RIS AI
47 767 Treffer444 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0564-L/03Tilgungswirkung bei Umbuchungsantrag erst mit Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2003

…unbestritten ist, dass der Umbuchungsantrag verspätet, am 20. Jänner 2003, gestellt worden war. Der Eintritt der Tilgungswirkung bei einer Umbuchung gemäß § 211 Absatz 1 lit g BAO setzt voraus, dass tatsächlich eine Umbuchung zu einem Zeitpunkt, in dem ein verfügbares Guthaben vorhanden ist, durchgeführt wird…

UFSW RV/0089-W/06Säumniszuschlag infolge verspäteter Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…der Bw. bereits in der Begründung der Berufungsvorentscheidung, auf deren Ausführungen verwiesen wird, vorgehalten wurde, trat die Tilgungswirkung der Überrechnung von € 6.166,94 erst am 19. Mai 2005 und der von € 2.754,33 erst am 24. Mai 2005 ein, sodass eine…

UFSZ2L ZRV/0390-Z2L/03Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.02.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der PI, vom 2. Oktober 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. September 2003, Zl. 100/49201/2003, betreffend Säumniszinsen nach dem ZK für den Zeitraum 15. Juli 2003 bis 14. August 2003 entschieden: Die…

UFSF RV/0383-F/02Festsetzung eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…ist. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kann daher nicht angewendet werden; vielmehr tritt die Tilgungswirkung bei Umbuchungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabeschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen erst im Zeitpunkt der Antragstellung ein, selbst wenn das Guthaben schon früher bestanden hat. Da der Umbuchungsantrag erst am 16…

UFSI RV/0427-I/02Säumniszuschlag bezüglich einer vorläufigen Umsatzsteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2003

…zu erwidern, dass die aus der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Zuge der eingangs erwähnten Umsatzsteuersonderprüfung resulierenden Guthaben zum Zeitpunkt der Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuerschuld noch nicht bestanden. Die Tilgungswirkung auf Grund der Überrechnung dieser Guthaben auf die Abgabenschuldigkeiten der Bw. trat daher erst später, und…

UFSG RV/0524-G/07Säumniszuschlag für nicht rechtzeitig entrichtete Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…3.2007, 2005/15/0137) hat der VwGH zum Ausdruck gebracht, dass es richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung durchgeführt wird. Die…

UFSW RV/0808-W/04Verhängung eines ersten Säumniszuschlags wegen erst nach dem Fälligkeitstermin durchgeführter Überrechnung gemäß § 211 Abs.1 lit.g BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2007

…auch tatsächlich durchgeführt wurde, damit dann auf dem empfangenden Abgabenkonto die Tilgungswirkung eintreten kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Anwendung von § 211 Abs.1 lit.g BAO bei einer Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung ein - sofern bereits ein Guthaben entstanden…

UFSI RV/0672-I/12Säumnis bei Umbuchungsantrag nach Fälligkeit und unterlassenem Stundungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…Umbuchung nicht abgedeckte restliche Umsatzsteuer (428,06 €) wurde von der Bw. am 23.10.2012 entrichtet. Da somit die Tilgungswirkung erst nach der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld der Bw. (15.5.2012) eingetreten ist, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Säumniszuschlages unstrittig vor. …

UFSI RV/0761-I/12Säumniszuschlag bei einem um einen Tag verspäteten Antrag auf Stundung von Lohnabgaben bis zur Veranlagung einer Umsatzsteuergutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 2010 laut Bescheid vom 8.8.2012 nicht auf den Tag der Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung zurückwirkte, sondern die Tilgungswirkung erst mit der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides und somit nach Fälligkeit der mit dem Säumniszuschlag belasteten Abgabenschuldigkeiten eingetreten ist. Unstrittig ist weiters…

UFSL RV/1245-L/09Gutschrift aus einer verspätet berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung ist erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides wirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2010

…sodass der Säumniszuschlag verwirkt sei. Der Anspruch auf Tilgungswirkung trete bei sonstigen Gutschriften aufgrund von bescheidmäßigen Festsetzungen erst mit der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides ein. Die berichtigten Voranmeldungen wären am "27.8.2009" eingereicht worden (tatsächlich langten diese beim Finanzamt wie oben festgestellt bereits am…

UFSW RV/0660-W/06Säumniszuschlag, auch wenn Behörde UVA auf zwei Steuernummer filetiert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

…lit. g und 217 Abs. 1 BAO darauf hingewiesen, dass bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen die Tilgungswirkung, selbst wenn das Guthaben schon früher bestanden habe, erst im Zeitpunkt der Antragstellung eintrete. Im gegenständlichen Fall sei am 15…

UFSW RV/2060-W/06Säumniszuschlag, da beantragte Überrechnung nicht durchgeführt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…

UFSW RV/2058-W/06Säumniszuschlag, da Überrechnung nicht durchgeführt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2007

…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…

UFSW RV/1550-W/06Beantragte Überrechnung wurde nicht durchgeführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2007

…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…

UFSW RV/1551-W/06Überrechnungsantrag und Berufung gegen Abgabenfestsetzungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…

UFSW RV/2059-W/06Überrechnung nicht durchgeführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…

UFSW RV/1675-W/12Säumniszuschlag wegen Veranlagung kurz nach Stellung eines Umbuchungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2013

…Bw. unterblieben. Außer Streit steht, dass der Überrechnungsantrag rechtzeitig vor Fälligkeit gestellt wurde. Im Falle einer Umbuchung oder Überrechnung tritt die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung ein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Guthaben bereits entstanden ist und tatsächlich eine Umbuchung oder Überrechnung erfolgt. Wenn…

UFSW RV/3377-W/12Säumniszuschlag, grobes Verschulden der Mitarbeiterin der Hausverwaltung schadet nicht, wenn die Hausverwaltung kein grobes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…keine Vorsorge getroffen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung 4/2012 fristgerecht mit Fälligkeitstag 15. Juni 2012 entrichtet werden konnte. Im Falle einer Umbuchung tritt die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung ein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Guthaben bereits entstanden ist und tatsächlich eine Umbuchung erfolgt. Wenn…

UFSW RV/2420-W/12Einem Abgabepflichtigen kommt nicht das Recht zu, die Gesetzmäßigkeit der Verrechnung auf dem Konto eines anderen anzuzweifeln (VwGH 11.11.1987, 86/13/0110).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2012

…des noch bestehenden Guthabens im Zeitpunkt des Vollzuges dieser Umbuchung - die beantragte Umbuchung vorzunehmen ist. Insbesondere kann aus ihr nicht abgeleitet werden, dass durch den Umbuchungsantrag der X-GmbH "ex lege die Tilgungswirkung" hinsichtlich der in Streit stehenden Abgaben der Bw. eingetreten ist. § 211 Abs…

UFSW RV/1426-W/12Berufung gegen Säumniszuschlag und Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2012

…Bw. überrechnet. Rechtliche Würdigung: Logische Voraussetzung für eine Umbuchung bzw. Überrechnung ist, dass auf dem Abgabenkonto ein derartiges Guthaben auch tatsächlich besteht, damit auf dem empfangenden Konto die Tilgungswirkung eintreten kann. Die Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. g BAO sagt nichts darüber aus, in…