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UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…57 GSpG bedeutet der Inlandsbezug " Offline ", auf den Registrierungsort des Spielteilnehmers kommt es allerdings nicht an 13.3. Das Inland als geografischer Ort der Teilnahme bei Online -Glücksspielen 14. Anknüpfungspunkt Auskunft des Spielers Der geografische Ort, zu welchem sich der User zum Zeitpunkt der Spielteilnahme…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 1/8

…ein "Blanko-Briefpapier" zu übermitteln. In dem Vertragswerk vom 5. März 2007 wird auch darauf hingewiesen, dass nur Firmen an diesen Tradinggeschäften teilnehmen können welche die Vertragsbedingungen erfüllen (Dokumente, Kaution). Auch wird darauf hingewiesen, dass Warenfreigaben für den nächsten in der Kette nur nach Übermittlung…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 2/8

- Ebenfalls am gleichen Tag (27.3.2007) wurden die CPU's von TBV (NL) an die Firma EUS (USA) weitergeliefert, wobei die Ware immer noch im LG-Lager Wien lagerte. Als Verkaufspreis wurde lt. vorliegender Rechnung ein Preis von 290,50 $ pro CPU verlangt…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 3/8

(6) Die Bezahlung an AC (Kun) durch NV erfolgte wie bei den beiden vorhergehenden Geschäften mit der M Salzburg auf das gleiche Konto der IC AG in der Schweiz am 16. April 2007, auch die Überweisungen von FEB und FOM erfolgten am 16. April 2007…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 4/8

- In konsequenter Weiterführung dieser Überlegungen muss der Unternehmer den öffentlichen Registern, wie dem Firmenbuch, und der durch die Abfrage von UID-Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung insoweit Vertrauen entgegen bringen dürfen. Ansonsten würde die Unverhältnismäßigkeit einer Nachschauverpflichtung über die mangelnde Vertrauenswürdigkeit dieser Daten wieder beseitigt…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 5/8

…Übersicht vorzureihen, ist ein ständig diskutierter Punkt in der Zusammenarbeit von Geizhalsplattform und teilnehmenden Händlern. Somit läge ein seriöser Preis im Einzelhandel sicher über dem angeführten € 241 Geizhals-Minimalpreis und somit wäre die Marge sicherlich höher als die angeführten € 1,5. Aber selbst…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 6/8

…Verkauf an weitere Händler bzw. Endverbraucher. Dies zeigt auch, dass der Spottrading-Markt an dem NV teilnahm, - anders als der Prüfer wiederholt behauptet - sehr gut funktionierte! Die Bezahlung des Kaufpreises an M Salzburg erfolgte auf das Konto in der Schweiz, allein aufgrund des expliziten Wunsches…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 7/8

…ob für diverse von der BP aufgegriffene Geschäfte der Vorsteuerabzug im Zeitraum 2007 (Berufung 3-5/2007, nunmehr übergegangen auf die Veranlagung 2007 und 2008) zulässig ist. Die BP geht von einer aktiven Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell bzw von einem "wissen müssen" aus. Die Bw…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 8/8

…Verbindungen zwischen den Akteuren und die Nähe des Steuerpflichtigen zum Missing-Trader. 4. Der Handel mit Computerteilen ist eine in der Judikatur häufig vorkommende Branche, bei der die Teilnehmer überdurchschnittlich oft in Umsatzsteuerkarusselle verwickelt sind: a. In FG Baden Württemberg, Urteil vom 1.10.2007…

UFSW RV/3003-W/11Teilnahme an TV-Castingshow ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…liegt bei der Teilnahme des Sohns des Bw. an einer ORF-Castingshow keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG 1967 vor, weil keine schulische oder kursmäßige Ausbildung erfolgte und auch keine Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, abgelegt wurden. Die Teilnahme an der Castingshow…

UFSW RV/0582-W/10Teilnahme an Seminaren betreffend Gesundheitsvorsorge als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…der Kinesiologie zuzuordnenden "Touch for Health-Kurse" ist davon auszugehen, dass diese ganzheitliche, nichtdiagnostische Methode den Teilnehmern in erster Linie ein umfangreiches Wissen zur Gesundheitsvorsorge bzw. Kenntnisse zur Verbesserung des physischen und psychischen Wohlbefindens vermittelt, während man unter einer Heilbehandlung im allgemeinen Sprachgebrauch eine Behandlung …

UFSI RV/0471-I/09Teilnahme am Leonardo da Vinci Programm - liegt eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2010

…Berufserfahrungen in einem anderen europäischen Land zu sammeln und ihre linguistischen Fähigkeiten zu erweitern. Die Praktika wären im gegenständlichen Fall jedenfalls keine Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes und erfolge die Teilnahme am EU-Programm freiwillig. Es stehe die fachpraktische Weiter- und Fortbildung im Vordergrund…

UFSW RV/3715-W/08Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung bei Teilnahme an einem 10monatigen Schüleraustauschprogramm an einer amerikanischen High School
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…Worten, es ist zu prüfen, ob durch die Teilnahme an einem einjährigen Schüleraustauschprogramm an einer amerikanischen High School ein für die Bildungschancen und Berufsaussichten wesentlicher anderer Lehrinhalt vermittelt wurde, als dies beim Besuch einer im Einzugsbereich des Wohnortes gelegenen Schule der Fall gewesen wäre. 1…

UFSL RV/0871-L/07Die Teilnahme am gegenständlichen Lehrgang an einer Journalistenakademie stellt eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2008

…§ 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichssgesetz (FLAG) die Teilnahme an der Journalistenakademie keine Berufsausbildung im Sinne des genannten Gesetzes darstelle. Diese Ausbildung sei vielmehr auf einen konkreten Arbeitsplatz ausgerichtet und werde nach Abschluss nur mit Überreichung eines Zertifikates bestätigt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die, mit Eingabe…

UFSL RV/0043-L/06Aufwendungen für die Teilnahme einer Lehrerin an einer schulbezogenen Projektwoche als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw., vom 15. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 21. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…

UFSG RV/0673-G/02Kosten für die Teilnahme an einem Karriereberatungsseminar als Kosten der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn G.A., vertreten durch A.F., vom 26. Juli 2001, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Juni 2001, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999 entschieden:   Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…

UFSG RV/0298-G/03Werbungskosten eines Biologielehrers für die Teilnahme an einem meeresbiologischen Seminar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2005

…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist AHS-Lehrerin aus dem Fach Biologie und beantragte unter anderem in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 die nunmehr strittigen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Meeresbiologiekurs in Höhe von S 9.000,- als Werbungskosten zu berücksichtigen…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…2007, 24 CS 07.10 des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes Der Beschluss betraf die Zulässigkeit der Vermittlung und Abschluss von Sportwetten über das Internet. Es ging um ein vollständiges Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten über das Internet mit Teilnehmern, die sich im Land Bayern aufhalten…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4

…allen Abgabengesetzen elementaren wirtschaftliche Betrachtungsweise. Da dieselbe Frage wie die Bw. sie stellte, bereits bei den Wettgebühren Streitpunkt war, nämlich die Bedeutung der Wortfolge "Teilnahme vom Inland aus," wird in weiterer Folge für die nähere Durchleuchtung des § 57 Abs. 1 GSpG und des § 57 Abs…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…und § 57 Abs. 2 GSpG stellen lediglich auf Ausspielungen ab, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt und erfordern nicht den Namen des Spielteilnehmers und Angaben darüber, welchen Spielvertrag er mit der Bw. abgeschlossen hat. Eine Auseinandersetzung mit der von der Bw. zur Unterstützung…