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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSS RV/0263-K/04

Investitionszuwachsprämie für Pool in Gebäude, Dampfbad, Sauna, Dusche, Waschbecken, Kästen?

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0263-K/04vom 31.12.2007Teil 1 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AHR ISE gegen den Bescheid des Finanzamtes LSA betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Prämie betragen: | Anschaffungskosten oder Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2002 | 66.284,67 € | Abzüglich Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter der Jahre 1999-2001 | -2.830,85 € | Investitionszuwachs 2002 | 63.453,82 € | IZP 2002 | 6.345,38 € Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens: Mit Eingabe, die am 14. 11.2003 beim Finanzamt einlangte, nahm die Berufungswerberin (Bw.) in Bezug auf das Jahr 2002 die Selbstberechnung einer Investitionszuwachsprämie (IZP) in Höhe von 28.307,14 € vor. Sie machte betreffend das Jahr 2002 Investitionen in Höhe von 285.902,24 zur Errichtung eines Wellnessbereiches mit Sauna und Dampfbad geltend. Abzüglich des Durchschnittes der Anschaffungs- oder Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter in den Vorjahren 1999-2001 in Höhe von 2.830,85 € ergebe sich ein Investitionszuwachs für 2002 in Höhe von 283.071,39. In einer Beilage zur Eingabe vom 14.11.2003 mit der Überschrift "Investitionen 2002" bezeichnete die Bw. die Investitionen insbesondere wie folgt: Schwimmbeckenanlage, Maurerarbeiten, Sauna, Beleuchtung, "Elektroarbeiten", sanitäre Anlagen, diverse Liegen. In einer Niederschrift vom 22.Oktober 2004 bezeichnete das Finanzamt diese Investitionen als nicht selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter. In derselben Niederschrift bezeichete der steuerliche Vertreter der Bw. diese Investitionen als begünstigte Betriebsvorrichtung. Mit Bescheid vom 22.Oktober 2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. auf IZP 2002 mit dem Hinweis auf seine Ausführungen in der Niederschrift vom selben Tag ab. Mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 22. November 2004 legte die Bw. Berufung ein. Die Investitionen beträfen ein Hallenbad, mehrere Saunen und einen Massagebereich samt zugehörigem Inventar. Ob ein Wirtschaftsgut ein Gebäude sei, richte sich nach den zum Bewertungsrecht und Grunderwerbsteuerrecht entwickelten Grundsätzen. Die Bw. wies auf einen Artikel von Kotschnigg (ÖstZ 1990, 22 ff hin). Das von der Bw. errichtete Hallenbad samt Sauna- und Massagebereich und die dazu gehörigen sanitären Anlagen dienten ausschließlich dem Betriebszweck "Wellnesscenter". Das Dachgeschoß, der Dachstuhl, die Zwischenwände, die Anschlüsse an die Zentralheizung, die Wasser- und Energieversorgung sei von vornherein dem Gebäude zugeordnet worden. Am 22. Feber 2007 fand ein Ortsaugenschein in Gegenwart der Bw., ihres Gatten und ihres steuerlichen Vertreters sowie des Referenten statt. Mit Schreiben vom 7. 3. 2007 legte der steuerliche Vertreter der Bw. die Rechnungen vor, die die Bw. im Zusammenhang mit der Lieferung und/oder Errichtung der gegenständlichen Wirtschaftsgüter erhalten hatte. Gleichzeitig legte er auch eine Liste der Investitionen 2002 vor, in der auch jene Investitionen enthalten waren, die die Bw. selbst als nicht begünstigungsfähig beurteilt hatte und daher der Selbstberechnung der IZP 2002 nicht zu Grunde gelegt hatte. Als weitere Beilage zu diesem Schreiben legte der steuerliche Vertreter die Ablichtung einer Seite aus dem Artikel von Kotschnigg, ÖStZ 1990,22 ff vor. Darin kommt insbesondere die Rechtsansicht zum Ausdruck, dass Bäder, die Heilzwecken oder sonstigen gewerblichen Zwecken z.B. im Rahmen von Badeanstalten dienen, als Betriebsvorrichtungen anzusehen seien. Dies gelte dann nicht, wenn diese Bäder in Hotels oder Fabriken eingebaut worden seien. Am 25. Juni und am 2. Juli 2007 fanden weitere Ortsaugenscheine in Gegenwart der Bw. und zum Teil (25. Juni) zweiter Vertreter des Finanzamtes statt, bei denen insbesondere der Architekt, der die Bauleitung bei der Herstellung des Wellnessbetriebes im Dachgeschoß des Hauses der Bw. innehatte, befragt wurde. Mit Schreiben vom 14.9.2007 wurde der Bw. insbesondere der Sachverhalt betreffend das Rasul vorgehalten. Ferner wurde ihr vorgehalten, welche Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten welchen Wirtschaftsgütern zuzuordnen seien. Mit Schreiben vom 19.9.2007 wurde auch dem Finanzamt der Sachverhalt insbesondere betreffend das Rasul vorgehalten. Auch dem Finanzamt wurde vorgehalten, welche Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten welchen Wirtschaftsgütern zuzuordnen seien. Am 3.10.2007 gab die Bw. dem Referenten telefonisch weitere Informationen betreffend das Kneippbecken und das Waschbecken, welches sich nahe der Aufschrift auf der Westwand des Massageraumes "Granderwasser" befindet. Am 18.10.2007 gab die Bw. dem Referenten weitere Informationen telefonisch bekannt. Mit Schreiben vom 30.11.2007 wurden dem Finanzamt Sachverhaltsfeststellungen betreffend das Kneippbecken, die Beleuchtungskörper, die Farbschmelzgläser an der Decke des Ruheraumes, die Entfeuchtungsanlage, zwei Kästen, eine Sitzbank, die Sauna, und eine Kühlvitrine vorgehalten. Mit Vorhalt vom 3.12.2007 wurden der Bw. Feststellungen betreffend zwei Waschbecken, die Beleuchtungskörper, die Farbschmelzgläser an der Decke, die Entfeuchtungsanlage, den Pool, die Glastüren und die Sauna vorgehalten. Am 13.12.2007 gab die Bw. dem Referenten weitere Informationen betreffend die Gipskartondecke, die Transformatoren und die Farbschmelzgläser an der Decke telefonisch bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: Ergänzende Feststellungen: Der strittige Wellnessbetrieb der Bw. befindet sich im Dachgeschoß ihres Hauses. Im Erdgeschoß betreibt die Bw. ein Friseurgeschäft, im ersten Stock wohnt sie. Der Wellnessbetrieb besteht aus einem Kosmetikraum, wo Kunden kosmetisch behandelt werden, z.B. durch Auflegen von Gesichtspackungen, einem Raum mit einem Pool mit Massagedüsen, einem Massageraum und einem Ruheraum mit einer Sauna, einem Rasul (orientalisches Dampfbad), einem Kneippbecken, einer Duschkabine (Runddusche,) mehreren gepolsterten Liegestühlen und einer Sitzecke. Die einzelnen Räume des Wellnessbetriebes im Dachgeschoß haben folgende Flächen: | | Flächen in m² | Vorraum | 7,4 | Umkleideraum | 1,5 | Kosmetikraum | 18,8 | Massageraum | 16,8 | Ruheraum | 36 | Rasul | 8 (soviel nimmt das Rasul einschließlich des Holzmantels Platz weg) | Sauna | 5,5 (soviel nimmt die Sauna einschließlich ihrer an ihren Wänden angebrachten Spanplatten Platz weg) | Runddusche | 2 m² | Poolraum | 26,8 m² | | 122,8 I.) Rasul (orientalisches Dampfbad) im Ruheraum westlich des Raumes mit dem Pool (siehe auch Punkt XXIII/1) Das Rasul ist eines der Wirtschaftsgüter, die im Ruheraum untergebracht sind. In diesem Raum befinden sich eine Sauna (Foto 118, 119), eine Runddusche (Foto 109), eine helle, gepolsterte Sitzbank (F 109) mit einem Couchtisch, eine armagnacfarbene Kühlwanne für Erfrischungsgetränke (Fotos 64, 65), mehrere gepolsterte Liegestühle in weißer und gelber Farbe (Foto 71), zwei übereinander an der Wand angeschraubte armagnacfarbene Einbaukästchen (Fotos 63). Der gesamte Boden des Ruheraumes ist mit beigen Fliesen (Foto 66,102) versehen. Die Mauern sind hauptsächlich in Gelb- und Orangetönen (Fotos 65, 67, 71, 72, 90, 107, 109) mit Farbe bestrichen, zum Teil auch mit weißer (Foto 63,72) Farbe. Ein kleiner Teil der Mauern, etwa ½ m², (im Bereich der beiden Einbaukästchen) ist gefliest (Foto 63). Die Fensterbänke bestehen aus schwarzen Granitplatten (Foto 72). Die Decke des Ruheraumes ist durch Gipskartonplatten verziert worden, die hauptsächlich in Orange- und zum Teil in Blautönen mit Farbe bestrichen sind, zum Teil auch mit weißer Farbe (Fotos 70, 72, 73-80, 82, 86, 105). In der Gipskartondecke sind mehrere Beleuchtungskörper befestigt (Fotos 77-80). Im südlichen Bereich des Ruheraumes ist die Decke durch ein in Orange und Blau gehaltenes Farbschmelzglas verziert worden (Fotos 72- 74). Insgesamt bietet der Ruheraum das Bild eines geschmackvoll eingerichteten, der Entspannung dienenden Bereiches. 1.)Größe, Abmessungen des Rasuls: a.)Wände des Rasuls: Diese bestehen aus Paneelen, die aus Blech und Polyurethanschaum (PU- Schaum) konstruiert sind und die eine Fläche von 16 m² aufweisen. Jede der 8 Wände des Rasuls besteht aus zwei 2 mm starken Blechplatten, die parallel zueinander mit einem Zwischenraum von 8 cm angeordnet sind. Zwischen diesen Blechplatten befindet sich gehärteter PU- Schaum mit einer Profiltiefe von 8 cm. Das Rasul ist im Grundriss ein Achteck (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten Mag. IHR vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002; Niederschrift 2.7. 07, insbesondere S. 17). Die Wände wurden wie folgt zusammengesetzt (Niederschrift 2.7.2007, insbesondere S. 18): Die doppelten Blechplatten, aus denen die Wände bestehen, wurden zusammen genietet. Sodann wurde eine Schiene auf den Boden gelegt. Mit Hilfe dieser Schiene wurden die noch hohlen acht Wände provisorisch zusammen gesteckt. Ferner wurden die Wände an den Ecken provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann wurden dieHohlräume zwischen den Blechplatten und dieZwischenräume zwischen den acht aneinander provisorisch angefügten Wänden mit PU-Schaum gefüllt. Danach wartete man 6 Stunden lang ab, um dem PU- Schaum Zeit zu geben, sich zu verhärten. Sodann wurden die provisorischen Metallspangen und die Bodenschiene entfernt. Nunmehr waren die acht Wände mit gehärtetem PU-Schaum gefüllt und wurden an ihren Rändern bzw. Ecken, wo sie vorher durch Metallspangen provisorisch zusammen gehalten worden waren, nunmehr durch den gehärteten PU-Schaum zusammengehalten. Der Zusammenhalt der 8 Wände wurde somit ausschließlich durch den gehärteten Schaum erreicht. Dort, wo der PU- Schaum an den Rändern bzw. Ecken der Wände, wo diese durch den Schaum zusammengehalten wurden, hervorgequollen war, wurde er abgeschnitten. An der südlichen und südöstlichen Außenseite des Rasuls, wo der Technikraum des Rasuls eingerichtet wurde, wurden an diesen Rändern bzw. Ecken, wo die acht Wände durch den PU- Schaum zusammen gehalten wurden, Schienen auf die Blechplatten genietet, um die scharfkantigen Ränder zu überdecken. Diese Schienen haben nur den Zweck, Verletzungen wegen der scharfkantigen Ränder der Blechplatten zu vermeiden, die bei Tätigkeiten im Technikraum entstehen könnten. Sie haben nicht den Zweck, die Standfestigkeit des Rasuls zu erhöhen (Niederschrift 2.7.2007, insbesondere mit den Angaben des Architekten S. 17,18; Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 vom 28. 11.2002). b.) Auf die Blechwände ist innen eine Feuchtigkeitsisolierung, dh ein Gitter als Putzträger aufgebracht worden. Darauf wurde Fliesenkleber S 48 geklebt. Darauf wurden innen vom gefliesten Boden bis zur Decke Fliesen geklebt (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). c.) Die Decke des Rasuls besteht aus 2 zusammengesteckten Holzteilen mit einer kreisrunden Öffnung mit einem Durchmesser von ca 1,10 m. Darin ist eine Lichtkuppel aus Plexiglas angeschraubt, in der sich die Beleuchtung des Rasuls befindet. Die Lichtkuppel ist von außen blau gefärbt (Angaben des Architekten vom 25.6.2007, S. 2 und 3; Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). d.) Die Decke des Rasuls ist auf dessen stehende Wände mit PU- Schaum angeklebt worden. Dabei wurde wie folgt vorgegangen: Nachdem die Wände aufgestellt waren, hat man die Holzteile der Decke zusammen gesteckt und auf die oberen Ränder der Wände gelegt. Dann wurden kleine Keile zwischen die Ränder der Wände und die Decke geschoben. Nachher wurden die Decke und die Wände provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann wurde der Zwischenraum zwischen den Rändern der Wände und der Decke mit PU- Schaum gefüllt. Man wartete ca 6 Stunden, bis der Schaum hart geworden war und die Decke an den oberen Rändern der Wände festhielt. Der in diesem Bereich hervorgequollene Schaum wurde abgeschnitten und die Metallspangen wurden wieder entfernt. Die Ursache des Zusammenhaltes zwischen den Wänden und der Decke ist ausschließlich der PU-Schaum, durch den diese beiden Teile des Rasuls zusammen geklebt wurden.Die Verbindungsstellen zwischen den Wänden und der Decke des Rasulkastens sind mit Blechleisten verdeckt worden, die an die Wände und die Decke des Rasuls angenietet wurden, um Schnittverletzungen wegen der scharfkantigen oberen Ränder der Wände oder des Randes der Decke zu vermeiden (Niederschrift 2.7.2007, insbesondere S. 19). e.) Von außen betrachtet, erscheint das Rasul als Blechkasten (Fotos Nr. 101 a-101 p). Dieser ist 2,30 m hoch (Außenmaß), die 8 Wände sind durchschnittlich 1,04 m lang. Der Durchmesser des Innenraumes beträgt im Durchschnitt 2,20 m. Zwischen der Decke des Rasuls und der Decke des Dachgeschoßraumes besteht ein Abstand von 1,40 m. Es besteht keine Verbindung zwischen einer Außenwand des Rasuls und einer massiven Beton-oder Ziegelwand des Gebäudes (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). f.) Der graue Blech - Kunststoffkasten des Rasuls ist von außen durch 5 Holzwände (Fotos 81,90, 102,107) aus Spanplatten, die miteinander verschraubt sind, verdeckt worden. An der südlichen Seite des Rasuls sind in diese Holzwände, die das Rasul umgeben, 2 rotbraune Holztüren eingearbeitet (Foto 107). Öffnet man diese Türen, so wird der graue Blech- und Kunststoffkasten des Rasuls erkennbar (Fotos 97-100, 101, 101 j, 101 a-101 p). Diese Holzwände verdecken die nördliche, westliche und und südliche Außenseite des Rasuls. Die Ostseite des Rasuls wird von einer massiven Beton- oder Ziegelwand verdeckt, die den Ruheraum vom Raum mit dem Pool trennt. Von dieser massiven Wand steht das Rasul etwa 10 cm entfernt auf einem Fliesenboden. Die Holzwände, die das Rasul verdecken, sind mit derselben Farbe (Gelb - weiß - orange - Töne) bestrichen wie die massiven Wände und wie die Gipskartondecke des Ruheraumes. Durch die Färbung der Holzwände fügt sich das Rasul mit den es umgebenden Holzwänden harmonisch in den Raum ein, in dem es steht. Ohne diese gefärbten Holzwände, die das Rasul umgeben, würde im Ruheraum ein optisch unschöner Kontrast zwischen der grauen Blechwand des Rasuls und den Wänden sowie der Decke und dem Boden des Ruheraumes, sowie den Einrichtungsgegenständen dieses Raumes bestehen. Die Holzwände haben daher die Funktion, den grauen Kasten aus Blech und Kunststoff, aus dem das Rasul besteht, zu verkleiden, um dadurch den gesamten Raum zu verschönern. Die Holzwände haben eine Profiltiefe von 38 mm. Ihre Höhe beträgt 2,25 m, Ihre Länge je 1,20 m. An der Schnittstelle zwischen diesen Holzwänden und dem gefliesten Boden des Ruheraumes befindet sich an den Holzwänden ein ca 5 cm breiter Fliesensaum, der mit dem gefliesten Boden mit Silikon verfugt worden ist, um die Einwirkung von Wasser beim Reinigen des Fliesenbodens auf die Holzwände zu vermeiden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). g.) Südlich und südöstlich des Rasuls besteht zwischen den Holzwänden und dem Rasulkasten ein Zwischenraum von ca 50 cm ( dessen Fläche im Grundriss beträgt ca. einen m²). In diesem Bereich erkennt man das äußere Erscheinungsbild des Rasuls von außen betrachtet als Kasten mit einem grauen Blechmantel. In diesem Bereich sind an der Wand des Rasulkastens oder in dessen Nähe die technischen Einrichtungen des Rasuls angeschraubt. Dabei handelt es sich um Wasser- und Stromleitungen, einen Dampfgenerator, einen Boiler, der oberhalb des Rasulkastens angebracht ist, einen Subverteilerkasten für die Stromleitungen und für die Zeitautomatik, die die Abfolge von Dampf- und Wassereintritt im Inneren des Rasuls bestimmt und einen blauen Behälter, in welchem das Wasser entkalkt wird, welches im Rasul und im neben anliegenden Pool verwendet wird. An der massiven Wand südöstlich des Rasuls befindet sich ein grauer Schaltschrank, der zu den technischen Einrichtungen des Pools im nebenanliegenden Raum östlich des Ruheraumes gehört. Dieser o.e. Zwischenraum , der als Technikraum fungiert, kann durch 2 Holztüren, die in die Holzwände eingearbeitet sind, betreten werden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). h.) Die Türe in den Innenraum des Rasuls ist an einer Metalleinfassung mit Scharnieren befestigt. Die Metalleinfassung (i.e. Umfassungszarge) ist an der Blech- und Kunststoffwand des Rasuls angeschraubt. Die Türe des Rasuls ist aus Glas. Darauf befindet sich eine Verzierung mit Farbschmelzglas, die in die Türe eingeschmolzen worden ist ( Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). .i.) Der Boden, auf dem der Rasulkasten steht, ist verfliest. Zwischen diesem Fliesenboden und dem Rasulkasten befindet sich eine Silikonfuge sowohl im Innenraum des Rasuls, als auch zwischen der Außenwand des Rasulkastens und dem Boden. Unter den Bodenfliesen befindet sich eine elektrische Fußbodenheizung. Darunter befindet sich eine Schicht PU- Schaum, darunter der Estrich. Mitten im Innenraum des Rasuls befindet sich ein Gully in einer Größe von 55 x 55 cm(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). j.) Die Wände des Rasuls im Innenbereich sind bis zu einer Höhe von 2,15 m, dh bis zur Holzdecke hinauf, verfliest. Die Decke des Rasuls ist nicht verfliest(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). k.) Im Innenbereich des Rasuls ist entlang der Wände ein im sichtbaren Bereich zur Gänze verfliester Sockel auf den Fliesenboden gestellt worden, der aus denselben Paneelen aus Blech und PU- Schaum besteht wie die Wände des Rasuls. Der Sockel ist 35 cm hoch, 43 cm breit und 3 x 1 m lang. Er ist innen hohl und enthält Wasser-und Heizleitungen.Die Wasser- und Heizleitungen wurden vom Bereich außerhalb des Rasuls durch Löcher (vgl. z.B. Fotos Nr. 101, 101 b, 101 f, 101 j), die in eine Paneelenwand gebohrt wurden, in das Innere des Rasuls verlegt. Danach wurde der genannte Sockel über diesen Leitungen errichtet (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). l.) Auf diesem Sockel ruhen drei je 200 kg schwere Sitze aus Guss - Ytong. Diese Sitze sind auf gleichartige Weise geformt wie üblicherweise Fauteuils und an ihren sichtbaren Flächen zur Gänze verfliest. Diese Sitze sind mit dem Sockel und den Innenwänden des Rasuls mit Silikon verfugt. Soweit in weiterer Folge nichts anderes festgestellt wird, haben alle Verfugungen eine Stärke von ca 3 mm. Diese Verfugungen haben den Sinn, das Einwirken von Feuchtigkeit in die Fugen zu verhindern. Eine weitere Befestigung der Sitze auf dem Sockel erfolgte nicht. Die Sitze ruhen auf dem Sockel insbesondere auf Grund ihres Gewichtes (Niederschrift Architekt vom 25.6.2007, insbesondere S. 5). m.) Auf dem Sockel ruhen ferner an der Innenwand des Rasuls 2 Ofenattrappen aus Ofenkacheln, die ca 10 cm lang und 10 cm breit, sowie 2,5 cm dick sind. Die Ofenkacheln wurden mit Silikon zusammen geklebt. Diese Klebeschicht ist ebenso 2,5 cm dick. In einer dieser Ofenattrappen tritt der Dampf aus, der vom Dampfgenerator ausgehend durch zwei Schläuche von der südlichen Außenwand des Rasuls (Fotos 101, 101 f 101 j) durch 2 gebohrte Löcher in das Innere der südlichen Ofenattrappe geleitet wird. Diese Ofenattrappe hat zwei Öffnungen für die Schläuche. Die zweite Attrappe hat lediglich eine Funktion als Verzierung des Innenbereiches des Rasuls. Die Attrappen sind ca 1,30 m hoch und haben einen Durchmesser von durchschnittlich ca 25 cm. Sie sind jeweils sechseckig und haben ein Gewicht von je 80 kg. Sie sind mit dem Sockel, auf dem sie ruhen, und mit der Wand des Rasuls mit Silikon verfugt worden. Jeweils eine Reihe von Ofenkacheln der Ofenattrappen haftet auf Grund der Silikonverfugung unmittelbar an der Wand des Rasuls. In diesem Bereich ist der Rasulkasten innen nicht verfliest worden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002). 2.)Abbauen des Rasuls: Will man das Rasul abbauen, geht man wie folgt vor: Zunächst entfernt man die auf dem Rasulkasten außen angeschraubten Strom- und Wasserleitungen sowie die Dampfleitung durch Lösen der Schrauben, durch die die genannten Leitungen befestigt sind (Niederschrift vom 2.7.2007, S. 19). Sodann entfernt man die zusammengeschraubten Holzwände, mit denen das Rasul umgeben wurde. Zu diesem Zweck ist es zum Teil erforderlich, den Putz auf den Holzwänden abzukratzen, um alle Schrauben zu finden. Dann löst man die Schrauben und kann diese Holzwände abtragen. Allerdings ist es auch erforderlich, den ca 5 cm breiten Fliesensaum (Foto 89), der auf den Holzwänden an der Schnittstelle zwischen diesen Holzwänden und dem Fliesenboden angeklebt ist, mit einem Flachmeißel wegzustemmen. Dabei ist mit einer zumindest teilweisen Beschädigung der Holzwände zu rechnen. (vgl. Angaben des Herrn Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S 4). Danach entfernt man die Silikonverfugung an der Schnittstelle zwischen dem Fliesenboden und den Wänden des Rasuls mit einem Stanleymesser (Niederschrift, 25.6.2007, S. 5). Will man das Rasul abbauen, bohrt man in dem Bereich, wo die Wände des Rasuls an ihren Ecken nur durch den PU- Schaum zusammen gehalten werden, die Nieten der Leisten, die über die Ecken der zusammengehaltenen Wände gelegt sind, auf. Durch das Aufbohren der Nieten werden Löcher in den Blechwänden und in den Blechleisten in den Bereichen sichtbar, wo sich früher die Nieten befanden. Die aufgebohrten Nieten sowie die Löcher, in denen die Nieten vor dem Aufbohren ruhten, sind für weitere Tätigkeiten, insbesondere die neuerliche Verbindung der Wände unbrauchbar. Durch das Aufbohren der Nieten werden die Löcher, in denen die Nieten ruhten, ausgeweitet. Im Innenbereich des Rasuls schneidet man sodann die Fugen zwischen jeweils 2 Fliesenreihen in den 8 Ecken des Rasuls auf. Die Fugenmasse, die hiebei durchschnitten wird, ist etwa 1-2mm stark. Das Aufschneiden erfolgt mit einem Stanleymesser. Sodann werden je 2 Fliesenreihen (eine Fliese hat eine Fläche von 10 x 10 cm) an jeder Ecke des Rasuls (insgesamt 16 Fliesenreihen) ohne Zerstörung oder Beschädigung der meisten herabzulösenden Fliesen oder des Rasuls abgelöst. Dabei und auch bei der Entfernung der Sitze aus Guss- Ytong besteht allerdings Gefahr, dass ein paar Fliesen zu Bruch gehen (Niederschrift 25.6.2007, S. 5; Niederschrift 2.7.2007, S. 17,18). Nach dem Durchschneiden der Fugen schneidet man den gehärteten PU-Schaum, der die Wände an den Ecken zusammenhält, auf. Dadurch wird die Verbindung der 8 Wände untereinander aufgehoben und man kann die Wände einzeln abtransportieren. Ein Zerlegen der einzelnen Wände ist nicht erforderlich. (Niederschrift 2.7.2007, S. 18,19). Die Decke des Rasuls wird wie folgt von den Wänden des Rasuls gelöst: Man bohrt die Nieten auf,die die Leisten festhalten, die die scharfen Ränder zwischen der Decke und den Wänden des Rasuls verdecken. Dadurch kommt es wieder zur Zerstörung der Nieten und der Ausweitung der Löcher, in denen vor dem Aufbohren der Nieten diese geruht hatten. Die ausgeweiteten Löcher sind für den Wiederaufbau nicht mehr verwendbar. Sind die Leisten entfernt, schneidet man mit einem Metallsägeblatt den gehärteten PU-Schaum durch, der die Decke mit den Wänden des Rasuls verbunden hat. Die Decke des Rasuls kann sodann vom Rasulkasten herabgenommen werden. Die Plexiglaskuppel mit der Beleuchtung wird von der Decke heruntergeschraubt. Sodann wird die Decke durch Auseinanderziehen der zusammen gesteckten Holzteile auseinandergenommen und kann abtransportiert werden (Niederschrift vom 2.7.2007, S. 19). Zu den drei Sitzen aus Guss - Ytong: Um diese zu entfernen, muss zunächst die Silikonverfugung zwischen dem Paneelensockel sowie der Innenwand des Rasuls einerseits und den Sitzen andererseits durch ein Stanleymesser entfernt werden. Beim Entfernen dieser Verfugung im Bereich der Wand besteht Gefahr, dass ein Teil der Fliesen herausbricht. Sodann müssen die drei Sitze weggetragen werden. Für das Heraustragen der Sitze aus dem Haus der Bw. werden drei Arbeiter nötig sein (Angaben Architekt vom 25.6.2007, insbesondere S. 5). Um die Ofenattrappen zu entfernen, muss zunächst die Silkonverfugung zwischen dem Sockel und den Wänden des Rasuls einerseits und den Attrappen andererseits mit einem Stanleymesser gelöst werden. Sodann müssen die Kacheln an den Nahtstellen, an denen sie mit Silikon miteinander verklebt sind, auseinandergeschnitten werden. Sodann können die Kacheln einzeln abtransportiert werden (Angaben Architekt 25.6.2007,insbesondere S. 7,8). Zum Sockel auf dem Fliesenboden des Rasuls: Dieser Sockel ist standsicher genug, um 3 Sitze aus Guss-Ytong zu tragen, von denen jeder etwa 200 kg schwer ist. Es ist daher nicht anzunehmen, dass er durch bloßes Durchschneiden eines bei der Schnittstelle nur aus PU- Schaum bestehenden Bauteiles abgebaut werden kann. Die Standsicherheit des Sockels lässt erwarten, dass er mit dem Fliesenboden des Rasuls fest verbunden sein muss, weshalb sein Abbau nicht ohne Beschädigung der Substanz des Sockels vonstatten gehen kann. Nach Entfernen des Sockels aus Paneelen werden die Leitungen abgebaut, die sich unterhalb dieses Sockels befinden. Es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, die Bodenfliesen, auf denen der Rasulkasten aufgestellt worden ist, vom Boden herabzulösen. Es wäre kostengünstiger, am neuen Standort neue Fliesenzu verlegen (Angaben Architekt vom 25.6.2007, S. 6). Der Abbau und Wiederaufbau des Rasuls wird, wenn dabei 2 Arbeiter beschäftigt werden, etwa 4 Tage in Anspruch nehmen. Die Kosten einer Arbeitsstunde werden etwa 40 € betragen. Für das Entfernen und Wiederanschließen der Wasser- und Stromleitungen sowie der Dampfleitung werden weitere 3 Tage Arbeit für 2 Personen zu veranschlagen sein (Niederschrift Architekt 25.6.2007, S. 5,6). 3.) Wiederaufbauen des Rasuls: a.) An dem Ort, an dem man das Rasul wieder aufbauen möchte, wird man einen neuen Fliesenboden legen müssen, weil es wirtschaftlich untunlich wäre, den alten Fliesenboden mitzunehmen (Architekt vom 25.6.2007, S. 6) b.)Sodann werden die Wände des Rasuls wieder aufgebaut: Es wird eine Schiene auf den Boden gelegt, um die einzelnen Wände provisorisch zusammen zu halten. Sodann werden diese Wände provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann werden die Zwischenräume zwischen den Wänden mit PU-Schaum gefüllt. Sodann wird 6 Stunden zugewartet. Während dieser Pause verhärtet sich der PU-Schaum zwischen den Wänden und diese haften wieder aneinander. Der weitere Ablauf des Aufbaues erfolgt sodann wie in Punkt I.) 1 a.) oben beschrieben. Zu den Schienen (= Blechleisten), die die scharfkantigen Ränder oder Ecken der Wände überdecken: Beim Wiederaufbau ist damit zu rechnen, dass die alten Schienen nicht wieder verwendet werden, dass neue Schienen an den Wänden des Rasuls angenietet werden. Diese neuen Schienen dienen nach dem Wiederaufbau nicht nur dazu, die scharfen Ränder zu überdecken, sondern auch, die unschönen Löcher zu verdecken, die beim Abbau des Rasuls durch das Aufbohren der Nieten entstanden sind. Sodann wird die Schnittstelle zwischen Boden und Wand des Rasuls innen und außen mit Silikon in einer Stärke von ca 3 mm verfugt. c.)Zur Wiederbefestigung der Decke des Rasuls an den Wänden des Rasuls: Dabei wird gleich vorgegangen, wie bei Punkt I.) 1 d.) beschrieben. Betreffend die Schienen (= Blechleisten) gilt dasselbe wie bei Punkt I 3 b.). Sodann wird die Plexiglaskuppel mit der Beleuchtung an der Decke angeschraubt.d.)Sodann werden die Wasser- und Heizleitungen, die vor dem Abbau im Hohlraum unterhalb des Sockels aus Paneelen gelegt waren, von außen durch die dafür gebohrten Löcher in das Innere des Rasuls gelegt. e.)Danach ist der Sockel aus Paneelen über diesen Leitungen im Inneren des Rasuls neu zu errichten. f.)Sodann werden die Fliesen auf den Innenwänden im Bereich der 8 Ecken mit Fliesenkleber wieder befestigt, die beim Abbauen von den Wänden gelöst worden sind. Alle Fliesen, die beim Abbau zerstört worden sind, werden durch neue Fliesen ersetzt. Die Fugen zwischen den Fliesen werden mit Spachtelmasse aufgefüllt. g.) Danach werden die drei Sitze aus Guss-Ytong auf den Sockel gestellt und mit dem Sockel und den Wänden des Rasuls verfugt. h.)Sodann sind die Ofenattrappen, die beim Abbau in die einzelnen Kacheln zerlegt wurden, auf dem gefliesten Sockel aus Paneelen wieder zusammenzusetzen, indem man die einzelnen Kacheln mit Silikon aneinander klebt. Die vor dem Abbau an der südlichen Innenwand des Rasuls aufgestellte Ofenattrappe hat 2 Öffnungen, durch die sie durch 2 Schläuche und durch 2 in die südliche Wand des Rasuls gebohrte Löcher mit dem Dampfgenerator an der südlichen Außenwand des Rasuls verbunden war. Diese Schlauchleitungen werden von der Außenwand durch die gebohrten Löcher wieder ins Innere des Rasuls und in die Ofenattrappe gesteckt. Sodann werden die Attrappen wieder mit dem Sockel und den Wänden des Rasuls verfugt. i.)Sodann sind die Strom-,Wasser-, und Dampfleitungen an der Außenwand des Rasuls wieder anzuschrauben und an die Strom- und Wasserleitungen des Hauses, in dem das Rasul wieder aufgestellt wird, anzuschließen. Dabei ist auch der Dampfgenerator, der Boiler und der Subverteilerkasten wieder an der Wand des Rasuls anzuschrauben oder in der Nähe aufzustellen bzw. zu befestigen. j.)Sodann muss das Rasul wieder mit den Holzwänden umgeben werden, die vor dem Abbau den Blick auf die graue Außenwand des Rasuls verdeckt haben. Die Teile des Holzes, die durch das Wegstemmen des Fliesensaumes beschädigt worden sind, sind durch neue Holzteile zu ersetzen. Die einzelnen Teile der Holzwände sind zusammen zu schrauben. Der alte Verputz auf den Holzwänden muss abgeschabt und durch neuen Verputz und neue Farbe ersetzt werden, damit erreicht wird, dass sich das gesamte Rasul in den es umgebenden Raum harmonisch einfügt. Ferner ist ein neuer Fliesensaum an der Schnittstelle zwischen Boden und Holzwänden an den Holzwänden, die das Rasul umgeben, anzubringen. Dieser Saum ist sodann mit dem Boden mit Silikon zu verfugen. 4.) Rechtsfolgen: Ein wesentlicher Bestandteil des Rasuls sind seine Wände. Die Wände des Rasuls bestehen aus gehärtetem PU-Schaum und Blech, im Bereich der 8 Ecken der Wände nur aus gehärtetem PU-Schaum. Ein Abbau des Rasuls ist nur möglich, indem man im Bereich der Ecken die aus gehärtetem PU-Schaum bestehenden Wände durchschneidet. Das Durchschneiden der Wände des Rasuls ist eine wesentliche Substanzverletzung.Daher ist das Rasul ein unselbstständiger Gebäudebestandteil und nicht begünstigungsfähig. Eine IZP (Investitionszuwachsprämie)für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes ist daher nicht zulässig. Die Holzverkleidung des Rasulkastens (i.e. "Tischlerarbeiten 18 %" in der Aufstellung der Kosten des Rasuls: 810 €) bleibt selbstständig bewertbar und daher begünstigungsfähig: wenn die Verkleidung, Vertäfelung oder Verzierung einer Wand oder einer Decke selbstständig bewertbar bleibt (VwGH 1.3.1983, 82/14/0156), muss dies grundsätzlich auch für die Verkleidung eines unselbstständigen Gebäudeteiles gelten, somit auch für die Verkleidung des Rasuls durch die genannten Holzwände. II.) Runddusche (Angaben des Architekten vom 2.7.2007, S. 2-4; siehe Punkt XXIII/2): 1.) Die Runddusche im Ruheraum besteht aus einem Kasten aus Polyurethanschaum (PU-Schaum) und aus einer Bodenplatte aus demselben Material. Der Kasten wurde mittels eines Krans entlang der Nordwand des Gebäudes bis ins Dachgeschoß hochgehievt und sodann im Ruheraum eingesetzt. Die Bodenplatte der Runddusche wurde auf den Estrich gelegt, aber damit nicht verklebt. Über die Bodenplatte wurde sodann der Kasten der Runddusche gesetzt. Sodann wurde die Wand des Kastens der Runddusche mit dem Boden verfugt. Die Verfugung hat eine Profilstärke von ca 1 cm. 2.) Auf die Wand der Runddusche wurden innen und außen je eine Vorsatzschale aus OSB-Platten V 100 mit PU-Schaum angeklebt. Dabei handelt es sich um eine wasserfeste Holzleimkonstruktion. OSB - Platten sind Platten, die aus mehreren Schichten langer, schlanker Späne bestehen. Die Späne sind miteinander verleimt. OSB - Platten sind stabiler und biegefester als normale Spanplatten. Zweck der Vorsatzschale ist es , den Feuchtigkeitsunterschied zwischen dem Innenbereich der Dusche und dem außerhalb der Dusche liegenden Bereich auszugleichen. Die Vorsatzschale hat eine Profilstärke von 22 mm. Zwischen der Vorsatzschale und der Wand der Runddusche liegt ein Hohlraum von maximal 5 cm. 3.) Über die Vorsatzschale wurde innen und außen ein Kunststoffgitter gespachtelt. Das Gitter wurde innen und außen verputzt. Über den Putz wurde im Innenbereich der Runddusche im Bereich der ganzen Wand und an der Außenwand bis zu einer Höhe von 1,2 m über dem Boden eine Fliesenschicht mit Fliesenkleber S 48 festgeklebt. Der Bereich der Außenwand der Runddusche ist ab einer Höhe von 1,2 m über dem Boden verputzt und mit weißer Farbe bestrichen. Die Wand der Runddusche ist insgesamt 10 cm dick, einschließlich des Hohlraumes zwischen der Vorsatzschale und der Polyurethanwand der Duschkabine. 4.) Auch die Bodenplatte der Runddusche wurde verfliest. Im Bereich der Bodenplatte befindet sich ein vergittertes Abflussloch (Foto 111). 5.) Die Runddusche wurde in einem Abstand von ca 10 cm entlang der östlichen Mauer des Ruheraumes aufgestellt. Die Runddusche ist mit der Mauer nicht verbunden worden. Im Innenbereich der Runddusche wurde ca 20 cm unterhalb der Decke eine beschichtete OSB- Platte mit einer Profilstärke von 2 cm eingezogen. Hiebei handelt es sich um eine wasserfeste Holzleimkonstruktion. Die einsehbare Höhe im inneren Bereich der Runddusche vom Fliesenboden bis zur OSB- Platte beträgt 2 m. Der Durchmesser der Runddusche beträgt 90 cm x maximal 165 cm. Von außen betrachtet, erkennt man, dass die Runddusche vom Boden bis zu ihrem höchsten Punkt eine Höhe von 2,20 m hat. 6.) Die gesamte Runddusche hat ein Gewicht von jedenfalls über 100 kg. Zwischen dem Rand der Decke der Runddusche und der Gipskartondecke des Ruheraumes ist rund um den oberen Rand der Runddusche, dh entlang einer Länge von 2,6 m (Angaben des Architekten vom 25.6.2007, S. 11) ein Stuckprofil mit einer Breite von 9 cm und einer Profilstärke von 2 cm eingezogen. Zwischen der Decke der Runddusche und der Holzkonstruktion des Dachstuhles befindet sich ein Zwischenraum von mindestens 1 m. Dh, oberhalb der Decke der Runddusche befindet sich keine Gipskartondecke. Die Gipskartondecke, die im gesamten übrigen Deckenbereich des Ruheraumes mit Ausnahme des Bereiches oberhalb des Rasuls und oberhalb der Runddusche eingezogen worden ist, ragt im Nahbereich der Dusche bis unmittelbar an den Stuckrand heran, der den oberen Rand des Kastens der Dusche umgibt (Foto 109). 7.) Den Eingang der Runddusche umrahmen 2 Säulen aus PU- Schaum und eine über diese Säulen im rechten Winkel dazu gelegte Platte aus demselben Material. Diese Säulen und die genannte Platte haben den Zweck, die Duschkabine zu verzieren (Foto 109). Diese Säulen sind mit der Wand der Runddusche und dem Boden sowie der darüber liegenden Platte mit Silikon verfugt worden. Auch die Platte ist mit der Wand der Runddusche mit Silikon verfugt worden. 8.) Im Innenbereich der Runddusche sind deren Armaturen angeschraubt: Ein Mischer, ein Kneippgussschlauch, eine Schwallbrause, ein Seifenspender, eine Glaskugel mit Speziallampen. Es besteht durch Öffnungen in der Wand der Duschkabine ein Anschluss durch Rohre zwischen der Duschkabine und einer Kalt- und Warmwasserleitung. 9.) Will man die Runddusche entfernen, muss man zunächst die Armaturen durch Lösen der Schrauben, an denen sie befestigt sind, entfernen. Die Wasserleitungen, die zur Runddusche führen, müssen verschlossen oder stillgelegt werden. Sodann muss der Kasten der Runddusche entfernt werden. Hiezu muss man die Verfugung zwischen der Wand der Runddusche und dem Boden mit einem Stanleymesser aufschneiden. Danach muss man die Ziersäulen im Bereich des Einganges der Runddusche entffernen. Man schneidet zu diesem Zweck die Silikonverfugung zwischen dem oberen Bereich der Säulen und der Decke aus PU-Schaum, die über den Säulen im rechten Winkel zu den Säulen liegt, auf. Ebenso schneidet man die Silikonverfugung zwischen den Fußenden der Säulen und dem Fliesenboden auf. Ebenso verfährt man mit der Silikonverfugung zwischen den Ziersäulen und der Wand der Runddusche. Sodann kann man diese Säulen entfernen. Nach demselben Prinzip entfernt man die Platte (s.o. Punkt 7.) aus PU-Schaum: Indem man die Verfugung zwischen dieser Platte und der Wand der Runddusche löst. Das Aufschneiden all dieser Fugen kann mit einem Stanleymesser erfolgen. Die Stuckschicht zwischen dem oberen Rand der Runddusche und der Gipskartondecke kann nur dadurch entfernt werden, indem man diese Schicht zerstört. Der Abbau der Runddusche erfordert für 2-3 Arbeiter einen Arbeitsaufwand von ca 10-11 Stunden. Dieselben Personen werden ca 20 Stunden Arbeit haben, um diese Dusche in einem anderen Gebäude wieder aufzubauen. 10.) Wiederaufbau der Runddusche: Die abgebaute Runddusche kann sodann in einem anderen Gebäude an einem Ort, wo sich ein Anschluss für Kalt-und Warmwasser und ein Abfluss befinden, wieder aufgebaut werden. Der Wiederaufbau geht so vonstatten wie der erstmalige Aufbau beschrieben wurde (s.o. insbesondere Punkte II.) 1,5,7, und 8). Die Bodenplatte der Runddusche wird auf den Estrich gelegt, aber damit nicht verklebt. Über die Platte wird sodann die Duschkabine gesetzt. Sodann wird die Wand der Duschkabine mit dem Boden verfugt. Sodann ist eine Verbindung über Rohrleitungen zwischen dem Inneren der Runddusche und einer Kalt- und Warmwasserleitung in jenem Gebäude, in das die Duschkabine eingebaut wird, herzustellen. Die Armaturen sind wieder an der Wand der Duschkabine anzuschrauben und mit den genannten Rohrleitungen zu verbinden. Sodann sind die Ziersäulen und die darüber liegende Platte aus PU-Schaum wieder durch Verfugung mit der Runddusche zu verbinden. Will man erreichen, dass sich die Duschkabine in optisch ähnlich harmonischer Weise in den neuen Raum einfügt, wie dies jetzt im Gebäude der Bw. der Fall ist, wird man ähnliche Maßnahmen des Trockenbaus durchzuführen haben, wie sie im Ruheraum durchgeführt wurden, z.B. Einziehen einer neuen Gipskartondecke auf derselben Höhe wie der obere Rand der Decke der Duschkabine, Anbringen von Stuckarbeiten am oberen Rand der Duschkabine; Anbau der Gipskartondecke unmittelbar an den durch Stuck verzierten oberen Rand der Duschkabine heran. Da allerdings die Vorsatzschale, die Fliesenschicht auf der Innen-und Außenwand der Duschkabine, das Kunststoffgitter, sowie der Putz unter den Fliesen beim Abbau nicht entfernt werden müssen, müssen sie beim Wiederaufbau auch nicht wieder an den Wänden der Runddusche angebracht werden. Auch die Bodenplatte der Runddusche muss nicht erneut verfliest werden, weil die Fliesen beim Abbau von der Bodenplatte nicht entfernt werden mussten. Auch die OSB-Platte im Abstand von 20 cm unterhalb der Decke der Duschkabine muss nicht neuerlich angebracht werden, weil sie beim Abbau nicht entfernt werden musste. Der Pool im unmittelbar an den Ruheraum angrenzenden Raum kann ohne Schädigung seiner Substanz nicht aus dem Gebäude entfernt werden (Angaben des Architekten am 2.7.2007 und der Bw. am 22.2.2007). Die Kunden der Bw., die den Pool benützen, benötigen vor und/oder nach der Benützung des Pools eine Gelegenheit, zu duschen. Wollte man die Runddusche aus dem Gebäude der Bw. entfernen, müsste man im Dachgeschoß eine neue Dusche einbauen. Eine Entfernung der Runddusche wäre daher wirtschaftlich untunlich. Zudem ist die Runddusche als sanitäre Anlage nach der Verkehrsauffassung (VwGH 18.9.1964, 1226/63; 1.3.1983, 82/14/0156) ein unselbstständiger Gebäudebestandteil, da sanitäre Anlagen zur üblichen Ausstattung eines Gebäudes gehören. Die Anschaffung der Runddusche löst daher keinen Anspruch auf Gewährung einerIZP aus. III.) Kneippbecken (Angaben des Architekten vom 2.7.2007, S. 5,6; siehe unten Punkt XXIII/4): Das Kneippbecken dient der Kneippbehandlung, nicht Zwecken der Körperpflege. Diese Kneippbehandlung läuft wie folgt ab: Man streckt jeweils einen Fuß in eines der beiden Becken, von denen eines mit kaltem, das andere mit warmem Wasser gefüllt ist. Sodann steigt man abwechselnd zwischen den beiden Becken hin und her, sodass jeder Fuß zum Teil dem kalten, zum Teil dem warmen Wasser ausgesetzt ist. Dieser Behandlung wird eine Förderung der Durchblutung zugeschrieben. Das Kneippbecken ist daher keine sanitäre Anlage. Das Kneippbecken besteht aus gehärtetem PU-Schaum. In diese Konstruktion wurden zwei Wannen aus Nirostastahl eingesetzt. Zwischen diesen beiden Wannen befindet sich ein Wasserhahn, der an eine Kalt- und Warmwasserleitung angeschlossen ist. Beide Nirostawannen haben im Bereich ihrer Böden je einen Abfluss, der mit einem Abflussrohr verbunden ist. Das Kneippbecken ist 70-80 kg schwer, 110 cm lang, 60 cm breit und 53 cm hoch. Die beiden Nirostawannen sind je 44 cm lang, 39 cm breit und 40 cm hoch. Der obere Rand des Beckens ist mit einer Granitsteinplatte abgedeckt. Diese Platte ist der weitaus schwerste Bestandteil dieses Beckens. Die südliche und östliche Wand des Beckens ist verfliest. Das Kneippbecken ist nicht am Boden des Ruheraumes festgeklebt worden, sondern damit lediglich mit Silikon verfugt worden, ebenso mit der nördlichen Mauer des Ruheraumes. Zwischen der Nordwand des Ruheraumes und der nördlichen Wand des Kneippbeckens hat die Verfugung eine Profiltiefe von maximal 5 cm. Dasselbe gilt für den Zwischenraum zwischen dem Fliesenboden einerseits und und der gefliesten Süd-, Ost- und Westwand des Kneippbeckens andererseits (Fotos 127 - 129). Die Südwand des Kneippbeckens hat 2 Türen, die man einfach durch herausziehen aufmachen kann. Die Südwand des Kneippbeckens mit den 2 Türen ragt über den Sockel dieses Beckens ein paar cm hinaus. Greift man zu dieser Stelle, wo diese Wand über den Sockel ragt, hin, kann man die beiden Türen durch Ziehen öffnen. Öffnet man diese Türen, hat man die Möglichkeit, zu allen Armaturen zuzugreifen. Der Wasserhahn ist mit einem Plastikschlauch für Warm- und Kaltwasser verschraubt. Die Wasserleitung verläuft im Boden. Dieser Schlauch ist mit der Wasserleitung, die im Boden verläuft, verschraubt (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007). Im Kneippbecken gibt es 2 Abflussrohre. Die Abflussrohre sind mit der Abflussleitung im Boden und mit den beiden Abflussöffungen in den Nirostabecken verschraubt. Die Nirostawannen sind ins Becken hineingesteckt und damit verfugt worden. Die Granitsteinplatte ist mit dem oberen Rand des Kneippbeckens nur mit Silikon verfugt worden (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007). Will man die Armaturen entfernen, ist zunächst die Wasserleitung in dem Bereich, in dem das Kneippbecken mit Wasser versorgt wird, still zu legen. Sodann löst man die Schrauben, durch die diese Armaturen befestigt sind. Sodann können die Armaturen ohne Beschädigung entfernt werden. Die Verbindung zwischen der Granitsteinplatte und dem oberen Rand des Kneippbeckens kann mit einem Stanleymesser geöffnet werden. Sodann kann die Granitsteinplatte entfernt werden. Eine Beschädigung der Substanz des Kneippbeckens ist bei diesem Abbau nicht zu erwarten. Sind die Armaturen und die Granitsteinplatte entfernt, kann die Verfugung zwischen dem Kneippbecken und dem Boden sowie der nördlichen Mauer des Ruheraumes durch ein Metallsägeblatt oder ein Stanleymesser beseitigt werden, sodann kann das gesamte Becken weggetragen werden. Das Abbauen des Kneippbeckens ist einem Fachmann innerhalb einer halben Stunde möglich. Der Aufbau ebenso (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007). Auf Grund der oben dargestellten Bauweise des Kneippbeckens ist beim Wiederaufbau des Beckens an einem anderen Ort außerhalb des Gebäudes der Bw. mit keinen Beschädigungen zu rechnen. Für die Anschaffung des Kneippbeckens hat die Bw. Anspruch auf Gewährung einer IZP. IV.) Waschbecken "Granderwasser" (Angaben des Architekten vom 2.7.2007, S. 11,12; Fotos 46, 48;49-52, 52 a -c; Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007; Fotos 46,47,49; siehe Punkte XVI; XXIII/7) Dieses Waschbecken besteht aus folgenden Bestandteilen: Waschbecken samt Wasserhahn, Zuflussschlauch und Abflussrohr und einem Waschtisch, der das Becken umgibt. Der Waschtisch besteht aus einer Granitplatte samt Holzgestell, welches die Granitplatte trägt und durch einen Zierfelsen verschönert wird. Der Wasserhahn ragt aus der westlichen Mauer des Massageraumes oberhalb des Waschbeckens heraus. Die Wasserleitung verläuft im Boden des Massageraumes und hat einen Ausläufer, der in der Westwand des Massageraumes integriert ist. Ein Teil dieser Wasserleitung ist auch als Schlauch unterhalb der Granitplatte innerhalb des Holzgestells erkennbar. An der Stelle, wo der aus der Wand ragende Wasserhahn sich befindet, ist dieser mit dieser Wasserleitung, die in der Wand verläuft, verschraubt. Man kann den Wasserhahn durch Drehen aus seiner Verschraubung mit der Wasserleitung lösen. Deshalb ist es jederzeit möglich, an Stelle dieses Wasserhahnes einen anderen als Ersatz hineinzuschrauben. Unterhalb der Granitplatte und innerhalb des Holzgestells befinden sich zwei weitere Wasserhähne, die der Regulierung der Wasserleitung dienen (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007; Foto Nr. 52). Das Waschbecken aus Nirostastahl ist an einer teils schwarzen, teils dunkelgrauen Granitsteinplatte durch Schrauben befestigt worden. Die Granitsteinplatte dient zum Teil als Waschtisch, zum Teil als Ablagefläche für Kosmetikartikel (Fotos 49, 51). Die Granitsteinplatte wird von einem Holzkasten (Holzgestell) aus OSB- Platten getragen. Sie ist mit diesem Holzkasten nur durch eine Silikonverfugung verbunden. Dieser Holzkasten ist mit einem grauen Kunstfelsen aus Polyester verkleidet. Dieser Zierfelsen ist an der Holzkonstruktion angeklebt worden. An das Waschbecken in silberner Farbe ist unterhalb der Granitplatte im Inneren des Holzkastens ein Abflussrohr aus Kunststoff angeschraubt, welches mit der Abflussleitung im Boden des Massageraumes verschraubt ist. Oberhalb der Granitplatte ist ein weiterer Kunstfelsen aus Polyester an der Westwand des Massageraumes angeklebt. Die Granitsteinplatte ist mit der Westmauer des Massageraumes und mit dem zum Teil aus dieser Westwand herausragenden Kunstfelsen mit Acrylsilikon verfugt worden (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007; Fotos 46,47,49). Der Wasserhahn in silberner Farbe oberhalb des Waschbeckens "Granderwasser" spendet nur Kaltwasser. Der Fluss des Wassers wird durch einen Bewegungsmelder in Bewegung gesetzt (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007). Der graue Zierfelsen aus Polyester (Kosten: 676,44 €), durch den der Holzkasten verkleidet wird, passt farblich zur teils schwarzen, teils dunkelgrauen Granitplatte sowie zum in Silber glänzenden Waschbecken samt Wasserhahn. Er gehört daher nach der Verkehrsauffassung zum Waschbecken samt Zuflussschlauch und Abflussrohr, samt Wasserhahn und Waschtisch, wobei letzterer aus der Granitplatte samt dem mit dem Zierfelsen verkleideten Holzgestell besteht (Fotos 46-49, 51). Dieses Waschbecken samt allen Bestandteilen einschließlich des Zierfelsens ist eine sanitäre Anlage, die zur normalen Ausstattung eines Gebäudes gehört und daher nach der Verkehrsauffassung als unselbstständiger Gebäudeteil anzusehen ist. Für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes hat die Bw. keinen Anspruch auf Gewährung einer IZP. V.) Waschbecken im Vorraum vor dem WC (Angaben des Architekten und Referenten vom 2.7.2007, S. 7, 10 und 11; Fotos 44, 44 a - e, 45; siehe Punkt XXIII/9,10): Dieses Waschbecken besteht aus folgenden Teilen: Waschbecken vor WC, mit Wasserhahn, Kalt- und Warmwasserzufuhr, Abflussrohr integriert in einen Holzkasten mit Granitplatte. Das Waschbecken ist an einer Granitsteinplatte , die eine Fläche von 0,45 m² aufweist, angeschraubt. Der Wasserhahn ragt aus der Granitsteinplatte hervor. Die Granitsteinplatte wird von einem Holzkasten, der ca 90 cm hoch, 1m lang und 45 cm breit ist, getragen. Zwischen der Granitplatte und dem Holzkasten befindet sich eine Silikonfuge. Der Holzkasten besteht aus wasserfesten V -100 Spanplatten. Das Waschbecken ist mit einem Abflussrohr verschraubt, welches mit der Abflussleitung in der Ostwand des Vorraumes durch Schrauben verbunden ist. Im Inneren des Kastens, der die Granitplatte trägt, erkennt man an der Ostwand des Vorraumes zum WC 2 Metallrohre für die Kalt- und Warmwasserzufuhr, die einerseits mit dem Wasserhahn und andererseits mit der Kalt- und Warmwasserleitung in der Ostmauer des Vorraumes verschraubt sind. Im Inneren desselben Kastens unterhalb des Waschbeckens wird ferner Reinigungsmaterial gelagert. Zwischen dem Kasten aus Spanplatten und der

Normen und Schlagworte

DampfbadRasulInvestitionszuwachsprämieSubstanzverletzungVerkleidungVertäfelungVerzierungDuscheRundduschesanitäre AnlageKneippbeckenWaschbeckenKunstfelsenZierfelsenBeleuchtungskörperStromnetzFliesenMalerarbeitenGipskartonarbeitenRaumbegrenzungFarbschmelzglasVorsatzschaleEntfeuchtungsanlageSchwimmbadPoolKastenEinbaukästenWandverkleidungSaunaLiegestuhlLiegeSitzbankKühlvitrineKühlwanneTürGlastürGebäudeunselbständiger BestandteilBewertungsrechtzivilrechtGrunderwerbsteuerrechtVerkehrsauffassungVerletzungSubstanzunverhältnismäßigKostentypischGebäudeteil

Herkunft

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Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0263-K/04
Stammnummer
32175
Gültig
31.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
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