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UFSI RV/0357-I/07auswärtige Berufsausbildung; Studienort im Einzugsbereich des Wohnortes ja oder nein? Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unzureichender Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.06.2007

…der Tochter der Bw. in X-Dorf und der Studienort in Innsbruck gelegen ist (Distanz weniger als 80 km, X-Dorf in den VO zu § 26 Abs. 3 StudfFG nicht genannt). Das Finanzamt geht davon aus, dass der Studienort im Einzugsbereich des Wohnortes (§ 34 Abs…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Fahrzeit einer Stunde nicht überschritten werde. Da die Fahrzeit der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Liebenfels und Klagenfurt in beiden Richtungen nicht mehr als eine Stunde betrage, sei der Studienort Klagenfurt im Nahbereich des Wohnortes und der Freibetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 könne daher nicht…

UFSL RV/0845-L/10Wechsel des Studienortes ohne Wechsel der Studienrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen…

UFSL RV/0180-L/10Wechsel des Studienortes ohne Wechsel der Studienrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2010

…günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen…

UFSF RV/0471-F/07Nachdem die Fahrtzeit zwischen Wohn- und Studienort jeweils nicht mehr als eine Stunde beträgt, gilt die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Studienort und retour als zumutbar und lagen somit die Voraussetzungen für die Anerkennung einer auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Daraus folgt, dass die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, dass in jeder Richtung je ein…

UFSW RV/1686-W/05Haushaltszugehörigkeit bei den Eltern trotz Aufenthalt am Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2008

…spricht jedenfalls dafür, dass der Bw., den Abschluss seines Studiums verfolgend, sich während seiner Ausbildung am Studienort zu Ausbildungszwecken aufgehalten hat, deswegen aber die bisherige Hausgemeinschaft mit den Eltern keinesfalls aufgegeben hat. Ein weiteres Indiz, dass der Bw. weiterhin eine Nahebeziehung zum Herkunftsland und Wohnland…

UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

… 26 Abs 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an den Studienort trotz Nennung in einer Verordnung gemäß § 26 Abs 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht…

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Kindern mehr berücksichtigt wurde. In der Begründung zu diesem Bescheid wird hinsichtlich der strittigen außergewöhnlichen Belastung ausgeführt: "Lt. der Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 stellt das Studium in Linz für Personen, die in E. wohnhaft sind, keine außergewöhnliche Belastung dar…

UFSG RV/0747-G/10Keine Berücksichtigung von Wartezeiten sowie von Fahrzeiten im Wohnort bzw. im Studienort bei Ermittlung der für die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes maßgeblichen Fahrzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2011

…Kinderfreibetrag iHv. € 132,--. Des Weiteren machte sie für die ältere der beiden Töchter unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastungen den Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung (für die Monate Oktober bis Dezember) geltend (Studienort: Leoben). In einer Beilage zu den Abgabenerklärungen führte die Bw. ergänzend aus…

UFSG RV/0630-G/05Berücksichtigung von Wartezeiten außerhalb der Ausgangs-/Zielgemeinde beim Nachweis der Unzumutbarkeit einer täglichen Hin- und Rückfahrt zum/vom Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…kommenden Gemeinden bei Benützung des günstigsten, öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als einer Stunde in jeder Richtung zu beinhalten. Für die Berechnung dieser Fahrzeit seien nach der Judikatur der Höchstgerichte örtliche Verkehrsverbindungen, Fahrten im Heimat- oder Studienort, Fußwege oder Wartezeiten unbeachtlich. Nach der Fahrplanauskunft der ÖBB…

UFSG RV/0863-G/091. Keine Berücksichtigung der Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten wegen zunächst zumutbarer täglicher Rückkehr zum Familienwohnsitz und anschließend zumutbarer Wohnsitzverlegung an den Arbeitsort 2. Keine Kosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern nach § 34 Abs 8 EStG wegen Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes am Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 10. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 13. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist einerseits der…

UFSF RV/0464-F/07Individuelle Unterrichtszeiten, Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Zurücklegung der Strecke zwischen Wohn- und Studienort und retour nicht von Relevanz. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, wenn in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden exisitert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…Abfahrtszeiten - immer über einer Stunde. Dabei seien die Fahrten im Heimatort - von der Wohnung zum Bahnhof b-d - und im Studienort - von n-Stadt nach n-Flughafen (die Schule ist in Flughafennähe) - nicht berücksichtigt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2007 wurde die Berufung als…

UFSG RV/0114-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…EStG 1988. Der Wohnort des Bw. und seiner Familie war im Streitjahr in Mortantsch, die Tochter studierte in Graz. Das Finanzamt versagte die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung, dass der Studienort Graz im Einzugsbereich des Wohnortes des Bw. liege. Der Bw. bzw. sein…

UFSG RV/0207-G/04Auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2007

…W. lt. der Verordnung zum Studienförderungsgesetz zum Einzugsgebiet des Schul- oder Studienortes Graz zählt. Der Berufungswerber beantragte mit Schriftsatz vom 1. März 2004 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und begründete dies u.a. wie folgt: Im Steuerbuch 2002 ist erwähnt, dass…

UFSI RV/0500-I/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2004

…Die Gehwege in K (Wohnort) und XY (Studienort) hätten außer Ansatz zu bleiben. Daraufhin beantragte der die Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und wiederholte seine Berufungsausführungen. Das Finanzamt legte daraufhin die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die…

UFSK RV/0305-K/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…und Rückfahrt zumutbar sei. Laut Verordnung des BMF zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 sei die tägliche Hin- und Rückfahrt von Villach zum und vom Studienort Klagenfurt zeitlich noch zumutbar, daher sei die Berufung abzuweisen. Mit Eingabe vom 18. Juli 2005, beim Finanzamt eingelangt am…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…Bw. (= Haushalt dem der studierende Sohn mit angehörte) lag im Streitzeitraum der Jahre 2004 und 2005 in der Stadtgemeinde 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Sein Sohn studierte seit dem WS 2004/2005 an der Fachhochschule Spittal (Studienort: 9800 Spittal an der Drau, Villacher Straße 1)…

UFSG RV/0542-G/05Ausbildung an einem "Sportgymnasium" ist der Ausbildung an einem gewöhnlichen Gymnasium gleichwertig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr…

UFSG RV/0203-G/04Auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…3 Studienförderungsgesetz insoweit erfolgte, dass nun einerseits für die Bewältigung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Studienort das günstigste öffentliche Verkehrsmittel für die Prüfung der Zumutbarkeit maßgeblich ist. Andererseits ist nicht mehr eine Wegstrecke von über 1500 m von der Wohnung zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels…

UFSG RV/0617-G/06Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…führt das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass nicht die Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte maßgeblich sei, sondern jene zwischen Wohnort und Studienort. Daher seien die Fahrzeiten mit innerörtlichen Verkehrsmitteln im Heimatort oder im Ausbildungsort nicht in die Fahrzeit einzurechnen. Die Fahrzeit zwischen den beiden Bahnhöfen…