…Sie werden daher eingeladen, darzutun warum die Gründung der PCM kein Scheingeschäft ist. Sie werden ersucht hiezu Stellung zu nehmen. Falls die Gründung der PCM als Umgehungsgeschäft gewertet werden sollte, ist nach Ansicht des Referenten davon auszugehen, dass Sie und MM ihre Anteile lediglich treuhändig…
…Willen der Parteien getragen ist und an das somit auch § 23 Abs 1 BAO anknüpft. Dem gegenüber liegt ein Umgehungsgeschäft vor, wenn die Vertragspartner durch die Art der Gestaltung des Rechtsgeschäftes die Anwendung einer bestimmten gesetzlichen Regelung vermeiden wollten (Stoll BAO-Kommentar, 265 f). Laut …
…Mai 1990, 86/13/0046). Bei den von den Rechtsfolgen des § 22 Abs. 2 BAO betroffenen Umgehungsgeschäften handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die abgeschlossen werden, um ein sonst eintretendes wirtschaftliches Ergebnis abzuwenden oder ein sonst nicht eintretendes wirtschaftliches Ergebnis herbeizuführen. Sie sind mit dieser Zielsetzung…
Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird (§ 2 Abs. 4 LVO). Unter Gesamtüberschuss ist der Gesamtbetrag der Einnahmenüberschüsse abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste im o. a. "absehbaren Zeitraum" zu verstehen (§ 3 Abs. 2 LVO). Ob…
…usus ist. Selbst wenn man aber das Konstrukt eines sogenannten " Darlehensauftrages" als Ausfluss der Vertragsfreiheit zulässt, liegt nach dem oben Gesagten der Gedanke eines Umgehungsgeschäftes nahe, wonach die Vertragspartner durch die Art der Gestaltung des Rechtsgeschäftes die Anwendung einer bestimmten gesetzlichen Regelung vermeiden wollen. Es…
Bei den von den Rechtsfolgen des § 22 Abs. 2 BAO betroffenen Umgehungsgeschäften handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die abgeschlossen werden, um ein sonst eintretendes wirtschaftliches Ergebnis abzuwenden oder ein sonst nicht eintretendes wirtschaftliches Ergebnis herbeizuführen. Sie sind mit dieser Zielsetzung ernstlich gewollt und stellen keine…
…ersten Kaufvertrages nur stattfindet, um die Grunderwerbsteuer für einen Erwerbsvorgang zu sparen. Von einer derartigen Konstruktion, also einem verpönten Umgehungsgeschäft könne aber im gegenständlichen Fall nicht die Rede sein: Faktum sei, dass der Ankauf der Wohnung primär sicherstellen sollte, dass die Bw. ungestört ihren Universitätsstudien…
…bekräftigt, dass es sich um einen Einmalerlag gehandelt habe. Das Risiko beider Seiten entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, es sei kein Umgehungsgeschäft und nicht sittenwidrig. Darüber hinaus betont sie, dass die Finanzbehörde an die gerichtliche Entscheidung, wonach die verfahrensgegenständliche Polizze nicht in die Verlassenschaft falle, gebunden…
…keiner der Partner auf die Wirksamkeit der Erklärung vertraut hat. Vom Scheingeschäft zu unterscheiden sind die Umgehungsgeschäfte. Bei diesen wollen die Vertragspartner durch die Art der Gestaltung des Rechtsgeschäftes die Anwendung einer bestimmten gesetzlichen Regelung vermeiden. Das Umgehungsgeschäft ist daher nicht nur zum Schein geschlossen…
…sehe zwar vor, dass auf die beiden Liegenschaften EZ def und EZ abc insgesamt 40 % des Gesamtkaufpreises und sohin ein Kaufpreisteil von 920.000,00 € entfallen solle. Bei dieser Vereinbarung handle es sich jedoch um ein Umgehungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 BAO…
…gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen. Das Einverständnis muss bei Abgabe der Erklärung(en) bestehen. Das Einverständnis unterscheidet den Fall von der Mentalreservation, auch der durchschauten; der fehlende Rechtsfolgewille vom Umgehungsgeschäft. Auf Umgehungsgeschäfte ist § 916 unanwendbar. Auch Treuhandgeschäfte sind gewollt, daher keine Scheingeschäfte (Rummel in Rummel3, …
…121). Wird der wirkliche Leistungsempfänger verschleiert (etwa weil er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist), so liegt kein Scheingeschäft, sondern ein Umgehungsgeschäft vor: Das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist gewollt, denn es soll den Vorsteuerabzug ermöglichen. Sein Inhalt entspricht aber nicht dem wirtschaftlichen Hintergrund. Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen…
…hätte, da die Mitgliedsgebühren statutenkonform vom Vorstand beschlossen und somit in die grundrechtlich geschützte Vereinsautonomie fallen würden und damit keine Umsätze i.S des UStG sein könnten. Auch könnte die Inanspruchnahme einer grundrechtlich eingeräumten Möglichkeit als Umgehungsgeschäft nicht deutbar sein, aus der allgemeinen Auslegungsregel des …
…ausgenommen, als der Wert der Auflage den Wert des Grundstückes übersteige. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. In der am 16. April 2009 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass die Vertragsparteien kein Umgehungsgeschäft abschließen wollten. Angaben darüber, ob die Übergeberin im Vertragszeitpunkt Pflegegeld bezogen hat…
…um ein Scheingeschäft gehandelt hat. Nach Ansicht der Bw. habe es sich nicht nur um ein Scheingeschäft, sondern möglicherweise um ein Umgehungsgeschäft gehandelt, da die Parteien die Anwendung einer bestimmten gesetzlichen Regelung vermeiden wollten. Die im Konkurs - und Strafakt des LGX. erliegenden Urkunden belegten klar…
…dass die Grunderwerbsteuer bereits entrichtet worden sei und die der Bw. auf Grund der Vertragsaufhebung zustehende Gutschrift mit der anfallenden Grunderwerbsteuer zu verrechnen wäre. Ein Umgehungsgeschäft liege nicht vor, die Bw. sei ausschließlich an der Teilaufhebung des sie treffenden Kaufvertrages interessiert gewesen. (5) Der im…
…angezeigt worden, dass die Grunderwerbsteuer bereits entrichtet worden sei und die Frau DH auf Grund der Vertragsaufhebung zustehende Gutschrift mit der anfallenden Grunderwerbsteuer zu verrechnen wäre. Ein Umgehungsgeschäft liege nicht vor, DH sei ausschließlich an der Teilaufhebung des sie treffenden Kaufvertrages interessiert gewesen. Daher werde…
…Beamter der PAST bekannt sind - darauf hin, dass die Einschaltung der I-GmbH in die bis dahin bestehende Geschäftsbeziehung zwischen der T-GmbH&CoKG und der Bw tatsächlich ein aus haftungsrechtlichen Gründen abgeschlossenes Umgehungsgeschäft darstellen. Außerdem möge zum Thema"Büro in Stadteil-P ?" die CL,...…
…der Aufteilung gemäß § 81 EheG in gewissen Fällen eine Gegenleistung feststellbar sein könne, insbesondere wenn es sich um Umgehungsgeschäfte handle. Bei der vorliegenden Scheidungsfolgenvereinbarung könne jedoch nicht von einem Umgehungsgeschäft gesprochen werden, da es sich hiebei um eine echte Globalbereinigung handle, bei welcher keine Gegenleistung…
…der Aufteilung gemäß § 81 EheG in gewissen Fällen eine Gegenleistung feststellbar sein könne, insbesondere wenn es sich um Umgehungsgeschäfte handle. Bei der vorliegenden Scheidungsfolgenvereinbarung könne jedoch nicht von einem Umgehungsgeschäft gesprochen werden, da es sich hiebei um eine echte Globalbereinigung handle, bei welcher keine Gegenleistung…