…sowie die Hälfte des Nettobetrages von 5.509,43, somit 2.754,72, als Betriebsausgabe anerkannt. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung von Geschäftsfreunden der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden…
…abzugsfähige Spenden aus Sicht der Gesetzes- und der Verwaltungspraxis, SWK 2002/31). Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Auf Grund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs 4 Z 5 und 6 EStG 1988 genannten Einrichtungen betraglich limitiert als Betriebsausgaben…
…4 Z 5 lit. d und e des österreichischen EStG 1988 aufgenommen wurde, war die in Rede stehende Spende weder als Betriebsausgabe noch als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Im Erkenntnis vom 23.10.1997, 96/15/0234 hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei Anwendung des Progressionsvorbehalts…
…die Liste des begünstigten Empfängerkreises nach § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des österreichischen EStG 1988 aufgenommen wurde, war die in Rede stehende Spende weder als Betriebsausgabe noch als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 1. Juli 2003
…eine Psychotherapie als nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen. Spenden Nach § 18 Abs. 1 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 102/2007 sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten…
…sodass die beantragte Absetzung der geleisteten Spende als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Der Berufung war in diesem Punkt stattzugeben. Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 1999 war abzuweisen, weil die beantragte Absetzung der Ausbildungskosten zum Energethiker weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der…
…einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass vom Bw. Zahlungen an die Hochschule als Betriebsausgaben abgesetzt worden seien. Für derartige Spenden sei von der Hochschule ein eigenes Konto mit der Nummer 212373 eingerichtet worden, um eine Unterscheidung zu zweckgewidmeten Kirchenbeiträgen zu schaffen. Kirchenbeiträge könnten nämlich auch…
…Antrag auf Zeugeneinvernahme von F.W. sowie N.Z. im Rahmen einer Verhandlung vor dem Senat wurde vom Senat daher abgewiesen. Zusammenhang Zahlung der 'Provisionen' und Aufträge Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Zahlung als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 4 EStG 1988 i.V…
…für Forderungen der beiden Leasinggesellschaften XX GmbH & Co KG und GmbH11 GmbH die Konsequenz einer freiwilligen Haftungsübernahme darstellt. Freiwillige Haftungsübernahmen sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und damit einer Berücksichtigung als Betriebsausgaben/Werbungskosten entzogen (VwGH 7.9.1993…
…idF StRefG 2009, BGBl.2009/26, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist unter anderem, dass der Spendenempfänger zum Zeitpunkt der Zuwendung in einer Spendenliste für begünstigte Spendenempfänger im Sinne des § 4a…
…Handymast bezogen. Diese Bestätigung würde bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch keinen Sinn geben, weil die tatsächlichen Ausgaben für die Anschaffung von Bällen und Trikots als Betriebsausgabe mit Vorsteuerabzug geltend machen kann. Da jeder Handybetreiber einen eigenen Handymasten auf verschiedenen Plätzen aufstellen wollte, die Gemeinde…
…BZ und ÖF seine keine Auszahlungsbelege bzw. Bankkontoabbuchungen gefunden worden. Die als Betriebsausgaben geltend gemachten Provisionszahlungen seien daher um diese Beträge (insgesamt 238.005,10 S oder 17.296,51 €) zu kürzen. 6. Auch in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Jahr 2001 seien…
…zu der kein Beleg vorhanden gewesen sei, enthalte den Text "P". Mangels Zuordnung zum Betrieb könnten diese Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden bzw. seien die darauf entfallenden Vorsteuern nicht abzugsfähig. In der Berufung wird dazu vorgebracht, dass H der Präsident der N-I sei…
…Spenden seien freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Bezüglich der Nichtabzugsfähigkeit der "Aktien Power" Aufwendungen werde auf den Punkt Dekor und Geschenke (Anmerkung Referent: gemeint wohl der Punkt Beiträge und Gebühren) verwiesen. Kürzung Betriebsausgaben: 2007: €…
…Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs 4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehören, sind nicht absetzbar (Johanniter, Greenpeace, HIFA usw). Die beantragten Spenden in der Höhe von S 9.046,25, waren daher nicht als Betriebsausgabe in Abzug…
…Verkehrsclub Österreich). Die beantragten Spenden in der Höhe von insgesamt € 210,00, konnten daher nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Fortbildung und Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bei den Fortbildungskosten (Beleg Nr 1) wurden ursprünglich € 969,28 angesetzt. Da es sich bei dem Betrag jedoch um einen…
…Video inkl Fernseher, Aufzeichnungsmedien) sowie Fotografie inkl Filmmaterial und Ausarbeitung) als Betriebsausgaben und Werbungskosten zahlreiche Positionen geltend gemacht: | Datum | Bezeichnung | öS | 04.04.1995 | Fotomaterial u. Ausarbeitung | 1.627,30 | 27.04.1995 | Videobänder | 548,00…
…den Ausgrabungen geworben. Auch im Hinblick darauf, dass der VwGH selbst bei einer Zuwendung einer GmbH an ihre Alleingesellschafterin, die ein Museum betreibt, die Abzugsfähigkeit der (unbestrittenermaßen nicht betrieblich veranlassten) Zuwendung als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 4 Z 6 EStG zugelassen hat und dem beschwerdeführenden…
…169,01 als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen war. 2) Spende für Hochwasseropfer Mit Artikel 7 des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes 2002, BGBl. I Nr. 155/2002 (HWG 2002), wurde durch Anfügung der Z. 9 zu § 4 Abs. 4 EStG 1988 (Betriebsausgaben)…
…der Betriebsausgabenabzug von derartigen Spenden gemäß § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 auf 10% des Vorjahresgewinnes begrenzt. Da der Bw im Jahr 1999 keinen Gewinn erzielt hat, kann er im Jahr 2000 keine derartigen Spenden als Betriebsausgaben absetzen. Wohl aber kann die ggstdl Spende…