…Allerdings sei jeweils eine Nachmeldung erfolgt, nicht jedoch eine sofortige Entrichtung. Grund für die nicht fristgerechte Entrichtung seien wirtschaftliche Schwierigkeiten des sich im Aufbau befindlichen Unternehmens gewesen, die dazu geführt hätten, dass die Hausbank immer wieder Überweisungsaufträge nicht durchgeführt habe. Dabei stehe in Einzelnen nicht…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen AC, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. November 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. D, in der Finanzstrafsache gegen S, geboren am 13. A 19.., V, Str Weg 32, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.K., (Bw.) vom 20. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Mag. Sabine Niederreither Stipsits, vom 9. Februar 2009 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.K., (Bw.) vom 30. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Mag. Sabine Niederreither Stipsits, vom 9. September 2008 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Schuldigkeit bei Fälligkeit nicht aushaftet. Wie die Abgabenbehörde erster Instanz völlig rechtsrichtig ausführt, stellen finanzielle Schwierigkeiten keinen Rechtfertigungsgrund dar Zahlungen zum gesetzlich vorgesehenen Termin zu unterlassen. Es wäre dem Bw. lediglich offen gestanden vor Fälligkeit der Abgabe an die Behörde heranzutreten und einen Zahlungsaufschub zu…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen I.F., (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C Bw., Pensionistin, 1120 Wien, X-Straße, vertreten durch Böck & Partner Wirtschaftstreuhänder Buchprüfungsgesellschaft m.b.H., 1050 Wien, Grüngasse 16, vom 20. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MP, W, vertreten durch Dr. Denk - Mag. Ferdin WT und Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 27, vom 23. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Petra-Maria Wöran, vom 16…
…wobei damit überstimmend der Beschuldigte selbst einräumt, von den Schwierigkeit zur Begleichung derselben Kenntnis gehabt zu haben. Offenkundig aber hat er - in Kenntnis seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben und in Kenntnis der Zahlungsschwierigkeiten zumal aufgrund der Meldungen der B an ihn…
Finanzordnungswidrigkeiten in ihrer Gesamtheit als durchaus budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe…
…in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, die seit etwa zwei Jahren entstanden sind, als einer ihrer wichtigsten Schuldner und Auftraggeber, von welchem sie € 50.000,-- bekommen hätte sollen, ausgefallen ist. Davon habe sich ihr Unternehmen bislang nicht wiederholen können, sie habe auch Schwierigkeiten mit ihrer Hausbank…
…der Bf. gewusst hat, dass er viel zu niedrige Einzahlungen leistet und, dass auch die erstatteten Meldungen nicht der Realität entsprechen. Die gesundheitlichen Schwierigkeiten sind nicht geeignet ihn zu exculpieren, da nach dem Bericht der Klinik Bad Pirawarth vom 26. Jänner 2001 dem Bf. eine…
…angeführten Gründe für die Versäumung der mündlichen Verhandlung erscheinen daher im Lichte der Ausführungen des Bw. zu seiner Vertagungsbitte und des oben behandelten Aktenvermerkes als reine Schutzbehauptungen. Dem Vorbringen wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage gewesen zu sein die Abgabenzahlungen fristgerecht vorzunehmen, ist entgegenzuhalten…
…Firma, die Leistung der geforderten Abgabenschuld zu einem unersetzbaren Schaden führe bzw. die Leistung einer Sicherheit zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, weshalb der Behörde ein Ermessensspielraum gegeben sei. Im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz aller Steuerpflichtigen wäre es aber gegenüber zollredlichen Personen, die…
…verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend führte der Spruchsenat dazu aus, dass auf Grund enormer wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum Juli 2000 bis April 2002 weder eingereicht, noch Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet wurden. Aus dem gleichen Grund habe die Beschuldigte für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2001…
…Unterlagen vorzulegen, die beweisen, dass eine Sicherheit nicht geleistet werden könne, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen. Sollte ein Bürge nicht gestellt oder eine Sicherheitsleitung nicht erbracht werden können bzw. sollten Beweismittel zur Abstandnahme von der Sicherheitsleistung nicht vorgelegt werden, wird…
…Zahlungserleichterungen gem. Art. 229 ZK zwingend von einer Sicherheitsleistung abhängig sei, auf die nur dann verzichtet werden könne, wenn sie aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Dagegen habe der Bf. weder Sicherheit geleistet, noch substanziierte Fakten vorgebracht, die…
…das Hauptzollamt Wien das Ansuchen mit der Begründung ab, dass von der Bf. weder eine Sicherheitsleistung angeboten noch geltend gemacht wurde, dass diese Sicherheitsleistung zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Dagegen richtete sich die Berufung vom 12. August 1996. Die Bf. brachte vor…