Findok · UFS-Entscheidungen
UFSK RV/0230-K/04
Investitionszuwachsprämie für Dampfbad, Sauna, Dusche und Wärmebank?
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0230-K/04vom 31.07.2007Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn NTE UTE, vom 28. 10.2004 gegen
den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 21. 10.2004 betreffend
Investitionszuwachsprämie gemäß
§ 108e EStG 1988 für
2003 entschieden:
Der Berufung
wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert.
Die Investitionszuwachsprämie 2003 wird in Höhe von 7.476,48 €
festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beträgt 74.764,78 €.
Entscheidungsgründe
1.) Ablauf des Verfahrens:
Am 7. Juni 2004 beantragte der Berufungswerber (Bw.) eine
Investitionszuwachsprämie (IZP) in Höhe von 8.790,1 € für
2003. Er bezifferte in seiner Beilage zur Einkommensteuererklärung die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten prämienbegünstigter
Wirtschaftsgüter im Jahr 2003 in Höhe von 105.169,23 €. Den
Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter der Jahre 2000-2002
bezifferte er mit 17.267,57 €. In seiner Beilage dieses Antrages mit der
Überschrift "Aufstellung Investitionszuwachsprämie 2003 gab er
bekannt, wie sich der Betrag von 105.169,23 € zusammensetze. U.a. waren in
diesem Betrag laut Position Nr. 136 Anschaffungskosten einer Sauna, eines
Solariums und eines Dampfbades laut Eingangsrechnung der Lieferantin IMN vom
20.5.2003 und laut Schreiben der Lieferantin vom 9.7.2003 in Höhe von
46.594,50 € netto enthalten.
Am 14.9.2004 fand ein Ortsaugenschein durch den Beamten des
Finanzamtes statt. Er stellte fest, dass der Bw. insbesondere ein Solarium, 2
Saunakabinen, eine Dampfbadkabine, eine Wärmebank und eine Duschkabine
angeschafft habe und hiefür die Prämie beantragt habe. Saunakabinen
und Dampfbad seien nach Ansicht des Finanzamtes mit dem Gebäude derart
verbunden, dass sie nicht ohne Verletzung der Substanz an einen anderen Ort
versetzt werden könnten. Den Saunakabinen und dem Dampfbad seien Aluprofile
vorgelagert und darauf Rigipsplatten geschraubt, die verspachtelt und gleich wie
die übrigen Wandflächen geweißigt worden seien (sie bildeten
nach Ansicht des Prüfers mit der Mauer eine Einheit und seien von
außen nicht als Saunakabinen erkennbar- lediglich eine Glastüre sei
zu sehen) (AV vom 14.9.2004 des Beamten des Finanzamtes Adir. OHS EVO).
Am 20.9.2004 befragte der Beamte des Finanzamtes den
Vertreter der Lieferantin die die gegenständlichen Geräte geliefert
hatte, Herrn Mag. MHE USP,: Dieser Vertreter der Lieferantin teilte mit:
Die Saunakabinen bestünden aus Holzelementen, die
problemlos abgebaut werden könnten. Wenn jedoch Rigipsplatten (verspachtelt
und geweißigt) vor den Holzelementen montiert seien, so würden diese
Rigipsplatten dabei zerstört werden.
Die Dampfkabinen bestünden aus Aluminium und
wären nicht so einfach abzubauen, ohne kaputt zu gehen. Der Mitarbeiter der
Lieferantin könne nicht beantworten, wie die Aluminiumkabinen abzubauen
wären. Er müsste dazu im Werk in Salzburg Rücksprache
halten.
Die Rundduschen, die verfliest seien, seien ohne Verletzung
der Substanz nicht abzubauen.
Die Wärmebank sei im Prinzip nur auf den Boden
gestellt, jedoch von unten an eine Warmwasserleitung angeschlossen (wie ein
Heizkörper) dh, sie könnte problemlos entfernt werden, die
Wasserleitungs installation müsste jedoch entsprechend verschlossen
werden.
(AV vom 20.9.2004 des Beamten des Finanzamtes).
Mit Bescheid vom 21.10.2004 wurde die IZP für 2003 in
Höhe von 4.615,40 € festgesetzt. Die Begründung hiefür
lautete: Die finnische 3 D- Sauna, die 3 D- Softsauna, die Rundduschen, das
Dampfbad und die Wärmebank laut Eingangsrechnung Lieferantin vom 20.5.2003
im Betrag von Netto 41.747,40 seien derart in das Gebäude integriert, dass
sie ohne Verletzung der Substanz nicht versetzt werden könnten
(vorgelagerte Rigipsplattenkonstruktion, feste Verbindung mit der
Heizungsanlage, feste Integration in das Mauerwerk etc).
Von den Kosten laut Position Nr. 136 von 46.594,50 €
wurde ein Teilbetrag von 4.847,10 für das Solarium als
prämienbegünstigt anerkannt. Es verblieb daher nach Ansicht des
Finanzamtes ein nicht begünstigter Betrag von 41.747,40 €.
Das Finanzamt errechnete die IZP 2003 wie folgt:
|
Investitionszuwachs laut Erklärung
|
105.169 €
|
abzüglich nicht begünstigte Investition
|
-41.747,40
|
Investitionszuwachs laut Erhebungsdienst des
Finanzamtes
|
63.421,60 €
|
abzüglich Durchschnitt der Kosten der Jahre
2000-2002
|
-17.268 €
|
Bemessungsgrundlage für IZP 2003
|
46.154 €
|
IZP 2003
|
4.615,40 €
Am 28. Oktober 2004 wurde Berufung eingebracht.
Die Saunakabine bestünde aus Holzelementen, die
Dampfkabine sei eine eigenständige Konstruktion.
Die Rigipsplattenkonstruktion diene lediglich der optisch
ansprechenden Gestaltung, habe jedoch in Bezug auf Sauna und Dampfkabine keinen
Funktionszusammenhang. Die Rigipsabdeckungen hätten lediglich
untergeordnete Funktion und seien vom Wert im Verhältnis zur Sauna- und
Dampfkabinenanlage nur von untergeordneter Bedeutung. Die durch die
Rigipsplatten geschaffene Verbindung mit dem Gebäude könne nicht als
enger angesehen werden, als die Verbindung von Holzdecken, Wandverkleidungen,
Einbauküchen mit Gebäuden (EstR 3170).
Die Saunakabinen und die Dampfkabine könnten nach
Entfernung der Abdeckungen ohne weiteres an einem anderen Standort aufgestellt
werden, ohne dass sie dadurch ihre Funktionsfähigkeit verlieren
würden.
Die Sauna-und Dampfkabinenanlage sei wegen ihrer Bauart,
ihrer bloß geringen, jederzeit leicht aufhebbaren Verbindung mit dem
Gebäude, nach der Verkehrsauffassung als selbstständiges
Wirtschaftsgut anzusehen.
Aus der Tatsache, dass die Wirtschaftsgüter mit der
Heizungsanlage verbunden seien, könne nicht auf das Vorliegen unbeweglicher
Wirtschaftsgüter geschlossen werden. Es treffe auf viele Geräte in
einem Hotel zu, dass sie an bestehende Installationen angeschlossen seien, ohne
dass sie dadurch zu unselbstständigen Gebäudebestandteilen werden
könnten.
Mit Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) vom
1.6.2007 wurden den beiden Parteien die Kosten der strittigen
Wirtschaftsgüter bekannt gegeben. Am 13. 6. 2007 wurde ein Ortsaugenschein
im Hotel des Bw. durchgeführt und ein Vertreter der Lieferantin der
gegenständlichen Wirtschaftsgüter vernommen. Dieser gab insbesondere
an, dass das Dampfbad und die Saunen, nicht aber die Duschen, ohne
Substanzverletzung an einen anderen Ort versetzt werden könnten. Wollte man
die Wärmebank aus dem Raum "Saunalandschaft", in dem sie sich derzeit
befindet, entfernen, müsse man sie mindestens zwei Mal durchschneiden.
Dabei würden die Heizschläuche im Inneren der Bank beschädigt
werden.
Am 13. 6. und am 20.6.2007 fanden noch zwei Telefonate des
Referenten mit dem Vertreter der Lieferantin statt. Hiebei erteilte der
Vertreter der Lieferantin folgende Auskünfte (AV vom 14.6.2007 und vom
20.6.2007):
Telefonat vom 13.6.2007, ca 16:40 Uhr.
Der Vertreter der
Lieferantin rief den Referanten an und teilte mit: " Ich habe mich in
Bezug auf den Abbau der Wärmebank nochmals erkundigt. Anstatt im
Sockelbereich mehrere Stellen der tragenden Wand der Wärmebank
herauszuschneiden, könnte man auch ein Sägeblatt plan auf den Boden
legen und an der Schnittstelle zwischen der tragenden Polystyrolwand der
Wärmebank und dem Fließenboden durchschneiden. Dabei würden dann
die Stellen, wo die Wärmebank an den Fliesenboden festgeklebt wurde,
durchtrennt werden und man könnte die Wärmebank im selben Raum relativ
einfach versetzen. Das würde jedenfalls funktionieren, wenn die
Wärmebank unverändert in dem Zustand, in dem sie geliefert worden ist,
belassen worden wäre. Das Sägeblatt wäre jedenfalls in der Lage,
das normale Material der Wärmebank zu durchschneiden. Allenfalls
könnten die Bodenfliesen etwas zerkratzt werden. Die Schäden an den
Bodenfliesen, die hiebei zu erwarten wären, wären eher gering.
Allerdings hat der Bw. im Bereich der Schnittstelle
zwischen dem Fliesenboden und der tragenden Wand der Wärmebank einen Saum
mit senkrecht stehenden Fliesen rund um die Wärmebank anbringen lassen. Es
ist nicht sicher, dass man mit der genannten Säge diese Fliesen in dem
genannten Bereich der Schnittstelle durchschneiden kann. Sollte das nicht
gelingen, müsste man zuerst den Fliesensaum, der im Bereich der genannten
Schnittstelle um die Wärmebank gelegt ist, von der Wärmebank
herunterklopfen. Dabei könnte die tragende Wand der Wärmebank, die die
Sitzfläche hält und auch der Teil der Wärmebank, an den man sich
anlehnt, wenn man auf der Bank sitzt, Schäden erleiden. Die Höhe der
möglichen Schäden kann ich nicht schätzen.
Diese ergänzenden Angaben betreffen
ausschließlich den Fall, dass man die Wärmebank in dem Raum
belässt, wo sie sich jetzt befindet.
Auf Befragen
durch den Referenten: Zur Stärke der Wand der 3 D- Sauna:
Die Stärke des Holzes beträgt 8 cm. Darauf ist
Rigips in einer Stärke von 1 cm - 1,2 cm draufgeschraubt. Darüber ist
Farbe gestrichen worden. Lediglich im Bereich der Fugen ist Spachtelmasse
angebracht worden und darüber die Farbe gestrichen worden.
Zur Rigipswand im Bereich der Nordseite der beiden
Rundduschen: Es sind Aluprofile der Runddusche vorgelagert, rechts und links
davon sind Rigipsplatten in einer Stärke von jeweils 1-1,2 cm
daraufgeschraubt. Insgesamt ergibt das dieselbe Wandstärke und Bauweise der
Rigipswand wie an der westlichen Wand des 1. Technikraumes: ca 10 cm.
Rigipswand an der Nordseite des 2. Technikraumes: Die
Wandstärke und Bauweise ist dieselbe wie an der westlichen Wand des 1.
Technikraumes: 10 cm.
Zur Wandstärke der Softsauna. Wie bei der 3 D- Sauna.
Zur Wandstärke der westlichen Wand des 1.
Technikraumes: Es sind Aluprofile angebracht worden, rechts und links davon sind
Rigipsplatten in einer Stärke von 1-1,2 cm auf die Aluprofile
aufgeschraubt. Insgesamt ergibt das eine Wandstärke von ca 10 cm.
Stärke der westlichen Wand beim Dampfbad: Holzlatten
wurden an die Aluminiumwand angeschraubt. Die Holzlatten haben eine Stärke
von ca 5 cm. Darüber ist eine 1-1,2 cm dicke Rigipswand angeschraubt. "
Soweit die telefonischen Angaben des Vertreters der Lieferantin vom
13.6.2007.
Telefonat vom 20.6.2007:
Der Vertreter der Lieferantin gibt auf Befragen an: "Im
Aktenvermerk vom 13.6.2007 bin ich richtig zitiert worden.
Es ist wahrscheinlicher, dass es gelingt, die Fliesen ohne
wesentliche Schäden vom Boden mittels einer Säge zu lösen. Dabei
wird es voraussichtlich nicht nötig sein, die Fliesen selbst zu
durchschneiden, sondern nur die Fugenmasse oder das Silikon zwischen den
senkrecht stehenden Fliesen und dem Boden. Wesentliche Schäden, dh
Schäden über 400 € netto sind bei einem solchen Vorgang eher
nicht zu erwarten. Wäre es wirklich nötig, die Fliesen zu
durchschneiden - damit ist aber nicht zu rechnen - , wäre ein
Herunterklopfen der Fliesen vom Sockel der Wärmebank einfacher.
Der Fliesensaum wird wahrscheinlich nach dem Abtrennen vom
Boden wieder verwendbar bleiben.
Die Wärmebank könnte nach der Abtrennung vom
Boden zur Gänze aufgehoben werden und - vorausgesetzt, es wären im
Gebäude hinreichend breite Türen angebracht - als ganzes Stück
unzerteilt ins Freie getragen werden und auf einen LKW verladen werden.
Zu den Rohren zwischen der Beimischstation und der
Wärmebank: Es handelt sich um 2 Kunststoffrohre mit einem Durchmesser von
12-14 mm. Man müsste diese Rohre nach der Durchtrennung einfach
anstückeln. Der Aufwand, der dabei entsteht, ist nicht groß. Wie
gesagt, die gesamten Schäden, die bei einem Abtrennen der Wärmebank
entstehen würden, lägen voraussichtlich unter 400 €.
Zur Arbeitszeit: Das Abtrennen wird zwischen 2 und 6
Stunden erfordern, genauer kann ich das nicht sagen. Das Wiederbefestigen der
Wärmebank am Boden wäre in etwa 1 Stunde machbar.
Zur Rigipswand: soweit Aluprofile verwendet wurden, wurden
rechts und links davon Rigipsplatten in einer Stärke von 1-1,2 cm
daraufgeschraubt. Dh, zwischen den beiden Rigipsplatten gibt es einen Hohlraum
von 7,6-8 cm. Das ist auch der Grund dafür, dass die montierten Platten
hohl klingen, wenn man dagegen klopft." Soweit die Angaben des Vertreters der
Lieferantin vom 20.6.2007.
Über
die Berufung wurde erwogen:
2.) Ergänzende
Feststellungen:
2.1.)
Der gegenständliche Raum "Saunalandschaft" im Hotelgebäude des Bw., in
dem sich die strittigen Wirtschaftsgüter befinden, verläuft in West -
Ost Richtung, von der Eingangstüre aus betrachtet: Die Breite beträgt
an der schmalsten Stelle 2,88 m und an der breitesten Stelle 5,95 m.
Die Länge beträgt, vom Westen nach Osten bis zur Rigipswand
9,76 m. Östlich der Rigipswand erstreckt sich der Raum auf einer
Länge von weiteren 2,3 m in West-Ost-Richtung. Die Höhe des Raumes
beträgt 2,50 m bis zur Gipskartondecke, die eine Profilstärke von
1,5 cm hat. Die Gipskartondecke befindet sich 1 m unterhalb der Betondecke
dieses Raumes "Saunalandschaft". Die Rigipswand, die parallel zur Ostwand dieses
Raumes in einer Entfernung von 2,3 m von dieser errichtet worden ist [Fotos Nr.
14, 19 (Rückseite), 20 (Rückseite), 23], ist 2,9 m lang (in
Nord-Süd- Richtung) und 2,5 m hoch. Sie reicht bis unmittelbar an die
Gipskartondecke des Raumes, in dem sich die strittigen Wirtschaftsgüter
befinden, heran. Die Nahtstelle zwischen der Rigipswand und der Gipskartondecke
ist mit Silikon verfugt worden
(Niederschrift mit den Angaben des
Vertreters der Lieferantin vom 13.6.2007insbesondere Seite 7; Niederschrift betreffend den Ortsaugenschein vom
13.6.2007 mit den Angaben des Vertreters der Lieferantin, insbesondere Seiten 3
- 6).
In diesem Raum befinden sich
folgende strittige Wirtschaftsgüter: Im westlichen Teil des Raumes
"Saunalandschaft" entlang seiner Südwand befindet sich eine finnische Sauna
"3 D" aus Holz (Fotos 1-5), östlich davon, entlang derselben Wand, zwei
Rundduschen in einer Kabine aus Polystyrol [Fotos 6,8-10, 11 (Außenansicht
der Duschkabine)], östlich davon entlang derselben Wand der Technikraum 2
(Foto 11), östlich davon steht in der Südostecke des Raumes eine
"Soft- Sauna" aus Holz (Foto 12,13,17,19), nördlich daran schließt
sich der Technikraum 1 (Fotos Nr. 14-22) an, nördlich davon steht eine
Dampfbadkabine aus Aluminium (Fotos 15,16, 20-22, 24-26). Mitten im
gegenständlichen Raum, westlich der Dampfbadkabine und nördlich der
Runddusche und der finnischen Sauna "3 D" steht eine Wärmebank aus
Polystyrol (Fotos Nr. 27-28). Unmittelbar nördlich der finnischen Sauna
"3D", der Duschkabine, und des Technikraumes 2 sind Rigipswände angebracht;
unmittelbar westlich der Dampfbadkabine, und des Technikraumes 1 ebenso.
Dasselbe gilt für den Eingangsbereich der Soft - Sauna, die sich in der
Südostecke des Raumes "Saunalandschaft" befindet. Dieser Eingangsbereich
befindet sich zwischen den Technikräumen 1 und 2 (Niederschrift betreffend
den Ortsaugenschein vom 13.6.2007mit
den Angaben des Vertreters der Lieferantin, zu den Rigipswänden Fotos 5, 7,
12, 14, 22, 23).
Der Technikraum 1 unmittelbar
östlich der parallel zur massiven Ostwand des Raumes "Saunalandschaft"
errichteten Rigipswand hat in seinem begehbaren Bereich, dh in dem Bereich, der
durch die Türe des Technikraumes 1 betreten werden kann, eine Länge
von 2,3 m in West-Ost - Richtung. Der Technikraum 1 hat in diesem auf
dieselbe Weise begehbaren Bereich eine Breite von 1,2 m in Nord-Süd-
Richtung. Der begehbare Teil des Technikraumes 1 ist der Raum zwischen dem
Dampfbad und der "Softsauna". Über dem Dampfbad und der "Softsauna"
befindet sich jeweils ein nicht verbauter, freier Raum, der ungefähr
1,40 m hoch ist. Die Gesamthöhe des Technikraumes 1 beträgt 3,5
m. Nur in einem kleinen, westlichen Teil dieses Technikraumes 1 ist die vorhin
erwähnte Gipskartondecke 1 m unter der Betondecke des Raumes eingezogen. Im
Großteil des Technikraumes 1 befindet sich keine Gipskartondecke. Der
Technikraum 1 wird im Osten begrenzt durch die tragende Beton- oder Ziegelwand
des Raumes Saunalandschaft, im Norden durch die südliche Wand der
Dampfbadkabine und im Süden durch die nördliche Wand der Softsauna. Im
Westen wird dieser Raum durch die vorhin erwähnte Rigipswand (=
Gipskartonwand) begrenzt (Fotos Nr. 14, 16, 17, 19 und 22; Niederschrift
betreffend den Ortsaugenschein vom 13.6.2007, mit den Angaben des Vertreters der
Lieferantin insbesondere Seiten 3 - 6).
Die Stärke der Rigipswand,
die als westliche Begrenzung des Technikraumes 1 eingezogen wurde, umfasst
insgesamt 10 cm einschließlich eines Hohlraumes von 7,6 cm -8 cm. Die
Rigipswand besteht aus Aluminiumprofilen. Rechts und links davon sind
Rigipsplatten in einer Stärke von 1-1,2 cm aufgeschraubt. Dazwischen
befindet sich der genannte Hohlraum. An den Randstellen , wo die Rigipsplatten
zusammenstoßen (= Stöße), ist Spachtelmasse aufgetragen (AV
über die Angaben des Vertreters der Lieferantin vom 13.6.2007).
Die Rigipsplatten bestehen aus
Gipskarton. Dieser besteht aus Gips, Wasser und Zellulose. Die Rigipswand ist
eine nicht tragende, leichte Innenwand, die leicht wieder abgebaut oder
abgeändert werden kann. Baut man eine solche Wand wieder ab, zerstört
man sie damit. Die Aluminiumprofile wären wieder verwendbar [Schreiben des
UFS vom 1.6."2006" (richtig:"2007") an das Finanzamt mit Beilagen; Angaben des
Vertreters der Lieferantin vom 13.6.2007, S. 3; Aktenvermerk des Prüfers
vom 20.9.2004]
Diese Rigipswand hat auf ihrer
westlichen Seite, in dem Teil des Raumes, wo sich die Wärmebank befindet,
einen weißen Anstrich erhalten, der dasselbe Erscheinungsbild hat wie der
weiße Anstrich auf den tragenden Wänden dieses Raumes. Dadurch hat
diese Rigipswand auf ihrer westlichen Seite dasselbe optische Erscheinungsbild
wie die tragenden Wände dieses Raumes (Fotos 12 und 14). Diese Rigipswand
wurde auf ihrer östlichen Seite im Inneren des Technikraumes 1 nicht mit
Farbe bestrichen. In diesem Bereich sind die grünen Rigipsplatten und deren
Nahtstellen (= Stöße) erkennbar. Im Technikraum 1 ist die
Gipskartondecke 1 m unterhalb der Betondecke des Raumes "Saunalandschaft" nur
zum Teil ausgeführt. In diesem Bereich hat die Gipskartondecke abgesehen
von ihrem äußerst östlichen Rand einen weißen Anstrich. Am
äußerst östlichen Rand dieser im Technikraum 1 nur zu einem
geringen Teil eingezogenen Gipskartondecke erkennt man die grüne
Originalfärbung dieser Gipskartondecke (Foto Nr. 15).
2.2.)
Zur Dampfbadkabine (Niederschrift betreffend den Ortsaugenschein vom
13.6.2007mit den Angaben des Vertreters
der Lieferantin, insbesondere Seiten 3 -
6):
Die Länge der
Aluminiumkabine des Dampfbades beträgt 2,3 m, die Breite 1,7 m.
Das Dampfbad hat an der höchsten Stelle eine Höhe von 2,25 m, an
der am wenigsten hohen Stelle etwa von 2 m. Die Decke der Dampfbadkabine
ist bogenförmig. Die Dampfbadkabine kann durch eine Glastüre betreten
werden.
An der Westseite der
Dampfbadkabine schließt sich, unmittelbar an das Dampfbad, eine Rigipswand
an. An die Westwand der Dampfbadkabine wurden Holzlatten in einer Stärke
von 5 cm angeschraubt (AV über Angaben des Vertreters der Lieferantin vom
13.6.2006). Darüber wurden Rigipsplatten mit einer Stärke von jeweils
1-1,2 cm geschraubt.
Die Kabine des Dampfbades
selbst hat keinen eigenen Boden, das bedeutet, dass das Aluminiumgehäuse
des Dampfbades auf den fertigen Fliesenboden des Gebäudes aufgesetzt worden
ist. Das Aluminium, aus dem die Kabine besteht, ist färbig mit einem Pulver
beschichtet. Alles was man in dieser Kabine berühren kann, ist aus
Aluminium, die Bänke, die Wände, die Decke. Auf dem gefliesten Boden,
auf dem die Kabine steht, liegt eine PVC-Matte. Die Wände der Kabine haben
eine Stärke von 3-4 cm, die deswegen unterschiedlich ist, weil, wie
dies wie im Technikraum 1 erkennbar ist (Fotos Nr. 21, 22), an der
Außenseite der Kabine deren Wände gerillt sind. Die Rillen dienen der
besseren Steifigkeit der Kabine. Das Gewicht der Dampfbadkabine beträgt ca
200 kg. Die Wände und die Decke der Dampfbadkabine bestehen aus mehreren
Bauteilen aus Aluminium, die zusammengesteckt und zusammengeschraubt wurden. Die
ganze Aluminiumdampfbadkabine steht auf einem Aluminiumrahmen am Fliesenboden.
Dieser Aluminiumrahmen ist sodann mit dem Boden mit Silikon abgedichtet worden
(Niederschrift betreffend den Ortsaugenschein vom
13.6.2007mit den Angaben des Vertreters
der Lieferantin, insbesondere Seiten 3 - 6).
Eine Verbindung zwischen den
Aluminiumwänden und der Aluminiumdecke des Dampfbades einerseits und den
massiven Betonwänden sowie der massiven Betondecke des Raumes
"Saunalandschaft", in dem sich das Dampfbad befindet, besteht nicht. Das
Dampfbad ist auf den Boden aufgesetzt und auf die dargestellte Weise mit dem
Boden abgedichtet worden. Zwischen der Decke des Dampfbades und der Decke des
Raumes "Saunalandschaft" besteht ein Abstand von rund 1,4 m. Zwischen den
Wänden des Dampfbades (bis auf dessen südliche Wand) einerseits und
den Wänden des Raumes "Saunalandschaft" und der Rigipswand andererseits
besteht jeweils ein Abstand von ca 5 cm. Die südliche Wand des Dampfbades
ist im Technikraum 1 einsehbar. Sie begrenzt die Nordseite des begehbaren Teiles
des Technikraumes 1 (Fotos Nr. 15, 16, 20, 21, 22). Man kann das Innere des
Dampfbades aus Westen kommend durch eine Glastüre einsehen. Die restliche
westliche Außenseite des Dampfbades ist durch eine Rigipswand den Blicken
verborgen. Die Nordwand des Dampfbades verläuft parallel zur Nordwand des
Kellergebäudes in einem Abstand von ca 5 cm. Der Zwischenraum zwischen den
beiden genannten Wänden wird durch die Rigipswand verdeckt. Die Ostwand des
Dampfbades verläuft parallel zur Ostwand des Kellergebäudes in einem
Abstand von ca 5 cm. Dieser Abstand ist im Technikraum 1 erkennbar
(Niederschrift betreffend den Ortsaugenschein vom
13.6.2007mit den Angaben des Vertreters
der Lieferantin, insbesondere Seiten 3 - 6).
An der Ostwand des
Technikraumes 1 ist ein Dampfgenerator (40 cm x25 cm x 16 cm) befestigt. In
diesem Generator wird durch Anbindung an die Wasser- und Stromleitung Dampf
erzeugt, der über einen goldfarbenen Schlauch mit einem PVC- Rohr mit einem
Durchmesser von 10 cm verbunden ist. Dieses Rohr dient dazu, Frischluft und den
Dampf, der vom Generator über den goldenen Schlauch geleitet wird, in das
Innere des Dampfbades zu leiten. In das Innere der Dampfbadkabine führt
ferner eine Wasserleitung. Diese Wasserleitung hat die Funktion der Reinigung
der Kabine. Auf der Decke des Dampfbades befindet sich eine Öffnung; daran
ist ein PVC- Rohr mit einem Durchmesser von ca 10 cm angeschlossen, welches der
Abluftentfernung dient. Auf der Decke des Dampfbades befinden sich mehrere
Elektrokabel und eine Lampe. Die Kabel stehen im Zusammenhang mit der
Beleuchtung im Inneren des Dampfbades. Eine direkte Verbindung des Dampfbades
mit der Heizungsanlage besteht nicht. Erhöhte Temperaturen im Dampfbad
werden durch den Dampfgenerator erzeugt (Niederschrift betreffend den
Ortsaugenschein vom 13.6.2007mit den
Angaben des Vertreters der Lieferantin, insbesondere Seiten 3 - 6).
Die Rigipsabdeckung an der
Westwand des Dampfbades gibt dieser westlichen Wand ein ähnliches
äußeres Erscheinungsbild wie die massiven Betonwände des Raumes
Saunalandschaft. Wie filigran diese Rigipsabdeckung verglichen mit einer
massiven Wand tatsächlich ist, erkennt man,wenn man daran klopft und einen
hohlen Ton vernimmt und wenn man an der Schwelle des Technikraumes 1 nach
Süden oder Norden gewandt stehend die Wandstärke von wenigen cm
betrachtet. Wie die Außenansicht der Dampfkabine ohne Rigipsabdeckungen
aussieht, erkennt man, wenn man den Technikraum 1 betritt. Dort ist die
Dampfbadkabine als grauer Aluminiumkasten erkennbar, der verglichen mit der
weiß getünchten Rigipsabdeckung an der Westwand der Dampfkabine
wesentlich weniger schön aussieht. Daraus folgt, dass der Zweck der
Rigipsabdeckung der Westwand der Dampfkabine darin besteht, diese westliche Wand
zu verschönern.
Will man die Dampfbadkabine
entfernen und an einem anderen Ort wieder aufbauen, wäre wie folgt
vorzugehen (Niederschrift betreffend den Ortsaugenschein vom
13.6.2007mit den Angaben des Vertreters
der Lieferantin, insbesondere Seiten 3 - 6):
2.2.1.) Abbau der
Elektroinstallationen, der Wasser- und Dampfleitung, des Abluftrohres und des
Rohres, das der Frischluftzufuhr und Dampfzufuhr dient. Da diese Installationen
im Technikraum 1 frei zugänglich sind, sind durch das Abbauen dieser
Installationen bei sach- und fachgerechter Durchführung der Arbeiten weder
Schäden an der Dampfbadkabine, den Installationen selbst, noch am
Gebäude zu erwarten.
2.2.2.) Sodann würden die
Schrauben gelöst werden, durch die die Bänke der Inneneinrichtung mit
den Wänden der Dampfbadkabine verschraubt sind. Sodann würden die
Bänke aus der Kabine hinausgetragen werden.
2.2.3.) Die Rigipswand
müsste abgebaut werden. Die Gipskartonteile würden hiebei
zerstört werden (Aussagen des Bw. am 13.6.2007, S. 6). Der Wert der
Rigipswand hat,verglichen mit dem Wert der Dampfbadkabine untergeordnete
Bedeutung (Berufung vom 28.10.2004, insoweit nicht bestritten).
2.2.4.) Lösung der wenige
cm breiten Silikonverfugung zwischen den Aluminiumleisten unter den Wänden
des Dampfbades und dem Fliesenboden mit Hilfe eines Stanleymessers. Eine
Beschädigung des Fliesenbodens oder der Aluminiumwände ist hiebei bei
sach-und fachgerechter Durchführung nicht zu erwarten. Bei unvorsichtigem
Hantieren mit dem Stanleymesser wären Kratzer am Fliesenboden
denkmöglich.
2.2.5.) Lösung der
Schrauben, die an den Außenwänden und an der Decke des Dampfbades
angebracht sind. Dadurch ist es möglich, diese Außenwände und
die Decke des Dampfbades in ihre Bestandteile zu zerlegen.
Zwei Arbeiter würden je
drei bis vier Stunden brauchen, um die Dampfkabine abbauen zu können. Die
Kosten einer Arbeitsstunde werden in Höhe von 58 € inklusive USt
geschätzt.
2.2.6.) Beförderung der
Bestandteile der Dampfbadkabine an den gewünschten anderen Ort
2.2.7.) Aufbauen der Kabine am
gewünschten anderen Ort innerhalb eines Gebäudes
Dies geschieht durch
Auflegen des Aluminiumrahmens
auf den Boden
Aufstecken und -Schrauben der
Wandteile der Kabine auf den Aluminiumrahmen
Zusammenstecken und -Schrauben
der einzelnen Wandteile der Kabine von außen
Zusammenstecken und - Schrauben
der Deckenteile mit den Wandteilen von außen;
Zusammenstecken und - Schrauben
der Deckenteile untereinander von außen;
Abdichtung der Nahtstelle
zwischen dem Aluminiumrahmen, der die Wände der Kabine trägt und des
Bodens mit Silikon
Anschrauben der Installationen
(Dampfgenerator, Schlauch und Rohr für Frischluft- und Dampfzufuhr,
Wasserleitung ins Innere des Dampfbades, Abluftentfernung,
Elektroinstallationen)
Anschrauben der Bänke im
Innenraum der Kabine
Auflegen der PVC- Matte auf dem
Boden in der Kabine
Einsetzen der Glastüre des
Dampfbades
Zwei Arbeiter würden je 8
Stunden brauchen, um die Dampfkabine wieder aufbauen zu können.
Bei sach- und fachgerechter
Durchführung ist beim Abbau, dem Abtransport und dem Wiederaufbau des
Dampfbades grundsätzlich mit keinen Schäden am Dampfbad zu rechnen.
Nicht ausgeschlossen werden können allerdings geringfügige
Schäden bei unvorsichtigem Hantieren (z.B. Kratzer an Fliesen des Bodens
oder den Aluminiumwänden der Kabine, Risse bei den Schläuchen, Kabeln
oder Rohren, aus denen die Installationen bestehen), wie sie bei jedem
Möbeltransport passieren können. Ferner wäre eine Zerstörung
der Rigipswand mit Ausnahme der Aluminiumprofile unmittelbar westlich des
Dampfbades unvermeidlich (Niederschrift betreffend den Ortsaugenschein vom
13.6.2007, mit den Angaben des Vertreters der Lieferantin insbesondere Seiten 3
- 6).
2.3.)
Zur Duschkabine (in der Rechnung vom 20.5.2003 als "2 Rundduschen"
bezeichnet) mit zwei Duschen (auch als Runddusche bezeichnet) [Niederschrift
über den Ortsaugenschein vom 13.6."2006"(richtig: 2007), mit den Angaben
des Vertreters der Lieferantin Seiten insbesondere 7-10]:
Die gesamte Duschkabine besteht
aus Polystyrol. Dabei handelt es sich um Dämmplatten aus Kunststoff. Die
Runddusche ist 2,3 m bis 2,4 m hoch. Die Grundfläche der Dusche
im Grundriss beträgt etwa 2 m². Sie ist durchschnittlich etwa
2 m lang und durchschnittlich etwa 1 m breit. Die Form der Runddusche
im Grundriss ähnelt einer in der Mitte durchgeschnittenen Niere. Im
nördlichen Bereich der Duschkabine befindet sich einerseits der Eingang der
Runddusche, andererseits in einem Abstand von wenigen cm von der Kabine eine
Gipskartonwand in einer Stärke von 10 cm, die gleichartig gebaut ist wie
die Gipskartonwand im Bereich des Technikraumes 1 und die die Außenwand
der Duschkabine verdeckt. Gleich wie beim Dampfband ist die Gipskartonwand
nachträglich angebracht worden, nachdem die Runddusche aufgestellt worden
ist[Niederschrift über den Ortsaugenschein vom 13.6."2006"(richtig: 2007),
mit den Angaben des Vertreters der Lieferantin Seiten insbesondere 7-10; AV vom
14.6.2007 über die Angaben des Vertreters der Lieferantin vom
13.6.2007].
Der Boden der Runddusche ist
verfliest. Die Fliesen des Bodens im Bereich der Runddusche gehören zum
Gebäude. Genauso wie beim Dampfbad gibt es auch für diese Runddusche
keinen eigenen Boden. Als Boden fungiert der Boden des Gebäudes, der
verfliest worden ist. Im Bereich des Bodens der Runddusche befinden sich zwei
Abflüsse. Im Bereich der Wand der Duschkabine befinden sich die
üblichen Armaturen für zwei Duschen. Ferner ist eine Lampe an der
Decke der Duschkabine montiert. Die Stärke der Polystyrolplatten, aus denen
die Wand und die Decke der Duschkabine bestehen, beträgt 5 cm. Die
Höhe der Gipskartonwand im Bereich der Nordwand der Runddusche beträgt
2,5 m [Niederschrift über den Ortsaugenschein vom 13.6."2006"(richtig:
2007), mit den Angaben des Vertreters der Lieferantin Seiten insbesondere 7-10].
Die Duschkabine besteht aus 6 -
7 Einzelteilen aus Polystyrol, die stumpf zusammengesetzt, verklebt und
verspachtelt worden sind. Die blau gefärbte Wand der Runddusche weist eine
wasserabweisende Beschichtung auf. Die Polystyrolwand und -Decke der Duschkabine
besteht innen aus einem Polystyrolschaum. Dieses Material ist sodann rechts und
links mit einem Kunststoffgitter armiert. [Niederschrift über den
Ortsaugenschein vom 13.6."2006"(richtig: 2007), mit den Angaben des Vertreters
der Lieferantin Seiten insbesondere 7-10].
Die Duschkabine wurde auf den
abgedichteten Estrichboden aufgesetzt. Die Teile der Wand der Duschkabine, die
mit dem Boden verbunden sind, wurden mit dem Estrichboden verklebt und
verspachtelt. Erst danach sind die Fliesen im Innenbereich der Dusche auf dem
Estrichboden angebracht worden. An den Innenwänden der Runddusche befindet
sich an der Nahtstelle zwischen den Bodenfliesen und den Innenwänden der
Duschkabine im rechten Winkel zu den Bodenfliesen ein ca 5 cm breiter
Fliesensaum, der an dieser Nahtstelle mit Silikon verfugt ist. Es besteht
keinerlei Verbindung zwischen der Wand und der Decke der Duschkabine einerseits
und dem übrigen Mauerwerk und der Betondecke des Raumes "Saunalandschaft"
andererseits. Eine direkte Verbindung zwischen der Dusche und der Heizungsanlage
besteht nicht. Die Dusche ist an die Wasserleitung angeschlossen. Allerdings
wird die Energie, welche für die Erzeugung von Warmwasser erforderlich ist,
von jenem Fernwärmeanschluss bezogen, der im Gebäude besteht
[Niederschrift über den Ortsaugenschein vom 13.6."2006"(richtig: 2007), mit
den Angaben des Vertreters der Lieferantin Seiten insbesondere 7-11].
Die Außenwand der
Runddusche kann nur von ihrer östlichen Seite im Technikraum 2 besichtigt
werden; an die westliche Seite ihrer Außenansicht schließt sich die
3 D- Sauna, dh die finnische Sauna an. Zwischen der 3 D - Sauna und dem
westlichen Bereich der Runddusche besteht ein Zwischenraum, der durch eine
Gipskartonwand verdeckt ist. Die Runddusche ist entlang der Südwand des
Raumes "Saunalandschaft" in einem Abstand von wenigen cm von dieser Südwand
aufgestellt worden. Im Innenbereich der Runddusche befinden sich die für
eine Dusche üblichen, mit der Wasserleitung im Zusammenhang stehenden
Armaturen (Wasserhähne, Brausen, 2 Abflüsse). An der Decke an der
Außenseite der Duschkabine befinden sich Kabel für die Beleuchtung
und ein Abluftrohr. [Niederschrift über den Ortsaugenschein vom
13.6."2006"(richtig: 2007), mit den Angaben des Vertreters der Lieferantin
Seiten insbesondere 7-10, Fotos Nr. 8-10].
Wollte man die Duschen abbauen
und an einen anderen Ort versetzen, müsste man wie folgt vorgehen
[Niederschrift über den Ortsaugenschein vom 13.6."2006"(richtig:
2007),mit den Angaben des Vertreters
der Lieferantin Seiten insbesondere 7-10]:
Zunächst müssten die
Installationen (Armaturen für die Wasserleitung, Kabel für die
Beleuchtung, Abluftrohr) entfernt werden.
Die Decke der Duschkabine
müsste von der sie tragenden Wand heruntergeschnitten werden, die Wand der
Duschkabine müsste in zwei bis drei Teile geschnitten werden. Hiebei
würde zwangsläufig die Duschkabine in ihrer Substanz beschädigt
werden.
Ferner müsste die
Verbindung zwischen der Wand der Duschkabine und dem Boden gelöst werden.
Die Wand der Runddusche steht auf dem Estrichboden und ist mit diesem verklebt
worden. Über den Estrich des Bodens wurden im Innenbereich der Dusche
Fliesen geklebt. Das Niveau des Fliesenbodens im Innenbereich der Dusche ist
somit höher als das Niveau der Nahtstelle zwischen der Wand der Duschkabine
und dem Estrichboden. Will man die Wand der Duschkabine vom Boden lösen,
muss man entweder die Wand möglichst im Nahebereich des Bodens parallel zum
Boden durchschneiden. Man könnte die Wand auch mit Stemmeisen und Hammer
wegklopfen. Jedenfalls ist bei dieser Loslösung der Wand der Duschkabine
vom Boden mit einer Beschädigung dieser Wand zu rechnen. Auch dies
wäre eine Beschädigung der Substanz der Dusche.
Auf Grund der beim Abbau der
Dusche zu erwartenden Schäden wäre es nicht einfach, die gesamte
Duschkabine so wieder an einem anderen Ort aufzubauen, dass sie wieder
wasserdicht wäre [Niederschrift über den Ortsaugenschein vom
13.6."2006"(richtig: 2007), mit den Angaben des Vertreters der Lieferantin
Seiten insbesondere 7-10].
2.4.) Zur
Wärmebank [Niederschrift betreffend Ortsaugenschein vom 13. 6.
"2006", richtig 2007, Seiten 11 - 14 samt Angaben des Vertreters der
Lieferantin; Angaben des Vertreters der Lieferantin vom 13. 6. 2007 nach
Beendigung des Ortsaugenscheines, und vom 20. 6. 2007 laut Aktenvermerken vom
13.6. und vom 20.6.2007]:
Die Wärmebank besteht aus Polystyrol, ist mit einem
Kunststoff ("Naturofloor") beschichtet und steht auf dem Fliesenboden des Raumes
"Saunalandschaft" im Hotel des Bw. Sie besteht aus einer waagrechten Platte als
Sitzfläche, aus dem senkrechten Sockelbereich, der die Sitzfläche
trägt und aus einer senkrechten Platte, die als Lehne fungiert.
Die Wärmebank ist 5,3 m lang und 0,97 m hoch, die
Sitzfläche hat eine Breite von 54 cm, die unmittelbar daran
anschließende Lehne hat eine Stärke von ca 10 cm. Im Innenbereich
unter der Sitzfläche, der aus zahlreichen Hohlräumen besteht, sind
Heizschläuche eingearbeitet.
Die Heizschläuche sind mit der Beimischstation durch 2
Kunststoffrohre mit einem Durchmesser von je 12-14 mm verbunden. Die
Beimischstation befindet sich im Keller unterhalb des gegenständlichen
Raumes "Saunalandschaft". Durch die Beimischstation wird Warmwasser über
die 2 Kunststoffrohrleitungen zur Wärmebank hin und von dieser zurück
zur Beimischstation geleitet. Durch dieses Warmwasser wird die Wärmebank
gewärmt.
An der Schnittstelle zwischen Fliesenboden und den
tragenden Wänden der Wärmebank (Sockelbereich) befindet sich ein
senkrechtes , ca 5 cm breites Fliesenband welches an die tragenden Wände
der Wärmebank angeklebt wurde. An derselben Schnittstelle hat eine
Verfugung mit Silikon stattgefunden. U.a. aufgrund dieser Verfugung kann die
Bank derzeit ohne Anwendung von Werkzeugen nicht verschoben werden. Die
Wärmebank wurde ferner beim Aufstellen an einzelnen Punkten mit den Fliesen
des Bodens verklebt. An wie vielen Punkten die Verklebung erfolgt ist, ist nicht
feststellbar (Angaben des Vertreters der Lieferantin am 13.6., S. 13). Auch
diese Verklebung ist ein Grund, warum die Wärmebank derzeit ohne Anwendung
von Werkzeugen nicht versetzt werden kann.
Das Hotel des Bw. ist mit einem Anschluss an eine
Fernwärmeleitung ausgerüstet. Das gesamte Haus wird mit Fernwärme
beheizt. Auch das ganze Warmwasser im Hotel wurde mit Fernwärme erhitzt.
Das gilt auch für jenes Warmwasser, welches die Wärmebank wärmt
(S. 11 der Niederschrift vom 13.6., Angaben des Bw.).
Die Wärmebank wurde nicht als ganzes Stück in den
Raum "Saunalandschaft" transportiert, sondern in 2 oder drei Teilen, die sodann
in diesem Raum zusammen gesetzt worden sind (S. 12 der Niederschrift vom 13.6.,
Angaben des Vertreters der Lieferantin und des Bw.). Als die Wärmebank in
diesen Raum gebracht worden ist, existierte die 1,5 m breite und 3,5 m hohe
Betonwand unmittelbar östlich der Eingangstüre der Saunalandschaft
noch nicht (Angaben des Bw., S. 12 der Niederschrift vom 13.6.).
Wollte man z.B. die Wärmebank 2,5 m nach Norden im
Raum "Saunalandschaft" versetzen, müsste man zunächst im Keller
unterhalb des Raumes "Saunalandschaft" die Warmwasserzufuhr zur Wärmebank
abschalten. Sodann wären folgende Tätigkeiten erforderlich:
Aufschneiden der Silikonfugen an der Schnittstelle zwischen
dem Sockel der Wärmebank und dem Fliesenboden mit einer Säge.
Durchziehen der Säge durch die gesamte Fläche des Grundrisses der
Wärmebank. Dabei durchtrennt man die Verbindungsstellen, an denen der
Fliesenboden mit der Wärmebank verklebt ist. Dabei durchtrennt man auch die
beiden Kunststoffrohre, die die Wärmebank mit der Beimischstation
verbinden.
Nach der Abtrennung vom Boden kann die Wärmebank als
ganzes Stück vom Boden aufgehoben werden und an jeden beliebigen Ort im
Raum "Saunalandschaft" versetzt werden. Die durchtrennten Kunststoffrohre, die
die Wärmebank mit der Beimischstation verbunden haben, wären sodann
durch funktionsfähige, dichte Rohre zu ersetzen, oder einfach zu
verlängern (Angaben des Vertreters der Lieferantin laut AV vom 20.6.2007).
Mit diesen Rohren wäre sodann die Verbindung zwischen der Wärmebank
und der Beimischstation wieder herzustellen.
Wollte man die Wärmebank aus dem Hotel des Bw. hinaus
transportieren, wäre mit folgenden Schäden zu rechnen:
Da im Raum "Saunalandschaft" nicht genügend Platz ist,
um die Wärmebank als ganzes Stück aus diesem Raum zu befördern,
müsste man die Wärmebank zwei Mal durchschneiden, um sie aus diesem
Raum befördern zu können. Hiebei würden die Heizschläuche im
Inneren der Bank beschädigt werden. Man müsste in diesem Fall nach dem
Abtransport der Wärmebank aus dem Hotel des Bw. die gesamte
Sitzoberfläche samt den darunter befindlichen Heizschläuchen erneuern,
da die Heizschläuche in die Bank eingefräst sind, dh, in einem solchen
Fall müsste man fast die halbe Wärmebank (S. 14 der Niederschrift vom
13.6., Angaben des Vertreters der Lieferantin) abtragen (Niederschrift
betreffend Ortsaugenschein vom 13. 6. "2006", richtig 2007, Seiten 11 - 14 samt
Angaben des Vertreters der Lieferantin; Angaben des Vertreters der Lieferantin
vom 13. 6. 2007 nach Beendigung des Ortsaugenscheines, und vom 20. 6. 2007 laut
Aktenvermerken vom 13.6. und vom 20.6.2007).
2.5.) Zur Finnischen Sauna
"3 - D" westlich der Duschen [Ortsaugenschein vom 13.6."2006" (richtig:
2007), insbesondere Seiten 14-17; AV vom 14.6.2007 über die Angaben des
Vertreters der Lieferantin vom 13.6.2007):
Es besteht keine Verbindung
zwischen der Wärmeversorgungsanlage und der 3-D Sauna. Es gibt lediglich in
der Saunakabine einen Saunaofen. Es besteht eine Verbindung zwischen der
Stromleitung und diesem Saunaofen. Die Stromleitung erhitzt den Ofen und dadurch
wird die Temperatur innerhalb der Saunakabine erhöht.
Diese 3-D Saunakabine ist
3 m lang und 2 m breit. Die Höhe der Sauna beträgt
2,20 m. Die Stärke der Saunabretter aus nordischer Fichte beträgt
14 mm. Das Gewicht der Sauna beträgt ca 675 kg.
Bei den Wänden der
Saunakabine besteht jede Wand aus mehreren Holzelementen. Die Wände der
Sauna stehen auf einem Holzrahmen, der auf dem Fliesenboden aufliegt. Die
Wände der 3 D-Sauna wurden auf den genannten Holzrahmen hinaufgesteckt. Die
Bretter, aus denen die Wände bestehen, wurden zusammengesteckt und
ineinander verschraubt. Das gilt ebenso für die Bretter, aus denen die
Decke zusammen gesetzt ist. Die Decke der Saunakabine wurde auf die Wände
der Kabine aufgelegt und dann mit diesen Wänden verschraubt. An der
Schnittstelle zwischen den Wänden der Saunakabine und der Decke dieser
Kabine sind 5 cm breite und insgesamt 10 lfm lange Holzleisten
angebracht.
Die Saunakabine verfügt
über keinen eigenen Boden, sie wurde auf den Fliesenboden des Raumes
"Saunalandschaft" aufgesetzt. Eine Verbindung zwischen der Holzkabine, aus der
die Sauna besteht, und den massiven Wänden sowie der Betondecke des Raumes
"Saunalandschaft" gibt es nicht.
Auf einer Länge von
2,36 m und auf einer Höhe von 2,20 m sind Rigipsplatten mit einer
Stärke von 1-1,2 cm an die nördliche Holzwand der Sauna angeschraubt.
Im Bereich der Fugen der Rigipsplatten ist Spachtelmasse aufgetragen worden.
Über die Platten und über die Spachtelmasse ist sodann weiße
Farbe gestrichen worden. Diese Rigipsplatten mit ihrer weißen Färbung
geben der Nordwand der Sauna von außen den unrichtigen Anschein, als ob
diese Wand gleichartig konstruiert wäre wie die massiven Betonwände
des Raumes "Saunalandschaft". Die filigrane Bauweise der Rigipsabdeckungen an
der nördlichen Saunawand i.V. mit ihrem äußeren Erscheinungsbild
weisen darauf hin, dass die Rigipsabdeckung den Zweck hat, die Nordwand der
Saunakabine von außen mit Ausnahme der Eingangstüre zur Sauna
annähernd so aussehen zu lassen wie die massiven Betonwände des Raumes
"Saunalandschaft".
Eine weitere gleichartige
Verbindung zwischen Holzwand der Sauna und Rigipswand besteht noch oberhalb der
Türe der Sauna, im Bereich eines Saumes, der etwa 10 cm breit und etwa
80 cm lang ist. An der Schnittstelle zwischen dem Fliesenboden und der
Gipskartonwand auf der nördlichen Saunawand ist ein senkrechter Fliesensaum
in einer Breite von etwa 5 cm errichtet worden. Das hat den Sinn, dass beim
Reinigen keine Feuchtigkeit auf die Rigipswand treffen kann.
An der Schwelle der Türe
der Sauna befindet sich eine Aluminiumleiste. Diese Aluminiumleiste dient dazu,
die Steifigkeit des Türstocks zu sichern.
Zwischen der westlichen Grenze
der Dusche und der östlichen Grenze der 3-D Sauna ist ein Zwischenraum von
10 cm gegeben. Dieser wird durch eine geflieste Gipskartonwand verdeckt. Diese
Gipskartonwand ist ident mit jener Gipskartonwand, die nördlich der
Runddusche die Außenansicht dieser Dusche verdeckt und die in Richtung
Westen bis zur östlichen Begrenzung der Sauna gezogen ist. Diese
Gipskartonwand ist, soweit sie gefliest ist, 0,6 m breit und 2 m hoch. Sie hat
eine Stärke von 10 cm einschließlich eines Hohlraumes von 7,6 cm- 8
cm. Sie ist, abgesehen von der Fliesenschicht, gleich konstruiert wie die
Rigipswand westlich des Technikraumes 1.
Man kann die Sauna nicht
verschieben, ohne die Rigipswand, die an der Nordwand der Saunakabine befestigt
ist, zu zerstören. Wollte man die 3 - D- Sauna entfernen, müsste man
auch den Teil der Rigipswand, der den Zwischenraum zwischen der Ostgrenze der
3-D Sauna und der westlichen Begrenzung der Runddusche verdeckt, zerstören.
Ebenso müsste man die Rigipswand über der Türe der Sauna
zerstören. Der Wert all dieser Rigipswände hat verglichen mit dem Wert
der Sauna nur untergeordnete Bedeutung (Berufung vom 28.10.2004, insoweit nicht
bestritten).
Zwischen der östlichen
Grenze der 3-D Sauna und dem Eingang der Runddusche im Bereich der Schnittstelle
zwischen dem Boden und der oben erwähnten Gipskartonwand (0,6 m breit, 2 m
hoch) befindet sich ein senkrechter Fliesensaum von etwa 5 cm Höhe,
der an der Gipskartonwand angeklebt ist. Darüber befindet sich mit einer
Höhe von etwa 2 m und einer Breite von etwa 0,6 m die oben
erwähnte geflieste Gipskartonwand. Es handelt sich dabei um die
Außenansicht der Runddusche, die in westlicher Richtung bis zur Ostgrenze
der 3 D- Sauna verlängert ist.
Die Holzwände der Sauna
sind von Außen aus betrachtet, aus folgenden Gründen nicht einsehbar:
im Norden aufgrund der geschilderten Rigipswand, im Osten, weil der Zwischenraum
zwischen der Runddusche und dieser Sauna durch eine aus Rigips bestehende,
geflieste Wand verdeckt (siehe oben) wird, sodass die Ostwand der Sauna nicht
von außen einsehbar ist.
Die Südwand der Sauna ist
von der südlichen, massiven Wand des Raumes "Saunalandschaft" mindestens
5 cm entfernt.
Ein Zugang zu dieser
südlichen Wand besteht nicht. Auch die westliche Wand der Saunakabine kann
nicht von außen besichtigt werden, weil sie mindestens in einem Abstand
von 5 cm an die massive Betonwand des Raums "Saunalandschaft" heran gesetzt
worden ist und der Zwischenraum zwischen Westwand der Sauna und der Betonwand
wieder durch eine Rigipswand verdeckt wird.
Will man die Sauna an einen anderen Ort versetzen,
wäre wie folgt vorzugehen [Ortsaugenschein vom 13.6."2006" (richtig: 2007)
mit Angaben des Vertreters der Lieferantin insbesondere Seiten 14-17]:
Das erste
Hindernisfür ein Versetzen der
Sauna ist der senkrechte Fliesensaum, der an der Schnittstelle zwischen
Fliesenboden und der nördlichen Gipskartonwand der Sauna, als Saum von etwa
5 cm Breite, an der nördlichen Gipskartonwand angeklebt worden
ist.
Die Fliesen dieses Saums kann
man ohne Beschädigung der Fliesen von der Gipskartonwand lösen, indem
man mit einer Spachtel die Silikonverbindung zwischen Fliesen und Gipskartonwand
löst (Angaben des Bw. in der Niederschrift vom 13.6., Seite 16).
Sodann müsste die
Gipskartonwand von der Nordwand der Sauna abgenommen werden. Die Gipskartonwand
würde hiebei zerstört werden.
Sodann müsste man die
Stromzufuhr zum Saunaofen unterbrechen. Ferner müsste man die Bänke
aus der Saunakabine hinaus tragen. Zum Teil sind die Bänke angeschraubt,
diesfalls muss zuerst diese Verschraubung gelöst werden. Zum Teil stehen
die Bänke ohne Befestigung mit anderen Wirtschaftsgütern frei in der
Saunakabine und können ohne Lösung von Schrauben oder sonstigen
Verbindungen aus der Kabine entfernt werden. Wenn schließlich das
Ofengitter und der Ofen (der Ofen steht ohne irgendwelche Befestigung in der
Saunakabine) aus der Kabine entfernt sind, dann können ein paar
kräftige Männer die Saunakabine an jeden beliebigen Ort im Raum
"Saunalandschaft" verschieben.
Wollte man die Sauna in einen
anderen Raum des Gebäudes oder an einen Ort außerhalb des
Gebäudes befördern, müsste man die Holzwände der Saunakabine
zerlegen. Man müsste die Schrauben zwischen den einzelnen Bauelementen
lösen und dann die einzelnen Elemente abtragen. Dies kann ohne wesentliche
Beschädigung der Sauna geschehen. Das einzige, was man danach erneuern
müsste, wären die insgesamt 10 lfm langen Holzleisten an der
Schnittstelle zwischen den Wänden und der Decke der Saunakabine.
Sodann kann die Sauna am
gewünschten Ort in derselben Art und Weise wieder aufgebaut werden, in der
sie ursprünglich errichtet worden ist: Auflegen des Holzrahmens auf den
Boden. Zusammenstecken und -Schrauben der Bretter, aus denen die Wände der
Saunakabine bestehen, Anstecken der Bretter auf den Holzrahmen, der die
Wände und die Decke der Saunakabine trägt. Zusammenstecken und
-Schrauben der Bretter, aus denen das Dach der Saunakabine besteht, Anschrauben
der Decke der Saunakabine über den Holzwänden der Saunakabine.
Anbringen der neuen Holzleisten an der Schnittstelle zwischen der Oberseite der
Wände und der Decke der Saunakabine.
Anschrauben einer Rigipswand
auf einer oder mehrerer der Wände der Kabine. Ankleben des Fliesensaumes
auf der Rigipswand dort, wo sich die Schnittstelle zwischen Boden und Rigipswand
befindet.
Transport des Saunaofens samt
Ofengitter in die Saunakabine.
Anschließen des
Saunaofens an eine Stromquelle mittels eines Kabels, Anschließen der
Innenbeleuchtung innerhalb der Saunakabine an eine Stromquellle mittels eines
Kabels.
Transport der Bänke in die
Saunakabine. Zum Teil Anschrauben dieser Bänke an der Wand der Saunakabine,
soweit vom Hersteller Verschraubungen vorgesehen sind.
Zum Abbau der Sauna würden
2 Personen eine Arbeitszeit von je 4 Stunden benötigen, zum Aufbauen
würde von 2 Personen wieder eine Arbeitszeit von je 7-8 Stunden
benötigt werden. Der Neuaufbau einer fabrikneuen Sauna geht in der Regel
schneller vonstatten.
2.6.) Zur Soft - Sauna
[Ortsaugenschein vom 13.6."2006" (richtig: 2007) mit Angaben des
Vertreters der Lieferantin insbesondere Seiten 17, 18]:
Die Konstruktion der 3 D- Sauna und der Soft- Sauna ist
einschließlich der Rigipsabdeckungen dieselbe. Die Soft - Sauna hat
allerdings eine Länge von 2,9 m, Breite und Höhe sind ident wie bei
der 3 D- Sauna. Auch bei der Soft- Sauna besteht keinerlei Verbindung zwischen
den Seitenwänden und der Betondecke des Raumes "Saunalandschaft" und der
Sauna. Einziger Unterschied zwischen der Soft-Sauna und der oben erwähnten
3 D - Sauna ist, dass beim Saunaofen der Soft- Sauna ein Dampfaustritt erfolgt.
Es besteht über einen Schlauch eine Verbindung zwischen einem
Dampfgenerator (40 cm x 25 cm x 16 cm) im nördlich angrenzenden Technikraum
1 und dem Saunaofen der Soft- Sauna.
Wollte man die Soft-Sauna vom gegenwärtigen Standort
entfernen, müsste man zunächst Rigipswandteile mit einem Umfang von
75x75 cm, 220x10 cm und 220 x 15 cm abbauen, dh zerstören. Zum Unterschied
von der oben erwähnten 3 D- Sauna müsste man die Sauna jedenfalls in
ihre Bestandteile zerlegen, um sie an einen anderen Ort versetzen zu
können. Abbau und Wiederaufbau würden im Übrigen gleich erfolgen
wie bei der oben erwähnten 3 D- Sauna, dh, es wäre hiebei bei sach-
und fachgerechter Durchführung nicht mit wesentlichen Schäden zu
rechnen.
3.) Rechtliche
Beurteilung:
Das Dampfbad und die beiden Saunen können ohne
Schädigung ihrer Substanz aus dem Hotel des Bw. entfernt und an einem
anderen Ort wieder aufgebaut und verwendet werden. Diese Wirtschaftsgüter
sind daher nicht als unselbstständige Bestandteile des Gebäudes des
Normen und Schlagworte
- § 108e Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0230-K/04
- Stammnummer
- 29781
- Gültig
- 31.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF