…Spruchsenat fest, dass der finanzstrafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretene Bw. ein monatliches Einkommen in Höhe von € 850,00 beziehe und ihn keine Sorgepflichten treffen würden. Der Bw. habe das Kleintransportgewerbe betrieben und für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet noch Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht, sodass…
…unbescholtene Bw. verfüge über kein Einkommen und sei sorgepflichtig für drei Kinder. Der Beschuldigte habe in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen ein Kleintransportergewerbe betrieben. Die im erstinstanzlichen Erkenntnis dargestellte Ermittlung der Verkürzungsbeträge beruhe auf einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1-9/2006 vom 12. Dezember 2006…
…Bäckergehilfe von ca. € 1.300,-- und aus seinen Sorgepflichten für mittlerweile zwei Kinder (ein und acht Jahre alt) - zum Zeitpunkt des Ergehens der angefochtenen Entscheidung war die Sorgepflicht für ein Kind aktenkundig - und auch für seine derzeit in Karenzurlaub befindlichen Gattin auszugehen. Im Zusammenhang…
…1979) und kann daher selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht seitens des Bf. besteht nicht. Ebensowenig besteht eine Sorgepflicht gegenüber der Ehegattin, wenn diese einen Pensionsvorschuss und damit ein eigenes Einkommen (Pension) bezieht. Dass mit dem Strafantritt daher der Unterhalt der Familie des…
…wurde seitens des Spruchsenates festgestellt, dass die Bw. sorgepflichtig für drei Kinder sei und eine genauere Feststellung zu ihrer privaten und finanziellen Situation derzeit nicht möglich sei. Die Bw. betreibe im Finanzamtsbereich der Abgabenbehörde erster Instanz eine Landwirtschaft und einen Heurigenbetrieb. Sie sei für sämtliche…
…Sorgepflichten nicht bezahlen zu können, ohne die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und den Umfang der Sorgepflichten näher darzulegen, reicht für eine stattgebende Erledigung der Strafberufung nicht aus. Die unbestritten gegebene, durch den Konkurs der Firma C. GmbH bedingte, eingeschränkte finanzielle Situation und auch die familieren Sorgepflichten…
…nebenbeteiligten Fa. D-GmbH für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw. verheiratet und sorgepflichtig für zwei Kinder sei, als Kellner verdiene er derzeit € 1.400,00 netto monatlich und befinde sich in Privatkonkurs. Der Bw. weise…
…welche im Übrigen nicht näher dargestellt wurde, und trotz der Sorgepflichten für zwei Kinder keine Herabsetzung der Geldstrafe, welche in Anbetracht der Höhe der verkürzten Abgaben (€ 37.889,07) seitens des Spruchsenates bei einem Strafrahmen von € 75.778,00 ohnehin bereits im unteren…
…der Bw. realisiere, dass die verhängte Strafe nicht hoch ausgefallen sei, doch hätte sie wohl bei Bedachtnahme auf weitere Milderungsumstände geringer ausfallen müssen. Der Spruchsenat habe nämlich nicht auf die Sorgepflichten des Bw. für drei Kinder Bedacht genommen sowie auch nicht darauf, dass die zur…
…die Rückzahlungsverpflichtung verfassungswidrig, weil der Steuer konfiskatorischen Charakter habe und das Einkommen dadurch doppelt besteuert werde (Einkommensteuer und Rückzahlung des Zuschusses). Da das Gesetz - abgesehen vom Einkommen - nicht auf die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen (Sorgepflichten) Bedacht nehme, sei es auch aus diesem Grund verfassungswidrig. Nach Vorlage…
…Erschwerungsgründen seien also auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten bei der Strafbemessung zu berücksichtigen, ebenso dessen persönlichen Verhältnisse, wie insbesondere dessen Familienstand und allfällige Sorgepflichten (siehe dazu VwGH vom 6.12.1965, 926/65), dasselbe gelte im Übrigen auch bei der Bemessung der Wertersatzstrafe…
…Haftungsumfanges. Andererseits kann es aber auch als amtsbekannt angesehen werden, dass eine arbeitsfähige und arbeitswillige Jungakademikerin ohne Sorgepflichten nicht in ihrer Existenz bedroht ist, wenn gegen sie aus den in Rede stehenden Gründen zwecks Begleichung einer der Höhe nach durchaus überschaubaren Schuld Exekution geführt wird…
…85 Jahre alt, schwerst kriegsgeschädigt und als Alleinverdiener für seine Gattin, welche über keine Pension verfüge, sorgepflichtig. Er sei vermögenslos. Sein Haus habe er im Jahre 1991 gegen Einbehalt des Wohnrechtes seinen Kindern übertragen. Aus der Betriebsschließung verblieben € 7.000,-- an Bankverbindlichkeiten, welche er…
…ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die Hälfte vorzunehmen ist, sodass die verbleibende Geldstrafe - in…
…derzeit zweifelsfrei gegebene, äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation des Bw. und seine Sorgepflichten für die Gattin und vier Kinder nicht zu einer Strafherabsetzung führen. Bei festgestelltem hohen Grad des Verschuldens und einem lukrierten Zinsvorteil, der mit Sicherheit wesentlich über die Höhe der erstinstanzlich verhängten Geldstrafe hinausgeht…
…In seinem Antrag weist der Bw. darauf hin, dass die Sorgepflicht für seinen Zivildienst leistenden Sohn unverändert bestehe, da er ja weiterhin einen durchsetzbaren Unterhaltsanspruch ihm gegenüber hätte und ein gemeinsamer Haushalt bestehe, weshalb auch die Familienbeihilfe ab 1.10.2005 bis auf Weiteres auszubezahlen…
…Juli 2003 beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Rückzahlung seines "Guthabens aus diversen Veranlagungen", da aufgrund der Sorgepflicht für seine Ehegattin sowie Alimentationszahlungen für seinen Sohn F das Einkommen unter dem Existenzminimum liege. Mit Bescheid vom 23. Juli 2003 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen…
…auch keine weiteren Einkunftsquellen. Sie werde von ihrem Ehegatten F unterstützt, welcher beim Bundesheer als Unteroffizier beschäftigt sei. Es bestünden keine Sorgepflichten. Die Beschuldigte sei aber Hälfteeigentümerin einer nicht kommerziell genutzten Landwirtschaft in der KG GG. Es gebe weder ein weiteres Aktivvermögen, aber auch keine…
…berufungsgegenständlichen Jahren 2007 bis 2009 außergewöhnliche Belastungen in Höhe von je 6.600,00 € geltend. Als Erklärung dazu führte er aus, dass er laut ABGB für seine Eltern sorgepflichtig sei, soweit sie nicht selber in der Lage seien sich den notwendigen Lebensunterhalt zu finanzieren…
…schlagend werde, im Nachsichtswege abzuschreiben. Der Bw sei vermögenslos, beziehe ein steuerpflichtiges Einkommen von € 14.955,03. Er sei sorgepflichtig für seine Gattin, da diese kein eigenes Einkommen habe. Der pfändbare Teil seines Einkommens betrage laut Pfändungstabelle € 76,22 vierzehnmal p.a., insgesamt…