…man im Bereich der Ecken die aus gehärtetem PU-Schaum bestehenden Wände durchschneidet. Das Durchschneiden der Wände des Rasuls ist eine wesentliche Substanzverletzung.Daher ist das Rasul ein unselbstständiger Gebäudebestandteil und nicht begünstigungsfähig. Eine IZP (Investitionszuwachsprämie)für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes ist daher nicht zulässig…
Nord- und Südwand des Vorraumes zum WC befinden sich Verblendungen aus Spanplatten, auf welchen eine Fliesenschicht angeklebt ist. Im Sockelbereich dieses Kastens, der ebenso aus Spanplatten besteht, befindet sich ein Fliesensaum, der am Sockel angeklebt ist und mit dem Fußboden verfugt ist. Um den Kasten…
heranreicht. Die Nahtstelle zwischen Fliesensaum und Fliesenboden ist mit Silikon verfugt worden. Der gesamte Kasten kann auf gleichartige Weise ohne Beschädigung in ein anderes Gebäude transportiert werden, wie dies bereits beim kleinen Kasten mit Waschbecken (Punkt XIII.1. e) oben dargestellt wurde. Es handelt sich…
…Bestandteil des Gebäudes. Dass die Wärmebank innerhalb des Raumes "Saunalandschaft" ohne Substanzverletzung versetzbar ist, ist nicht ausreichend. Entscheidend ist, ob die Wärmebank unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist. Daher ist maßgebend, ob dieses Wirtschaftsgut ohne Substanzverletzung aus dem Gebäude entfernt werden kann (vgl. VwGH 3.11…
…August 2006 wurde ergänzend noch ausgeführt, wenn ein Wirtschaftsgut ohne Substanzverletzung an einem anderen Ort versetzbar sei, könne dafür natürlich auch ein eignerer Kaufpreis angesetzt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern kann eine Investitionszuwachsprämie von 10% geltend gemacht werden…
…bei Fußböden samt Belägen um Bestandteile des Gebäudes handeln würde. Der Teppichboden sei auf dem Stiegenaufgang verlegt und mit Messingschienen befestigt worden. Er sei somit fest mit dem Boden verbunden und nicht ohne Substanzverletzung entfernbar. 4. Rechnungen der Fa. W. (im Folgenden kurz: W.) vom…
…Installierungs- und Aufstellungskosten der Boxen seien nicht geeignet, eine Aussage zu treffen, ob ohne wesentliche Substanzverletzung ein Einbau der Klimaboxen an einem anderen Ort möglich wäre. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Aus dem Akteninhalt ist ersichtlich…
…sich - wohl auch nach der Verkehrsauffassung - nicht um Gebäudebestandteile, sondern vielmehr um Einrichtungsgegenstände, die sich jederzeit ohne Zerstörung oder gröbere Substanzverletzung entfernen lassen. Die erfolgte Ausführung mit vorgefertigten Modulen sollte ja gerade die Möglichkeit schaffen, diese jederzeit ohne großen Aufwand und Eingriffe in die Bausubstanz…
…nicht um Fußbodenbelege, sondern um Vollholzböden. Sie seien leicht als ganzes und mit Aufnahme des jeweiligen Abgrenzungsbrettes ohne Substanzverletzung von der Verbindung mit dem Gebäude zu lösen und im Gegensatz zu Bodenbelegen wieder zu verwerten, weil sie keinem starken Verschleiß unterliegen würden. Auch seien sie…
…Ebenso ist nicht glaubhaft, dass insbesondere das Leitungssystem ohne Substanzverletzung jederzeit leicht abgebaut werden kann, weil dieses infolge der engen Verbindung mit dem Gebäude (Durchführung durch Mauern und Decken, Anpassung an die konkreten örtlichen Verhältnisse) nicht ohne einen wesentlichen Aufwand an Arbeit und Kosten und…
…der gegenständlichen Wirtschaftsgüter vernommen. Dieser gab insbesondere an, dass das Dampfbad und die Saunen, nicht aber die Duschen, ohne Substanzverletzung an einen anderen Ort versetzt werden könnten. Wollte man die Wärmebank aus dem Raum "Saunalandschaft", in dem sie sich derzeit befindet, entfernen, müsse man sie…
…vertritt dazu die Auffassung, dass diese Wirtschaftsgüter selbständig bewertbar sind, weil sie mit dem Gebäude nicht fest verbunden sind und ohne Substanzverletzung und ohne größeren Aufwand jederzeit leicht demontierbar und wieder aufbaubar sei. Zur Beantwortung der Frage, ob etwas Gebäude, Teil eines Gebäudes oder selbständiges…
…der speziellen Bauweise (Modulbauweise, Leitungen zur Gänze außer Verputz, nur lose Verbindung mit dem Gebäude, keine wesentlichen Stein- und Maurerarbeiten bei der Errichtung) ohne Substanzverletzung jederzeit leicht demontierbar und wieder aufbaubar sei. Darüber hinaus komme nach Ansicht der bw. Ges. der Lüftungsanlage wegen ihrer ausschließlichen…
…beschriebenen baulichen Maßnahmen noch die optische Gestaltung lassen im vorliegenden Fall den Schluss zu, dass eine Entfernung der Whirlwanne aus dem Wellnessbereich jederzeit ohne gröbere Substanzverletzungen und mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand erfolgen könne. Der vom Berufungswerber getroffene Vergleich mit einem (Unterbau)Geschirrspüler ist schon deshalb…