BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat unter den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert im Beisein von Mag. Claudia Mauthner, Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates sowie Veronika Pfefferkorn als Schriftführerin in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, inS, vertreten durch Stb, vom 25. Oktober 2005 gegen den Bescheid des FA vom 29. September 2005 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…2003 in Relation zu den Gesamtumsätzen jedenfalls auffallen müssen. Dem Bw. ist daher neben einer auffallenden Sorglosigkeit bei der Sammlung und Übermittlung der Belege auch eine Sorgfaltsverletzung bei der Überprüfung der von ihm eingereichten Umsatz-, Feststellungs- und Einkommensteuererklärungen 2002 und 2003 anzulasten. Das Finanzvergehen der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., P., Pe., vom 18. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. September 2007 betreffend Säumniszuschlag - Steuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Rechtsanwalt, F., B.-Str. 16, vom 3. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Dezember 2004 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…der Firmenliegenschaft erfolgten, so kann die Nichtanzeige dieser tatsächlich vollzogenen Grundstückstransaktion an das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien nur als eine grobe Sorgfaltsverletzung durch beide Beschuldigte angesehen werden. Im Rahmen einer Zeugeneinvernahme durch die zuständigen Prüfungsorgane der Großbetriebsprüfung Wien vom 7. Oktober 2003…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen W.H., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 29. Jänner 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…Zollamt X. ins Treffen geführten Erwägungen, im Verhalten des Bf. und seiner Sekretärin eine grobe Sorgfaltsverletzung zu erblicken, die die Annahme bloß eines minderen Grades des Versehens als eine leichte Fahrlässigkeit ausschließen ließe, kann der Unabhängige Finanzsenat im Lichte des vorliegenden Aktengeschehens nicht teilen. Der…
…der Bw. zumutbares Verhalten abgewendet werden können. Diese Unterlassung könne von der Abgabenbehörde nicht als entschuldbarer Irrtum qualifiziert werden, sondern stelle eine auffallende Sorgfaltsverletzung und somit ein grobes Verschulden dar, das die Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht zu verhindern vermöge. Die Bw. beantragte am 21. Juli…
…1 verschuldensneutral formuliert. Selbst wenn also allenfalls der Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen der Vorwurf der Nachlässigkeit, Oberflächlichkeit oder Sorgfaltsverletzung treffen würde, ist die Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen. Wird daher ein Erstverfahren (nur) unter Zugrundelegung eines vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Sachverhaltes durchgeführt und stellt…
…94/17/0420, verletze der Vertreter keine abgabenrechtlichen Pflichten, wenn der Vertretene überhaupt keine liquide Mittel mehr habe. Es liege daher keine Sorgfaltsverletzung des Bw. vor, die eine Haftungsinanspruchnahme rechtfertigen würde. Ebenso werde der Inhalt des Abgabenanspruches bestritten. Die Abgabenforderung sei ihm erst durch den…
…Bw. in Bezug auf den Enderfolg einer ausbedungenen Leistung abzuleiten war. Ebenso wenig war erkennbar, wie allein auf Basis der vorgelegten Rechnungen Sorgfaltsverletzungen im Falle einer mangelhaften Leistungsverrichtung zwischen dem Bw. und den angegebenen Leistungsempfängern zu beurteilen gewesen wären und war daher nicht davon auszugehen…
…die Zollverwaltung ein gesteigertes Vertrauen entgegen, indem sie ihm gewisse Aufgaben zur weitgehend freien Durchführung überlässt und sich nur noch mit einer stichprobenweise kontrollierenden Tätigkeit begnügt. Umso mehr ist eine Sorgfaltsverletzung im Sinne von § 8 Abs.2 FinStrG vorzuwerfen, wenn diesem gesteigerten Vertrauen nicht entsprochen…
…dieser Mittel bar bezahlten Reparaturmaterials welches Zug um Zug geliefert wurde möglich gewesen. Aus Sicht des Bw. sei es überschießend aus diesem kurzen Zeitraum eine Sorgfaltsverletzung, die zu einer Privathaftung des Geschäftsführers führt "zu stricken". Es wurde die Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. Aus dem vorgelegten…
…Erlass des BMF-010103/0096-VI/2008 vom 28. Oktober 2008: Ein behördliches Verschulden (zB Oberflächlichkeit, Sorgfaltsverletzung) an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. steuererhebungsbedeutsamen Umständen bereits im abgeschlossenen Verfahren schließe eine Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (VwGH 16.9.2003, 99/14/0031…
…den Wirtschaftsverkehr unverhältnismäßig erschweren. Zu beachten ist auch, dass in vielen Fällen eine Überprüfung unmöglich ist. Eine fehlende Nachschau kann daher nicht generell als Sorgfaltsverletzung gedeutet werden. Es wird für Zwecke der Feststellung, ob die Adresse des leistenden Unternehmers richtig ist, daher in der Regel…
…zum konkreten Feststellungsbescheid 2010 weder eine Berufung noch - nach dem Vorbringen der Bw. - ein Fristverlängerungsantrag im Fristenbuch vermerkt war. Gerade das Sachverhaltsvorbringen der Bw. zeigt daher eine grobe Sorgfaltsverletzung der steuerlichen Vertretung auf, die nicht mehr als minderer Grad des Versehens (§ 308 Abs. 1 BAO…
…alle Fälligkeiten eingehalten werden. Dies hat sie aber verabsäumt und damit die im Verkehr mit Behörden für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und persönlich zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen. Diese Unterlassung stellt eine auffallende Sorgfaltsverletzung und damit grobes Verschulden dar, das die Festsetzung…