Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung 12/2002 technisch nicht mehr möglich gewesen wäre. Aus diesem Grund sei somit auch die hohe Umsatzsteuerjahresschuld 2002 entstanden. Zur Frage, ob zur Begleichung der Umsatzsteuerrestschuld 2002 Mittel vorhanden…
…111/84), worin dieser die Rechtsauffassung vertrat, dass Nachforderungen an Umsatzsteuer auf Grund der Jahreserklärung zwangsläufig die Unrichtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung(en) für den Veranlagungszeitraum implizieren. Umsatzsteuernachforderungen seien damit nicht entrichtete Vorauszahlungen oder verminderte Überschüsse. Bei bescheidmäßiger Nachforderung der Umsatzsteuer im Wege der Veranlagung, die nach…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass dem Beschuldigten eines finanzstrafbehördlichen Verfahrens der Rechtsanspruch auf Unterbleiben eines Strafausspruches zuzubilligen sei, der den im Gesetz angeordneten Kriterien für die Gestaltung eines solchen nicht entspreche. Laut Schuldspruch habe die Erstbehörde den Bw. wegen Begehung der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…worden, dass der Beschuldigte für die Firma X.Y. Express tätig gewesen sei. Laut Auskunft von Herrn A. in X-Ort sei er Tag und Nacht auf selbständiger Basis gefahren wobei auf ihn ein Ford Transit zugelassen gewesen sei. Offiziell sei der Vertrag mit 30…
…am 5. Mai 2003 seien die Provisionen aus Versicherungsvertretung korrekt erklärt worden, ebenso die sonstigen Umsätze, zudem sei auch eine Umsatzsteuerrestschuld ausgewiesen worden. Die Einkommensteuererklärung weise auch positive und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf. Zu einer Veranlagung sei es deswegen nicht gekommen, da…
…157, 82 Abs.3 lit. c, erste Alternative, FinStrG eingestellt. Das Ausmaß der vom Spruchsenat verhängten Ersatzfreiheitsstrafe blieb unverändert. Ebenso unverändert blieb der bereits rechtskräftig gewordene erstinstanzliche Spruchteil laut Pkt. b.). Mit Erkenntnis vom 22. September 2005, Zl. 2001/14/0082-6, hat der Verwaltungsgerichtshof…
…ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Wurde die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnete Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet oder ergab sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfiel laut § 1 einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl II 1998/206 die Verpflichtung…
…Unkenntnis der Rechtslage nicht in die Jahreserklärungen 1994 aufgenommen worden. Der Bf. sei der Meinung gewesen, es handle sich um Einkünfte aus einem Dienstverhältnis. Nach der Berechnung des steuerlichen Vertreters ergebe sich bei Vorsteuerpauschalierung nach § USt-VO 627 eine Umsatzsteuerrestschuld von S 33.040,00…
…insoweit keine Folge zu geben. Die Umsatzsteuerrestschuld des Jahres 2001 beruht hauptsächlich auf Vorsteuerdifferenzen von ca. € 6.000,00, welche der Zeuge Steuerberater O. im Rahmen seiner Aussage vor dem Berufungssenat damit erklären konnte, dass anlässlich der Erstellung der Jahreserklärung offene Verbindlichkeiten der Bw…
…entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerrestschuld) in Höhe von S 4,992.498,00 auswies. Der im Zuge der Jahreserklärung erklärten Umsatzsteuerzahllast des Jahres 1996 in Höhe von S 6,670.429,00 standen dabei gemeldete und entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen des Jahres 1996 in Höhe von lediglich S 1…
…sowie unrichtige Jahreserklärungen abgegeben worden waren. Weiters seien erhebliche Buchführungsmängel vorgelegen: So sei kein Kassabuch geführt und die Erlöse nachträglich vermindert worden. Bemerkenswert sei noch der Umstand, dass dem Prüfer keine Aufzeichnungen der Km-Stände ausgehändigt wurden, obwohl diese laut den Aussagen der Fahrer jeden…
…obwohl die auf die Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an den Berufungswerber entfallende Umsatzsteuer zu einer beträchtlichen Vorauszahlung geführt hätte (laut Jahreserklärung 1997 betrug die Umsatzsteuer-Restschuld fast 1,2 Mio. Schilling). Wenn der Berufungswerber meint, die Haftung für die Umsatzsteuer dadurch von sich abwenden zu…