…unmittelbare Gesellschafterin der Beschwerdeführerin war in den Sacheinlagevorgang auch nicht involviert. Strittig ist im konkreten Fall ausschließlich, ob Herr NN als Gesellschafter iSd § 5 Abs 2 KVG zu qualifizieren ist und - wenn nicht - ob die erfolgte Sacheinlage in die Beschwerdeführerin trotzdem als gesellschaftssteuerpflichtige Leistung anzusehen…
…dass der Leistende der alleinige Gründungsgesellschafter der Bf. ist und dass die Abtretung der Geschäftsanteile an die Holdinggesellschaft und die Einbringung der Liegenschaften in die Bf. zeitgleich am 30. März 2012 (Tag der Leistung) wirksam wurde und damit nicht nur ein zeitlicher und kausaler Zusammenhang…
…sonstigen Leistung; 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 3. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen…
…Leistungen von F.E. tatsächlich erbracht wurden - insbesondere die Verfügungsmacht über die Einrichtungsgegenstände, hinsichtlich derer der Vermieter Ansprüche auf Grund seines gesetzlichen Pfandrechts erhoben hatte, verschafft wurde -, kann daher dahingestellt bleiben. Angemerkt sei lediglich, dass die Ausführungen im Vorlageantrag, wonach die Übergabe am Tag der…
…Leistung tatsächlich erfolgt sein sollte und objektiv auch alle übrigen materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 12 Tz 43 und die dort angeführte Judikatur). 4) Dass das Erfordernis, dass in einer Rechnung (soll sie das Recht auf Vorsteuerabzug vermitteln) der Tag…
…Bezeichnung der Lieferung enthalten. 11.1.5.5. Zeitpunkt und Zeitraum Rz 1511: Eine Rechnung muss sowohl das Ausstellungsdatum, als auch den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum enthalten. Sofern der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung mit dem Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung…
…hat, obwohl er sich an dem Tag in Rumänien aufgehalten hat, als bewiesen an, dass DL die in Rechnung gestellten Beträge nicht erhalten hat und die I-GmbH deshalb tatsächlich nicht der Leistungserbringer der in Rechnung gestellten Leistungen war. Der unabhängige Finanzsenat geht davon aus…
…lassen. Die AG habe demnach am Tag der Vertragsunterfertigung (21. September 1993) von diesem Recht Gebrauch gemacht und GmbH die Übertragung des Nutzungsrechtes an die Bw. notifiziert. Daher wäre die Bw. von Anfang an gegenüber der GmbH namhaft gemachter Leistungsempfänger aus dem Vertragswerk gewesen. Dieser…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…und den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, enthalten müssen. Gemäß § 11 Abs. 2 UStG 1994 können die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung…
…die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. ...; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…die Verlängerung der Leistungsfrist setze einen entsprechenden Antrag vor Ablauf der Leistungsfrist (3.12.2025) voraus, in dem auch ein Datum genannt werden sollte, wann die gemeinnützige Leistung wieder aufgenommen werden könne. Die Bearbeiterin von Neustart leitete dieses E-Mail am selben Tag an den…
…Tag der Lieferung, Entgelt, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, UID des leistenden (§ 11 Abs 1 Z 3 UStG). Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände, Tag…
…Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der…
…der Bf allgemein mitgeteilt: "Einleitung Firmenbeschreibung Das Unternehmen entwickelt, konzipiert und bearbeitet ein intensives und ausgewähltes Netzwerk von Firmen die ausschließlich im B2B Bereich einerseits Ihre Firma und Ihre Produkte präsentieren und anbieten und gleichzeitig dabei vorrangige Interesse haben den Verkauf ihrer Produkte und Leistungen…
…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung sowie den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt…
…sondern unabhängig davon, aber übereinstimmend bereits von Disziplinlosigkeiten vor Leistungsbeginn, als A vorerst nicht zum Erstgespräch beim Verein X und in weiterer Folge auch nicht am vereinbarten ersten Tag der Leistungserbringung im Seniorenheim erschienen war. Die negativen Wahrnehmungen und die Berichte darüber stammen daher nicht…