…Sorgfalt der Behörde - so hat das Finanzamt über mehrere Jahre hinweg das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft nicht hinterfragt - kommt es nicht entscheidend an (siehe VwGH 25.10.1995, 95/15/0008; 9.7.1997, 95/13/0124). Im Berufungsfall war daher die Berichtigung unabhängig von der…
…2003, 97/13/0230). Es kommt also nicht auf das Ausmaß der Aufwendung oder Vernachlässigung der gehörigen Aufmerksamkeit und Sorgfalt des Behördenorgans an. Unmaßgebend ist auch, ob der Bw die (objektiv gegebene) Unrichtigkeit der Eintragung vorwerfbar ist oder nicht (vgl. VwGH vom 30.10.2001…
…allfälliges behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten spricht nicht gegen die Berichtigung, da ansonsten § 293b BAO nahezu nie anwendbar wäre (vgl. z.B. Ritz, BAO4, § 293b Tz 10). Auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde kommt es für die…
…Fall - unbillige Härten auftreten würden. Die in gröbstem umfang fehlende Sorgfalt der bescheiderlassenden Behörde wird allenfalls dienst- und strafrechtlich zu untersuchen sein." Ferner wurde - nicht Gegenstand dieses Verfahrens - gegen einen Bescheid vom 13.7.2009, mit welchem der Ablauf der Aussetzung der Einhebung verfügt wurde…
…ob die Übernahme der Unrichtigkeit auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist (vgl. Ritz, Berichtigungen gemäß § 293b BAO, in: ÖStZ 1990, Seiten 180 ff). Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nämlich auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an (VwGH…
…220 Abs. 2 Buchstabe b ZK angenommen wird, liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung des Zollbetrages aus Vertrauensschutzgründen nicht vor: Zum einen hätte die Bf. unter Berücksichtigung der Art des Irrtums sowie der Erfahrung und der Sorgfalt der Bf. diesen erkennen können…
…als Werbungskosten geltend gemacht. Dabei hat sie sich - ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen - allein auf ihren Standpunkt und ihre unrichtige Berechnung verlassen, ohne den von der Behörde auf ein richtiges Maß korrigierten Abschreibungsbetrag in Erwägung zu ziehen. Das Argument, die Abgabenbehörde hätte ja…
…Änderung der veranlagten bzw. erklärten Besteuerungsgrundlagen führten, hindert das Finanzamt nicht, nachfolgend Bescheidberichtigungen gemäß § 293 bzw. § 293 b BAO vorzunehmen, da es im Zusammenhang mit der Bescheidberichtigung nach § 293 b BAO nicht auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde ankommt…
…Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an (vgl. VwGH 25.10.1995, 95/15/0008, VwGH 9.7.1997, 95/13/0124). Liegen die Voraussetzungen des § 293b BAO für eine Berichtigung vor, so liegt sie im Ermessen. Bei der Ermessensübung…
…Der Vorhalt [des FAes] habe zur Wahrung des Parteiengehörs gedient. Den Bescheiden habe eine Rechtswidrigkeit angehaftet, die auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen samt Beilagen beruht habe. Auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde komme es nicht an (unter…
…Ein allfälliges behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten spricht nicht gegen die Berichtigung, da ansonsten § 293b BAO nahezu nie anwendbar wäre (vgl. zB Ritz, BAO4, § 293b Tz 10). Auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde kommt es für die…
…Seiten 180 ff). Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nämlich auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an (VwGH 30.10.2001, 98/14/0085). Im Gegenstandsfall entscheidet neben der Frage, ob obige formellen Tatbestandsvoraussetzungen für die Erlassung eines Berichtigungsbescheides…
…Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde ankommt (vgl. Stoll aaO. 2834), stand der vom Finanzamt vorgenommenen Berichtigung auch der Umstand nicht entgegen, dass sie erst im Anschluss an die im Jahr 2004 stattgefundene Betriebsprüfung vorgenommen wurde. Die Berichtigung gemäß § 293b BAO liegt im Ermessen der…
…1975, 1051/73 und 22. Juni 1967, 153/65). Dasselbe gilt bei von den allgemeinen Lebenserfahrungen abweichenden Behauptungen des Abgabepflichtigen; diesfalls ist es Sache des Abgabepflichtigen, nicht die der Behörde, entsprechende Nachweise zu erbringen (VwGH 5. Oktober 1982, 82/14/0027, 0068, und 23. November…
…folgt: "....................... Erklärung der Übertragung § 4. (1) Ab 1. Jänner 2004 treten die Wirkungen des § 1 Z 1 und Z 3 bis 5 sowie des § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen…
…Der Bf. verfüge über keine besonderen Kenntnisse des Steuerrechts, es könne ihm lediglich die Außerachtlassung der nötigen Sorgfalt bei der Erstellung der Steuererklärungen vorgeworfen werden, indem er sich auf die Angaben seines Berufskollegen verlassen habe. Auf Grund der Anfrage der Behörde hinsichtlich der von c…
…Rechnungen; Werkvertrag mit der H-GmbH. Die Geschäftsanschrift lautet laut Firmenbuchauszug WD. Abgesehen davon, dass die Bw. wohl schon durch die vorgebrachten - mangels entgegenstehender Feststellungen nicht widerlegbaren - Maßnahmen die ihr zumutbare Sorgfalt aufgewendet hat, gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.3.2005, 2003…
…Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und…
…mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgegangen zu sein. Von einem unter Kosten- und Zeitdruck stehenden Unternehmer könne nicht verlangt werden, über die erwähnten Handlungen hinaus jeden einzelnen Geschäftspartner persönlich zu überprüfen. Dies würde alle Vorteile einer modernen und effizienten Frachtbörse zunichte machen und der…
…verpflichten sind, die Stiftung gegenüber den y- Behörden zu vertreten und die Geschäftsbücher vom Tage ihres Eingangs bzw. Ausgangs an berechnet während zehn Jahren aufzubewahren. Für Handlungen und Anweisungen, gleichgültig welcher Art, welche von einem Bevollmächtigten, den der Auftraggeber bestellt und ermächtigt hat, getätigt werden…