Findok · UFS-Entscheidungen
UFSS RV/0263-K/04
Investitionszuwachsprämie für Pool in Gebäude, Dampfbad, Sauna, Dusche, Waschbecken, Kästen?
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0263-K/04vom 31.12.2007Teil 1 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der AHR ISE gegen den Bescheid des
Finanzamtes LSA betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß
§ 108e EStG 1988 für 2002 entschieden:
Der Berufung wird teilweise
Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die
Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Prämie betragen:
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Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2002
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66.284,67 €
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Abzüglich Durchschnitt der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter der Jahre
1999-2001
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-2.830,85 €
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Investitionszuwachs 2002
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63.453,82 €
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IZP 2002
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6.345,38 €
Entscheidungsgründe
Ablauf des
Verfahrens:
Mit Eingabe, die am 14. 11.2003 beim Finanzamt einlangte,
nahm die Berufungswerberin (Bw.) in Bezug auf das Jahr 2002 die Selbstberechnung
einer Investitionszuwachsprämie (IZP) in Höhe von 28.307,14 €
vor. Sie machte betreffend das Jahr 2002 Investitionen in Höhe von
285.902,24 zur Errichtung eines Wellnessbereiches mit Sauna und Dampfbad
geltend. Abzüglich des Durchschnittes der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter in den
Vorjahren 1999-2001 in Höhe von 2.830,85 € ergebe sich ein
Investitionszuwachs für 2002 in Höhe von 283.071,39.
In einer Beilage zur Eingabe vom 14.11.2003 mit der
Überschrift "Investitionen 2002" bezeichnete die Bw. die Investitionen
insbesondere wie folgt: Schwimmbeckenanlage, Maurerarbeiten, Sauna, Beleuchtung,
"Elektroarbeiten", sanitäre Anlagen, diverse Liegen.
In einer Niederschrift vom 22.Oktober 2004 bezeichnete das
Finanzamt diese Investitionen als nicht selbstständig bewertbare
Wirtschaftsgüter. In derselben Niederschrift bezeichete der steuerliche
Vertreter der Bw. diese Investitionen als begünstigte
Betriebsvorrichtung.
Mit Bescheid vom 22.Oktober 2004 wies das Finanzamt den
Antrag der Bw. auf IZP 2002 mit dem Hinweis auf seine Ausführungen in der
Niederschrift vom selben Tag ab.
Mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 22.
November 2004 legte die Bw. Berufung ein. Die Investitionen beträfen ein
Hallenbad, mehrere Saunen und einen Massagebereich samt zugehörigem
Inventar.
Ob ein Wirtschaftsgut ein Gebäude sei, richte sich
nach den zum Bewertungsrecht und Grunderwerbsteuerrecht entwickelten
Grundsätzen. Die Bw. wies auf einen Artikel von Kotschnigg (ÖstZ 1990,
22 ff hin). Das von der Bw. errichtete Hallenbad samt Sauna- und Massagebereich
und die dazu gehörigen sanitären Anlagen dienten ausschließlich
dem Betriebszweck "Wellnesscenter".
Das Dachgeschoß, der Dachstuhl, die
Zwischenwände, die Anschlüsse an die Zentralheizung, die Wasser- und
Energieversorgung sei von vornherein dem
Gebäude zugeordnet worden.
Am 22. Feber 2007 fand ein Ortsaugenschein in Gegenwart der
Bw., ihres Gatten und ihres steuerlichen Vertreters sowie des Referenten
statt.
Mit Schreiben vom 7. 3. 2007 legte der steuerliche
Vertreter der Bw. die Rechnungen vor, die die Bw. im Zusammenhang mit der
Lieferung und/oder Errichtung der gegenständlichen Wirtschaftsgüter
erhalten hatte. Gleichzeitig legte er auch eine Liste der Investitionen 2002
vor, in der auch jene Investitionen enthalten waren, die die Bw. selbst als
nicht begünstigungsfähig beurteilt hatte und daher der
Selbstberechnung der IZP 2002 nicht zu Grunde gelegt hatte.
Als weitere Beilage zu diesem Schreiben legte der
steuerliche Vertreter die Ablichtung einer Seite aus dem Artikel von Kotschnigg,
ÖStZ 1990,22 ff vor. Darin kommt insbesondere die Rechtsansicht zum
Ausdruck, dass Bäder, die Heilzwecken oder sonstigen gewerblichen Zwecken
z.B. im Rahmen von Badeanstalten dienen, als Betriebsvorrichtungen anzusehen
seien. Dies gelte dann nicht, wenn diese Bäder in Hotels oder Fabriken
eingebaut worden seien.
Am 25. Juni und am 2. Juli 2007 fanden weitere
Ortsaugenscheine in Gegenwart der Bw. und zum Teil (25. Juni) zweiter Vertreter
des Finanzamtes statt, bei denen insbesondere der Architekt, der die Bauleitung
bei der Herstellung des Wellnessbetriebes im Dachgeschoß des Hauses der
Bw. innehatte, befragt wurde.
Mit Schreiben vom 14.9.2007 wurde der Bw. insbesondere der
Sachverhalt betreffend das Rasul vorgehalten. Ferner wurde ihr vorgehalten,
welche Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten welchen
Wirtschaftsgütern zuzuordnen seien.
Mit Schreiben vom 19.9.2007 wurde auch dem Finanzamt der
Sachverhalt insbesondere betreffend das Rasul vorgehalten. Auch dem Finanzamt
wurde vorgehalten, welche Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten welchen
Wirtschaftsgütern zuzuordnen seien.
Am 3.10.2007 gab die Bw. dem Referenten telefonisch weitere
Informationen betreffend das Kneippbecken und das Waschbecken, welches sich nahe
der Aufschrift auf der Westwand des Massageraumes "Granderwasser" befindet. Am
18.10.2007 gab die Bw. dem Referenten weitere Informationen telefonisch bekannt.
Mit Schreiben vom 30.11.2007 wurden dem Finanzamt
Sachverhaltsfeststellungen betreffend das Kneippbecken, die
Beleuchtungskörper, die Farbschmelzgläser an der Decke des Ruheraumes,
die Entfeuchtungsanlage, zwei Kästen, eine Sitzbank, die Sauna, und eine
Kühlvitrine vorgehalten.
Mit Vorhalt vom 3.12.2007 wurden der Bw. Feststellungen
betreffend zwei Waschbecken, die Beleuchtungskörper, die
Farbschmelzgläser an der Decke, die Entfeuchtungsanlage, den Pool, die
Glastüren und die Sauna vorgehalten.
Am 13.12.2007 gab die Bw. dem Referenten weitere
Informationen betreffend die Gipskartondecke, die Transformatoren und die
Farbschmelzgläser an der Decke telefonisch bekannt.
Über die Berufung
wurde erwogen:
Ergänzende
Feststellungen:
Der strittige Wellnessbetrieb der Bw. befindet sich im
Dachgeschoß ihres Hauses. Im Erdgeschoß betreibt die Bw. ein
Friseurgeschäft, im ersten Stock wohnt sie. Der Wellnessbetrieb besteht aus
einem Kosmetikraum, wo Kunden kosmetisch behandelt werden, z.B. durch Auflegen
von Gesichtspackungen, einem Raum mit einem Pool mit Massagedüsen, einem
Massageraum und einem Ruheraum mit einer Sauna, einem Rasul (orientalisches
Dampfbad), einem Kneippbecken, einer Duschkabine (Runddusche,) mehreren
gepolsterten Liegestühlen und einer Sitzecke.
Die einzelnen Räume des Wellnessbetriebes im
Dachgeschoß haben folgende Flächen:
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Flächen in m²
|
Vorraum
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7,4
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Umkleideraum
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1,5
|
Kosmetikraum
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18,8
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Massageraum
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16,8
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Ruheraum
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36
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Rasul
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8 (soviel nimmt das Rasul einschließlich des
Holzmantels Platz weg)
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Sauna
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5,5 (soviel nimmt die Sauna einschließlich ihrer an
ihren Wänden angebrachten Spanplatten Platz weg)
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Runddusche
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2 m²
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Poolraum
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26,8 m²
|
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122,8
I.) Rasul (orientalisches
Dampfbad) im Ruheraum westlich des Raumes mit dem Pool (siehe auch Punkt
XXIII/1)
Das Rasul ist eines der Wirtschaftsgüter, die im
Ruheraum untergebracht sind. In diesem Raum befinden sich eine Sauna (Foto 118,
119), eine Runddusche (Foto 109), eine helle, gepolsterte Sitzbank (F 109) mit
einem Couchtisch, eine armagnacfarbene Kühlwanne für
Erfrischungsgetränke (Fotos 64, 65), mehrere gepolsterte Liegestühle
in weißer und gelber Farbe (Foto 71), zwei übereinander an der Wand
angeschraubte armagnacfarbene Einbaukästchen (Fotos 63).
Der gesamte Boden des Ruheraumes ist mit beigen Fliesen
(Foto 66,102) versehen. Die Mauern sind hauptsächlich in Gelb- und
Orangetönen (Fotos 65, 67, 71, 72, 90, 107, 109) mit Farbe bestrichen, zum
Teil auch mit weißer (Foto 63,72) Farbe. Ein kleiner Teil der Mauern, etwa
½ m², (im Bereich der beiden Einbaukästchen) ist gefliest (Foto
63). Die Fensterbänke bestehen aus schwarzen Granitplatten (Foto 72). Die
Decke des Ruheraumes ist durch Gipskartonplatten verziert worden, die
hauptsächlich in Orange- und zum Teil in Blautönen mit Farbe
bestrichen sind, zum Teil auch mit weißer Farbe (Fotos 70, 72, 73-80, 82,
86, 105). In der Gipskartondecke sind mehrere Beleuchtungskörper befestigt
(Fotos 77-80). Im südlichen Bereich des Ruheraumes ist die Decke durch ein
in Orange und Blau gehaltenes Farbschmelzglas verziert worden (Fotos 72- 74).
Insgesamt bietet der Ruheraum das Bild eines geschmackvoll
eingerichteten, der Entspannung dienenden Bereiches.
1.)Größe,
Abmessungen des Rasuls:
a.)Wände des
Rasuls:
Diese bestehen aus Paneelen, die aus Blech und
Polyurethanschaum (PU- Schaum) konstruiert sind und die eine Fläche von 16
m² aufweisen. Jede der 8 Wände des Rasuls besteht aus zwei 2 mm
starken Blechplatten, die parallel zueinander mit einem Zwischenraum von 8 cm
angeordnet sind. Zwischen diesen Blechplatten befindet sich gehärteter PU-
Schaum mit einer Profiltiefe von 8 cm. Das Rasul ist im Grundriss ein Achteck
(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten
Mag. IHR vom 25.6.2007, insbesondere S.
2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002; Niederschrift
2.7. 07, insbesondere S. 17).
Die Wände wurden wie folgt zusammengesetzt
(Niederschrift 2.7.2007, insbesondere S. 18): Die doppelten Blechplatten, aus
denen die Wände bestehen, wurden zusammen genietet. Sodann wurde eine
Schiene auf den Boden gelegt. Mit Hilfe dieser Schiene wurden die noch hohlen
acht Wände provisorisch zusammen gesteckt. Ferner wurden die Wände an
den Ecken provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann wurden
dieHohlräume zwischen den
Blechplatten und dieZwischenräume
zwischen den acht aneinander provisorisch angefügten Wänden mit
PU-Schaum gefüllt. Danach wartete man 6 Stunden lang ab, um dem PU- Schaum
Zeit zu geben, sich zu verhärten. Sodann wurden die provisorischen
Metallspangen und die Bodenschiene entfernt. Nunmehr waren die acht Wände
mit gehärtetem PU-Schaum gefüllt und wurden an ihren Rändern bzw.
Ecken, wo sie vorher durch Metallspangen provisorisch zusammen gehalten worden
waren, nunmehr durch den gehärteten PU-Schaum zusammengehalten. Der
Zusammenhalt der 8 Wände wurde somit ausschließlich durch den
gehärteten Schaum erreicht. Dort, wo der PU- Schaum an den Rändern
bzw. Ecken der Wände, wo diese durch den Schaum zusammengehalten wurden,
hervorgequollen war, wurde er abgeschnitten. An der südlichen und
südöstlichen Außenseite des Rasuls, wo der Technikraum des
Rasuls eingerichtet wurde, wurden an diesen Rändern bzw. Ecken, wo die acht
Wände durch den PU- Schaum zusammen gehalten wurden, Schienen auf die
Blechplatten genietet, um die scharfkantigen Ränder zu überdecken.
Diese Schienen haben nur den Zweck, Verletzungen wegen der scharfkantigen
Ränder der Blechplatten zu vermeiden, die bei Tätigkeiten im
Technikraum entstehen könnten. Sie haben nicht den Zweck, die
Standfestigkeit des Rasuls zu erhöhen (Niederschrift 2.7.2007, insbesondere
mit den Angaben des Architekten S. 17,18; Niederschrift, insbesondere mit
Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12;
Rechnung Nr. 42 vom 28. 11.2002).
b.) Auf die
Blechwände ist innen eine Feuchtigkeitsisolierung, dh ein Gitter als
Putzträger aufgebracht worden. Darauf wurde Fliesenkleber S 48 geklebt.
Darauf wurden innen vom gefliesten Boden bis zur Decke Fliesen geklebt
(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007,
insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002).
c.) Die Decke des
Rasuls besteht aus 2 zusammengesteckten Holzteilen mit einer kreisrunden
Öffnung mit einem Durchmesser von ca 1,10 m. Darin ist eine Lichtkuppel aus
Plexiglas angeschraubt, in der sich die Beleuchtung des Rasuls befindet. Die
Lichtkuppel ist von außen blau gefärbt (Angaben des Architekten vom
25.6.2007, S. 2 und 3; Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten
vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen
vom 28. 11.2002).
d.) Die Decke des
Rasuls ist auf dessen stehende Wände mit PU- Schaum angeklebt worden. Dabei
wurde wie folgt vorgegangen: Nachdem die Wände aufgestellt waren, hat man
die Holzteile der Decke zusammen gesteckt und auf die oberen Ränder der
Wände gelegt. Dann wurden kleine Keile zwischen die Ränder der
Wände und die Decke geschoben. Nachher wurden die Decke und die Wände
provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann wurde der Zwischenraum zwischen
den Rändern der Wände und der Decke mit PU- Schaum gefüllt. Man
wartete ca 6 Stunden, bis der Schaum hart geworden war und die Decke an den
oberen Rändern der Wände festhielt. Der in diesem Bereich
hervorgequollene Schaum wurde abgeschnitten und die Metallspangen wurden wieder
entfernt. Die Ursache des Zusammenhaltes zwischen den Wänden und der Decke
ist ausschließlich der PU-Schaum, durch den diese beiden Teile des Rasuls
zusammen geklebt wurden.Die
Verbindungsstellen zwischen den Wänden und der Decke des Rasulkastens sind
mit Blechleisten verdeckt worden, die an die Wände und die Decke des Rasuls
angenietet wurden, um Schnittverletzungen wegen der scharfkantigen oberen
Ränder der Wände oder des Randes der Decke zu vermeiden (Niederschrift
2.7.2007, insbesondere S. 19).
e.) Von außen
betrachtet, erscheint das Rasul als Blechkasten (Fotos Nr. 101 a-101 p). Dieser
ist 2,30 m hoch (Außenmaß), die 8 Wände sind durchschnittlich
1,04 m lang. Der Durchmesser des Innenraumes beträgt im Durchschnitt 2,20
m. Zwischen der Decke des Rasuls und der Decke des Dachgeschoßraumes
besteht ein Abstand von 1,40 m. Es besteht keine Verbindung zwischen einer
Außenwand des Rasuls und einer massiven Beton-oder Ziegelwand des
Gebäudes (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom
25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom
28. 11.2002).
f.) Der graue Blech
- Kunststoffkasten des Rasuls ist von außen durch 5 Holzwände (Fotos
81,90, 102,107) aus Spanplatten, die miteinander verschraubt sind, verdeckt
worden. An der südlichen Seite des Rasuls sind in diese Holzwände, die
das Rasul umgeben, 2 rotbraune Holztüren eingearbeitet (Foto 107).
Öffnet man diese Türen, so wird der graue Blech- und Kunststoffkasten
des Rasuls erkennbar (Fotos 97-100, 101, 101 j, 101 a-101 p). Diese
Holzwände verdecken die nördliche, westliche und und südliche
Außenseite des Rasuls. Die Ostseite des Rasuls wird von einer massiven
Beton- oder Ziegelwand verdeckt, die den Ruheraum vom Raum mit dem Pool trennt.
Von dieser massiven Wand steht das Rasul etwa 10 cm entfernt auf einem
Fliesenboden. Die Holzwände, die das Rasul verdecken, sind mit derselben
Farbe (Gelb - weiß - orange - Töne) bestrichen wie die massiven
Wände und wie die Gipskartondecke des Ruheraumes. Durch die Färbung
der Holzwände fügt sich das Rasul mit den es umgebenden
Holzwänden harmonisch in den Raum ein, in dem es steht. Ohne diese
gefärbten Holzwände, die das Rasul umgeben, würde im Ruheraum ein
optisch unschöner Kontrast zwischen der grauen Blechwand des Rasuls und den
Wänden sowie der Decke und dem Boden des Ruheraumes, sowie den
Einrichtungsgegenständen dieses Raumes bestehen. Die Holzwände haben
daher die Funktion, den grauen Kasten aus Blech und Kunststoff, aus dem das
Rasul besteht, zu verkleiden, um dadurch den gesamten Raum zu verschönern.
Die Holzwände haben eine Profiltiefe von 38 mm. Ihre Höhe beträgt
2,25 m, Ihre Länge je 1,20 m. An der Schnittstelle zwischen diesen
Holzwänden und dem gefliesten Boden des Ruheraumes befindet sich an den
Holzwänden ein ca 5 cm breiter Fliesensaum, der mit dem gefliesten Boden
mit Silikon verfugt worden ist, um die Einwirkung von Wasser beim Reinigen des
Fliesenbodens auf die Holzwände zu vermeiden (Niederschrift, insbesondere
mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10,
13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002).
g.) Südlich
und südöstlich des Rasuls besteht zwischen den Holzwänden und dem
Rasulkasten ein Zwischenraum von ca 50 cm ( dessen Fläche im Grundriss
beträgt ca. einen m²). In diesem Bereich erkennt man das
äußere Erscheinungsbild des Rasuls von außen betrachtet als
Kasten mit einem grauen Blechmantel. In diesem Bereich sind an der Wand des
Rasulkastens oder in dessen Nähe die technischen Einrichtungen des Rasuls
angeschraubt. Dabei handelt es sich um Wasser- und Stromleitungen, einen
Dampfgenerator, einen Boiler, der oberhalb des Rasulkastens angebracht ist,
einen Subverteilerkasten für die Stromleitungen und für die
Zeitautomatik, die die Abfolge von Dampf- und Wassereintritt im Inneren des
Rasuls bestimmt und einen blauen Behälter, in welchem das Wasser entkalkt
wird, welches im Rasul und im neben anliegenden Pool verwendet wird. An der
massiven Wand südöstlich des Rasuls befindet sich ein grauer
Schaltschrank, der zu den technischen Einrichtungen des Pools im
nebenanliegenden Raum östlich des Ruheraumes gehört. Dieser o.e.
Zwischenraum , der als Technikraum fungiert, kann durch 2 Holztüren, die in
die Holzwände eingearbeitet sind, betreten werden (Niederschrift,
insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S.
2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002).
h.) Die Türe
in den Innenraum des Rasuls ist an einer Metalleinfassung mit Scharnieren
befestigt. Die Metalleinfassung (i.e. Umfassungszarge) ist an der Blech- und
Kunststoffwand des Rasuls angeschraubt. Die Türe des Rasuls ist aus Glas.
Darauf befindet sich eine Verzierung mit Farbschmelzglas, die in die Türe
eingeschmolzen worden ist ( Niederschrift, insbesondere mit Angaben des
Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr.
42 Fliesen vom 28. 11.2002).
.i.) Der Boden, auf
dem der Rasulkasten steht, ist verfliest. Zwischen diesem Fliesenboden und dem
Rasulkasten befindet sich eine Silikonfuge sowohl im Innenraum des Rasuls, als
auch zwischen der Außenwand des Rasulkastens und dem Boden. Unter den
Bodenfliesen befindet sich eine elektrische Fußbodenheizung. Darunter
befindet sich eine Schicht PU- Schaum, darunter der Estrich. Mitten im Innenraum
des Rasuls befindet sich ein Gully in einer Größe von 55 x 55
cm(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007,
insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002).
j.) Die Wände
des Rasuls im Innenbereich sind bis zu einer Höhe von 2,15 m, dh bis zur
Holzdecke hinauf, verfliest. Die Decke des Rasuls ist nicht
verfliest(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007,
insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28.
11.2002).
k.) Im Innenbereich
des Rasuls ist entlang der Wände ein im sichtbaren Bereich zur Gänze
verfliester Sockel auf den Fliesenboden gestellt worden, der aus denselben
Paneelen aus Blech und PU- Schaum besteht wie die Wände des Rasuls. Der
Sockel ist 35 cm hoch, 43 cm breit und 3 x 1 m lang. Er ist innen hohl und
enthält Wasser-und Heizleitungen.Die Wasser- und Heizleitungen wurden vom Bereich außerhalb des
Rasuls durch Löcher (vgl. z.B. Fotos Nr. 101, 101 b, 101 f, 101 j), die in
eine Paneelenwand gebohrt wurden, in das Innere des Rasuls verlegt. Danach wurde
der genannte Sockel über diesen Leitungen errichtet (Niederschrift,
insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S.
2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom 28. 11.2002).
l.) Auf diesem
Sockel ruhen drei je 200 kg schwere Sitze aus Guss - Ytong. Diese Sitze sind auf
gleichartige Weise geformt wie üblicherweise Fauteuils und an ihren
sichtbaren Flächen zur Gänze verfliest. Diese Sitze sind mit dem
Sockel und den Innenwänden des Rasuls mit Silikon verfugt. Soweit in
weiterer Folge nichts anderes festgestellt wird, haben alle Verfugungen eine
Stärke von ca 3 mm. Diese Verfugungen haben den Sinn, das Einwirken von
Feuchtigkeit in die Fugen zu verhindern. Eine weitere Befestigung der Sitze auf
dem Sockel erfolgte nicht. Die Sitze ruhen auf dem Sockel insbesondere auf Grund
ihres Gewichtes (Niederschrift Architekt vom 25.6.2007, insbesondere S.
5).
m.) Auf dem Sockel
ruhen ferner an der Innenwand des Rasuls 2 Ofenattrappen aus Ofenkacheln, die ca
10 cm lang und 10 cm breit, sowie 2,5 cm dick sind. Die Ofenkacheln wurden mit
Silikon zusammen geklebt. Diese Klebeschicht ist ebenso 2,5 cm dick. In einer
dieser Ofenattrappen tritt der Dampf aus, der vom Dampfgenerator ausgehend durch
zwei Schläuche von der südlichen Außenwand des Rasuls (Fotos
101, 101 f 101 j) durch 2 gebohrte Löcher in das Innere der südlichen
Ofenattrappe geleitet wird. Diese Ofenattrappe hat zwei Öffnungen für
die Schläuche. Die zweite Attrappe hat lediglich eine Funktion als
Verzierung des Innenbereiches des Rasuls. Die Attrappen sind ca 1,30 m hoch und
haben einen Durchmesser von durchschnittlich ca 25 cm. Sie sind jeweils
sechseckig und haben ein Gewicht von je 80 kg. Sie sind mit dem Sockel, auf dem
sie ruhen, und mit der Wand des Rasuls mit Silikon verfugt worden. Jeweils eine
Reihe von Ofenkacheln der Ofenattrappen haftet auf Grund der Silikonverfugung
unmittelbar an der Wand des Rasuls. In diesem Bereich ist der Rasulkasten innen
nicht verfliest worden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten
25.6.2007, insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom
28. 11.2002).
2.)Abbauen des
Rasuls:
Will man das Rasul abbauen, geht man wie folgt vor:
Zunächst entfernt man die auf dem Rasulkasten außen angeschraubten
Strom- und Wasserleitungen sowie die Dampfleitung durch Lösen der
Schrauben, durch die die genannten Leitungen befestigt sind (Niederschrift vom
2.7.2007, S. 19).
Sodann entfernt man die zusammengeschraubten
Holzwände, mit denen das Rasul umgeben wurde. Zu diesem Zweck ist es zum
Teil erforderlich, den Putz auf den Holzwänden abzukratzen, um alle
Schrauben zu finden. Dann löst man die Schrauben und kann diese
Holzwände abtragen. Allerdings ist es auch erforderlich, den ca 5 cm
breiten Fliesensaum (Foto 89), der auf den Holzwänden an der Schnittstelle
zwischen diesen Holzwänden und dem Fliesenboden angeklebt ist, mit einem
Flachmeißel wegzustemmen. Dabei ist mit einer zumindest teilweisen
Beschädigung der Holzwände zu rechnen. (vgl. Angaben des Herrn
Architekten vom 25.6.2007, insbesondere S 4).
Danach entfernt man die Silikonverfugung an der
Schnittstelle zwischen dem Fliesenboden und den Wänden des Rasuls mit einem
Stanleymesser (Niederschrift, 25.6.2007, S. 5).
Will man das Rasul abbauen, bohrt man in dem Bereich, wo
die Wände des Rasuls an ihren Ecken nur durch den PU- Schaum zusammen
gehalten werden, die Nieten der Leisten, die über die Ecken der
zusammengehaltenen Wände gelegt sind, auf. Durch das Aufbohren der Nieten
werden Löcher in den Blechwänden und in den Blechleisten in den
Bereichen sichtbar, wo sich früher die Nieten befanden. Die aufgebohrten
Nieten sowie die Löcher, in denen die Nieten vor dem Aufbohren ruhten, sind
für weitere Tätigkeiten, insbesondere die neuerliche Verbindung der
Wände unbrauchbar. Durch das Aufbohren der Nieten werden die Löcher,
in denen die Nieten ruhten, ausgeweitet.
Im Innenbereich des Rasuls schneidet man sodann die Fugen
zwischen jeweils 2 Fliesenreihen in den 8 Ecken des Rasuls auf. Die Fugenmasse,
die hiebei durchschnitten wird, ist etwa 1-2mm stark. Das Aufschneiden erfolgt
mit einem Stanleymesser. Sodann werden je 2 Fliesenreihen (eine Fliese hat eine
Fläche von 10 x 10 cm) an jeder Ecke des Rasuls (insgesamt 16
Fliesenreihen) ohne Zerstörung oder Beschädigung der meisten
herabzulösenden Fliesen oder des Rasuls abgelöst. Dabei und auch bei
der Entfernung der Sitze aus Guss- Ytong besteht allerdings Gefahr, dass ein
paar Fliesen zu Bruch gehen (Niederschrift 25.6.2007, S. 5; Niederschrift
2.7.2007, S. 17,18). Nach dem Durchschneiden der Fugen schneidet man den
gehärteten PU-Schaum, der die Wände an den Ecken zusammenhält,
auf. Dadurch wird die Verbindung der 8 Wände untereinander aufgehoben und
man kann die Wände einzeln abtransportieren. Ein Zerlegen der einzelnen
Wände ist nicht erforderlich. (Niederschrift 2.7.2007, S. 18,19).
Die Decke des Rasuls wird wie folgt von den Wänden des
Rasuls gelöst: Man bohrt die Nieten auf,die die Leisten festhalten, die die
scharfen Ränder zwischen der Decke und den Wänden des Rasuls
verdecken. Dadurch kommt es wieder zur Zerstörung der Nieten und der
Ausweitung der Löcher, in denen vor dem Aufbohren der Nieten diese geruht
hatten. Die ausgeweiteten Löcher sind für den Wiederaufbau nicht mehr
verwendbar. Sind die Leisten entfernt, schneidet man mit einem
Metallsägeblatt den gehärteten PU-Schaum durch, der die Decke mit den
Wänden des Rasuls verbunden hat. Die Decke des Rasuls kann sodann vom
Rasulkasten herabgenommen werden. Die Plexiglaskuppel mit der Beleuchtung wird
von der Decke heruntergeschraubt. Sodann wird die Decke durch Auseinanderziehen
der zusammen gesteckten Holzteile auseinandergenommen und kann abtransportiert
werden (Niederschrift
vom 2.7.2007, S. 19).
Zu den drei Sitzen aus Guss - Ytong: Um diese zu entfernen,
muss zunächst die Silikonverfugung zwischen dem Paneelensockel sowie der
Innenwand des Rasuls einerseits und den Sitzen andererseits durch ein
Stanleymesser entfernt werden. Beim Entfernen dieser Verfugung im Bereich der
Wand besteht Gefahr, dass ein Teil der Fliesen herausbricht. Sodann müssen
die drei Sitze weggetragen werden. Für das Heraustragen der Sitze aus dem
Haus der Bw. werden drei Arbeiter nötig sein (Angaben Architekt vom
25.6.2007, insbesondere S. 5).
Um die Ofenattrappen zu entfernen, muss zunächst die
Silkonverfugung zwischen dem Sockel und den Wänden des Rasuls einerseits
und den Attrappen andererseits mit einem Stanleymesser gelöst werden.
Sodann müssen die Kacheln an den Nahtstellen, an denen sie mit Silikon
miteinander verklebt sind, auseinandergeschnitten werden. Sodann können die
Kacheln einzeln abtransportiert werden (Angaben Architekt 25.6.2007,insbesondere
S. 7,8).
Zum Sockel auf dem Fliesenboden des Rasuls: Dieser Sockel
ist standsicher genug, um 3 Sitze aus Guss-Ytong zu tragen, von denen jeder etwa
200 kg schwer ist. Es ist daher nicht anzunehmen, dass er durch bloßes
Durchschneiden eines bei der Schnittstelle nur aus PU- Schaum bestehenden
Bauteiles abgebaut werden kann.
Die Standsicherheit des Sockels lässt erwarten, dass
er mit dem Fliesenboden des Rasuls fest verbunden sein muss, weshalb sein Abbau
nicht ohne Beschädigung der Substanz des Sockels vonstatten gehen
kann.
Nach Entfernen des Sockels aus Paneelen werden die
Leitungen abgebaut, die sich unterhalb dieses Sockels befinden.
Es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, die Bodenfliesen, auf
denen der Rasulkasten aufgestellt worden ist, vom Boden herabzulösen. Es
wäre kostengünstiger, am neuen Standort neue
Fliesenzu verlegen (Angaben Architekt
vom 25.6.2007, S. 6).
Der Abbau und Wiederaufbau des Rasuls wird, wenn dabei 2
Arbeiter beschäftigt werden, etwa 4 Tage in Anspruch nehmen. Die Kosten
einer Arbeitsstunde werden etwa 40 € betragen. Für das Entfernen und
Wiederanschließen der Wasser- und Stromleitungen sowie der Dampfleitung
werden weitere 3 Tage Arbeit für 2 Personen zu veranschlagen sein
(Niederschrift Architekt 25.6.2007, S. 5,6).
3.) Wiederaufbauen des
Rasuls:
a.) An dem Ort, an
dem man das Rasul wieder aufbauen möchte, wird man einen neuen Fliesenboden
legen müssen, weil es wirtschaftlich untunlich wäre, den alten
Fliesenboden mitzunehmen (Architekt vom 25.6.2007, S. 6)
b.)Sodann werden
die Wände des Rasuls wieder aufgebaut: Es wird eine Schiene auf den Boden
gelegt, um die einzelnen Wände provisorisch zusammen zu halten. Sodann
werden diese Wände provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann werden
die Zwischenräume zwischen den Wänden mit PU-Schaum gefüllt.
Sodann wird 6 Stunden zugewartet. Während dieser Pause verhärtet sich
der PU-Schaum zwischen den Wänden und diese haften wieder aneinander. Der
weitere Ablauf des Aufbaues erfolgt sodann wie in Punkt I.) 1 a.) oben
beschrieben.
Zu den Schienen (= Blechleisten), die die scharfkantigen
Ränder oder Ecken der Wände überdecken: Beim Wiederaufbau ist
damit zu rechnen, dass die alten Schienen nicht wieder verwendet werden, dass
neue Schienen an den Wänden des Rasuls angenietet werden. Diese neuen
Schienen dienen nach dem Wiederaufbau nicht nur dazu, die scharfen Ränder
zu überdecken, sondern auch, die unschönen Löcher zu verdecken,
die beim Abbau des Rasuls durch das Aufbohren der Nieten entstanden sind. Sodann
wird die Schnittstelle zwischen Boden und Wand des Rasuls innen und außen
mit Silikon in einer Stärke von ca 3 mm verfugt.
c.)Zur
Wiederbefestigung der Decke des Rasuls an den Wänden des Rasuls: Dabei wird
gleich vorgegangen, wie bei Punkt I.) 1 d.) beschrieben. Betreffend die Schienen
(= Blechleisten) gilt dasselbe wie bei Punkt I 3 b.). Sodann wird die
Plexiglaskuppel mit der Beleuchtung an der Decke
angeschraubt.d.)Sodann werden die
Wasser- und Heizleitungen, die vor dem Abbau im Hohlraum unterhalb des Sockels
aus Paneelen gelegt waren, von außen durch die dafür gebohrten
Löcher in das Innere des Rasuls gelegt.
e.)Danach ist der
Sockel aus Paneelen über diesen Leitungen im Inneren des Rasuls neu zu
errichten.
f.)Sodann werden
die Fliesen auf den Innenwänden im Bereich der 8 Ecken mit Fliesenkleber
wieder befestigt, die beim Abbauen von den Wänden gelöst worden sind.
Alle Fliesen, die beim Abbau zerstört worden sind, werden durch neue
Fliesen ersetzt. Die Fugen zwischen den Fliesen werden mit Spachtelmasse
aufgefüllt.
g.) Danach werden
die drei Sitze aus Guss-Ytong auf den Sockel gestellt und mit dem Sockel und den
Wänden des Rasuls verfugt.
h.)Sodann sind die
Ofenattrappen, die beim Abbau in die einzelnen Kacheln zerlegt wurden, auf dem
gefliesten Sockel aus Paneelen wieder zusammenzusetzen, indem man die einzelnen
Kacheln mit Silikon aneinander klebt. Die vor dem Abbau an der südlichen
Innenwand des Rasuls aufgestellte Ofenattrappe hat 2 Öffnungen, durch die
sie durch 2 Schläuche und durch 2 in die südliche Wand des Rasuls
gebohrte Löcher mit dem Dampfgenerator an der südlichen
Außenwand des Rasuls verbunden war. Diese Schlauchleitungen werden von der
Außenwand durch die gebohrten Löcher wieder ins Innere des Rasuls und
in die Ofenattrappe gesteckt. Sodann werden die Attrappen wieder mit dem Sockel
und den Wänden des Rasuls verfugt.
i.)Sodann sind die
Strom-,Wasser-, und Dampfleitungen an der Außenwand des Rasuls wieder
anzuschrauben und an die Strom- und Wasserleitungen des Hauses, in dem das Rasul
wieder aufgestellt wird, anzuschließen. Dabei ist auch der Dampfgenerator,
der Boiler und der Subverteilerkasten wieder an der Wand des Rasuls
anzuschrauben oder in der Nähe aufzustellen bzw. zu befestigen.
j.)Sodann muss das
Rasul wieder mit den Holzwänden umgeben werden, die vor dem Abbau den Blick
auf die graue Außenwand des Rasuls verdeckt haben. Die Teile des Holzes,
die durch das Wegstemmen des Fliesensaumes beschädigt worden sind, sind
durch neue Holzteile zu ersetzen. Die einzelnen Teile der Holzwände sind
zusammen zu schrauben. Der alte Verputz auf den Holzwänden muss abgeschabt
und durch neuen Verputz und neue Farbe ersetzt werden, damit erreicht wird, dass
sich das gesamte Rasul in den es umgebenden Raum harmonisch einfügt. Ferner
ist ein neuer Fliesensaum an der Schnittstelle zwischen Boden und
Holzwänden an den Holzwänden, die das Rasul umgeben, anzubringen.
Dieser Saum ist sodann mit dem Boden mit Silikon zu verfugen.
4.)
Rechtsfolgen:
Ein wesentlicher Bestandteil des Rasuls sind seine
Wände.
Die Wände des Rasuls bestehen aus gehärtetem
PU-Schaum und Blech, im Bereich der 8 Ecken der Wände nur aus
gehärtetem PU-Schaum. Ein Abbau des Rasuls ist nur möglich, indem man
im Bereich der Ecken die aus gehärtetem PU-Schaum bestehenden Wände
durchschneidet. Das Durchschneiden der Wände des Rasuls ist eine
wesentliche Substanzverletzung.Daher
ist das Rasul ein unselbstständiger Gebäudebestandteil und nicht
begünstigungsfähig. Eine IZP
(Investitionszuwachsprämie)für
die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes ist daher nicht zulässig.
Die Holzverkleidung des Rasulkastens (i.e.
"Tischlerarbeiten 18 %" in der Aufstellung der Kosten des Rasuls: 810 €)
bleibt selbstständig bewertbar und daher begünstigungsfähig: wenn
die Verkleidung, Vertäfelung oder Verzierung einer Wand oder einer Decke
selbstständig bewertbar bleibt (VwGH 1.3.1983, 82/14/0156), muss dies
grundsätzlich auch für die Verkleidung eines unselbstständigen
Gebäudeteiles gelten, somit auch für die Verkleidung des Rasuls durch
die genannten Holzwände.
II.) Runddusche (Angaben
des Architekten vom 2.7.2007, S. 2-4; siehe Punkt
XXIII/2):
1.) Die Runddusche
im Ruheraum besteht aus einem Kasten aus Polyurethanschaum (PU-Schaum) und aus
einer Bodenplatte aus demselben Material. Der Kasten wurde mittels eines Krans
entlang der Nordwand des Gebäudes bis ins Dachgeschoß hochgehievt und
sodann im Ruheraum eingesetzt. Die Bodenplatte der Runddusche wurde auf den
Estrich gelegt, aber damit nicht verklebt. Über die Bodenplatte wurde
sodann der Kasten der Runddusche gesetzt. Sodann wurde die Wand des Kastens der
Runddusche mit dem Boden verfugt. Die Verfugung hat eine Profilstärke von
ca 1 cm.
2.) Auf die Wand der Runddusche wurden innen und
außen je eine Vorsatzschale aus OSB-Platten V 100 mit PU-Schaum angeklebt.
Dabei handelt es sich um eine wasserfeste Holzleimkonstruktion. OSB - Platten
sind Platten, die aus mehreren Schichten langer, schlanker Späne bestehen.
Die Späne sind miteinander verleimt. OSB - Platten sind stabiler und
biegefester als normale Spanplatten. Zweck der Vorsatzschale ist es , den
Feuchtigkeitsunterschied zwischen dem Innenbereich der Dusche und dem
außerhalb der Dusche liegenden Bereich auszugleichen. Die Vorsatzschale
hat eine Profilstärke von 22 mm. Zwischen der Vorsatzschale und der Wand
der Runddusche liegt ein Hohlraum von maximal 5 cm.
3.) Über die Vorsatzschale wurde innen und außen
ein Kunststoffgitter gespachtelt. Das Gitter wurde innen und außen
verputzt. Über den Putz wurde im Innenbereich der Runddusche im Bereich der
ganzen Wand und an der Außenwand bis zu einer Höhe von 1,2 m
über dem Boden eine Fliesenschicht mit Fliesenkleber S 48 festgeklebt. Der
Bereich der Außenwand der Runddusche ist ab einer Höhe von 1,2 m
über dem Boden verputzt und mit weißer Farbe bestrichen. Die Wand der
Runddusche ist insgesamt 10 cm dick, einschließlich des Hohlraumes
zwischen der Vorsatzschale und der Polyurethanwand der Duschkabine.
4.) Auch die Bodenplatte der Runddusche wurde verfliest. Im
Bereich der Bodenplatte befindet sich ein vergittertes Abflussloch (Foto
111).
5.) Die Runddusche wurde in einem Abstand von ca 10 cm
entlang der östlichen Mauer des Ruheraumes aufgestellt. Die Runddusche ist
mit der Mauer nicht verbunden worden. Im Innenbereich der Runddusche wurde ca 20
cm unterhalb der Decke eine beschichtete OSB- Platte mit einer Profilstärke
von 2 cm eingezogen. Hiebei handelt es sich um eine wasserfeste
Holzleimkonstruktion. Die einsehbare Höhe im inneren Bereich der Runddusche
vom Fliesenboden bis zur OSB- Platte beträgt 2 m. Der Durchmesser der
Runddusche beträgt 90 cm x maximal 165 cm. Von außen betrachtet,
erkennt man, dass die Runddusche vom Boden bis zu ihrem höchsten Punkt eine
Höhe von 2,20 m hat.
6.) Die gesamte Runddusche hat ein Gewicht von jedenfalls
über 100 kg. Zwischen dem Rand der Decke der Runddusche und der
Gipskartondecke des Ruheraumes ist rund um den oberen Rand der Runddusche, dh
entlang einer Länge von 2,6 m (Angaben des Architekten vom 25.6.2007, S.
11) ein Stuckprofil mit einer Breite von 9 cm und einer Profilstärke von 2
cm eingezogen. Zwischen der Decke der Runddusche und der Holzkonstruktion des
Dachstuhles befindet sich ein Zwischenraum von mindestens 1 m. Dh, oberhalb der
Decke der Runddusche befindet sich keine Gipskartondecke. Die Gipskartondecke,
die im gesamten übrigen Deckenbereich des Ruheraumes mit Ausnahme des
Bereiches oberhalb des Rasuls und oberhalb der Runddusche eingezogen worden ist,
ragt im Nahbereich der Dusche bis unmittelbar an den Stuckrand heran, der den
oberen Rand des Kastens der Dusche umgibt (Foto 109).
7.) Den Eingang der Runddusche umrahmen 2 Säulen aus
PU- Schaum und eine über diese Säulen im rechten Winkel dazu gelegte
Platte aus demselben Material. Diese Säulen und die genannte Platte haben
den Zweck, die Duschkabine zu verzieren (Foto 109). Diese Säulen sind mit
der Wand der Runddusche und dem Boden sowie der darüber liegenden Platte
mit Silikon verfugt worden. Auch die Platte ist mit der Wand der Runddusche mit
Silikon verfugt worden.
8.) Im Innenbereich der Runddusche sind deren Armaturen
angeschraubt: Ein Mischer, ein Kneippgussschlauch, eine Schwallbrause, ein
Seifenspender, eine Glaskugel mit Speziallampen. Es besteht durch Öffnungen
in der Wand der Duschkabine ein Anschluss durch Rohre zwischen der Duschkabine
und einer Kalt- und Warmwasserleitung.
9.) Will man die Runddusche entfernen, muss man
zunächst die Armaturen durch Lösen der Schrauben, an denen sie
befestigt sind, entfernen. Die Wasserleitungen, die zur Runddusche führen,
müssen verschlossen oder stillgelegt werden.
Sodann muss der Kasten der Runddusche entfernt werden.
Hiezu muss man die Verfugung zwischen der Wand der Runddusche und dem Boden mit
einem Stanleymesser aufschneiden. Danach muss man die Ziersäulen im Bereich
des Einganges der Runddusche entffernen. Man schneidet zu diesem Zweck die
Silikonverfugung zwischen dem oberen Bereich der Säulen und der Decke aus
PU-Schaum, die über den Säulen im rechten Winkel zu den Säulen
liegt, auf. Ebenso schneidet man die Silikonverfugung zwischen den
Fußenden der Säulen und dem Fliesenboden auf. Ebenso verfährt
man mit der Silikonverfugung zwischen den Ziersäulen und der Wand der
Runddusche. Sodann kann man diese Säulen entfernen. Nach demselben Prinzip
entfernt man die Platte (s.o. Punkt 7.) aus PU-Schaum: Indem man die Verfugung
zwischen dieser Platte und der Wand der Runddusche löst. Das Aufschneiden
all dieser Fugen kann mit einem Stanleymesser erfolgen. Die Stuckschicht
zwischen dem oberen Rand der Runddusche und der Gipskartondecke kann nur dadurch
entfernt werden, indem man diese Schicht zerstört. Der Abbau der Runddusche
erfordert für 2-3 Arbeiter einen Arbeitsaufwand von ca 10-11 Stunden.
Dieselben Personen werden ca 20 Stunden Arbeit haben, um diese Dusche in einem
anderen Gebäude wieder aufzubauen.
10.) Wiederaufbau der Runddusche:
Die abgebaute Runddusche kann sodann in einem anderen
Gebäude an einem Ort, wo sich ein Anschluss für Kalt-und Warmwasser
und ein Abfluss befinden, wieder aufgebaut werden. Der Wiederaufbau geht so
vonstatten wie der erstmalige Aufbau beschrieben wurde (s.o. insbesondere Punkte
II.) 1,5,7, und 8). Die Bodenplatte der Runddusche wird auf den Estrich gelegt,
aber damit nicht verklebt. Über die Platte wird sodann die Duschkabine
gesetzt. Sodann wird die Wand der Duschkabine mit dem Boden verfugt. Sodann ist
eine Verbindung über Rohrleitungen zwischen dem Inneren der Runddusche und
einer Kalt- und Warmwasserleitung in jenem Gebäude, in das die Duschkabine
eingebaut wird, herzustellen. Die Armaturen sind wieder an der Wand der
Duschkabine anzuschrauben und mit den genannten Rohrleitungen zu verbinden.
Sodann sind die Ziersäulen und die darüber liegende Platte aus
PU-Schaum wieder durch Verfugung mit der Runddusche zu verbinden.
Will man erreichen, dass sich die Duschkabine in optisch
ähnlich harmonischer Weise in den neuen Raum einfügt, wie dies jetzt
im Gebäude der Bw. der Fall ist, wird man ähnliche Maßnahmen des
Trockenbaus durchzuführen haben, wie sie im Ruheraum durchgeführt
wurden, z.B. Einziehen einer neuen Gipskartondecke auf derselben Höhe wie
der obere Rand der Decke der Duschkabine, Anbringen von Stuckarbeiten am oberen
Rand der Duschkabine; Anbau der Gipskartondecke unmittelbar an den durch Stuck
verzierten oberen Rand der Duschkabine heran.
Da allerdings die Vorsatzschale, die Fliesenschicht auf der
Innen-und Außenwand der Duschkabine, das Kunststoffgitter, sowie der Putz
unter den Fliesen beim Abbau nicht entfernt werden müssen, müssen sie
beim Wiederaufbau auch nicht wieder an den Wänden der Runddusche angebracht
werden. Auch die Bodenplatte der Runddusche muss nicht erneut verfliest werden,
weil die Fliesen beim Abbau von der Bodenplatte nicht entfernt werden mussten.
Auch die OSB-Platte im Abstand von 20 cm unterhalb der Decke der Duschkabine
muss nicht neuerlich angebracht werden, weil sie beim Abbau nicht entfernt
werden musste.
Der Pool im unmittelbar an den Ruheraum angrenzenden Raum
kann ohne Schädigung seiner Substanz nicht aus dem Gebäude entfernt
werden (Angaben des Architekten am 2.7.2007 und der Bw. am 22.2.2007). Die
Kunden der Bw., die den Pool benützen, benötigen vor und/oder nach der
Benützung des Pools eine Gelegenheit, zu duschen. Wollte man die Runddusche
aus dem Gebäude der Bw. entfernen, müsste man im Dachgeschoß
eine neue Dusche einbauen. Eine Entfernung der Runddusche wäre daher
wirtschaftlich untunlich. Zudem ist die Runddusche als sanitäre Anlage nach
der Verkehrsauffassung (VwGH 18.9.1964, 1226/63; 1.3.1983, 82/14/0156) ein
unselbstständiger Gebäudebestandteil, da sanitäre Anlagen zur
üblichen Ausstattung eines Gebäudes gehören. Die Anschaffung der
Runddusche löst daher keinen Anspruch auf Gewährung
einerIZP aus.
III.) Kneippbecken
(Angaben des Architekten vom 2.7.2007, S. 5,6; siehe unten Punkt
XXIII/4):
Das Kneippbecken dient der Kneippbehandlung, nicht Zwecken
der Körperpflege. Diese Kneippbehandlung läuft wie folgt ab: Man
streckt jeweils einen Fuß in eines der beiden Becken, von denen eines mit
kaltem, das andere mit warmem Wasser gefüllt ist. Sodann steigt man
abwechselnd zwischen den beiden Becken hin und her, sodass jeder Fuß zum
Teil dem kalten, zum Teil dem warmen Wasser ausgesetzt ist. Dieser Behandlung
wird eine Förderung der Durchblutung zugeschrieben. Das Kneippbecken ist
daher keine sanitäre Anlage.
Das Kneippbecken besteht aus gehärtetem PU-Schaum. In
diese Konstruktion wurden zwei Wannen aus Nirostastahl eingesetzt. Zwischen
diesen beiden Wannen befindet sich ein Wasserhahn, der an eine Kalt- und
Warmwasserleitung angeschlossen ist. Beide Nirostawannen haben im Bereich ihrer
Böden je einen Abfluss, der mit einem Abflussrohr verbunden ist. Das
Kneippbecken ist 70-80 kg schwer, 110 cm lang, 60 cm breit und 53 cm hoch. Die
beiden Nirostawannen sind je 44 cm lang, 39 cm breit und 40 cm hoch. Der obere
Rand des Beckens ist mit einer Granitsteinplatte abgedeckt. Diese Platte ist der
weitaus schwerste Bestandteil dieses Beckens. Die südliche und
östliche Wand des Beckens ist verfliest. Das Kneippbecken ist nicht am
Boden des Ruheraumes festgeklebt worden, sondern damit lediglich mit Silikon
verfugt worden, ebenso mit der nördlichen Mauer des Ruheraumes. Zwischen
der Nordwand des Ruheraumes und der nördlichen Wand des Kneippbeckens hat
die Verfugung eine Profiltiefe von maximal 5 cm. Dasselbe gilt für den
Zwischenraum zwischen dem Fliesenboden einerseits und und der gefliesten
Süd-, Ost- und Westwand des Kneippbeckens andererseits (Fotos 127 -
129).
Die Südwand des Kneippbeckens hat 2 Türen, die
man einfach durch herausziehen aufmachen kann. Die Südwand des
Kneippbeckens mit den 2 Türen ragt über den Sockel dieses Beckens ein
paar cm hinaus. Greift man zu dieser Stelle, wo diese Wand über den Sockel
ragt, hin, kann man die beiden Türen durch Ziehen öffnen. Öffnet
man diese Türen, hat man die Möglichkeit, zu allen Armaturen
zuzugreifen. Der Wasserhahn ist mit einem Plastikschlauch für Warm- und
Kaltwasser verschraubt. Die Wasserleitung verläuft im Boden. Dieser
Schlauch ist mit der Wasserleitung, die im Boden verläuft, verschraubt
(Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007).
Im Kneippbecken gibt es 2 Abflussrohre. Die Abflussrohre
sind mit der Abflussleitung im Boden und mit den beiden Abflussöffungen in
den Nirostabecken verschraubt. Die Nirostawannen sind ins Becken hineingesteckt
und damit verfugt worden. Die Granitsteinplatte ist mit dem oberen Rand des
Kneippbeckens nur mit Silikon verfugt worden (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk
vom 3.10.2007).
Will man die Armaturen entfernen, ist zunächst die
Wasserleitung in dem Bereich, in dem das Kneippbecken mit Wasser versorgt wird,
still zu legen. Sodann löst man die Schrauben, durch die diese Armaturen
befestigt sind. Sodann können die Armaturen ohne Beschädigung entfernt
werden. Die Verbindung zwischen der Granitsteinplatte und dem oberen Rand des
Kneippbeckens kann mit einem Stanleymesser geöffnet werden. Sodann kann die
Granitsteinplatte entfernt werden. Eine Beschädigung der Substanz des
Kneippbeckens ist bei diesem Abbau nicht zu erwarten.
Sind die Armaturen und die Granitsteinplatte entfernt, kann
die Verfugung zwischen dem Kneippbecken und dem Boden sowie der nördlichen
Mauer des Ruheraumes durch ein Metallsägeblatt oder ein Stanleymesser
beseitigt werden, sodann kann das gesamte Becken weggetragen werden.
Das Abbauen des Kneippbeckens ist einem Fachmann innerhalb
einer halben Stunde möglich. Der Aufbau ebenso (Angaben der Bw. laut
Aktenvermerk vom 3.10.2007).
Auf Grund der oben dargestellten Bauweise des Kneippbeckens
ist beim Wiederaufbau des Beckens an einem anderen Ort außerhalb des
Gebäudes der Bw. mit keinen Beschädigungen zu rechnen. Für die
Anschaffung des Kneippbeckens hat die Bw. Anspruch auf Gewährung einer
IZP.
IV.) Waschbecken
"Granderwasser" (Angaben des Architekten vom 2.7.2007, S. 11,12; Fotos 46,
48;49-52, 52 a -c; Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007; Fotos
46,47,49; siehe Punkte XVI; XXIII/7)
Dieses Waschbecken besteht aus folgenden Bestandteilen:
Waschbecken samt Wasserhahn, Zuflussschlauch und Abflussrohr und einem
Waschtisch, der das Becken umgibt. Der Waschtisch besteht aus einer Granitplatte
samt Holzgestell, welches die Granitplatte trägt und durch einen Zierfelsen
verschönert wird.
Der Wasserhahn ragt aus der westlichen Mauer des
Massageraumes oberhalb des Waschbeckens heraus. Die Wasserleitung verläuft
im Boden des Massageraumes und hat einen Ausläufer, der in der Westwand des
Massageraumes integriert ist. Ein Teil dieser Wasserleitung ist auch als
Schlauch unterhalb der Granitplatte innerhalb des Holzgestells erkennbar. An der
Stelle, wo der aus der Wand ragende Wasserhahn sich befindet, ist dieser mit
dieser Wasserleitung, die in der Wand verläuft, verschraubt. Man kann den
Wasserhahn durch Drehen aus seiner Verschraubung mit der Wasserleitung
lösen. Deshalb ist es jederzeit möglich, an Stelle dieses Wasserhahnes
einen anderen als Ersatz hineinzuschrauben. Unterhalb der Granitplatte und
innerhalb des Holzgestells befinden sich zwei weitere Wasserhähne, die der
Regulierung der Wasserleitung dienen (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom
3.10.2007; Foto Nr. 52).
Das Waschbecken aus Nirostastahl ist an einer teils
schwarzen, teils dunkelgrauen Granitsteinplatte durch Schrauben befestigt
worden. Die Granitsteinplatte dient zum Teil als Waschtisch, zum Teil als
Ablagefläche für Kosmetikartikel (Fotos 49, 51). Die Granitsteinplatte
wird von einem Holzkasten (Holzgestell) aus OSB- Platten getragen. Sie ist mit
diesem Holzkasten nur durch eine Silikonverfugung verbunden. Dieser Holzkasten
ist mit einem grauen Kunstfelsen aus Polyester verkleidet. Dieser Zierfelsen ist
an der Holzkonstruktion angeklebt worden. An das Waschbecken in silberner Farbe
ist unterhalb der Granitplatte im Inneren des Holzkastens ein Abflussrohr aus
Kunststoff angeschraubt, welches mit der Abflussleitung im Boden des
Massageraumes verschraubt ist. Oberhalb der Granitplatte ist ein weiterer
Kunstfelsen aus Polyester an der Westwand des Massageraumes angeklebt. Die
Granitsteinplatte ist mit der Westmauer des Massageraumes und mit dem zum Teil
aus dieser Westwand herausragenden Kunstfelsen mit Acrylsilikon verfugt worden
(Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom 3.10.2007; Fotos 46,47,49).
Der Wasserhahn in silberner Farbe oberhalb des Waschbeckens
"Granderwasser" spendet nur Kaltwasser. Der Fluss des Wassers wird durch einen
Bewegungsmelder in Bewegung gesetzt (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom
3.10.2007).
Der graue Zierfelsen aus Polyester (Kosten: 676,44 €),
durch den der Holzkasten verkleidet wird, passt farblich zur teils schwarzen,
teils dunkelgrauen Granitplatte sowie zum in Silber glänzenden Waschbecken
samt Wasserhahn. Er gehört daher nach der Verkehrsauffassung zum
Waschbecken samt Zuflussschlauch und Abflussrohr, samt Wasserhahn und
Waschtisch, wobei letzterer aus der Granitplatte samt dem mit dem Zierfelsen
verkleideten Holzgestell besteht (Fotos 46-49, 51).
Dieses Waschbecken samt allen Bestandteilen
einschließlich des Zierfelsens ist eine sanitäre Anlage, die zur
normalen Ausstattung eines Gebäudes gehört und daher nach der
Verkehrsauffassung als unselbstständiger Gebäudeteil anzusehen ist.
Für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes hat die Bw. keinen Anspruch auf
Gewährung einer IZP.
V.)
Waschbecken im Vorraum vor dem WC (Angaben des
Architekten und Referenten vom 2.7.2007, S. 7, 10 und 11; Fotos 44, 44 a - e,
45; siehe Punkt XXIII/9,10):
Dieses Waschbecken besteht aus folgenden Teilen:
Waschbecken vor WC, mit Wasserhahn, Kalt- und Warmwasserzufuhr, Abflussrohr
integriert in einen Holzkasten mit Granitplatte.
Das Waschbecken ist an einer Granitsteinplatte , die eine
Fläche von 0,45 m² aufweist, angeschraubt. Der Wasserhahn ragt aus der
Granitsteinplatte hervor. Die Granitsteinplatte wird von einem Holzkasten, der
ca 90 cm hoch, 1m lang und 45 cm breit ist, getragen. Zwischen der Granitplatte
und dem Holzkasten befindet sich eine Silikonfuge. Der Holzkasten besteht aus
wasserfesten V -100 Spanplatten. Das Waschbecken ist mit einem Abflussrohr
verschraubt, welches mit der Abflussleitung in der Ostwand des Vorraumes durch
Schrauben verbunden ist. Im Inneren des Kastens, der die Granitplatte
trägt, erkennt man an der Ostwand des Vorraumes zum WC 2 Metallrohre
für die Kalt- und Warmwasserzufuhr, die einerseits mit dem Wasserhahn und
andererseits mit der Kalt- und Warmwasserleitung in der Ostmauer des Vorraumes
verschraubt sind. Im Inneren desselben Kastens unterhalb des Waschbeckens wird
ferner Reinigungsmaterial gelagert. Zwischen dem Kasten aus Spanplatten und der
Normen und Schlagworte
- § 108e Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
DampfbadRasulInvestitionszuwachsprämieSubstanzverletzungVerkleidungVertäfelungVerzierungDuscheRundduschesanitäre AnlageKneippbeckenWaschbeckenKunstfelsenZierfelsenBeleuchtungskörperStromnetzFliesenMalerarbeitenGipskartonarbeitenRaumbegrenzungFarbschmelzglasVorsatzschaleEntfeuchtungsanlageSchwimmbadPoolKastenEinbaukästenWandverkleidungSaunaLiegestuhlLiegeSitzbankKühlvitrineKühlwanneTürGlastürGebäudeunselbständiger BestandteilBewertungsrechtzivilrechtGrunderwerbsteuerrechtVerkehrsauffassungVerletzungSubstanzunverhältnismäßigKostentypischGebäudeteil
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0263-K/04
- Stammnummer
- 32175
- Gültig
- 31.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF