…der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben als entrichtet. Im Fall einer Überrechnung tritt die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - ein; dies gilt jedoch nur, wenn…
…unbestritten ist, dass der Umbuchungsantrag verspätet, am 20. Jänner 2003, gestellt worden war. Der Eintritt der Tilgungswirkung bei einer Umbuchung gemäß § 211 Absatz 1 lit g BAO setzt voraus, dass tatsächlich eine Umbuchung zu einem Zeitpunkt, in dem ein verfügbares Guthaben vorhanden ist, durchgeführt wird…
…der Bw. bereits in der Begründung der Berufungsvorentscheidung, auf deren Ausführungen verwiesen wird, vorgehalten wurde, trat die Tilgungswirkung der Überrechnung von € 6.166,94 erst am 19. Mai 2005 und der von € 2.754,33 erst am 24. Mai 2005 ein, sodass eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der PI, vom 2. Oktober 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. September 2003, Zl. 100/49201/2003, betreffend Säumniszinsen nach dem ZK für den Zeitraum 15. Juli 2003 bis 14. August 2003 entschieden: Die…
…ist. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kann daher nicht angewendet werden; vielmehr tritt die Tilgungswirkung bei Umbuchungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabeschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen erst im Zeitpunkt der Antragstellung ein, selbst wenn das Guthaben schon früher bestanden hat. Da der Umbuchungsantrag erst am 16…
…zu erwidern, dass die aus der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Zuge der eingangs erwähnten Umsatzsteuersonderprüfung resulierenden Guthaben zum Zeitpunkt der Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuerschuld noch nicht bestanden. Die Tilgungswirkung auf Grund der Überrechnung dieser Guthaben auf die Abgabenschuldigkeiten der Bw. trat daher erst später, und…
…hat. 2.1.4. Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) Rz 107: Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Sonstige Konten bestehen derzeit nicht. 2.1.5. Einzahlung durch Postauftrag (§ 211 Abs. 1 lit…
…3.2007, 2005/15/0137) hat der VwGH zum Ausdruck gebracht, dass es richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung durchgeführt wird. Die…
…auch tatsächlich durchgeführt wurde, damit dann auf dem empfangenden Abgabenkonto die Tilgungswirkung eintreten kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Anwendung von § 211 Abs.1 lit.g BAO bei einer Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung ein - sofern bereits ein Guthaben entstanden…
…die Gründe, warum der Bf die Steuern aus Deutschland nicht zurück erhält, ausführlich im Schreiben des Bundesministeriums vom 22.6.2017 erläutert würden. Aufgrund eventueller Erstattungsansprüche aus der Bundesrepublik Deutschland sei in Österreich keine Tilgungswirkung entstanden, die Abgaben wären trotzdem zu entrichten gewesen. In der…
…die Gründe, warum der Bf die Steuern aus Deutschland nicht zurück erhält, ausführlich im Schreiben des Bundesministeriums vom 22.6.2017 erläutert würden. Aufgrund eventueller Erstattungsansprüche aus der Bundesrepublik Deutschland sei in Österreich keine Tilgungswirkung entstanden, die Abgaben wären trotzdem zu entrichten gewesen. In der…
…Deutschland. Die Gründe, warum der Bf die Steuern aus Deutschland nicht zurück erhält, werden ausführlich im Schreiben des Bundesministeriums vom XZ erläutert. Aufgrund eventueller Erstattungsansprüche aus der Bundesrepublik Deutschland sei in Österreich keine Tilgungswirkung entstanden, die Abgaben wären trotzdem zu entrichten gewesen. In der Vorhaltsbeantwortung…
…94/13/0061 und die dort zitierte Vorjudikatur) tritt im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung ein. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Guthaben entstanden ist und tatsächlich eine Umbuchung oder Ü berrechnung durchgeführt wurde. Ein Guthaben entsteht für den…
…Umbuchung nicht abgedeckte restliche Umsatzsteuer (428,06 €) wurde von der Bw. am 23.10.2012 entrichtet. Da somit die Tilgungswirkung erst nach der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld der Bw. (15.5.2012) eingetreten ist, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Säumniszuschlages unstrittig vor. …
…aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 2010 laut Bescheid vom 8.8.2012 nicht auf den Tag der Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung zurückwirkte, sondern die Tilgungswirkung erst mit der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides und somit nach Fälligkeit der mit dem Säumniszuschlag belasteten Abgabenschuldigkeiten eingetreten ist. Unstrittig ist weiters…
…sodass der Säumniszuschlag verwirkt sei. Der Anspruch auf Tilgungswirkung trete bei sonstigen Gutschriften aufgrund von bescheidmäßigen Festsetzungen erst mit der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides ein. Die berichtigten Voranmeldungen wären am "27.8.2009" eingereicht worden (tatsächlich langten diese beim Finanzamt wie oben festgestellt bereits am…
…lit. g und 217 Abs. 1 BAO darauf hingewiesen, dass bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen die Tilgungswirkung, selbst wenn das Guthaben schon früher bestanden habe, erst im Zeitpunkt der Antragstellung eintrete. Im gegenständlichen Fall sei am 15…
…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…
…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…
…Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass es wohl richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des…