…10 und die dort zitierten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes). In einem solchen Fall ist daher zu prüfen, aus welchen Gründen der potenziell Haftungspflichtige die Lohnabgaben nicht im vollen Umfang offen gelegt und gesetzmäßig entrichtet hatte, das heißt, ob allenfalls darin eine schuldhafte Pflichtverletzung zu erblicken ist…
…von der Haftungsinanspruchnahme würde die Abgabengläubigerin ihres Anspruches verlustig gehen. Vom BF wurde grundsätzlich nicht aufgezeigt, dass die Haftung wegen seiner berechtigten Interessen nicht geltend gemacht werden dürfe. Derartige Umstände sind auch für das BFG nicht ersichtlich. Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen…
…Fehlen liquider Mittel wurde lediglich in der Stellungnahme zum Haftungsprüfungsvorhalt vom 30.10.2017 vorgebracht, in weiterer Folge jedoch nicht mehr aufrechterhalten. Im Übrigen ergibt sich aus den vorgelegten Berechnungen zum Gläubigergleichbehandlungsnachweis, zum berechneten Quotenschaden, dass sehr wohl noch Zahlungen, wenn auch in geringem Umfang…
…I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Gemäß § 224 Abs. 1 BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen…
…seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Gemäß § 230 Abs. 2 BAO dürfen Einbringungsmaßnahmen während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden. Kommen während der Zeit, in der…
…die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Diese Haftung trifft demnach Gesellschafter einer OG und Komplementäre einer KG. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der Komplementär einer…
…siehe beigefügten Verteilungsentwurf) zugunsten der Beschwerdeführerin anrechnen müssen, was aber nicht erfolgt ist. d) Ermessensausübung des FinA Im Übrigen würde eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO die Beschwerdeführerin unbillig hart treffen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung des FinA ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haftungspflichtigen zu berücksichtigen (VwGH…
…die Geltendmachung der Betriebsnachfolgerhaftung wurden bereits oben dargestellt. Da es auf die Entstehung des Abgabenanspruches ankommt, ist die Haftung nicht auf Abgaben beschränkt, die bereits fällig waren oder gemäß § 226 BAO vollstreckbar geworden sind. Es genügt, dass der Haftungspflichtige von einem bei der Primärschuldnerin bereits…
…der Erklärung sich ergebende Abgabe hätte 7.000 Euro betragen. In weiterer Folge ergeht ein gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter ESt-Bescheid, aus dem sich eine Abgabenschuld von 10.000 Euro ergibt. Die Erhöhung gegenüber dem Erstbescheid von 2.000 Euro beruht im Umfang…
…der Einkommensteuerveranlagung 2001 und 474,00 € aus der Einkommensteuerveranlagung 2003) bereits eingebracht werden. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. einer Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht…
…was aber nichts am grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändert, weshalb der gegenständliche Bescheidspruch auch diese Abgaben zu umfassen hat (vgl. dazu etwa VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb…
…Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig (§ 216 BAO). Die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen werden durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet…
…hat er im Umfang der Haftungsinanspruchnahme Parteistellung bezüglich eines Wiederaufnahmeantrages die GmbH betreffend. Die vom Finanzamt zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Bestimmung des § 248 BAO steht dem nicht entgegen. § 248 BAO legt fest, dass Haftungspflichtige auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Bescheidbeschwerde einbringen können…
…Bescheidbeschwerde einbringen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2, 4 und 5 sinngemäß. IV. Erwägungen 1. Die Bf. hat innerhalb der für die Einbringung einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist eine auf §…
…die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme sind somit das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung…
…die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme sind somit das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung…
…Im vorliegenden Fall hat der Bw. gegen die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen sowie gegen den Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen gemäß § 248 BAO das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch…
…Februar 2006 wurde die Berufungswerberin (Bw.) gemäß §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtige für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin Fa. X.GmbH (FN X) im Ausmaß von € 569.228,98 in Anspruch genommen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: | Zeitraum | Abgabenart |…
…in denen der Beschwerdeführer ausreichend Gelegenheit gehabt hätte, die entsprechenden Beweismittel vorzulegen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. Die in den Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen werden durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift…
…der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (vgl. Erk. des VwGH vom 17. September 1986, Zl. 84/13/0198; vom 13. November 1987, Zl. 85/17/0035 und vom 13. September 1988, Zl. 87/14/0148). Da Sie ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen im angeführten Umfang…