…RV/7101388/2015, ist das Bundesfinanzgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Herr XY2, der für die Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf.) Fliesenlegearbeiten durchgeführt hat, diese Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt hat (zur näheren Begründung wird auf die Ausführungen in…
…als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) -, ob Herr XY2, der für die Bf. Fliesenlegearbeiten durchgeführt hat, diese Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt hat. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Am 26. Juni 2013 hat das Finanzamt mit…
…nämlich einen "gewährleistungstauglichen Erfolg", geschuldet hätte, spricht auch der Umstand, dass Herr XY2 den Beruf des Fliesenlegers nicht erlernt hat, sodass fraglich erscheint, ob bzw. wie er für einen - für eine Werkleistung typischen - "gewährleistungstauglichen Erfolg" überhaupt hätte einstehen können. Das Bundesfinanzgericht gelangt daher zu dem…
…Italien, habe und auch das Gewerbe Fliesenlegen ausüben würde. Er würde mit ihm Fliesen legen. Er würde seit 6 Monaten für ihn arbeiten. Sie hätten Verträge für andere Baustellen. Die Fliesen würde der Auftraggeber kaufen. E würde mit dem Werkzeug der Beschwerdeführerin arbeiten (Fliesenschneider, Flex…
…Reisetätigkeit nach L findet unregelmäßig, aber wiederkehrend von 1- bis 3-mal pro Monat statt. Die Tätigkeit des Bw. als Hafner oder Fliesenleger bringt es mit sich, dass er sich wiederkehrend, aber nicht regelmäßig in L aufhalten muss und aufhält. Er begründet nach einer Anlaufphase…
…sei ersichtlich, dass jede einzelne Baustelle (bzw jedes Werk) einzeln abgerechnet worden sei und zwar nach Baufortschritt. Dies spreche für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos. Weiters seien die Subunternehmer auf Grund des Werkvertrages verpflichtet gewesen, ihr eigenes Werkzeug zu verwenden (zB Fliesenschneider, KFZ, Bohrmaschine, Mixer, Kelle…
…jene Verträge, die im Verfahren vorgelegt worden seien. Auf die Frage des Berichterstatters, warum die von den slowakischen Fliesenlegern erbrachten Leistungen bis zur Befragung durch die Finanzpolizei (***Datum2***) ausschließlich nach Stunden und danach nach Quadratmeter bzw mit Pauschalen abgerechnet worden seien, antwortete Herr ***Gf***, das…
…welche Beweiskraft diesen, vom Vertreter der Bf vorgelegten Unterlagen von Seiten der beschwerdeführenden Partei zugedacht sind. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die sogenannten "Werkvertragsnehmer" der Bf ihre Arbeitskraft zur "Verlegung von Platten und Fliesen" bzw zum "Ausgleichen, Spachteln, Isolieren und Ausmalen" zur Verfügung gestellt…
…und handle es sich bei den Arbeiten ***Name*** keinesfalls um Hilfstätigkeiten, sondern sei ***Name*** ein sehr gut ausgebildeter Fliesenleger mit jahrelanger Erfahrung und Spezialwissen. Darüber hinaus würden aufgrund der vorgelegten Reisekostenaufzeichnungen Tagesgelder und Kilometergelder zustehen, andernfalls diese nicht als Nachweis für die ausschließliche Tätigkeit ***Name***…
…ob 1. Dienst- oder Werkverträge für die Card Dealer-Ausbildung und Aushilfsarbeiten, wie z.B. Herstellung und Bespannung von Pokertischen, Fliesen- und Kabelverlegung u.a. abgeschlossen wurden und 2. ob die Trinkgelder an die Card-Dealer gemäß § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 steuerfrei…
…sowie Aushilfsarbeiten wie z.B. Herstellung und Bespannung von Pokertischen, Fliesen- und Kabelverlegung u.a. die Merkmale der Nichtselbständigkeit überwiegen und das Trinkgeld der Card Dealer und Floormen nicht freiwillig gewährt wird (Turnierspiel), Teil des Arbeitslohnes ist und in engem Zusammenhang mit dem Gewinn des…
…an ihrem Körper zu erhalten. Diese etwa 250 kg schwere Bank besteht aus Metall, sie steht auf metallenen Füßen. Sie wurde auf den Fliesenboden des Kosmetikraumes hingestellt. Es besteht keinerlei Verbindung zwischen dieser Bank und den Wänden oder dem Boden des Kosmetikraumes, auch keine Verfugung…
…dem Dachgeschoß, wo sich der Wellnessbetrieb befindet, zu entfernen. Dieses Stromnetz ist daher nach der Verkehrsauffassung als unselbstständiger Gebäudebestandteil anzusehen und daher nicht begünstigungsfähig. VIII.) Fliesen (Rechnung Nr. 41) an Wänden und Böden (siehe unten Punkt XXIII/14) Die Böden sämtlicher Räume des Dachgeschoßes, wo…
…65), mehrere gepolsterte Liegestühle in weißer und gelber Farbe (Foto 71), zwei übereinander an der Wand angeschraubte armagnacfarbene Einbaukästchen (Fotos 63). Der gesamte Boden des Ruheraumes ist mit beigen Fliesen (Foto 66,102) versehen. Die Mauern sind hauptsächlich in Gelb- und Orangetönen (Fotos 65, 67…
…Das trifft vor allem dann nicht zu, wenn die eingebrachten Wünsche (Art der Bodenbeläge, Farbe der Fließen usw.) lediglich Standardentscheidungen zur Gebäudeausstattung darstellen, die für jeden üblichen Gebäudenutzer sinnvoll und brauchbar erscheinen. Aus den Ermittlungen des FA lassen sich keine außergewöhnlichen Sonderbedürfnisse der Tochter des…
…40 Jahren. Unvermeidlicherweise seien Schäden an der Kloschüssel, der Wanne, einigen Fliesen und besonders Undichtheiten bei den alten Bleileitungen entstanden. Durch den Mieterwechsel sei daher diese Sanierung notwendig geworden, da ansonsten eine Wiedervermietung nicht möglich gewesen wäre. Durch diese Sanierung entstehe weder eine Werterhöhung des…
…Heben von mehr oder minder schweren Gegenständen verbunden sind (zumal im Berufungsfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich anzunehmen ist, dass für das Heben von schweren Fließen oder Bodenplatten technische Hilfsmittel vorhanden waren) oder im Freien durchgeführt werden müssen, nicht ganz allgemein als solche angesprochen werden…
Dem Bf ist zuzugestehen, dass aufgrund der mit der behinderungsbedingten Versetzung der Badewanne und der Absenkung des WC's verbundenen Umbauarbeiten so viel an Fliesenmaterial zerstört wurde, dass Badezimmer und WC neu verfliest werden mussten. Andererseits liegt es auf der Hand, dass dadurch der Wert…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK., ehemals Fliesenhandel, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch Dr. Markus Brandt, Rechtsanwalt, 4780 Schärding, Silberzeile 9, über die Beschwerde…
…Raika eingingen, vermag dieses Versäumnis jedenfalls nichts zu ändern. Die Ausstellung der Rechnungen durch XY ua im Namen der Bfin, der nicht existenten FM Fliesenverlegungs GmbH und der tschechischen spol s.r.o, die aufgrund des Rechungslayouts mit den Rechnungen der Bfin ident sind, und…