…sonstigen Leistung; 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 3. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen…
…Leistungen von F.E. tatsächlich erbracht wurden - insbesondere die Verfügungsmacht über die Einrichtungsgegenstände, hinsichtlich derer der Vermieter Ansprüche auf Grund seines gesetzlichen Pfandrechts erhoben hatte, verschafft wurde -, kann daher dahingestellt bleiben. Angemerkt sei lediglich, dass die Ausführungen im Vorlageantrag, wonach die Übergabe am Tag der…
…Leistung tatsächlich erfolgt sein sollte und objektiv auch alle übrigen materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 12 Tz 43 und die dort angeführte Judikatur). 4) Dass das Erfordernis, dass in einer Rechnung (soll sie das Recht auf Vorsteuerabzug vermitteln) der Tag…
…hat, obwohl er sich an dem Tag in Rumänien aufgehalten hat, als bewiesen an, dass DL die in Rechnung gestellten Beträge nicht erhalten hat und die I-GmbH deshalb tatsächlich nicht der Leistungserbringer der in Rechnung gestellten Leistungen war. Der unabhängige Finanzsenat geht davon aus…
…lassen. Die AG habe demnach am Tag der Vertragsunterfertigung (21. September 1993) von diesem Recht Gebrauch gemacht und GmbH die Übertragung des Nutzungsrechtes an die Bw. notifiziert. Daher wäre die Bw. von Anfang an gegenüber der GmbH namhaft gemachter Leistungsempfänger aus dem Vertragswerk gewesen. Dieser…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…und den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, enthalten müssen. Gemäß § 11 Abs. 2 UStG 1994 können die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung…
…die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. ...; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (BFH vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796 und BFHE 159, 167, BStBl. II 1990, 1054). So fallen zB. nachstehende Vorgänge unter die Leistungen des …
…Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (…
…daß der Tag der Lieferung in einem anderen Beleg angeführt ist, enthält, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH v. 12.12.1988 87/15/0079). Die vorliegende Rechnung vom 31.8.1999 weist keinen Leistungszeitraum aus. In der Rechnung wird mit der Formulierung 'vereinbarungsgemäß verrechnen…
…oder leistenden Unternehmers; 2 den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und 6…
…sein, nach außen hin in Erscheinung treten und fremdüblich sein. Der Vorteilsausgleich hätte auch zeitgerecht und nicht nachträglich vereinbart werden müssen. Weiters hätte auch auf den über die Leistung abrechnenden Honorarnoten ein Hinweis auf den Vorteilsausgleich vorgenommen werden müssen (nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…