…des Abgabenanspruches unberührt. Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit a UStG entstehe die Steuerschuld bei Sollbesteuerung für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden seien. Dieser Zeitpunkt verschiebe sich um einen Kalendermonat, wenn die…
…Die Steuerschuld entsteht bei Sollbesteuerung nach Maßgabe des vereinbarten Entgeltes. (vgl Ruppe, UStG³, § 19 Tz 40 ff). Bei der Sollbesteuerung können daher das Jahr in dem die Umsatzsteuer geschuldet wird und das Jahr in dem nach tatsächlichem Zufluss die Einnahme einkommensteuerlich zu berücksichtigten ist, auseinanderfallen…
…nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten versteuert, hat keinen Einfluss auf das Entstehen der Steuerschuld. Für den Übergang der Steuerschuld ist vom Entstehen der Steuerschuld beim leistenden Unternehmer auszugehen. Die Steuerschuld entsteht bei der Sollbesteuerung des Leistenden mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferungen oder…
…UStG4, § 19 Tz 103 mit Verweis auf VwGH 9.7.2008, 2005/13/0152, ÖStZB 2009, 148). Die Steuerschuld entsteht bei Sollbesteuerung nach Maßgabe des sog. vereinbarten Entgeltes. Der Ausdruck stammt aus dem früheren USt-Recht (vgl. § 14 UStG 1959). Das UStG 1972 und das…
…nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten versteuert, hat keinen Einfluss auf das Entstehen der Steuerschuld. Für den Übergang der Steuerschuld ist vom Entstehen der Steuerschuld beim leistenden Unternehmer auszugehen. Die Steuerschuld entsteht bei der Sollbesteuerung des Leistenden mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferungen oder…
…Sollbesteuerung). Dies bedeutet die grundsätzliche Maßgeblichkeit der Leistungserbringung (Prinzip der Sollbesteuerung) an Stelle der Entgeltsvereinnahmung, der Rechnungslegung oder anderer Umstände (Ruppe, UStG 1994, § 19, Tz 33). Ist der Tatbestand verwirklicht, dh eine Leistung erbracht worden, dann entsteht grundsätzlich (bei Sollbesteuerung) für diese Leistung die Steuerschuld…
…ist (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). Wird das Entgelt (oder Teile davon) vor Ausführung der Leistung vereinnahmt, so entsteht auch bei Sollbesteuerung ausnahmsweise eine Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt (der Entgeltsteil) vereinnahmt worden ist (Ruppe, UStG 1994, …
…zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung iSd § 11 UStG sprechen zu können. Im Übrigen enthält die vorgelegte Rechnung auch keine Angaben über den Tag der Lieferung. Der Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum ist für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung von Bedeutung für die Entstehung der Steuerschuld (§19 Abs. 2)…
…der Angabe des genauen Leistungszeitpunktes bzw. - zeitraums, der zum einen für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung für die Entstehung der Steuerschuld und zum anderen für den Leistungsempfänger für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug von Bedeutung ist. Die in § 11 Abs. 1 UStG 1994 erschöpfend aufgezählten Rechnungsmerkmale…
…erstreckt Anzugeben ist weiters der Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Der Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum ist für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung von Bedeutung für die Entstehung der Steuerschuld (§ 19 Abs. 2 UStG 1994)…
…oder der sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, anzugeben. Der Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum ist für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung von Bedeutung für die Entstehung der Steuerschuld (§ 19 Abs. 2 UStG 1994), für den Leistungsempfänger für die Berechtigung zum…
…0148) in § 7 Tz. 62 Folgendes aus: "Die Lieferung an den ausländischen Abnehmer ist (bei Sollbesteuerung) in dem Voranmeldungszeitraum zu versteuern, in dem die Lieferung ausgeführt ist, wenn nicht im selben Zeitraum die Ausfuhr erfolgt ist und der Ausfuhrnachweis erbracht werden kann. Ist die Lieferung…
…Jahren sein. Ruppe führt in seinem Kommentar zum UStG 1994³ zu § 7 in Rz 62 wie folgt aus: "Die Lieferung an den ausländischen Abnehmer ist (bei Sollbesteuerung) in dem Voranmeldungszeitraum zu versteuern, in dem die Lieferung ausgeführt ist, wenn nicht im selben Zeitraum die Ausfuhr…
…Gesamtumsatzes gleichmäßig verteilt über die einzelnen UVA-Perioden entstanden sei. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld sei im Umsatzsteuerrecht von mehreren Faktoren abhängig. So entstehe die Steuerschuld bei der im Falle der Bw. anzuwendenden Sollbesteuerung gemäß § 19 Abs 2 Z 1 UStG mit Ablauf des…
…- zeitraums, der zum einen für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung für die Entstehung der Steuerschuld und zum anderen für den Leistungsempfänger für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug von Bedeutung ist. Diesbezügliche Angaben oder zumindest Hinweise auf dazugehörende Lieferscheine fehlen in folgenden Rechnungen völlig; die Rechnung vom…
…genauen (von/bis) Leistungszeitpunktes bzw. - zeitraums, der zum einen für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung für die Entstehung der Steuerschuld und zum anderen für den Leistungsempfänger für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug von Bedeutung ist. Die in § 11 Abs. 1 UStG 1994 erschöpfend aufgezählten Rechnungsmerkmale sind…
…der Angabe des genauen Leistungszeitpunktes bzw. -zeitraums, der zum einen für den leistenden Unternehmer bei Sollbesteuerung für die Entstehung der Steuerschuld und zum anderen für den Leistungsempfänger für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug von Bedeutung ist. Die in § 11 Abs. 1 UStG 1994 erschöpfend aufgezählten Rechnungsmerkmale…
…6 UStG 1972 treten bei der Istbesteuerung an die Stelle der Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen die vereinnahmten Entgelte. Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1972 entsteht die Steuerschuld für Lieferungen und sonstige Leistungen in den Fällen der Besteuerung…
…Vermittlungsleistung erbracht gewesen und die Umsatzsteuer bei späterer Rechnungslegung gemäß § 19 (2) UStG 1994 um einen Monat verschoben, somit spätestens im Dezember 1999 die Steuerschuld entstanden. Die Bw. verweist im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2007 auf die UStR Rz. 2619 (Sollbesteuerung bei Dauerleistungen)…
…vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) letztendlich nur das versteuert werden soll, was der Abnehmer tatsächlich aufwendet und der Unternehmer tatsächlich erhalten hat. Um das festzustellen, könne nicht unbefristet zugewartet werden (Ruppe, UStG 1994², § 16, Tz. 74). M.a.W. kann der Abgabengläubiger bei der Sollbesteuerung nicht so…