…aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob das Einzelunternehmen "Großhandel" des Herrn G1 19 Tage vor Ablauf der Zweijahresfrist in die Bw. eingebracht wurde und deshalb die Befreiung von der Kapitalverkehrsteuer nach dem Umgründungssteuergesetz zu versagen ist (§ 2 Z.1 KVG iVm § 22 Abs…
…Oktober 2005 in das Firmenbuch eingetragen. Mit Gesellschaftsvertrag und Zusammenschlussvertrag vom 27. September 2005 schloss sich die Berufungswerberin als Komplementärin mit der OKOHG gemäß Artikel IV des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) , BGBl 1991/699, zur OKKG zusammen. Da das steuerliche Einkommen der Berufungswerberin im Jahr 2005 0…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 6. November 2008, StNr. xxx, mit welchem der Antrag abgewiesen wurde…
…der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nicht erhoben", - gemäß § 22 Abs. 4 Umgründungssteuergesetz "sind Einbringungen....von den Kapitalverkehrsteuern und von den Gebühren nach § 33 TP 21 des Gebührengesetzes 1957 befreit, wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Dr. Hans Blasina, Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Martin Saringer über die Berufung des Bw, vertreten durch Baldinger & Partner Untern. u StB GmbH, 1180 Wien, Ferrogasse 37, vom 13…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind…
…2004 betrieb er diese Tätigkeiten in Form eines Einzelunternehmens. Mit Einbringungsvertrag vom 30. Juni 2005 brachte er den Teilbetrieb des Versicherungsmaklers rückwirkend zum Stichtag 31.12.2004 gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) in die Bw. GmbH ein. Dem eingebrachten Unternehmen wurde in einem Gutachten durch…
…auseinandergesetzt. Es sei diese Form der Bewirtschaftung von vornherein negiert und nicht näher hinterfragt worden, ob dies eine mögliche Bewirtschaftungsform darstelle. Im Umgründungssteuergesetz werde eine zwangsweise Buchwertfortführung normiert. Eine Aufwertung habe ausnahmsweise nur dann zu erfolgen, wenn die stillen Reserven nicht mehr steuerhängig bleiben. Dies…
…darum, die bilanzielle Behandlung der an das slowakische verbundene Unternehmen übertragenen Fertigungsanlage bei der österreichischen Gesellschaft (= Bw.) zu beurteilen. Und diese Beurteilung hat nach den Bestimmungen des österreichischen Umgründungssteuergesetzes zu erfolgen. Insoferne hat sich der Berufungssenat in diesem Verfahren auch nicht mit im Ausland…
…KG wächst gemäß § 142 HGB der bisherigen komplementären W GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage der Bilanz zum 31.10.2005 an. Die Einbringung zum Einbringungsstichtag 31.10.2005 erfolgt zu den Buchwerten und gemäß den Bestimmungen des Artikel III Umgründungssteuergesetz; die Abgabenbegünstigungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Martin Neureiter und Dr. Walter Zisler über die Berufung des [Bw_G***Y***], [Anschrift_Bw_1], vom 18. Juni 2009 gegen den Abgabenbescheid des Finanzamtes Salzburg…
Mit Schreiben vom 21. September 2010 lud der Unabhängige Finanzsenat die Verfahrensparteien zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 9. November 2010. Für den Fall, dass eine Vertagung notwendig sein sollte, beraumte er weitere Verhandlungstermine für 10. und 11. Oktober 2010 an. Am 4. Oktober 2010…
Gemäß der Sanierungsvereinbarung war geplant, dass der Berufungswerber selbst Mehrheitseigentümer des Unternehmens wird. Seine Abberufung hätte ab diesem Zeitpunkt nur mehr mit seinem eigenen Einverständnis erfolgen können. Mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung stand es ab diesem Zeitpunkt in seinem Belieben, die Geschäftsführung weiterhin (alleine) auszuüben oder…
…Personenkraftwagens Audi A 8, auf Grundlage der einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Einbringungsbilanz zum ... 01.01.2005 zum ausschließlichen Zweck der Fortführung des vorangeführten Unternehmensberatungsbetriebes nach. den Vorschriften des Artikel III Umgründungssteuergesetz in die [Y***Beratung_GmbH] ein. ... Einbringungsstichtag ist der ... 01.01.2005…
…sondern nur einzelne Wirtschaftsgüter übertragen wurden. Dabei wurde der einbringende Berufungswerber durch die Übernahme von Fremdmitteln durch die GmbH fremdunüblich begünstigt, womit ihm der Kapitalertragsteuer unterliegende Einkünfte aus Kapitalvermögen zuflossen. 3 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung Das Umgründungssteuergesetz (BGBl.Nr. 699/1991; kurz UmgrStG) bestimmt zur…
…Berufungswerbers gegeben gewesen sei und dass dieser Betrieb keinen positiven Verkehrswert aufgewiesen habe. Beides wurde vom Berufungswerber bestritten. 3.1 Betrieb Nach der herrschenden Lehre (siehe beispielsweise Hügel/Mühlehner/Hirschler, Kommentar zum Umgründungssteuergesetz; Huber in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG4) gilt: Gegenstand einer Einbringung gem…
Da der "Zweck der Gesellschaft" nicht mit dem "Gegenstand des Unternehmens" gleichzusetzen ist, ist es nämlich nicht zwingend, dass sich der Betriebsgegenstand der GmbH mit jenem des fortzuführenden Unternehmens (vollständig) deckt (vgl. etwa OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h). Auch ein Betrieb, der…
…Diese Regelung lautet (Punkt Achtens): Die gegenständliche Einbringung erfolgt unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Artikel III des Umgründungssteuergesetzes. Dieser Vertrag wird daher unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass der Betriebseinbringung die Abgabenbefreiungen gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz zukommen. Die rechtskräftige Versagung dieser Befreiung gilt als auflösende Bedingung…
…in die eigentliche Zielgruppe aufsteige. Im Jahr 2004 habe sich die Berufungswerberin dazu entschlossen, die bestehende A-GmbH mit Hilfe des Umgründungssteuergesetzes umzuwandeln, weil die formale Struktur einer GmbH für ihren Betrieb nicht passend und überdies viel zu teuer gewesen sei. Aus diesem Grund habe…
Nicht zu übersehen ist aber, dass hier eine Leistungsbeziehung zwischen der ehemaligen Arbeitgeberin (an welcher er auch zu 25% beteiligt war) des geschiedenen Ehegatten der Berufungswerberin, beziehungsweise der Berufungswerberin und ihrem ehemaligen Ehegatten behauptet wird. Es ist daher zu prüfen, ob die von der Berufungswerberin…