…10 und die dort zitierten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes). In einem solchen Fall ist daher zu prüfen, aus welchen Gründen der potenziell Haftungspflichtige die Lohnabgaben nicht im vollen Umfang offen gelegt und gesetzmäßig entrichtet hatte, das heißt, ob allenfalls darin eine schuldhafte Pflichtverletzung zu erblicken ist…
…seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Gemäß § 230 Abs. 2 BAO dürfen Einbringungsmaßnahmen während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden. Kommen während der Zeit, in der…
…die Geltendmachung der Betriebsnachfolgerhaftung wurden bereits oben dargestellt. Da es auf die Entstehung des Abgabenanspruches ankommt, ist die Haftung nicht auf Abgaben beschränkt, die bereits fällig waren oder gemäß § 226 BAO vollstreckbar geworden sind. Es genügt, dass der Haftungspflichtige von einem bei der Primärschuldnerin bereits…
…der Einkommensteuerveranlagung 2001 und 474,00 € aus der Einkommensteuerveranlagung 2003) bereits eingebracht werden. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. einer Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht…
…was aber nichts am grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändert, weshalb der gegenständliche Bescheidspruch auch diese Abgaben zu umfassen hat (vgl. dazu etwa VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb…
…die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme sind somit das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung…
…die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme sind somit das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung…
…Im vorliegenden Fall hat der Bw. gegen die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen sowie gegen den Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen gemäß § 248 BAO das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch…
…Februar 2006 wurde die Berufungswerberin (Bw.) gemäß §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtige für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin Fa. X.GmbH (FN X) im Ausmaß von € 569.228,98 in Anspruch genommen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: | Zeitraum | Abgabenart |…
…in der Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung (hier: Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes gegenüber dem Abgabengläubiger) spricht nach der ständigen Rechtsprechung eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung…
… 224 BAO als Haftungspflichtige für die Erbschaftssteuerschuld des Herrn ERBE2 in Höhe von € 10.582,59 in Anspruch genommen und ist dieser Betrag von ihr an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu entrichten. Hinsichtlich der Fälligkeit des Gesamtbetrages von € 63.304…
…in der gegenständlichen Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht geändert hat (vgl. z.B. VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Im Übrigen ist es auch keineswegs so, dass die Haftung etwa nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend…
…und Betriebskosten mit Tätigkeiten in diesem geringen Umfang kein Gesamtüberschuss zu erwirtschaften wäre. Die anfängliche Berufung gegen die Einstufung des Finbanzamtes als Liebhabereibetrieb wäre zurückgezogen worden, da die Abschätzung des Umsatz- und Kostenverlaufes gezeigt hätte, dass wegen der zu erwartenden notwendigen Reparaturen und Erneuerungen mit…
…18 € und wird auch nur mehr mit diesem Betrag am Abgabenkonto der Primärschuldnerin ausgewiesen. Diese "Zahlung" vermindert zwar den vom Berufungswerber zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändert aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. in der Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000…
…Teil der Haftungsschuld bereits durch Umbuchung eines Guthabens in Höhe von 293 € vom persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers abgedeckt wurde. Diese Zahlung vermindert zwar den vom Berufungswerber zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändert aber nichts an dem im Haftungsbescheid bzw. in der Berufungsentscheidung aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht…
…teilweise eingebracht werden kann. Diese "Zahlung" (Überrechnung) vermindert zwar den vom Berufungswerber zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändert aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. in der Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191; UFS 9.2.2009, RV/0716-L…
…erst nach der Geltendmachung der Haftung gemäß § 14 BAO und vermindert damit die durch den Haftungsbescheid begründete Gesamtschuld. Eine Zahlung des Haftungsschuldners vermindert nun somit zwar den zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändert aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (in der Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht…
…Haftungsbetrag, ändern aber nichts am im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Die Umsatzsteuer 9/01 ist im Spruch dieser Berufungsentscheidung daher nicht mit dem derzeit am Abgabenkonto der GmbH tatsächlich noch aushaftenden Betrag von 5.126,70 €…
…aber die von der Verwaltung früher vertretene Auffassung nicht rechtswidrig sei, sondern sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege, dann liege noch umso mehr eine Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben vor, wenn die Behörde von einer einmal vertretenen und dem Haftungspflichtigen bekanntgegebenen Auffassung wiederum…
…eines Wertpapiers) anknüpfe und dies im Rahmen eines Massengeschäfts aus wirtschaftlichen Gründen so automatisiert wie möglich abgewickelt werden müsse. Der Haftungspflichtige sei nicht in der Lage jeweils Überlegungen darüber anzustellen, ob im Einzelfall die entsprechenden Richtlinien zu einem von den wirtschaftlichen Zinsen abweichenden Ergebnis führen…