Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A2 1 Bw., vertreten durch Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger Ring 14, gegen fünf Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Februar 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Schenkungssteuer…
…um Einkünfte der Privatstiftung handelt. Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Körperschaftsteuer (Zwischensteuer) ist keine Steuer des (der) Stiftungsbegünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung. Diese eindeutige Rechtslage lässt keinen Spielraum für eine Interpretation, deren Ergebnis zu einer Versagung der Anrechnung von im Ausland…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. April 2009 betreffend Abweisung des Antrags vom 18.3.2009 auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und Z 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag.jur. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsges.m.b.H., 5071 Wals, Lagerhausstraße 24, vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 8. April…
…H. als Vorsitzender, Frau Bas. und Herrn Dr.G.. Als Stiftungsbegünstigte sind in der Stiftungszusatzurkunde die Stifter A.B. zu 30% und B.B. zu 70% angeführt sowie Regelungen für den Fall deren Ablebens getroffen. Mittels Nachstiftungen vom Datum1 und vom Datum2 wurden der Bw…
…inhaltsgleichen Bescheinigungen (jeweils 5. November 1999) dem oben zitierten, familiären Stiftungszweck. Diese Stiftungen sind durch den weiter oben beschriebenen Einsatz derselben drei Personen als Stiftungsbegünstigte bzw. Stiftungsräte unausweichlich miteinander verschränkt und einer wechselseitigen Kontrolle zum Nutzen des jeweils Begünstigten unterworfen, da der jeweils fünfköpfige Stiftungsrat…
…(2) Nach dem Ableben der Stifterin Frau Y geht ihre Stellung als Stiftungsbegünstigte über an: Herrn xx Frau xy und nach diesen entsprechend dem Parentelensystem unter Beachtung des Repräentations- und des Anwachsungsprinzips nach den im Österreichischen Recht für die gesetzliche Erbfolge unter Ausschluß des Ehegattenerbrechts…
…Privatstiftung errichtet. § 6 der Stiftungsurkunde verweise hinsichtlich der Begünstigten und dem Umfang der Begünstigung auf die Stiftungszusatzurkunde. Diese sei ebenfalls am 17. August 2001 errichtet worden und definiere die Stiftungsbegünstigten in § 3 und die Höhe der Ausschüttungen nach dem Ableben von ATW in § 4. Nach §…
…die Förderung der Begünstigten aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Stifter sind A. sowie deren Kinder B., C. und D. Stiftungsbegünstigte sind gemäß Punkt V. der Stiftungszusatzurkunde vorerst primär jeweils die Stifter. Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind E., F. und G. Anlässlich einer bei der Bw. durchgeführten…
…Aktenstudium, externe Abfragen und Inanspruchnahme internationaler Auskunftsdienste recherchiert werden und finden in einem umfangreichen Arbeitsbogen ihren Niederschlag. Die Stellung des I- in der Stiftung-FL In parallel durchgeführten Außenprüfungen wurde dessen Stellung als einziger namentlich aufscheinender Stiftungsbegünstigter und seine mutmaßliche Stellung als wirtschaftlicher Stifter eruiert…
… 95 Abs. 2 EStG 1988 haftet der Schuldner der Kapitalerträge dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Indem die Bw. der K-AG (an der die Stiftungsbegünstigten C. und D. beteiligt sind) gegenüber der Bank Austria AG für einen Kredit in Höhe von…
…2 sei zu erwidern, dass dies im Bericht auf Seite 2d 6. Absatz nur dahingehend formuliert sei, dass Stiftungsbegünstigte Einkünfte aus ausländischen/ mit inländischen endbesteuerungsfähigen Erträgen vergleichbaren Kapitalerträgen in die Einkommensteuererklärung aufnehmen "müssen", ohne dass diesfalls der subjektive Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG begründet…
…2 Personen, die erhöht werden kann, geregelt. Weiters wurden die Bestimmungen in § 13 Stiftungsbegünstigte neu gefasst. Diese lauten nunmehr: "(1) Die Begünstigten werden zu Lebzeiten des Erststifters Mag. C K von diesem festgestellt. Der Erststifter kann dabei nicht nur die Personen der Begünstigten, sondern auch…
…sei in Ausübung seiner Aufgaben an den gesetzlichen und statutarischen Auftrag, das Vermögen zu erhalten, zu sichern und zu vermehren sowie aus den Erträgen oder Vermögens- Umschichtungen/Veräußerungen der Unterstützung der Stiftungsbegünstigten nachzukommen, gebunden gewesen. Ein Mandatsvertrag habe nicht bestanden (Verweis auf die Stellungnahme des…
…nach Ansicht der Prüfung und auch der Bw. um eine "transparente" Stiftung; diese mit inländischen endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen vergleichbaren Einkünfte aus ausländischen Kapitalerträgen müssten von der Stiftungsbegünstigten in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Sofern die ausländischen Kapitalerträge nicht von einer inländischen Stelle ausbezahlt würden, seien sie gemäß …
…ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Gemäß Art. 3 der Statuten der Stiftung ist Zweck der Stiftung Zuwendungen an die Stiftungsbegünstigten gemäß Beistatut. Gemäß Art. 1 Beistatut ist Frau XY Erstbegünstigte der Stiftung. Ihr stehen zu Lebzeiten alle Rechte am Stiftungsvermögen…
…leibliche Nachkommenschaft feststellbar ist, werden Erbberechtigte gemäß ABGB zur Anwartschaft berechtigt. Die Begünstigten werden von den Stiftern der ersten und zweiten Stifterlinie und nachfolgend vom Familienbeirat aus dem Kreis der Anwartschaftsberechtigten bestimmt." Zu den Stiftungsbegünstigten wird in § 7 (1) der Stiftungszusatzurkunde angeführt, dass "mit Rücksicht…
…folgender Umstand: Zum Stiftungsvermögen der Familienstiftungen StiftungVaduz2 bzw. StiftungVaduz3 gehören in Österreich gelegene Grundstücke, die zuvor im Eigentum des jeweiligen Stiftungsbegünstigten SR1 bzw. SR3 gestanden hatten und von diesem an die ihn begünstigende Stiftung verkauft wurden, wobei im einen Fall der Begünstigte die Immobilie noch…
…nach Art. 552 § 6 PGR anspruchsberechtigt sei, ergebe sich … aus den geltenden Beistatuten über die Stiftungsbegünstigung. Diese sähen einen Begünstigten- Kreis von sieben Personen vor (Anm. UFS: das Beistatut war in Bezug auf andere Begünstigte anonymisiert) und räumten dem Stiftungsrat freies Ermessen ein, ob…
…und Z. diese an B. und C. zur Verfügung stellte, wurden von ihr Zuwendungen an diese Stiftungsbegünstigten getätigt. Gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung Einkünfte aus Kapitalvermögen. Als Zuwendungen…