…Wert des dem Erben zugekommenen Nachlasses und können sich Minderungen der Inanspruchnahmemöglichkeiten aus § 821 ABGB ergeben (Teilschuldverhältnis, wenn von mehreren Erben auch nur einer eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat). Das Teilschuldverhältnis ist bereits bei der Abgabenfestsetzung (gegenüber dem jeweiligen Erben) zu berücksichtigen (siehe Ritz, BAO3, …
…Kommentar zur Grunderwerbsteuer, § 9 Rz 6). Durch privatrechtliche Vereinbarungen kann das abgabenrechtliche Gesamtschuldverhältnis nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann der Behörde eine bestimmte Aufteilung auf die Beteiligten und das Ausmaß der Anlastung einer Teilschuld bei den Einzelnen aufgezwungen werden (Stoll, BAO-Kommentar, 95). Die Gesamtschuldner…
…beim Abgabenschuldner uneinbringlich seien. Die Ermessensentscheidung umfasse auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgesehenen Rahmens. Da die Abgabenbehörde den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen könne, sei im Rahmen der Ermessensübung auch zu begründen, aus welchen Erwägungen…
…Tz 11 zu § 20 BAO unter Hinweis auf Stoll, BAO, 213 f). Im Rahmen der Ermessensübung kann die Abgabenbehörde auch nur hinsichtlich einer Teilschuld den Haftenden in Anspruch nehmen, wofür die Verweisung auf § 891 ABGB im § 6 BAO spricht (siehe dazu auch die vom Bundesministerium…
…Dezember 2000 wurde der Berufung des Bw. wegen des Ausspruches über die Schuld nicht Folge gegeben und aus Anlass der Berufung das angefochtene Erkenntnis, im dem die Jahre 1987 und 1988 betreffenden Teilschuldsprüchen nach § 33 Abs. 1 FinStrG sowie im Strafausspruch aufgehoben und das Finanzstrafverfahren…
… 14 Abs. 5 EStG 1988 müssen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres auf Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen inländischer Schuldner im Nennbetrag von mindestens 50 % des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein (Wertpapierdeckung). Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient…
…10/01/98, wurde dieser Berufung teilweise dahingehend Folge gegeben, dass das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates, welches im Übrigen unberührt blieb, in nachbezeichneten Teilschuldsprüchen, und zwar zu Punkt 1) des angefochtenen Erkenntnisses in Bezug auf das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich…
…des Amtsbeauftragten Hofrat Dr. Günther Kruisz sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wird im Teilschuldspruch zu Punkt b) soweit dieser die Einkommensteuer (gem. § 99 EStG) 1998 betrifft dahingehend abgeändert…
…Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 2003, 2000/13/0045-8, unberührt gebliebenen Teilschuldspruches hinsichtlich fahrlässiger Verkürzungen an Umsatzsteuer 1998-1992 und Einkommensteuer 1998-1992 in Höhe von insgesamt S 1,473.211,00 weiterhin zur Last fallenden Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG…
…wurde daher mit formlosem Schreiben der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 3. Mai 1994 mitgeteilt, dass eine Abschreibung (Löschung oder Nachsicht) des zunächst zinsenfrei ausgesetzten Teilschuldbetrages in Höhe von 600.000 ATS frühestens nach Ablauf eines Beobachtungszeitraumes von zwei Jahren erfolgen könne. Bedingung hiefür sei allerdings…
…Finanzamt telefonisch mit, die Bank vertrete die Rechtsmeinung, dass das Finanzamt zumindest eine Teilschuld an der Fehlüberweisung treffe. Daher müsste das Finanzamt einen Teil der Schadensbeträge übernehmen. Die über den Sachverhalt vom Finanzamt in Kenntnis gesetzte Finanzprokuratur führte in ihrer Stellungnahme vom 8. August 2008…
…in dessen Entscheidung vom 5.7.2004, 2002/14/0123 zum Ausdruck gebracht wird. Da die Abgabenbehörde somit den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen kann, ist im Rahmen der Ermessensübung daher auch zu begründen, aus welchen Erwägungen eine Inanspruchnahme mit dem…
…in dessen Entscheidung vom 5.7.2004, 2002/14/0123 zum Ausdruck gebracht wird. Da die Abgabenbehörde somit den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen kann, ist im Rahmen der Ermessensübung daher auch zu begründen, aus welchen Erwägungen eine Inanspruchnahme mit dem…
…in dessen Entscheidung vom 5.7.2004, 2002/14/0123, zum Ausdruck gebracht werde. Da die Abgabenbehörde somit den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen könne, wäre im Rahmen der Ermessensübung daher auch zu begründen, aus welchen Erwägungen eine Inanspruchnahme mit dem…
…aus dem Sachverständigengutachten gehe überdies hervor, dass auch für den Bw. die Fehlerhaftigkeit der Ware im Wareneingangs- und Ausgangsbereich feststellbar gewesen und daraus durchaus eine Teilschuld des Bw. abzuleiten sei, gab der steuerliche Vertreter an: Es bestehe im Wesentlichen ein Unterschied im Sorgfaltsmaßstab der Überprüfung…
…auf die verletzte Rechtsordnung und ihren sozialen Störwert, schwer. Als mildernd bei der Strafbemessung sind bei beiden Beschuldigten ihre finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und in untergeordnetem Ausmaß ihr teilweises Geständnis (so hat die Erstbeschuldigte eine Teilschuld auf sich genommen) bzw. die einem solchen nahe kommende Verantwortung des…
…das Ausmaß der geltend gemachten Haftung bedürfen daher einer sowohl Billigkeit als auch Zweckmäßigkeit berücksichtigenden Rechtfertigung. Im Rahmen der Ermessensübung kann die Abgabenbehörde den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen. Im Gegenstandsfall war zugunsten der Berufungswerberin vor allem der Zeitablauf zu berücksichtigen…
…Haftung bedürfen daher einer sowohl Billigkeit als auch Zweckmäßigkeit berücksichtigenden Rechtfertigung. Im Rahmen der Ermessensübung kann die Abgabenbehörde den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen. Im Gegenstandsfall war zugunsten des Berufungswerbers zu berücksichtigen, dass aufgrund des Zeitablaufes (der Haftungsbescheid umfasst Abgaben aus…
…VwGH 5.7.2004, 2002/14/0123). Da die Abgabenbehörde somit den Haftenden auch nur hinsichtlich einer Teilschuld in Anspruch nehmen kann, ist im Rahmen der Ermessensübung auch zu begründen, aus welchen Erwägungen eine Inanspruchnahme mit dem gesamten unberichtigten Abgabenbetrag und nicht nur mit einem…
…b) öfters als gedacht die vertretenen Klienten als mit- bzw. teilschuldig erkannt worden seien und daher keine Vergütung erstritten hätte werden können und weil sich c) die Schadensbearbeitung als zu kostenintensiv herausgestellt hätte. Seit Mitte 2006 hätte sich die U GmbH daher auf ihr 2…